Full text: Der Bergmannsfreund (3.1873)

III. Jahrgang. 
r. 47. 
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2 
Glück 
auf! 
Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Berglente. 
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Ersjcheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Expedition in Saarbrücken, alle Postaustalten, sowie auf den hiesigen Gruben und 
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen. 
PFreis fur das Vierteljahr bei der Erxpedition 3 Sgr., durch die Postanstalten oder durch die besondern Boten bezogen 4 Sagr. 
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monats zu beriechtigen. 
Arx 
Anmtliches. 
Die früheren Bergschüler Jakob Dörr und Jakob Andre 
sind zu Grubensteigern auf Grube König-Wellesweiler ernannt. 
Arbeiterverhaltnisse auf der Georgs⸗-Marien-Hütte 
bei Osnabrück in Hannover. IV. 
Friedensgericht. — Ein „Friedensverein“ erstrebt 
eine vergleichsweise Beilegung von Rechtsstreitigkeiten und 
Verhütung von Prozessen. 
Mitglieder dieses Vereins sind: 
alle Arbeiter des Georgs-Marien-Vereins, 
2) alle sonstigen Bewohner der Georgs-Marien-Hütte 
und der benachbarten Ortschaften, welche sich den Sta— 
tuten durch Unterschrift unterwerfen. 
Zur Schlichtung der Streitigkeiten werden 9 Friedens⸗ 
richter aus der Zahl der Mitglieder des Friedens-Vereins 
auf die Dauer eines Jahres gewählt. 
Die Sitzungen des Gerichtes finden nicht regelmäßig 
an bestimmten Tagen, sondern nach Bedürfniß an einem 
rechtzeitig durch öffentlichen Anschlag bekannt zu machenden 
Tage statt. 
Die Mitglieder des Friedens-Vereins sind verpflichtet, 
in allen Rechtsstreitigkeiten unter einander die Vermittelung 
des Friedensgerichtes anzurufen, ehe sie den Rechtsweg durch 
Klage oder Denunciation betreien. 
Die Betheiligten müssen persönlich vor dem Gerichte 
erscheinen, und ist aller Beistand, außer dem durch Familien— 
Angehörige, ausgeschlossen. 
Der Friedensverein wurde im Jahre 18685 gegründet 
und hatte anfänglich starken Zulauf über Streitigkeiten aller 
Art, allmählich jedoch ist für alle Fälle der Beleidigungen, 
Schlägereien ꝛc. das Gericht mehr gefürchtet, wie die Gerichte 
des Staates, weil die Angelegenheiten im Beisein einer 
Menge genauer Bekannten derhandelt und zum Theil auch 
ernste Rugen ertheilt werden. 
Knappschafts-Verein. — Das leibliche Wohl 
der Arbeiter anlangend, so sorgt dafür in erster Linie der 
Knappschafts-Verein; derselbe gewährt: J 
1) gen Arbeitern in Krankheitsfällen freie Kur und 
rznei; 
M Geldenischädigung für den während der Krankheit 
entfallenden Lohn Krankengeld) bis zur Hälfte des 
verdienten Lohnes, jedoch hoͤchstens 18 Sgr. 6 Pfg. 
pro Krankentag; 
invaliden Mitgliedern lebenslängliche Pension von 
mindestens einem Fünftel, höchstens der Hälfte des 
vorher verdienten Lohnes; in Ausnahmefällen sogar 
den ganzen Lohn. Als höchster Lohnsatz werden in— 
dessen 25 Thaler pro Monat angenommen; 
Wittwen der Mitglieder lebenslängliche Unterstützung 
zu s der Pension des Mannes; 
Unterstützung zur Erziehung der Kinder verstorbener 
Mitglieder und Invaliden bis zur Confirmation, aus— 
nahmsweise sogar bis zum 20. Jahre; 
Beihülfe zu den Begräbnißkosten, ausnahmsweise 
auch Uebernahme sämmtlicher Kosten. 
Den vorstehenden Leistungen entsprechend, zerfällt denn 
auch die Knappschaftskasse in drei Abtheilungen: Kranken— 
kasse, Pensiouskasse und Hauptfond. Der ersteren müssen, 
der zweiten können unter bestimmten Voraussetzungen sämmt— 
liche Arbeiter des Vereins beitreten, und werden diejenigen 
Arbeiter, welche nur zur Krankenkasse steuern, als unständige, 
die andern als ständige Arbeiter bezeichnet. 
Im Jahre 1872 betrug die Zahl sämmtlicher Knapp⸗ 
schaftsgenossen.. ... .. . 1385 Mann, 
davon ständig.. . 412, 
die Zahl der Invaliden betrug. 23 
die Zahl der Wittwhpen. 133; 
die Zahl der unterstützungsberechtigten 
—AVVV 
Bezahlt wurden im Jahre 1872 für 
Gesundheitspflege.. .. .11,158 Thlr. 
Pensionenn. 7705 
außerordentliche Unterstützungen. .. 112 
Begräbnißkosten.. .... 928 
Verwaltungskosten und Verschiedeness 448 
zusammen 12872 CThlr. 
dagegen betrugen die Einnahmen . . 20217 
wonach sich ein Ueberschuß von... 7645 
ergibt. 
Das Baarvermögen des Knappschaftsvereins (außer 
Mobilien) betrug Ende 1872 39,063 Thlr. 
Für die Behandlung der erkrankten Arbeiter ist durch 
die Anstellung eines auf der Hütte wohnenden tüchtigeü 
Knappschaftsarztes, durch Einrichtung eines sehr gut aus— 
gestatteten Krankenhauses mit Verpflegungspersonal und 
Errichtung einer Apotheke daselbst gesorgt. 
Während bis vor Kurzem als Krankenhaus eines der 
schon erwähnten Logirhäuser angepachtet und verwendet
	        
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