Full text: Der Bergmannsfreund (3.1873)

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Ursprung und Entwicklung des Bergbaues. 
XXI. 
Der heute so bedeutende Kupfererzbergbau im Mans— 
feld'schen in der preußischen Provinz Sachsen reicht mit 
seinen Anfängen zurück bis in das 12. Jahrhundert. Der⸗ 
selbe gründet sich bekanntlich auf das meilenweit ausge— 
dehnte Vorkommen eines Flötzes von dunklem Schiefer, 
welcher mehr oder weniger reich von silberhaltigem Kupfer⸗ 
erz durchträͤnkt ist und daher Kupferschiefer genannt wird. 
Nach den ältesten Nachrichten soll die erste Gewinnung 
von Kupferschiefer im Jahre 1199 bei Hettstedt, an der 
Stelle, wo später die Ortschaft Kupferberg erbaut wurde, 
durch 2 Bergleute (Nappian und Neucke) stattgefunden 
haben, welche wahrscheinlich in Folge der Kriegsunruhen am 
Harze von dort nach der Grafschaft Mansfeld gekommen 
waren und hier nach Erzen schürften. Die Entdeckung des 
Kupferschiefers veranlaßte die Erbauung des Hettstedter 
Schlosses und der Stadt Hettstedt selbst. Im Jahre 1864 
wurden die Grafen von Maunsfeld, welche jedenfalls schon 
lange Zeit vorher sowohl in ihrer Grafschaft, wie auch 
außerhalb derselben das Recht des Bergbaus ausgeübt 
hatten, durch Kaiser Karl IV. förmlich mit den Bergwerken 
beliehen. Diese Belehnungen sind wiederholt durch spätere 
Kaiser bestätigt worden. 
Der Bergbau wurde von den Grafen von Mansfeld 
innerhalb der ihnen gewährten kaiserlichen Berggrenze für 
eigene Rechnung betrieben und gewann sehr bald einen an— 
sehnlichen Umfang. Anhaltende Regelmäßigkeit des Kupfer— 
schieferflötzes und die günstige Beschaffenheit der Tagesober— 
fläche, welche ohne große Kosten der Lagerstätte an zahl— 
reichen Punkten beizukommen gestattete, erleichterten die 
Schiefergewinnung. Es kann deßhalb nicht auffallen, wenn 
die vorhandenen alten Nachrichten schon im 15. Jahrhun— 
dert von einer großen Blüthe des Mansfeldschen Bergbaus 
reden und dessen jährliche Production zu 20,000 CEtr. Kupfer 
und darüber angeben. 
Aber das schnelle Emporblühen trug auch schon den 
Keim zum spätern Verfalle des Mansfeldschen Bergbaus 
in sich. Die Grafen von Mansfeld waren tapfere Kriegs— 
herrn, welche im Dienste und am Hofe des Kaisers, sowie 
zur Vergrößerung ihrer Grafschaft viel Geld verbrauchten. 
Und dieses sollte in immer größerer Menge der Bergbau 
liefern. Wenn die Erträge nicht ausreichten, wurden Vor— 
schüsse von den Kupferhändlern entnommen, einzelne Gruben 
und Hütten verpfändet, andere an Privatpersonen verliehen 
die dann nur auf ihren eigenen Vortheil bedacht waren 
Dazu zersplitterte sich die Familie der Grafen in immer 
mehr Linien, unter welche das Land mit den Bergwerken 
und Hütten getheilt wurden. Die zahlreichen Kriege, in 
welche die Grafen ihre Länder verwickelten und zu denen 
sie ihre Bergleute mit Gewalt gebrauchten, Unruhen unter 
den letztern selbst wegen ausbleibenden Lohns und drücken⸗ 
der Forderungen, endlich Mangel an Holz und Holzkohle 
zum Verschmelzen der Schiefer, indem die Wälder in maaß— 
losester Weise für den ungeheuren Bedarf der Gruben und 
Hütten hatten vorhalten muͤssen: dies Alles that das Uebrige, 
um den Mansfeldschen Bergbau im Laufe des 16. Jahr— 
hunderts immer tiefer in Verfall zu bringen. 
