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mu unserm Berufe und Stande stehen zu bleiben.
Wer sich seinem Standesbruder nicht verbunden
sjühlt, wer nicht bereit ist, dem andern zu helfsen und
seinem ganzen Stande zu nützen, der ist auch un⸗
fruchtbar innerhalb seiner Volksgemeinschaft. Im
Kleinen muß man sich erproben, wenn man sich in
Großen bewähren will. Und wer aus echtem Weih—
nachtsgeiste für seinen Standesbruder, für seine
Familie und seinen Stand sorgen will, muͤß das in
einer Gemeinschaft tun, die alle Gleichgesinnten und
Gleichstrebenden umfaßt, und das ist unser Gewerk
verein. Ihm müssen wir opferbereit dienen, dami
er auch weiterhin für den wirtschaftlichen und so—
zialen Frieden in unserem Volke arbeiten kann.
„Der Saar⸗Bergtnappe
rage ich dich, Jungkamerad: Für wen hat der en
zraute Kamerad jetzt seine Werbung vorgenommen?
doch für dich und deine Zukunft. Und da willst du
urückstehen? Du willst das alte Jahr vorbeigehen
assen, ohne auch nur ein einziges Mitglied gewonnen
sju haben? Das kann und darf nicht sein. Du mußt
die Woche vor Jahresschluß noch ausnutzen, damit
auch du dir am Neujahrstage sagen kannst: „Auch ich
jabe meinen Teil dazu beigetragen, daß wir mit
perstärkken Reihen ins Jahr 1933 eintreten können.“
rg Hand hoch und gelobe mir, daß du es-so halten
virst.
Noch etwas: die Unterrichtskurse beginnen.
Bist du Teilnehmer? Nein? Ja warum denn nicht?
Du meinst, was du wüßtest, langte, um mit Pick—
hammer und Schippe umzugehen. Dieser Meinung
bin ich nicht. Du bist doch mehr als Nur-Schipper.
Du' bist doch auch Mensch und Bürger. Und willst
)och deinen Vorgesetzten die Stange halten können.
stun denn, wenn man etwas weiß, viel weiß und
tann, dann verschafft man sich auch Achtung und
Respekt. Dann nimmt man nicht jedes X, das einer
inem vormacht, für ein U. Du mußt doch ein Inter⸗
sse haben an der Lage deines Gewerbes, also des
Bergbaues, der ganzen Wirtschaft; du mußt dich inter—
essieren um Fragen deines gemeindlichen und staats—
bürgerlichen Geschickes. Jeder junge Mensch muß
doch bestrebt sein, durch Wissensaneignung dahin zu
kommen, daß er sich selbst in den verschiedensten Fra⸗
gen ein Urteil bilden kann. Wer nichts weiß und
wenig kann, wird nie ein voller Vertreter seiner
eigenen Berufsinteressen werden, wird, wenn er mal
als Aeltester, Sicherheitsmann oder Gemeindevertre—
ter gewählt werden sollte, eine Null sein. Lächerlich
nacht man sich, wenn man sich in solchem Falle mit
leeren Redensarten behelfen muß. Unsere Kurse sind
dazu da, daß unsere Bergmannsjugend in die Lage
versetzt wird, überall positiv mitsprechen und mit—
wirken zu können. Darauf kommt es an und nicht
etwa auf radikale Floskeln. Also: du gehörst in den
Unterrichtskursus. Dieser ist eigens für dich ein—
gelegt worden. Nutze die Gelegenheit, die dir der
Hewerkverein bietet. du wirst es sicher nicht bereuen
dungmann, wir rusen dich!
