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gelische Theologie gilt ergänzend der Vertrag zwischen dem Saarland und der
Evangelischen Kirche im Rheinland vom 30. November / 5. Dezember 1967 nebst
dem Zusatzprotokoll hierzu.“
(2) $ 12 Abs. 2 des Universitätsgesetzes tritt mit der Bekanntmachung nach
S 3 Abs. 2 in Kraft.
Saarbrücken, den 1. Juli 1968
Der Ministerpräsident
Dr. Franz Josef Röder
Der Minister
für Kultus, Unterricht und Volksbildung
Werner Scherer