für die niedrigste für die höchste
Stufe von Stufe über
12 12 Jahr. 40 Jahre.
in der J. Klasse (Obersteigerr — 6 77 ubis 16 Æ8
II. „Steiger) F
III. Kohlenmesser 23
IV. Grubenhüter 10
V äuer) 15
V chrhäuer) ⸗ s, 25
VII. „ESchlepper) —2 — 520,
Für unverheirathete Invaliden sind anch noch in diesem
Statut etwa um je 1 Thlr. niedrigere Sätze, als vorstehende
beibehalten. Noch beträchtlicher fällt die Erhöhung aus,
welche das revidirte Statut vom 8. Januar 18608 den In—
validen-Unterstützungen zu Theil werden läßt.
Der Eintheilung der Mitglieder in 6 Klassen entspricht
die Annahme von 6 Dienstaltersstufen, deren höchste jetzt be—
reits mit 36 Dienstjahren erreicht wird.
Die bisherige Unterscheidung von Unterstützungssätzen
für verheirathete und unverheirathete Invaliden ist wegge—
fallen, und endlich der Hauptklasse der Bergarbeiter, den
Häuern, bei Erreichung eines Dienstalters über 36 Jahre
für je 5 Jahre weiter eine Prämie von 1 Thlr. pro Monat
als zusätzliche Pension bewilligt.
Die Pensionssätze betragen für die:
in der niedrigsten
Stufe.
k *
J. Klasse Obersteiger ꝛc.)
VI. „Steiger)
IVII.Mohlenmesser ꝛc.)
IV. „Gäuer)
in der höchsten
von 36 Jahren.
335 —- —2 —
24 n
1 —
7.2 15 umd
für je 5 Jahre weiter
je J Thaler Prämie.
V. „C(ELehrhäuer) 3 6 15,
VI. (unständige Arbeiter 8 — 6—
Dieselbe Klassen- und Stufen-Eintheilung, dieselben
Pensionssätze sind in das auf Grund des Allgemeinen Berg—
gesetzes vom 24. Juni 1865 nochmals umgearbeitete Statut
bom 27. Juni 1867 aufgenommen und bis in die neueste
Zeit hinein, wo der Wirksamkeit des Vereins durch das
Statut vom 26. Juli 1872 eine nach jeder Richtung hin
veränderte und gleichzeitig erweiterte Grundlage gegeben ist,
maaßgebend geblieben.
Vergleichen wir nun die in den verschiedenen Statuten
angenommenen Unterstützungssätze und legen dabei eine
miltlere Dienstzeit von 82 Jahren zu Grunde, so ergiebt
—X——
einem Lehr⸗ 55 ruben⸗ Ober⸗
Hãuer. Sintw Steiger. steiger.
b. 1839- 1833 — 2 10 225 320 320 320
1833 - 1857 - 2 25 310 8— 8— 8 —
1857- 1863 — 3 25 410 510 —-9 15 12 —
1863- 18727 — 6 — 6 —-.9 — 11 — 14 —
Deutlicher noch tritt diese Steigerung in den jährlichen
Durchschnittsbeträgen der auf je einen Invaliden gefallenen
Unterstützungen hervor.
Wir finden verausgabt:
1851 für 155 Invaliden einen Jahresbetrag d.i. pr. Invalide
in runder Summe 6, 5388 4A2
7017 ,*4
7,4808 , *44
7,8306, 244
7,445,, — 41,
7,.603 „— 40,
II.348,, - 45
1832, 162
isss, 170
i864 176
18355 181
18360 188
1837 254
22 —
1858 für 309 Invaliden einen Jahresbetrag d.i. pr. Invalid
in runder Summe 14,546. 47
1839, 359 17,892 „ — 505
1860, 396 21,218 „ — 54 ,
1861 244 251634 — 88
1862 o7 28095 587
1863 40,273 „— 68
1804 6 46.466 — 71
1865 —* 50,5399 „—72
1806, 74 54,001 —272
1867 , 79-⸗ 58,488 — 74
1868, 855 61,614 272
18691 960 68,889 271,
1870 , 1064 J „76,028, — 71,
Der jährliche Durchschnittsbetrag einer Invaliden-Pen—
sion ist danach von rund 42 auf 71 Thlr. und die jährliche
Ausgabe selbst im gleichen Zeitraume von 6,538 Thlr. auf
76,028 Thlr. gestiegen.
Die so sehr ins Gewicht fallende Ausdehnung dieses
einen Ausgabepostens ist indeß nicht lediglich durch die
allmählige Erhöhung der Pensionssätze herbeigeführt; sondern
sie wird wesentlich durch die unverhältnißmäßige Zunahme
der Invaliden mitbedingt.
Während nämlich in der Periode 1831-60 von je
Tausend Vereinsgenossen 4, wurden in der Zeit 1861-70
von je Tausend Vereinsgenossen 8 jährlich pensionirt, während
endlich die Zahl der Vereinsmitglieder seit 1831 bis 1870
von 5780 auf rund 18,000, ist die Zahl der Invaliden
von 152 auf 1064 gestiegen, das heißt: die Zahl der Ver—
einsmitglieder ist um das Dreifache, die der Invaliden aber
um das Siebenfache vermehrt und dem Vereine eine dem ent⸗
sprechend höhere Leistung aufgebürdet.
Aehnliche Verhältnisse treten bei den Wittwen⸗-Unter—
stützungen hervor.
Der Verein gewährt zunächst den Wittwen verstorbener
ständiger Mitglieder eine laufende Unterstützung und den
Wittwen unstaͤndiger Genossen, wenn der Tod der letzteren
in Folge einer Verunglückung im Dienste eingetreten ist.
Die Höhe der Wittwen-Unterstützung ist abhängig von
der Dienstuͤasse und dem Dienstalter des verstorbenen Mannes
und unterliegt in den verschiedenen Statuten, wie die In—
validenpension, einer allmählig zunehmender Steigerung der
Sätze.
Ohne Rücksicht auf das Dienstalter wird der Wittwe
eines im Dienste zu Tode gekommenen Mitgliedes der
höchste Pensionssatz nach der Dienstklasse des ersteren ge—
währt.
Enthalten wir uns hier, nochmals eine Auseinander—
setzung der Steigerung dieser Sätze, den verschiedenen Reg⸗
lemenis folgend, zu geben, und fassen gleich die Resultate
der desfallsigen Entwickelung ins Auge, so finden wir diese
wiederum in den jährlichen Durchschmittssätzen des auf eine
Wittwe gefallenen Unterstützungsbetrages nachstehend aus—
gedrückt.
Fahr Zahl der Wittwen, jährliche Ausgabe, d. i. pro Wittwe
1851 366 11549 31
1852 372 116538 31
1853 389 12028 308
84 416 12646 20 ,
855 280 13400, A
856 154 14688 —2
1857 196 187698, 38 8,
1858 5338 20501, 388
1859 573 219198, 38
11860 628 2406286 38
529