XVIII. Jahrgang.
UVr. 52.
Saarbrücken,
den 28. Dezember 1888.
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Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Bergleute.
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Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postanstalten, sowie auf den hiestgen Gruben und
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen.
Preis für das Vierteljahr bei der Expeditivn 30 Mpfg., duͤrch die Poflanftalten oder durch die besondern Boten bezogen 40 Mpfg.
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monais zu berichtigen.
Mit dieser Nummer schließt der Berg⸗
— mannsfreund seinen achtzehnten Jahr⸗
gang und dankt seinen Gönnern für die ihm bis⸗
her geschenkte Teilnahme.
Es wird gebeten, die Bestellungen auf das 1. Quartal
1889 möglichst frühzeitig zu machen, ünd zwar für Saarbrücken
bei der Expedition, auf den benachbarten Gruben bei den be—
treffenden Boten oder den sonstigen bekannten Stellen, im üb—
rigen bei den nächsten Postanstalten.
Voll Jugendkraft und Geist dem hohen Vater gleich
Regieret er mit fester Hand dies große Reich.
Ihnm gelte heut vor Allem unser treu „Glück auf!“
Und steig zum Himmel unser frommes Bitten auf! —
Dem Kohlenbergbau in dem schönen Saarrevier
Ihm bringen ein „Glück auf!“ aus vollen Herzen wir;
Den Obern allen, die voll Müh'n und Sorg und Treu
Uns führten, schalle unser froh „Glück auf!“ auf's Neu,
Und daß die Knappschaft wieder eifrig, wie seither
Die Pflicht erfülle, ihr zum Frommen und zur Ehr',
Drauf nochmal ein „Glück auf! aus tiefstem Herzensgrund
Und drüber Gottes Segen unserm Bergmannsbund!“ Schenk
Neujahres-Morgen 1889.
Die Nacht ist kalt. Es glänzt der Schnee im Sternenlicht,
Das durch den Nebelschleier schon die Bahn sich bricht.
Auf einem Sträßchen schreitet noch in früher Nacht
Ein junger Wandersmann in schmucker Bergmannstracht,
Er weiß, es ist Sylvester-Ball, ein froher Tanz
Bereint die Freunde heut in schöner Mädchen Kranz,
Und drunter ist auch die, nach der sein Herz sich sehnt,
Ja, deren Namen er des Tags wohl oftmals nennt. —
Der frische Wanderer hat den Markt erreicht,
Er scheut die Kälte nicht, so jung erträgt man's leicht,
Sin Bergmann gar; du kannst im ersten Morgengrau'n,
Ist's noch so kalt, ihn schon am Weg zur Grube schau'n,
Sein Grubenkittel ist gar dünn, doch weiß er ja,
Vor Ort, da wird ihm heiß, als wär' ein Feuer da,
Und's Herz ist heiß, es brennt für's teure Vaterland,
Für's süße Lieb und beide schützet seine Hand!
Im frischen, srohen Reigen dreht sich Paar um Paar,
Daß Stund um Stunde eilt, sie werden's nicht gewahr;
Da tönt vom Turme hell und rein der Glocke Schlag
Und kündet an des neuen Jahres ersten Tag.
Ein Steiger eilt behend zur Musikbühne hin
Und rasch auch schließt die treue Knappschaft sich an ihn.
Mit lauter, fester Stimme ruft er sein „Glück auf!“
Und da es ringsum wiederhallt', so spricht er drauf:
„Ihr Freunde! Eben schied von uns das alte Jahr,
Das wohl voll Leid und Kummer für uns Deutsche war.
Es nahm zwei Kaiser uns, zwei Heldenkaiser fort,
Den greisen Kaiser Wilhelm, Deutschlands Friedenshort
Und rasch darauf auch Uunsern Fritz, dem tück'sches Leid
Die deutsche Kaiserkron gegönnt nur kurze Zeit!
Wir fügen uns, obwohl das treue Herz fast bricht,
Wenn man von Einem dieser edlen Fürsten spricht.
Der Ewige, er hat's gewollt und Deutschlands Thron
Bestieg' ein zweiter Wilhelm, Fritzen's weiser Sohn,
Die Schadensersatzleistungen nach den Bestimmungen
des Reichsunfallversicherungsgesetzes
vom 6. Juli 1884.
(Schluß.)
Der Feststellung der Entschädigungen geht in den—
enigen Fällen, in welchen eine versicherte Person getötet oder eine
Körperverletzung erlitten hat, welche voraussichtlich den Tod
oder eine Erwerbsunfähigkeit von mehr als 13 Wochen zur
Folge haben wird, eine amtliche Untersuchung des Unfalls
ooraus. Dieselbe ist gesetzlich der Ortspolizeibehörde, d. i.
im Bereiche der Bergverwaltung, dem Königlichen Berg—
revierbeamten übertragen. Von der Vornahme der Unter—
suchung werden außer dem Vertreter der Genossenschaft
und dem Betriebsunternehmer auch die Bevollmächtigten
der Krankenkasse, also für unseren Bezirk die Knappschafts-
ältesten in Kenntnis gesetzt.
Die Teilnahme an derselben ist eine freiwillige und
dem Ermessen der eingeladenen Personen überlassen. Nach
dem Genossenschaftsstatut erhalten die Knappschaftsältesten
als Entschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst, ein—
schließlich der Zehrungskosten, für jeden angefangenen Tag,
den doppelten Betrag ihres durchschnittlichen Tagesarbeits-
verdienstes. Die Festsetzung erfolgt durch den Königlichen
Bergrevierbeamten. Reisekosten werden nicht bewilligt.
Auch erhalten die betreffenden Personen nur dann die vor—
gesehenen Enschädigungen, wenn sie thatsächlich eine Lohn—
einbuße erlitten haben um den fraglichen Verhandlungen
beizuwohnen. Daraus folgt, daß die im festen Monais—
lohn stehenden Beamten überhaupt keinen Anspruch auf