III. Jahrgang.
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Glück
auf!
Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Berglente.
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Ersjcheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postaustalten, sowie auf den hiesigen Gruben und
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen.
PFreis fur das Vierteljahr bei der Erxpedition 3 Sgr., durch die Postanstalten oder durch die besondern Boten bezogen 4 Sagr.
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monats zu beriechtigen.
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Anmtliches.
Die früheren Bergschüler Jakob Dörr und Jakob Andre
sind zu Grubensteigern auf Grube König-Wellesweiler ernannt.
Arbeiterverhaltnisse auf der Georgs⸗-Marien-Hütte
bei Osnabrück in Hannover. IV.
Friedensgericht. — Ein „Friedensverein“ erstrebt
eine vergleichsweise Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und
Verhütung von Prozessen.
Mitglieder dieses Vereins sind:
alle Arbeiter des Georgs-Marien-Vereins,
2) alle sonstigen Bewohner der Georgs-Marien-Hütte
und der benachbarten Ortschaften, welche sich den Sta—
tuten durch Unterschrift unterwerfen.
Zur Schlichtung der Streitigkeiten werden 9 Friedens⸗
richter aus der Zahl der Mitglieder des Friedens-Vereins
auf die Dauer eines Jahres gewählt.
Die Sitzungen des Gerichtes finden nicht regelmäßig
an bestimmten Tagen, sondern nach Bedürfniß an einem
rechtzeitig durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machenden
Tage statt.
Die Mitglieder des Friedens-Vereins sind verpflichtet,
in allen Rechtsstreitigkeiten unter einander die Vermittelung
des Friedensgerichtes anzurufen, ehe sie den Rechtsweg durch
Klage oder Denunciation betreien.
Die Betheiligten müssen persönlich vor dem Gerichte
erscheinen, und ist aller Beistand, außer dem durch Familien—
Angehörige, ausgeschlossen.
Der Friedensverein wurde im Jahre 18685 gegründet
und hatte anfänglich starken Zulauf über Streitigkeiten aller
Art, allmählich jedoch ist für alle Fälle der Beleidigungen,
Schlägereien ꝛc. das Gericht mehr gefürchtet, wie die Gerichte
des Staates, weil die Angelegenheiten im Beisein einer
Menge genauer Bekannten derhandelt und zum Theil auch
ernste Rugen ertheilt werden.
Knappschafts-Verein. — Das leibliche Wohl
der Arbeiter anlangend, so sorgt dafür in erster Linie der
Knappschafts-Verein; derselbe gewährt: J
1) gen Arbeitern in Krankheitsfällen freie Kur und
rznei;
M Geldenischädigung für den während der Krankheit
entfallenden Lohn Krankengeld) bis zur Hälfte des
verdienten Lohnes, jedoch hoͤchstens 18 Sgr. 6 Pfg.
pro Krankentag;
invaliden Mitgliedern lebenslängliche Pension von
mindestens einem Fünftel, höchstens der Hälfte des
vorher verdienten Lohnes; in Ausnahmefällen sogar
den ganzen Lohn. Als höchster Lohnsatz werden in—
dessen 25 Thaler pro Monat angenommen;
Wittwen der Mitglieder lebenslängliche Unterstützung
zu s der Pension des Mannes;
Unterstützung zur Erziehung der Kinder verstorbener
Mitglieder und Invaliden bis zur Confirmation, aus—
nahmsweise sogar bis zum 20. Jahre;
Beihülfe zu den Begräbnißkosten, ausnahmsweise
auch Uebernahme sämmtlicher Kosten.
Den vorstehenden Leistungen entsprechend, zerfällt denn
auch die Knappschaftskasse in drei Abtheilungen: Kranken—
kasse, Pensiouskasse und Hauptfond. Der ersteren müssen,
der zweiten können unter bestimmten Voraussetzungen sämmt—
liche Arbeiter des Vereins beitreten, und werden diejenigen
Arbeiter, welche nur zur Krankenkasse steuern, als unständige,
die andern als ständige Arbeiter bezeichnet.
Im Jahre 1872 betrug die Zahl sämmtlicher Knapp⸗
schaftsgenossen.. ... .. . 1385 Mann,
davon ständig.. . 412,
die Zahl der Invaliden betrug. 23
die Zahl der Wittwhpen. 133;
die Zahl der unterstützungsberechtigten
—AVVV
Bezahlt wurden im Jahre 1872 für
Gesundheitspflege.. .. .11,158 Thlr.
Pensionenn. 7705
außerordentliche Unterstützungen. .. 112
Begräbnißkosten.. .... 928
Verwaltungskosten und Verschiedeness 448
zusammen 12872 CThlr.
dagegen betrugen die Einnahmen . . 20217
wonach sich ein Ueberschuß von... 7645
ergibt.
Das Baarvermögen des Knappschaftsvereins (außer
Mobilien) betrug Ende 1872 39,063 Thlr.
Für die Behandlung der erkrankten Arbeiter ist durch
die Anstellung eines auf der Hütte wohnenden tüchtigeü
Knappschaftsarztes, durch Einrichtung eines sehr gut aus—
gestatteten Krankenhauses mit Verpflegungspersonal und
Errichtung einer Apotheke daselbst gesorgt.
Während bis vor Kurzem als Krankenhaus eines der
schon erwähnten Logirhäuser angepachtet und verwendet