DIENSTBLATT
DER UNIVERSITÄT DES SAARLANDES
1966 ff.
ausgegeben zu Saarbrücken, 20. September 1967 | Nr. 10
INHALT
Prüfungsordnung für Diplom-Mathematiker vom 27. Juni 1967
Prüfungsordnung für Diplom-Geologen vom 30. Juni 1967
Bekanntmachung .
Änderung der Prüfungsordnungen für Diplom-Psychologen und
Diplom-Geographen
Seite
175
182
188
Prüfungsordnung für Diplom-Mathematiker
vom 27. Juni 1967
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 2 Absatz 3 des Universitätsgesetzes
in der Fassung vom 20. März 1964 (AmtsbIl. S. 229) folgende Neufassung der
Prüfungsordnung für Diplom-Mathematiker erlassen, die nach Zustimmung des
Ministers für Kultus, Unterricht und Volksbildung hiermit verkündet wird:
|. Allgemeine Bestimmungen
,
Zweck der Prüfung
(1) Die Diplomprüfung bildet einen ordnungsgemäßen Abschluß des Studiums
der Mathematik, Durch die Prüfung soll der Studierende seine allgemeine maihematische
Bildung und seine Befähigung, auf dem Gebiete der Mathematik
selbständig nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten, nachweisen.
(2) Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad eines Diplom-Mathematikers
(„Dipl.-Math.“) verliehen.
X
Gliederung der Prüfungen
(1) Es besteht eine naturwissenschaftliche (N) und eine wirtschaftswissenschaftliche
(W}) Studienrichtung.
(2) Die Diplomprüfung ist für jede dieser Studienrichtungen in eine Vorprüfung
und in eine Hauptprüfung gegliedert.