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3. das Fach Geschichte
und der Einzelfächer
(a) Alte Geschichte
(b) Mittelalterliche Geschichte
(c) Geschichte der Neuzeit
/d) Mittlere und Neuere Geschichte
(e) Landesgeschichte
(f) Wirtschaftsgeschichte
(g) Wirtschafts- und Sozialgeschichte
(h) Historische Hilfswissenschaften
das Fach Deutsche Philologie (Germanistik)
und der Einzelfächer
(a) Ältere Germanistik
(b) Neuere Germanistik
das Fach Englische Philologie (Anglistik)
und der Einzelfächer
(a) Englische Sprachwissenschaft
(b) Englische Literaturwissenschaft
(c) Amerikanistik
5. das Fach Französische Philologie
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Die Zahl der Bewerber, die zugelassen werden können, wird für jedes Semester
durch Beschluß des Senats unter Mitwirkung der Philosophischen
Fakultät festgesetzt. Die Festsetzung kann für Studienanfänger und für sonstige
Immatrikulationsbewerber verschiedene Regelungen treffen. Sie wird
zusammen mit der Festsetzung der Zulassungsfrist ($ 3 Abs. 1) bekanntgemacht.
(1) Die besondere Zulassung ($ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Immatrikulationsordnung)
ist schriftlich beim Universitätsekretariat innerhalb der vom Senat festgesetzten
Frist zu beantragen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. der vom Bewerber ausgefüllte und unterschriebene Personalfragebogen,
2. vier Paßbilder,
3. die Nachweise der Vorbildung ($2 der Immatrikulationsordnung) im
Original oder in beglaubigter Abschrift,
Nachweise über den bisherigen Studiengang, soweit der Bewerber bereits
an einer anderen Hochschule studiert hat, im Original oder in beglaubigier
Abschrift,