Jungkamerad! Der Jahresschluß steht vor der Tür
hast du auch bedacht, daß wir mit vermehrter Kraft
ins neue Jahr schreiten wollen? Du weißt es ja
daß unser bestes Werbemittel die Hausagitation ist
Nun Hand aufs Herz: Hast du dich an einer Haus—
agitation beteiligt? Hast du neue Mitkämpfer ge—
wonnen? Wie ich gehört habe, liegt von dir noch
keine entsprechende Meldung vor. Dieser Tage wai
ein ergrauter Kamerad hier, der schon 27 Jahre in
unseren Reihen steht, heute noch Vertrauensmann ist
und meldete voller Freude, daß er ne un neue Mit—
glieder gewonnen habe. Als ich ihn zu dieser hervor⸗
ragenden Tat beglückwünschte, meinte er: „Warum
denn, ich habe doch nur meine Pflicht getan.“ Und
stolz fügte er hinzu: „Das war meine 65. Haus—
agitation, die ich bis jetzt gemacht habe.“ In sehr
vielen Orten hat dieser Kamerad sich, so oft er ge⸗
rufen wurde, an Hausagitationen beteiligt. Schon
viel Zeit, Mühe und auch Geld hat er aufgewandt
um seine Organisation stärken, um der Säche der
Bergleute dienen zu helsen. Und das alles tat er
aus Selbstverständlichkeit. Er machte darum nicht
viel Aufhebens von seiner Arbeit. Der jeweils er⸗
zielte Erfolg war ihm immer Lohn genug. — Nun
—
Somit beträgt die Gesamtausgabe an laufenden
Leistungen im Berichtsjahre:
24341 volle Invalidenpensionen mit
70 118 425.03 Frs. oder auf den
Kopf 2880.67 Irs
10 583 volle Witwenpensionen mit
14 000 359.79 Frs. oder auf den
Kopf 1322.91 Frs
4619 volle Waisengelder mit
3474 807.25 Frs. oder auf den
Kopf 752.29 Frs
39 543 volle Jahresleistungen mit
87 593 592.07 Frs. oder auf den
Kopi 2215.15 Frs
Einmalige Leistungen.
) Begräbnisbeihilfen:
An Begräbnisbeihilfen wurden gezahlt:
ür 785 verstorbene Berginvaliden 467 408.20 Frs
für 718 verstorbene Ehefrauen von
Berginvaliden und Witwen 286 860. — Frs
für 70 verstorbene Kinder von
Berginvaliden und Witwen 13 860. — Frs
zusammen: 768 128.20 Frs.
J Außerordentliche Unterstützungen:
I außerordentlichen Unterstützungen wurden be—
villigt:
an 181 Bedürftige zusammen: 11130. — Frs
Sonstige Leistungen.
zchulkosten:
Für Volksschulzwecke wurden im Jahre 1931 ge
ahlt:
1. Für Lieferung der Schulbücher 390 413. 60 Frs.,
17647. 35 Mark. 2. An Barentschädigungen für die
tinder der in nicht eingesprengelten Ortschaften
vohnenden Knappschaftsmitglieder 100.25 Frs.
3 50 Mk. Zusammen: 390 513.85 Frs., 117 693. 83 Vik
2. Angestellten-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
Im Jahre 1931 sind an satzungsmäßigen
Invalidenpensionen gezaählt:
volle Jahrespension (für 12 Monate) 445
aus dem Zugang von 196 Invaliden mit
1639 Monaten berechnete volle Jahres⸗
penfionen 137
aus dem Abgang von 62 Invaliden mit
108 Monaten berechnete volle Jahres⸗
vensionen 9
zusammen: 591
volle Jahrespensionen.
) 9 satzungsmäßigen Witwenpensionen wurder
zezahlt:
111
Leistungen der Pensionslasse
1. Arbeiter⸗Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a) Invalidenpensionen:
Im Jahre 1931 sind an satzungsmäßigen Invaliden-
venfionen gezahlt:
1. volle Jahrespensionen (für 12 Monate) 22238
2. aus dem Zugang von 2884 Invaliden mit
20 936 Monaten berechnete volle Jahres⸗
pensionen 1745
z, aus dem Abgang von 953 Invaliden mit
4297 Monaten berechnete volle Jahres⸗
venstonen 358
zusammen: 24342
volle Jahrespensionen (einschl. Zulagen)
mit 70 118 425. 00 Frs., mithin im Durch⸗
schnitt auf den Kopf 2880.67 Frs
d) Witwenpensionen:
J satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden
gezahlt:
vouͤe Witwenpensionen (für 12 Monate) 9914
2. aus dem Zugang von 630 Witwen mit
5348 Monaten berechnete volle Witwen—
pensionen
waus dem Abgang von 608 Witwen mit
2681 Monaten berechnete volle Witwen⸗
vensionen
22.
zusammen: 10 583
volle Jahrespensionen l(einschl. Zulagen)
mit 14000 359.79 Frs. oder auf den Kopf
1322.91 Frs.
) Waisengelder:
An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur
Auszahlung:
1. volle Waisengelder (für 12 Monatah 1824
2aus dem Zugang von 1422 Waisen mit
11 207 Monaten berechnete volle Waisen⸗
gelder —X
aus dem Abgang von 2526 Waisen mit
2 333 Monaten berechnete volle Waisen⸗
gelder 1861
zusammen: 46198
dosse Jahreswaisengelder (einschl. Zulag.)
mit 3474 807 25 Frs.,, das ist auf den
Kopf 752.29 Frs.
