Seilte 4
bei den Hinterbliebenen, 50 v. 9. bei Witwen ohne
Waisen und 20 v. 5. bei einer alleinstehenden Waise
wird die reichsknappschaftliche Zulage nur soweit ge
ahlt, wie diese Zonstarenzen mit ihr nicht über—
Wien werden. Der darüber hinausgehende Betrag
ruht laut Anweisung der Reichsknappschaft.
Jun den Fällen, wo die Pension ganz ruht, sind
keine Anerkennungsgebühren
u zahlen. Die Sonderleistungen, wie ärztliche Ver⸗
s ung und Gewährung der Schulbücher bleiben be⸗
ee Auch die Jam iuuenfutsorae wird gewährt
wenn die Beiträge dazu gezahlt werden.
Wir hoffen, daß Sie den Pensionsempfängern an
Hand des Satzungsnachtrages und dieses Rundschrei
ABerSaareSerctrapper
zens Aufklärung geben können und erwarten, daß das
ersönliche R auf der Verwaltung und die
kinreichung von Beschwerden so viel wie moͤglich ver
nieden wird.
Die sämtlichen Dienststellen sind durch die Umrech
iungsarbeit sehr in Rückstand gekommen und wird
durch die Einlegung von Beschwerden und persönliches
Vorstelligwerden die Verwaltungsarbeit wesentlich
gehemmt. Dadurch entstehen den Versicherten und
der Verwaltung nuͤr Schwierigkeiten, die vermieden
werden sollen. Die Verwaltung hat eben die Pflicht
die neuen Bestimmungen so schneli wie möglich durch
zuführen und erwartet sie auch eine angemessene An—
erstützung der Aeltesten und Versicherten.“
Die Verwaltung der Saar⸗Knapopschaft.
Aummer 4
Bonden Arbeitsstütten der Kumetud
du den Arbeitsstütten der Kumeruden
Wahl des Arbeiterausschusses (Siche rheitsmãnner)]
der Grube Frankenhotz
Am 22. Dezember 1931 fand die Jepweht des Arbeiter⸗
ausschusses der Grube — statt. Die Wahlen auf
den preuß. Gruben werden sue * Abteilung als einfache
Mehrheitswahl durchgeführt. Nach dem Baher —ã—
aber J für die Grübe eernben die ere
naßgebend. Bei der vorletzten Wahl im Sahre 1ßoä
paren noch 13 Ausschußmänner zu wähilen. Infolge Beleg⸗
chaftsverminderung waren dagegen am 22. Dezember 1831
35 den gesetzlichen Bestimmungen der ιIOO nut
noch 10 Ausschuüßmänner zuerkannt. Die Wahl eteiligung
betrug über 90 Prozent. Um die Mandate egen In
hewerlverein, der Verband der Bergbau⸗Industrlearbener
nd die RiG. D. Gewaͤhlt finß vom r
8 282 Sewerkpverein; Jakob Omlor 2, Fritz Emser 2, Michel
Regierungskommission
Verband? Veger Caspersty; Brixius, Emich, Stichwahl
zwilchen Wolf und Knerr;
R. G. Q.: Jakob deng 9.
Der Gewerkverein konnte, trotzdem die a um
mehr als 500 Mann verminder ist, seine Mandate be⸗
saupten. Nicht uninteressant ist, daß der R.G.O⸗Gründer
Pilhelm Jung, Fꝙagt 3, der auf der — an
erster Stelle nominiert war, durchgefallen ist, und seinem
Ramensvetter Jakob Jung 9 Plas machen mußte. Die
eigenen R.G.O.Leute haben also zu Wilhelm Jung kein
Lertrauen mehr. Vieilleicht dämmerts ihnen, ur mit
Pau⸗Wau und Maulaufreißen Arbeiterinteressen nicht ge—
wahrt werden können.
