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Die schriftliche Prüfung umfaßte:
a) die Anfertigung einer Hausarbeit über das Thema ........ eteeeen
b) einen Aufsatz über ein Thema aus der modernen Geschichte, der Wirtschaftsgeographie
Deutschlands oder der neueren deutschen Literaturgeschichte,
c) eine stilistische Übung.
Die mündliche Prüfung umfaßte:
a) lautreines und sinnvolles Lesen eines deutschen Textes mit anschließender
Diskussion,
b) die Beantwortung von Fragen aus dem Gebiet der Grammatik und Stilistik,
c) Kurzvorträge über drei Themen der Landeskunde unter Berücksichtigung
der Wahlfächer.
Anordnung über die Zulassungsbeschränkung für das Studium
der Medizin und der Zahnheilkunde
vom 22. September 1967
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß 8& 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter Mitwirkung der Medizinischen
Fakultät im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht
und Volksbildung folgende Anordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:
Der Zugang zum Studium der Medizin und der Zahnheilkunde wird nach Ma3-gabe
der folgenden Bestimmungen beschränkt.
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Die Zahl der Bewerber, die zugelassen werden können, wird für jedes Semester
durch Beschluß des Senats unter Mitwirkung der Medizinischen Fakultät
festgesetzt. Die Festsetzung kann für Studienanfänger und für sonstige Immatrikulationsbewerber
verschiedene Regelungen treffen. Sie wird zusammen
mit der Festsetzung der Zulassungsfrist ($ 3 Abs. 1) bekanntgemacht.
(1) Die besondere Zulassung ($ 1 Abs. 2 Nr. 3 der Immatrikulationsordnung)
ist schriftlich beim Universitätssekretariat innerhalb der vom Senat festgesetzten
Frist zu beantragen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. der vom Bewerber ausgefüllte und unterschriebene Personalfragebogen,
2. vier Paßbilder,