Full text: Der Bergmannsfreund (5.1875)

V. Jahrgang. 
Nr. 36. 
ergmanng, 
2 
Saarbrücken, 
den 3. September 1876. 
F 
Wocheublatt zur Unterhaltung und Belehrung für Bergleute. 
— — — — — — — — — 7 
Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Erpedition in Saarbrücken, alle Postanstalten, sowie auf den hiesigen Gruben und den 
benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen. 
Preis für das Vierteljahr bei der Erpedition 30 Mpfg. durch die Postanstalten oder durch die besondern Boten bezogen 40 Mofsg. 
Der Ahonnementspreis ist im Laufe des ersten Nonals zu berichtigen. 
Zur Sedanfeier am 2. September. 
Der Held der Mark. Mit Donnerkrachen 
Die Banner flogen, Hinab zum Pfuhl. 
Und über ihm Ehre sei Gott in der Höhe! 
In Wolken zogen 
Die Cherubim. 
Ehre sei Gott in der Höhe! 
Nun laßt die Glocken 
Von Thurm zu Thurm 
Durch's Land frohlocken 
Im Jubelsturm! 
Des Flammenstoßes 
Geleucht' facht au! 
Der Herr hat Großes 
An uns getihan. 
Ehre sei Gott in der Höhe! 
Nun bebt vor Gottes 
Und Deutschlands Zorn 
Die Stadt des Spottes, 
Der Blutschuld Born. 
Ihr Blendwerk lodert 
Wie bald zu Staub, 
Und heimgefordert 
Wird all' ihr Raub. 
Nimmwermehr dräut uns der Erbfeind. 
D'rum laßt die Glocken 
Von Thurm zu Thurm 
Durch's Land frohlocken 
Im Jubelsturm! 
Des Flammenstoßes 
Geleucht' facht an! 
Der Herr hat Großes 
An uns gethan. 
Ehre sei Gott in der Höhe! 
Emanuel Geibel. 
Drei Tage brüllte 
Die Völkerschlacht, 
Ihr Blutrauch hüllte 
Die Sonn' in Nacht; 
Drei Tage rauschte 
Der Würfel Fall, 
Und bangend lauschte 
Der Erdenball. 
Furchtbar dräute der Erbfeind. 
Es zog von Westen 
Der Unhold aus, 
Sein Reich zu festen 
In Blut uͤnd Graus: 
Mit allen Mächten 
Der Höll' im Bund 
Die Welt zu knechten, 
Das schwur sein Mund. 
Furchtbar dräute der Erbfeind. 
Da hub die Wage 
Des Weltgerichts 
Am dritten Tage 
Der Herr des Vichts, 
Und warf den Drachen 
Vom güldnen Stuhl, 
Vom Rhein gesahren 
Kam fromm und stark 
Mit Deutschlands Schaaren 
Amtliches. 
Der Bergaccessist Stifft von Grube Friedrichsthal⸗Quier⸗ 
schied ist an die Berginspektion der Königin Louise-Grube zu 
Zahrze in Oberschlesien und der Berginspektor Schanz von 
Wne Grube an die Berginspektion Friedrichsthal⸗Quierschied 
versetzt. 
Unstäundigen sind in einem besonderen Abschnitte behandelt. 
Wir finden diese Sonderung auch in anderen Statuten, sie 
erscheint nicht unzweckmäßig, macht aber das Statut weil— 
läuftig, weil sie vielfach zu Wiederholungen nöthigt. 
Zur Aufnahme unter die unständigen Vereinsgenossen 
sind nach dem Halle'schen Statut nur Leute befugt, welche 
sich durch ein Zeugniß des Knappschaftsarztes zur Ver— 
richtung der von ihnen auszuführenden Arbeit als körperlich 
geeignet und gesund ausweisen, Wie überall, ist also gute 
körperliche Beschaffenheit und Gesundheit ersies, und beim 
Halle'schen Verein auch einziges Erforderniß 
Die unständigen Genossen haben nur Anspruch 1. auf 
freie Kur und Arzenei sür ihre Person, und 2. auf Kranken⸗ 
lohn in solchen Krankheitsfällen, welche während der Zeit, 
wo sie auf Vereinswerken in Arbeit standen und Beilräge 
zur Vereinskasse zahlten, ohne eigenes grobes Verschulden 
eingetreten sind und den Kranken arbeitsunfähig machten. 
Dieser Krankenlohn beträgt Oss Mark für jeden Tag und 
lann über die Dauer von 6 Wochen hinaus nur mit be— 
onderer Bewilligung des Vorstandes, aber nie über 8 
Monate hinaus gewährt werden. 
Mittheilungen aus dem Gebiete des 
Knappschaftsvereinswesens. 
Von W. Barthold. 
. 
DZas Slalut des JZalle'schen Salinen⸗Knappschaflsvereins 
vom 28. VBezember 1874. 
VIII. 
Verhältnisse und Ansprüche der Unständigen. 
Die bisher besprochenen Leistungen des Halle'schen 
Vereins bezogen sich lediglich auf die meistberechtigten oder 
ständigen Genossen. Die Verhältnisse und Ansprüche der
	        
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