Das Schreiben der Gewerkschaften vom 20. August 1934, in
dem eine allgemeine Lohnerhöhung und eine Verdoppelung des
bezahlten Urlaubs gefordert werden, stützt diese Forderungen
nur auf ein ziemlich schwaches Argument. Man begnügt sich
mit dem Hinweis, daß von Mai 1931 bis Mai 1934 die Beleg-
schaft sich um 11823 Mann vermindert und demgegenüber die
tägliche Förderung sich um 2434 Tonnen erhöht habe.
In der Versammlung der Sicherheitsmänner und der Ver-
trauensleute vom 29. Juni 1934 hat Herr Lenhart nur noch
folgende Erläuterung abgegeben: „Durch die Belegschafts-
verminderung um 11 823 Mann von Mai 1931 bis Mai 1934 hat
die Verwaltung ihre Kosten gesenkt. Da der Durchschnittslohn
im I. Vierteljahr 1934 sich auf 41,19 Frs. beläuft, stellt der
Lohn der 11823 Hauer eine tägliche Summe von 11823 X
41,19 = 486 986,40 Frs. dar.
Ferner spart die Verwaltung die Knappschaftsbeiträge,
d. i. monatlich 11823 x 96 = 1135 000,— Frs. sowie die Bei-
träge zur Saar-Knappschaftsberufsgenossenschaft.
Infolge der Stillegung gewisser Gruben und des Abbaus von
Beamten hat die Verwaltung weniger Generalunkosten als
[rüher. Der moderne Betrieb mit planmäßigem Selbstversatz
hat ebenfalls zur Senkung der Betriebskosten beigetragen.‘
Der Gedankengang ist demnach folgender: die Gesamtaus-
gaben der Grubenverwaltung haben sich seit 1930 vermindert,
also kann sie die Löhne erhöhen.
Man kennt keinen Fall, daß in irgend einem Lande die ver-
antwortungsbewußten Vertreter der Arbeitnehmer jemals eine
Lohnforderung mit einer so schwachen Begründung vorge-
bracht hätten.
Es ist bedauerlich, in die Notwendigkeit versetzt zu werden,
die Leiter einer mächtigen Gewerkschaft daran zu erinnern,
daß die Höhe der Ausgaben eines industriellen Unternehmens
an sich keine Schlußfolgerungen zuläßt, und daß allein die
verhältnismäßigen Veränderungen der Gestehungspreise und
der Verkaufspreise von Bedeutung sind.