Ein Bravo allen christl. Gewerkschaftlern, welche in
aiesem außerordentlich schweren Wahlkampf ihrer Organi⸗
ation die Treue hielten! —
In der letzten Nummer haben wir uns mit dem uus der Durchführung ihrer Notverordnung ergeben⸗
Teil der vierten Notverordnung des Reichspräsidenten den Folgen belastet haͤt. Nan frägt q— unwillkürlich,
beschäftigt, der die Bestimmungen über die Soziai vie die Icizupgetowwihion es überhaupt auf sich
vetsicherung enthält. In kurzen Umrissen wurde ber nehmen konnte, solch' gyin neidende Maßnahmen im
kannt gegeben, welche Einschraäͤnkungen durch die Not- Zaargebiet zur Durchfü rung zu bringen, wo die
verordnung auf dem Gebiete der Sozialversicherung anderen — der vierten Notverordnung des
vorgenommen werden. Der Gewerkverein christlichet Reichspräsidenten im Saargebiet nicht zur Durchfüh—⸗
Bergarbeiter Deutschlands, der Gesamtverband ver ung kommen sollen. Die vierte Notverordnung des
christlichen Gewerkschaften und der Deutsche Gewerk- Reichspräsidenten sieht doch auch eine Senkung der
schaftsbund haben gegen die rigorosen und die Ar— Zreise, der Mieten, des Zinssatzes, einen nochmaͤligen
beiter schwer treffenden Bestimmungen der vierten KTöbau der Gehälter um 9 Prozent, und anders vor,
Rotverordnung Stellung genommen und in besonde vodurch Möglichkeiten zur Senkung der Lebenshal—
ren Entschließungen und Eingaben die notwendigen tungskosten gegeben sind. Die Notverordnung der
Aenderungen, verlangt. Insbesondere wurde quch Regierungskommission sieht nichts derartiges vor. Sie
gegen die Bestimmungen der vierten Notverordnung eschränkt sich lediglich auf die Sozialversicherung
Stellung genommen, die die Bergleute besonders ber dort schmälert die Regierungskommission das Ein—
lasten. Die Angelegenheit der Bergleute, die wie ommen, wo es sowieso schon am geringsten ist. Man
teine andere Betufsschicht seit 1914 Opfer gebracht rägt sich, ob die Mitglieder der Regierungskommisston
haben für die Allgemeinheit, haben sich auch der Ge— ich nicht schämten, eine solche Mäßnahme zu unter
jamtverband der christlichen Gewerkschaften und der chreiben, ohne sich selbst einen mindestens LOprozen
Deutsche Gewerkschaftsbund zu eigen gemacht. Hof⸗ igen Gehaltsabbau zu verordnen. Muß es nicht aͤuf⸗
fentlich gelingt es dem gemeinsamen Vorgehen aller eizend auf arme Menschen wirken, daß man für sie
Gewerkschaften, die besonderen Härten der vierten einen Ersatz hat, für sich aber die alten und unver—
Notverordnung auf dem Gebiete der Sozialversiche antwortlich hohen Gehälter weiter beansprucht. Mus
tung und des Lohnwesens zu beseitigen. es v“ die gange Irhaunesehchest gergdezn *
3 pören, man diese Eingriffe in ihre Lebensrechte
Die Regierungslommission des Saargebietes ohne Zaudern und ohne Befragung ihrer Vertretung
dat beschlossen, die Bestimmungen der vierten Rotver bornimmt, aber nicht den Niul dagu nibingt, uo
ordnung des Reichspräsidenten. soweit sie die Sozial an die Preise, an die französischen Zolle, bn die Zzins
persicherung betreffen, auch im Saargebiet mit un⸗ satze, an die Lusgaben für den Verwaitungeaprara
wesentlichen Ausnahmen in Kraft zu setzen. Diese deronzugehen? SIft es nicht unerhört, daß dieselbe
Notverordnung der Aerrngoien tritt am Kegierungskommission, die sich kurzer Händ fuͤr stariste
Januar 1932 in Krast und ab 1. Februar 1932 in Einschränkung der ganzen Sozialverficherung entschloß
Wittsamkeit. Noch nie war die Regierungskommission nichts tut, um die inen derweiselnden Kampf füh⸗
jo fix bei der Hand, eine gesetzliche Mghnahme des renden Gemeinden und Städie zu entlasten? Kann
Reiches zu übernehmen wie diesmal. Mit geradezu man noch von einem verantwortungsbewußten Han
verbluffender Schnelligkeit hat ste gearbeitet, um den dein sprechen, wenn Linerjeits sode Eingriffe in
Versicherten und Sozialrentnern aller Art schweren wohlerworbene Lebenstechte vorgenmmen“ werden
Schaden dzuugen Sie hatte ihre Notverordnung wenn andererseiis ein Verfagen in der Frage Mui
schon vor Weihnachten fertiggestellt und unterzeichnet derung der unheimlich feige aden Arbeitelosigkeit, zu
die Bestimmungen enthält, die alle Versicherlen und vergeihnen iftꝰ Hat die Jahl von 83 ooä irbeen
Sozlaltentner mit Recht tief verbittern müssen. In der Regierungskoͤmmifflon gar nichis zu sagen? Solien
letzter Minute wurde davon Abstand genommen, diese die rdelter die Last der — 5288 Zeit allein tragen?
