Full text : 1968 (0012)

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Gesetz Nr. 865
über die Errichtung von Lehrstühlen für katholische und evangelische
Theologie an der Universität des Saarlandes

Vom 19. Juni 1968
(Amtsblatt des Saarlandes S. 474)

Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit
verkündet wird:

Dem am 9. April 1968 in Bad Godesberg unterzeichneten Vertrag zwischen dem
Saarland und dem Heiligen Stuhl über den Lehrstuhl für katholische Theologie
an der Universität des Saarlandes nebst dem Zusatzprotokoll hierzu wird zugestimmt.


S

Dem am 30. November 1967 in Saarbrücken und am 5. Dezember 1967 in Düsseldorf
 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Saarland und der Evangelischen
Kirche im Rheinland über den Lehrstuhl für evangelische Theologie an der Universität
 des Saarlandes nebst dem Zusatzprotokoll hierzu wird zugestimmt,

& 3

(1) Der Vertrag zwischen dem Saarland und dem Heiligen Stuhl über den Lehrstuhl
 für katholische Theologie und der Vertrag zwischen dem Saarland und der
Evangelischen Kirche im Rheinland über den Lehrstuhl für evangelische Theologie
 werden nachstehend veröffentlicht,
(2) Der Tag, an dem die Verträge gemäß der Vorschrift ihres 8 3 in Kraft treten,
wird durch den Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung im Amtsblatt des
Saarlandes bekanntgemacht. Dabei wird der Minister für Kultus, Unterricht und
Volksbildung auch den Wortlaut des Artikels 12 Abs, 1 des Vertrages des Freistaates
 Preußen mit dem Heiligen Stuh! vom 14. Juni 1929 und des Schlußprotokolls
 hierzu sowie den Wortlaut des Artikels 11 Abs. 2 des Vertrages des
Freistaates. Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen vom 11. Mai 1931
und des Schlußprotokolls hierzu für das Saarland bekanntmachen.

S 4

(1) & 12 des Universitätsgesetzes des Saarlandes in der Fassung der Bekanntmachung
 vom 20. März 1964 (Amtsbi. S. 229) erhält folgenden Absatz 2:
„Für die Besetzung des Lehrstuhles für katholische Theologie gilt ergänzend
der Vertrag zwischen dem Saarland und dem Heiligen Stuhl vom 9. April 1968
nebst dem Zusatzprotokoll hierzu. Für die Besetzung des Lehrstuhles für evan-
            
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