Full text : 1967 (0011)

- 92 —

Anlage

.

(1) Die Promotionsgebühr beträgt 200 DM.
(2) Bei Wiederholung der mündlichen Prüfung ($ 8 Abs. 6) wird die Hälfte der
Gebühren nach Abs. 1 erhoben.
(3) Neben der Gebühr werden die Selbstkosten für den Druck der Urkunde
erhoben.

Bedürftigen Bewerbern kann die Gebühr vom Rektor auf Vorschlag der Fakultät

1. bis zum Abschluß des Promotionsverfahrens gestundet werden,
2. nach erfolgreichem Abschluß des Promotionsverfahrens bis auf den Verwaltungskostenanteil
 von zehn Prozent erlassen oder zurückerstattet werden.

UI.

Die Promotionsgebühr ist verfallen, sobald der Bewerber zum Promotionsverfahren
 zugelassen worden ist.

Studien- und Prüfungsordnung des Instituts für das Studium des französischen
Rechts der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
des Saarlandes
Vom 5. Dezember 1966

Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 2 Absatz 3 des Universitätsgesetzes
in der Fassung vom 20. März 1964 (Amtsblatt S. 229) folgende vom Minister
für Kultus, Unterricht und Volksbildung bestätigte Studien- und Prüfungsordnung
 des Instituts für das Studium des französischen Rechts der Rechtsund
 Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes erlassen,
 die hiermit verkündet wird:

Artikel 1
(1) Das Institut für das Studium des französischen Rechts führt das Studienprogramm
 des ersten und des zweiten Studienjahres der französischen Licence
en droit und die entsprechenden Jahresprüfungen durch.
(2) Im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ersten Jahresprüfung der Licence
en droit mit derjenigen der Licence &s sciences &conomiques führt das Institut
auch das Studienprogramm des ersten Studienjahres der Licence es sciences
$conomiques und die entsprechende Jahresprüfung durch.
{3) Die Studienprogramme und die Prüfungen bestimmen sich nach den Vorschriften,
 die für das Studium und die Prüfungen an den französischen Rechtsund
 Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten gelten.

Artikel 2

(1) An den im Studienprogramm vorgesehenen Übungen kann nur teilnehmen,
wer sich bis zum 15. November beim Sekretariat des Instituts angemeldet hat.
            
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