Full text: Darlegungen der Generaldirektion der Saargruben zu der von den Gewerkschaften der Saarbergarbeiter gestellten Lohnforderung

Die Grubenverwaltung braucht daher nicht, eine nicht vor- 
handene Beweisführung zu widerlegen. 
Jedoch benützt sie gerne und dankbar die ihr von den Ge- 
werkschaften gebotene Gelegenheit, im Ueberfluß und syste- 
matisch verbreitete Irrtümer zu widerlegen. 
Als der Generaldirektor die Vertreter der Gewerkschaften 
im letzten Juni empfing, erinnerte er sie an folgende Tat- 
sachen: 
„Nach den wiederholten Lohnerhöhungen des Jahres 1929 
ist seit Beginn der Krise bei den Domanialgruben nur eine 
einzige Lohnverminderung von 6,5 % eingetreten, Im Auslande 
haben die Lohnverminderungen in derselben Zeit 20 bis 30 % 
erreicht, Im Saargebiet selbst sind die Löhne in der Industrie 
bedeutend stärker herabgesetzt worden als beim Bergbau: die 
Lohnverminderung der Metallarbeiter erreicht 22,5 %. Im Ver- 
gleich mit dem Durchschnitt der französischen Gruben ist der 
Durchschnittslohn der Saarbergarbeiter einschließlich der Fa- 
milienzulagen um 8,50 Frs. höher, obschon die Arbeitszeit des 
Saarbergarbeiters kürzer ist als die der Bergleute in Frank- 
reich oder in irgend einem anderen Lande.“ 
Natürlich bewahren die Gewerkschaften sowie die Presse der 
deutschen Front Stillschweigen über diese für ihre These 
lästigen Vergleiche, Sie legen vielmehr Gewicht auf die Feier- 
schichten, die die Arbeiter zu tragen haben. Einige Erklärungen 
hierüber sind daher notwendig. 
Es ist unbestreitbar, daß die Feierschichten dem. Personal 
Opfer auferlegen; aber sie stellen auch eine schwere Last 
für den Betriebsbesitzer dar. Dieser hätte Vorteil, nur eine 
voll beschäftigte Belegschaft beizubehalten. 
Die deutschen Bergwerksbesitzer, insbesondere die des 
Ruhrgebietes, haben meistens nach dieser, ihren Interessen am 
besten entsprechenden Richtschnur gehandelt. So ist die Be- 
legschaft des Ruhrgebietes von 384000 im Oktober 1929 auf 
die Mindestzahl von 197000 im September 1932 gefallen, was 
einer Verminderung um 48,7 % entspricht. Inzwischen haben 
die deutschen Arbeitgeber unter dem Einfluß der Regierung 
diese Politik einer Korrektur unterziehen müssen. Jedoch ist
	        
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