Mit dem 30jährigen Kriege (1618 — 1648), der so manche 
Gegenden Deutschlands verwüstet hat, kam der Mansfeldsche 
Bergbau fast ganz zum Erliegen. Nicht nur wurden 
Schaächte und Stollen von den Kriegshorden zerstört, sondern 
auch wiederholt die Bergleute zum Kriegsdienste hinwegge— 
schleppt; so nahm besonders 1631 die damals in Mansfeld 
liegende Besatzung fast sämmtliche Bergleute fort, um sie vor 
Magdeburg bei der Belagerung dieser Stadt zum Miniren 
zu gebrauchen. Von etwa 2000 Bergleuten, welche vor dem 
Kriege noch auf den Gruben arbeiteten, sollen nach dem— 
selben nur noch einige zwanzig übrig gewesen sein. 
Der Trunk und seine Folgen. 
Am Montag den 24. März d. J. ganz früh fanden 
sich in der Nähe von Borbeck bei Essen a. d. Ruhr in einem 
Wirthslokale, welches unmittelbar bei dem neuen Schachte 
der Zeche Wolfsbank liegt, 3 Schlepper der genannten 
Zeche ein, welche ihre Arbeitszeit, die Frühschicht, verab— 
säumt hatten. Sie sprachen tapfer dem Glase zu, und als 
der Wirth Gottschalk sich weigerte, ihnen weiter Getränke 
zu verabreichen, fingen sie an, sich ungebührlich zu betragen, 
so daß der Wirth sich veranlaßt sah, sie aus dem Hause 
zu werfen und die Thüre »zu verschließen. Nach einiger 
Zeit, während sie in einem benachbarten Wirthshause weiter 
gezecht und sich verabredet hatten, dem Wirth Gottschall 
dafür, daß er ihnen Getränke verweigert, Etwas anzuhängen, 
drangen sie wieder in das Lokal des letztern ein. Als sie 
abermals dem Wirthe gegenüber sich streitsüchtig zeigten, 
wurden sie nach einiger Zeit vom Wirthe, mit Unterstützung 
des Bäckergesellen, unter großen Anstrengungen, wobei einer 
von den dreien eine bedeutende Kopfypverletzung erhalten hat, 
nochmals aus dem Hause geworfen und wurde die Thüre 
darauf verriegelt. Jetzt begannen die drei Kumpane ihr 
eigentliches Unwesen. Durch die noch offenen Fenster der 
Wirthsstube warfen sie in dieselbe mit schweren Schlacken— 
stücken nach der Frau des Wirthes und holten schließlich 
sogar ein Stück schweres Grubenholz herbei und versuchten 
damit die Hausthüre zu sprengen, unter Ausstoßung der 
irgsten Drohungen. Während dieser Vorgänge hatte der 
Wirth bereits ausgeschickt, um polizeiliche Hülfe zu erbitten, 
jedoch vergebens. Nunmehr ging derselbe in die obern 
Räume seines Hauses und feuerte einen Schuß zwischen 
die drohenden Gegner, wobei er leider einen derselben so in 
die Brust traf, daß der Tod augenblicklich erfolgte. — Der 
Wirth ist Inhaber des Eisernen Kreuzes, welches er sich bei 
Schlettstadt dadurch erworben hat, daß er als Arhtillerist, 
nachdem die sämmtliche Bedienungsmannschaft seines Ge— 
schützes gefallen, die Bedienung des Geschützes allein be— 
sorgte und ruhig weiter feuerte. 
Das Zengenverhör. 
Aus P. J. Roltmaun's Gedichten in Hunsrücker Mundart 
Richter. 
Ihr seid berufen, Zeugniß abzulegen. 
Ich darf zu Euch wohl das Vertrauen hegen 
Daß streng Ihr bei der Wahrheit bleibt 
Mir Nichts verhehlt, Nichts übertreibt 
Die Zehn Gebote kennt Ihr wohl: 
Daß keiner fälschlich zeugeu soll. 
Gebietet uns der Herr darin 
Zeuge. 
Nau! hall'r-emol en Keitsche? inn! 
Eich salls Em“‘ sahn: Watt datt angeht, 
Unn watt so in der Biewel steht, 
Datt wäs eich Alles uff en Hoor. 
Do war mei Vatter Mann dervor! 
1 nun. 2 wenig. Z3 will. 4 Abm. 5 sagen
	        
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