Full text: Der Bergmannsfreund (3.1873)

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Wochenblatt zur Unterhaltung und Belehrung für Verglente. 
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Erscheint jeden Freitag. Bestellungen nehmen die Erpedition in Saarbrücken, alle Postanftalten, sowie auf den hiesigen Gruben und 
den benachbarten Ortschaften die besonderen Boten entgegen. 
Preis für das Vierteljahr bei der Expedition 3 Sar., durch die Postanftalten oder durch die besondern Boten bezogen 4Sgr. 
Der Abonnementspreis ist im Laufe des ersten Monats zu berichtigen. 
Amtliches. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Steigern 
Wilhelm Weise und Clemens Cordes zu Aplerbeck, Kreis Dortmund, 
sowie den Häuern Heinrich Diecker hosff zu Aplerbeck und Wilhelm 
ä zu Schuren, Kreis Dorimund, die Rettungsmedaille am Bande zu 
Jerleihen. 
Der Advokat Clemens Eskens ist zum Justitiar und Mitglied der 
ꝛgl. Bergwerks⸗Direction zu Saarbrücken ernannt. 
Der Vergmann Christian Ries ist zum Grubenwächter auf Grube 
Zerhard⸗Prinz Wilhelin ernannt; die Grubensteiger Karl Plock und 
dorenz Walraff sind vom 1. Februar ab von Grube Heinitz nach 
Hrube Kronprinz. Seyb J. von Heinitz nach von der Heydt und Busse 
don letzterer Grube nach Heinitz versetzt. 
Der Kohlenmesser Wilhelm Hariig von Grube Heinitz ist pensionirt; 
die Grubensteiger Wilheln Sartorius und Ferdinand Poller von 
hrube Krouprinz scheiden zufolge Uebertritts in Privatdienste vom 1. 
Februar ab aus dem Kgl. Grubendienste aus. 
Dem einfahrenden Knappen. 
Wohl gebetet: 
Denn zur Tiefe willst du fahren, 
Bott allein kann dich bewahren, 
Darum schaue erst hinauf! 
Hol' vom Herrn dir ein Glück auf! 
Schwere Arbeit 
Wartet deiner in der Tiefe. 
Daß der Schweiß vom Antlizz triefe, 
Fleh' die Himmel an um Kraft, 
Das ist Art der Knappenschaft. 
Blitze zucken 
Durch die finstern Todeshallen, 
Machen selbst die Felsen fallen; 
Mit dem Herrn der Himmelsburg 
Beht's durch Blitz und Wetter durch. 
Ganz verlassen 
Bist du unten in der Tiefe, ? 
Niemand hört, ob man auch riefe; 
Ruf' zu dem, der mit dir fährt 
Und des Herzens Seufzer hört! 
Deine Sünden, 
O die laß nur alle oben! 
Unten in der Tiefe loben 
Selbst die Steine Gott den Herrn, 
Unten sei die Sünde fern. 
Nachtgedanken, — 
Schleichen sie in deine Seel⸗ 
Dann, mein trauter Knappe, wähle 
Dir ein edles Bergmannslied. 
Sing es — und der Böse flieht. 
Frommer Glaube 
Sei dein Führer in dem Schachte; 
Ob nun auch die Erde krachte, 
Christi Jünger stehet fest, 
Er die Seinen nie verläßt. 
Lieber Vater! 
Mögen nun die Berge zittern 
Und der Erde Säulen splittern, 
Hab' ich dich, hat's nimmer Noth 
Ich vertrau' auf dich, o Gott! 
Saarbrücker Knappschaftsverein. 
Bekanntmachung. 
Es ist seit Einführung des neuen Knappschafts-Statuts 
wiederholt geschehen, daß Vereinsgenossen, welche die Gruben— 
arbeit verlassen hatten oder zu verlassen beabsichtigten, 
nachdem ihnen ein bei der Werksbehörde er— 
hetener Urlaub nicht ertheilt war, bei dem 
ꝛnappschafts⸗Vorstande um Urlaub nachsuchten. 
Diesen Vorkommnissen liegt offenbar eine irrige Auf⸗ 
assung der einschlägigen Bestimmungen in den 88 20-28 
und 49—51 des Statuts vom 26. Juli 1872 zu Grunde, 
zu deren Erläuterung wir Nachstehendes bekannt machen: 
Die Beurlaubung eines Knappschaftsgenossen von der 
Arbeit oder dem Dienste auf der Grube mit der rechtlichen 
Wirkung, daß der Beurlaubte nach Ablauf des Urlaubs 
wieder in das frühere Arbeits- oder Dienstverhältniß ein— 
ritt, ist lediglich Sache der Königlichen Berg— 
Inspectionen, beziehungsweise der von den— 
selben beauftragten Beamten. Wer dagegen frei— 
villig, ohne Urlaub, sei es mit oder ohne Kündigung, die 
Arbeit ober den Dienst auf der Grube verläßt, löst sein 
Lerhältniß zur Grube vollständig und verzichtet damit auch 
uuf die nochmalige Wiederannahme. 
Mit dem freiwilligen oder unfreiwilligen Verlassen des 
Dienstes oder der Arbeit auf der Grube ändert sich aber auch das 
hisherige Verhältniß zum Knappschaftsvereine insoweit, als 
1) der Ausscheidende weitere knappschaftliche Ansprüche 
nicht zu erwerben vermag und ihm 
2) nach der Bestimmung im 8 49 nun unbenommen 
hleibt, die bis zum Tage des Ausscheidens hinsichtlich der—
	        
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