Rotperordnung vor Weihnachten zu veröffentiichen. das koönnen und wollen wir uns dicht bieten laffen
Trotzdem deriet darüber in die Oefsentlichteit Ddas kam recht deutlich zum Ausdruck auf einer Fuůh
daß die reine Weihnachtsfreude in den Wohnungen rertagung des Gewertvereins und einer solchen züer
der Betroffenen stark getrübht wurde. Wurden im hrisinchen Arbeiler- und Angestelllengewerischaften
Feiche Gesetze in Kraft gesetzt, die Gutes und Fort die am 21. Dezember 19031 in Saurbrücen stattfanden
schrittliches für die Sozialrentner und Versicherten die Forderungen, für die wir entschlossener als je
enthielten, dann war die Regierungskommission nicht ämpfen wollen, seien hier kurz umrissen:
bei der Hand, dieses Gute auch sofort den Versicherten ESbofertig Maßnahmen zur Senkung der Lebens⸗
and Sozlalrentnern im Saargeblet zu gewähren. Sie Faliaelonen hier ie vor anen ine inn
he ruft sich darauf, daß sie auf Grund der Heidelberger inf bit sanesee Jeupeünnt eben diee
Abrede verpflichtet set. die Bestimmungen der Rot— Zeit unsere Lebenshaliung verteuert, in der die
berordnung hott. Sozialversicherung zu übernehmen. dintommen der brenen oitsihlen aue Lohn,
———
b der 3 — der erm den Feap Ahren haben.
gebietes aufbrächten. Zugegeben, daß diese wen⸗ 3
d Zzerabsetzung des Zinsfußes für alle erfaßbare
Igeit attegt, so war doch nicht diese ünheimliche Zatee ten vnteehe iden Dihnen
e fragen wir die Regierungskom mission, hat narttes und Verringerung der Zinsspannen.
sie nicht vor der Fertigsteilung ihrer Rotverordnung eeeeer ep
die gewählte Vertretung der Bevöllerung, den Landes⸗ Weise lgemein eehoben wird
rat, gehört? Warum hat sie auch in keiner Weise die eise allgemei
Gewertschaften, die berufliche Vertretung der Men— Bereinfachung des Verwaltungsapparates der
i ⸗ Regierungskom mission, der Kreise, Städte und Ge⸗
schen, die durch die Notverordnung so schwer in Mit⸗ g issit
leidenschaft gezogen werden, um ihren Rat und ihre neinden, der Wirtschaft, der Selbstverwaltungs⸗
XLO— örper usw. und Senkung der Verwaltungsaus⸗
halten und den Landesrat, die politischen Parteien zaben, insbesondere durch ausreichende Kürzung
und die Gewerkschaften vor eine fertige Tatjache ge⸗ der hohen Gehälter.
stellt? Seißt das, in erster Linie dem Wohlergehen Ersatz aus Mitteln des Saargebietes, sofern Ver⸗
der Bevölkerung zu dienen? Wäre es nicht möglich icherungsträger dazu außerstande sein sollten, für
gewesen, durch Verhandlungen mit den Reichsinstan⸗ ie aus der Durchführung der Notverordnung sich
zen eine Hinausschiebung zu erreichen, wenn die Re⸗ ergebenden Hürten.
gierungskommission sich der Mitarbeit des Landes— Verwendung des Ertrages des laufenden Not
rates und der Gewerkschaften bedient hätte? Wir sind opfers zur Arbeitsbeschaffung.
