—_ 84 -.
Änderung
der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes für die Promotion
zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft
Vom 5. Dezember 1966
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 2 Abs. 3 des Universitätsgesetzes
vom 26. März 1957 in der Fassung des Gesetzes vom 4. März 1964 (Amtsblatt
5. 225) folgende Änderung der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes für die
Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft beschlossen, die nach Bestätigung
durch den Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung hiermit
verkündet wird:
Artikel 1
Die Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes für die Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft
erhält folgende Fassung:
Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes für die Promotion zum Doktor
der Wirtschaftswissenschaft
Vom 5. Dezember 1966
Übersicht
Ss 1
» Ordentliche Promotion
* 2 Voraussetzungen der Zulassung
? Abgeschlossenes Studium
Dissertation
Antrag auf Zulassung
Beurteilung der Dissertation
? Promotionsausschuß
8 Mündliche Prüfung: Verfahren
9 Mündliche Prüfung: Gegenstand
10 Disputation
: 11 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
S 12 Ungültigkeit der Promotionsleistungen
& 13 Vervielfältigung der Dissertation
+ 14 Vollziehung der Promotion
$ 15 Erneuerung der Promotionsurkunde
S$ 16 Entziehung des Doktorgrades
Il. Ehrenpromotion
S 17
Fr
8 1
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes
verleiht den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (doctor
rerum politicarum für die Bewerber der volkswirtschaftlichen Studienrichtung,