8 12 Zugehörigkeit zu Fakultäten und fakultätsfreien Instituten
8 13 Nichtigkeit und Widerruf der Immatrikulation
Il. Einzelne Bestimmungen über den Inhalt des
akademischen Bürgerrechts .
8 14 Lernfreiheit
$ 15 Verpflichtung
S$ 16 Belegpflicht
8 17 Beurlaubung
8 18 Rückmeldung
zu ordnungsgemäßem Studiun
il. Verlust des akademischen Bürgerrechts
8 19 Grundsätze
8 20 Exmatrikulation auf Antrag
8 21 Exmatrikulation auf Verfügung des Rektors
Ss Vollziehung der Exmairikulation
IV. Schlußbestimmungen . .
$ 23 Verfahrensbestimmungen
S 24 Andere Studierende
$ 25 Immatrikulationsgebühr. Sozialbeiträge
S 26 Inkrafttreten. Übergangsbestimmung
8 14— 18
88 19 — 22
8$ 23 — 26
Il. Erwerb des akademischen Bürgerrechts
Grundsätze
(1) Die besonderen Rechte und Pflichten des Studenten (akademisches Bürgerrecht)
werden durch die Immatrikulation erworben.
(2) Voraussetzungen der Immatrikulation sind:
1. der Nachweis der erforderlichen Vorbildung ($ 2),
2. das Fehien von Iimmatrikulationshindernissen (88 3 bis 5),
3. die besondere Zulassung, soweit Zulassungsbeschränkungen bestehen (8 6),
4. die Entrichtung der Immatrikulationsgebühr und der Sozialbeiträge ($ 25),
5. ein Antrag des Bewerbers (8 7).
Nachweis der Vorbildung
(1) Nachzuweisen sind:
1. die für das beabsichtigte Studium erforderliche allgemeine Vorbildung (Absatz
2}.