fest davon überzeugt, daß das gelungen würe. Wir Zinausschirbung des Termines zur Wirksam wer⸗
müssen weiter sragen. warum die Regierungskom⸗ dung der Bestimmungen der Notverordnung, so—
mission nicht wenigstens die hauptsächlichsten Sürten. lJange, bis vorftehenden Forderungen entiprocher
die sich aus der eed e 88 ist.
erarben, durch Uebernahme dieser Lasten auf die Lan⸗ Jusr dieß derungen müssen wir eintreten. Ge
destasse oder dazu leistungsfähige Versicherungsträger sdiee rderungeeen auh für hre Ver
des Saargebietes ausglich? wirklichung kämpfen. Daqzu ist erforderlich, daß in
Alle diese und noch weitere Fragen müssen an die diesen Tagen besonderer Not und eines harten Exi⸗
Regierungskommission gerichtet werden, da sie sich, stenzkampfes alle erfaßbaren christlichen Bergleute in
allein mu der schweren Verantwortung für die sich den Gewerkverein eingereiht werden.
Tongruben Hettenleidelheim.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gelten für
ie Tongruͤben —S——— ab 1. Januar —3
gende Lohne:
ßorarbeiter
ane
dehrhauer
zchlepper
über 20 Jahre 74 Pfg.
über 20 Jahre 68
über 20 Jahre 65
über 20 Jahre 61.5
19 Jahre 54
18 Jahre 48
17 Jahre 42
146 Jahre 35.
über 20 Jahre 59
119 Jahre 52
18 Jahre 46
17 Jahre 10
16 Jahre 34
16 Jahre 28.5
1 Jahre 22.6
klektrische Maschinenführer über? Jahre 59
dampfmaschinenführer üuber 20 Jahre 61.5
Tonablader über 20 Jahre 6885
handwerke —Uülbber 21 Jahre 71.
20 Jahre 62.5
19 Jahre 55.5
im 2. Jahre nach voll. Lehre 48.5
im 1. Jahre nach voll. Lehre 41
Arbeiter im erweit. Schachtbau über 20 Jahre 66.5
ontagearbeiter der Gruben Hettenleidelheimer
onwerke G. m. b. H. Hettenleidelheim, sowie
er Grube eeeh in Eisenberg
deistungszulage für Fachhandwerker von 0 bis
10 Prozent Verheiratetenzulage 10 Pfg. pro Ar⸗
heitstag. In denjenigen Gruben, in denen nicht
im Akkord gearbeitet werden kann, wird zu den
vorstehenden Löhnen eine Akkordausgleichs⸗
zulage in Höhe von 5 Prozent bezahlt.
Die vorstehende Festsetung ist beiderseits mit ein⸗
ionatiger Frist kündbar, erstmals jedoch zum 30. April 82.
Wir bitten unsere Kameraden, sich die neue Lohn⸗
egelung gut aufzuheben. J
Danksagung. Die Sammlung die aus Anlaß der töd⸗
ichen Verunglückung meines Sohnes Paul auf Grube
Lelsen vorgenommen wurde, erbrachte den Betrag von
j68 Frs. Ich sage hiermit allen Spendern recht herz⸗
ichen Dank. Johann Montier, Differten.
Nachruf. Unsere Zahlstelle verlor durch den Tod ihr
reues Mitglied Nikolaus Wagner. Nach seiner Pensio⸗
nierung war er auch unserer Bewegung treu geblieben.
Wo immer es galt. trat er für unsere Interessien ein.
Wir werden sein Andenken stets ehren.
Zahlstelle Steinbach, Bez. Illingen.
3
Bekanntmachung
An alle Mitglieder!
In dieser Woche kommen die neuen Beitrags-
narken von grüner Farbe erstmalig zur Ver⸗
vendung. Jedes Mitglied muß jselbst dafür sorgen,
zaß für das Jahr 1931 alle Marken ordentlich ge⸗
llebt sind. Wer seine Sache in Ordnung bringt,
chützt sich vor Nachteilen. Und alle Mitglieder müjs⸗
en ein Interesse daran haben. daß keine Restanten
ibrig bleiben.
4*
der 1. Wochenbeitrag jür 1932 (vom 27. Dez. 1931
bis 2. Januar 1932) ijt in dieier Woche fällig.
Für die Redaktion verantwortlich: P eter Kiefer.
Druck u. Verlaa: Saarbrücker Druckerei und Verlag A. s