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Vertrag
zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über die Errichtung eines
Lehrstuhls für katholische Theologie an der Universität des Saarlandes
Zwischen dem Heiligen Stuhl,
vertreten durch dessen Bevollmächtigten, Seine Exzellenz den Herrn Apostolischen
Nuntius in Deutschland, Corrado Bafile, Titularerzbischof von Antiochien
in Pisidien,
und dem Saarland,
vertreten durch den Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung, Herrn
Werner Scherer, als Bevollmächtigter des Herrn Ministerpräsidenten,
wird folgender Vertrag geschlossen:
An der Universität des Saarlandes wird ein Lehrstuhl für katholische Theologie
arrichtet.
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Auf diesen Lehrstuhl wird Artikel 12 Absatz 1 des Vertrages zwischen dem
Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen vom 14. Juni 1929 nebst der durch
das Schlußprotokoll zu diesem Vertrag hinzugefügten Ergänzung entsprechend
angewendet. Der zuständige Bischof ist der Bischof von Trier.
Ss 3
Dieser Vertrag, dessen italienischer und deutscher Text gleiche Kraft haben, soll
ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen möglichst bald in der Staatskanzlei
in Saarbrücken ausgetauscht werden.
Er tritt mit dem Tage des Austausches in Kraft.
Zu Urkund dessen ist dieser Vertrag in doppelter Urschrift unterzeichnet worden.
Bad Godesberg, den 9. April 1968
gez. Scherer
Zusatzprotokoll
Die vertragschließenden Teile sind sich über folgendes einig:
1. Die Universität des Saarlandes wird bei der Vorbereitung der Berufungsvorschläge
den Rat der Theologischen Fakultät zu Trier einholen.
2. Auf den Lehrstuhl sollt ein Geistlicher berufen werden.
Bad Godesberg, den 9. April 1968
gez. Scherer