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DIENSTBLATT
DER UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
1966 ff.
ausgegeben zu Saarbrücken. 20. Dezember 1967
Nr. 12
INHALT
Seite
Beschlüsse des wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes
vom 18. Oktober 1967. 2.00.00... 0.0 .
Änderung der Verfassung der Universität des Saarlandes
vom 25. Oktober 1967
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Beschlüsse
des wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamtes zur Prüfungsordnung für
Diplom-Volkswirte, Diplom-Kaufleute und Diplom-Handeisiehrer
vom 28. Juni 1967
{Dienstbl. S. 158)
vom 18, Oktober 1967
Gemäß $ 12 Abs. 1 wird gestattet, daß die einzelnen Prüfungsleistungen der
Vordiplomprüfung nicht in einem Prüfungstermin erbracht werden.
Gemäß 8 14 Abs. 5 Nr. 8 werden als Ergänzungsfächer allgemein zugelassen:
1) Elektronische Datenverarbeitung
2) Steuerrecht
Gemäß $ 14 Abs. 7 wird die Prüfung in folgenden Prüfungsfächern vorläufig
ausgeschlossen:
1) Verkehrspolitik
2) Wirtschaftsgeographie
3) Mathematische Wirtschaftstheorie
Gemäß $ 14 Abs. 8 werden für Bewerber um den Grad eines Diplom-Handelsiehrers
folgende besonderen Prüfungsfächer zugelassen:
1) Deutsch
2) Englisch
3) Französisch
4) Spanisch
Über die Prüfungsanforderungen werden die folgenden Bestimmungen getroffen:
a) Wird eines der besonderen Prüfungsfächer Englisch, Französisch oder
Spanisch als Prüfungsgegenstand gewählt, so treten an die Stelle der
gem. & 17 Abs. 1 Nr. 2d erforderlichen Übungsleistungen in diesem
Fache die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Der Bewerber muß in dem gewählten Fach
1) den neusprachlichen Teil der Zwischenprüfung oder eine entsprechende
Prüfung bestanden haben,
2) an einem literaturwissenschaftlichen Proseminar erfolgreich teilgenommen
haben.
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