Full text: Der Bergmannsfreund (3.1873)

für die niedrigste für die höchste 
Stufe von Stufe über 
12 12 Jahr. 40 Jahre. 
in der J. Klasse (Obersteigerr — 6 77 ubis 16 Æ8 
II. „Steiger) F 
III. Kohlenmesser 23 
IV. Grubenhüter 10 
V äuer) 15 
V chrhäuer) ⸗ s, 25 
VII. „ESchlepper) —2 — 520, 
Für unverheirathete Invaliden sind anch noch in diesem 
Statut etwa um je 1 Thlr. niedrigere Sätze, als vorstehende 
beibehalten. Noch beträchtlicher fällt die Erhöhung aus, 
welche das revidirte Statut vom 8. Januar 18608 den In— 
validen-Unterstützungen zu Theil werden läßt. 
Der Eintheilung der Mitglieder in 6 Klassen entspricht 
die Annahme von 6 Dienstaltersstufen, deren höchste jetzt be— 
reits mit 36 Dienstjahren erreicht wird. 
Die bisherige Unterscheidung von Unterstützungssätzen 
für verheirathete und unverheirathete Invaliden ist wegge— 
fallen, und endlich der Hauptklasse der Bergarbeiter, den 
Häuern, bei Erreichung eines Dienstalters über 36 Jahre 
für je 5 Jahre weiter eine Prämie von 1 Thlr. pro Monat 
als zusätzliche Pension bewilligt. 
Die Pensionssätze betragen für die: 
in der niedrigsten 
Stufe. 
k * 
J. Klasse Obersteiger ꝛc.) 
VI. „Steiger) 
IVII.Mohlenmesser ꝛc.) 
IV. „Gäuer) 
in der höchsten 
von 36 Jahren. 
335 —- —2 — 
24 n 
1 — 
7.2 15 umd 
für je 5 Jahre weiter 
je J Thaler Prämie. 
V. „C(ELehrhäuer) 3 6 15, 
VI. (unständige Arbeiter 8 — 6— 
Dieselbe Klassen- und Stufen-Eintheilung, dieselben 
Pensionssätze sind in das auf Grund des Allgemeinen Berg— 
gesetzes vom 24. Juni 1865 nochmals umgearbeitete Statut 
bom 27. Juni 1867 aufgenommen und bis in die neueste 
Zeit hinein, wo der Wirksamkeit des Vereins durch das 
Statut vom 26. Juli 1872 eine nach jeder Richtung hin 
veränderte und gleichzeitig erweiterte Grundlage gegeben ist, 
maaßgebend geblieben. 
Vergleichen wir nun die in den verschiedenen Statuten 
angenommenen Unterstützungssätze und legen dabei eine 
miltlere Dienstzeit von 82 Jahren zu Grunde, so ergiebt 
—X—— 
einem Lehr⸗ 55 ruben⸗ Ober⸗ 
Hãuer. Sintw Steiger. steiger. 
b. 1839- 1833 — 2 10 225 320 320 320 
1833 - 1857 - 2 25 310 8— 8— 8 — 
1857- 1863 — 3 25 410 510 —-9 15 12 — 
1863- 18727 — 6 — 6 —-.9 — 11 — 14 — 
Deutlicher noch tritt diese Steigerung in den jährlichen 
Durchschnittsbeträgen der auf je einen Invaliden gefallenen 
Unterstützungen hervor. 
Wir finden verausgabt: 
1851 für 155 Invaliden einen Jahresbetrag d.i. pr. Invalide 
in runder Summe 6, 5388 4A2 
7017 ,*4 
7,4808 , *44 
7,8306, 244 
7,445,, — 41, 
7,.603 „— 40, 
II.348,, - 45 
1832, 162 
isss, 170 
i864 176 
18355 181 
18360 188 
1837 254 
22 — 
1858 für 309 Invaliden einen Jahresbetrag d.i. pr. Invalid 
in runder Summe 14,546. 47 
1839, 359 17,892 „ — 505 
1860, 396 21,218 „ — 54 , 
1861 244 251634 — 88 
1862 o7 28095 587 
1863 40,273 „— 68 
1804 6 46.466 — 71 
1865 —* 50,5399 „—72 
1806, 74 54,001 —272 
1867 , 79-⸗ 58,488 — 74 
1868, 855 61,614 272 
18691 960 68,889 271, 
1870 , 1064 J „76,028, — 71, 
Der jährliche Durchschnittsbetrag einer Invaliden-Pen— 
sion ist danach von rund 42 auf 71 Thlr. und die jährliche 
Ausgabe selbst im gleichen Zeitraume von 6,538 Thlr. auf 
76,028 Thlr. gestiegen. 
Die so sehr ins Gewicht fallende Ausdehnung dieses 
einen Ausgabepostens ist indeß nicht lediglich durch die 
allmählige Erhöhung der Pensionssätze herbeigeführt; sondern 
sie wird wesentlich durch die unverhältnißmäßige Zunahme 
der Invaliden mitbedingt. 
Während nämlich in der Periode 1831-60 von je 
Tausend Vereinsgenossen 4, wurden in der Zeit 1861-70 
von je Tausend Vereinsgenossen 8 jährlich pensionirt, während 
endlich die Zahl der Vereinsmitglieder seit 1831 bis 1870 
von 5780 auf rund 18,000, ist die Zahl der Invaliden 
von 152 auf 1064 gestiegen, das heißt: die Zahl der Ver— 
einsmitglieder ist um das Dreifache, die der Invaliden aber 
um das Siebenfache vermehrt und dem Vereine eine dem ent⸗ 
sprechend höhere Leistung aufgebürdet. 
Aehnliche Verhältnisse treten bei den Wittwen⸗-Unter— 
stützungen hervor. 
Der Verein gewährt zunächst den Wittwen verstorbener 
ständiger Mitglieder eine laufende Unterstützung und den 
Wittwen unstaͤndiger Genossen, wenn der Tod der letzteren 
in Folge einer Verunglückung im Dienste eingetreten ist. 
Die Höhe der Wittwen-Unterstützung ist abhängig von 
der Dienstuͤasse und dem Dienstalter des verstorbenen Mannes 
und unterliegt in den verschiedenen Statuten, wie die In— 
validenpension, einer allmählig zunehmender Steigerung der 
Sätze. 
Ohne Rücksicht auf das Dienstalter wird der Wittwe 
eines im Dienste zu Tode gekommenen Mitgliedes der 
höchste Pensionssatz nach der Dienstklasse des ersteren ge— 
währt. 
Enthalten wir uns hier, nochmals eine Auseinander— 
setzung der Steigerung dieser Sätze, den verschiedenen Reg⸗ 
lemenis folgend, zu geben, und fassen gleich die Resultate 
der desfallsigen Entwickelung ins Auge, so finden wir diese 
wiederum in den jährlichen Durchschmittssätzen des auf eine 
Wittwe gefallenen Unterstützungsbetrages nachstehend aus— 
gedrückt. 
Fahr Zahl der Wittwen, jährliche Ausgabe, d. i. pro Wittwe 
1851 366 11549 31 
1852 372 116538 31 
1853 389 12028 308 
84 416 12646 20 , 
855 280 13400, A 
856 154 14688 —2 
1857 196 187698, 38 8, 
1858 5338 20501, 388 
1859 573 219198, 38 
11860 628 2406286 38 
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