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wenn die Versäumung auf unvorhersehbaren und unbehebbaren Umständen
beruhte.
(4) Die Gesamtnote der Vorprüfung stellt der Vorsitzende im Einvernehmen mit
den übrigen Mitgliedern des Prüfungsausschusses fest. Die Gesamtleistung
wird folgendermaßen bewertet: sehr gut bestanden, gut bestanden, befriedigend
bestanden, bestanden, nicht bestanden.
Wiederholung der Vorprüfung
(1) Eine nicht bestandene Prüfung kann einmal wiederholt werden. In begründeten
Ausnahmefällen kann das Prüfungsamt eine nochmalige Wiederholungsprüfung
zulassen.
{2) Ist die Note nur in einem Fach „ungenügend“, so kann die Wiederholungsprüfung
auf dieses Fach beschränkt werden.
(3) Der Kandidat kann von einer Wiederholung ausgeschlossen werden, wenn
er sich einer Täuschung schuldig gemacht hat.
(4) Die Wiederholungsprüfung sol! innerhalb von zwölf Monaten abgelegt
werden.
S
J
Zeugnis
Über die bestandene Vorprüfung erhält der Kandidat ein Zeugnis mit Einzelnoten
und Gesamtergebnis
Ill. Diplomhauptprüfung
Ss 10
Gliederung der Hauptprüfung
Die Diplomhauptprüfung besteht aus der Anfertigung einer Diplomarbeit und
einer mündlichen Prüfung in den unter 8 13 aufgeführten Prüfungsfächern.
RS 11
Die Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit ist eine unter der Anleitung eines Mitgliedes des Lehrkörpers
angefertigte schriftliche Arbeit, in der eine Aufgabe aus dem Gebiet
der reinen oder angewandten Mathematik nach wissenschaftlichen Gesichtsaunkten
selbständig gelöst wird. Das Thema der Diplomarbeit wird im Einvernehmen
mit einem Lehrstuhlinhaber der Abteilung Mathematik bestimmt.
(2) Die Arbeit ist mit einer Versicherung des Bewerbers zu versehen, daß sie
von ihm selbständig abgefaßt wurde; die benutzten Quellen sind anzugeben.
(3) Die Bearbeitungsdauer soll zwölf Monate nicht überschreiten; sie kann auf
Antrag des Bewerbers verlängert werden.