Nummer 82
. volle Witwenpenston (für 12 Monate) 100
2. aus dem Zugang von 78 Witwen mit
994. Monaten berechnete volle Witwen⸗
penstonen 83
aus dem Abgang von 35 Witwen mit
15 Monaten berechnete volle Witwen⸗
pensionen 1
zusammen: 184
volle Jahrespensionen.
e) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur
Auszahlung:
. volle Waisengelder (für 12 Monate) 30
2. aus dem Zugang von 26 Waisen mit 290
Monaten berechnete volle Waisengelder 24
3 aus dem Abgang von 63 Waisen mit 426
Donaten berechnete volle Waisengelder 35
zusammen: 89
volle Jahreswaisengelder.
Einmalige Leistungen.
) Begräbnisbeihilfen.
An Begräbnisbeihilfen wurden gezahlt:
ür 17 verstorbene Invaliden 10 860 Frs.
ür 10 verstorbene Ehefrauen v. Invaliden 4 280 Frs.
zusammen: 15 140 Frs.
) Auzerordentliche Unterstützungen.
a herordentuchen Unterstützungen wurden be⸗
villigt:
an 8 Bedürftige 1550.— Frs.
Die Ausgabe an laufenden Unter⸗
stützungen betrug 11.50 Frs.
3. Entscheidungen über die Ansprüche.
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in
Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt. A und B)
wvurde in 181 Fällen Berufung bei der Spruchkammer
des Knappschaftsoberversicherunggsamtes zu Saar⸗
brücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vor⸗
ahre noch 146 Fälle und durch Zurückweisung des
Zandesversicherungsamts zu Saarlouis noch 7 Fälle
ur Entscheidung.
Erledigt wurden 190 Berufungen, von denen
78 zurückgewiesen,
13 zu Gunsten der Versicherten,
29 durch Anerkenntnis oder Vergleich,
70 durch Zurücknahme oder auf andere Weise
entschieden wurden,
1441 Berufungen blieben unerledigt
Kevision beim Landesversicherungsamt sür das Saar⸗
rebiet zu Saatlouis wurde in 18 Fällen seitens des
Versicherten und in 4 Fällen seitens der Knappschaft
eingelegt. Außerdem standen noch 12 Fälle aus dem
Vorjahre zur Entscheidung, Drei Fälle wurden zu
ßunsten der Versicherten, 14 Fälle zu Gunsten der
Tnappschaft entschieden, 3 Fälle wurden an die Vor⸗
einstanz zurückverwiesen. 14 Fälle blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs⸗, Revifions⸗ und Be⸗
chwerdevperfahrens heliefen sich auf 28738 Irs
Gegen geplante Rentenkürzungen
In der Vorstandssitzung der Saar-Knappschaft am
15. ds. Mts. gab Verwaltungsdirektor Kredel einen
Bericht über Besprechungen mit der Regierungs⸗
ommission, wonach diese beabsichtigt, zu Beginn
nächsten Jahres die Bestimmungen der Reichs-Not⸗
erordnung vom 14. 6. 1932 auch im Saargebiet in
Wirksamkeit zu setzen. Nach dem Vortrage gaben die
Fersichertenvertreter einmütiag solaende
krklärung zu Protokoll:
„Das Vorhaben der Regierungskommission, im An—⸗
ang des nächsten Jahres den Bestimmungen der Not⸗
berordnung des Reichspräsidenten vom 14. 6. 1932
auch im Sagargebiet Gesetzeskraft zu verleihen, können
vir unter keinen Umständen anerkennen und billigen.
Die Regierungskommission hat in keiner Weise die
Voraussetzungen geschaffen, die eine Verminderung
der Bezüge der Invalidenrentner rechtfertigen
önnten.
Es dürfte als erwiesen gelten, daß die Versiche⸗
ungsträger im Saargebiet finanziell derart gut
undiert sind, daß die Weiterzahlung der bisherigen
zezüge keine Gesährdung für deren Kassen bedeutet.
Eine Ausnahme hiervon macht die Invalidenver⸗
icherungskasse der Saar-Knappschaft. Die starke In⸗
inspruchnahme dieser Kasse ist in erster Linie bedingt
zurch die Krise im Saarbergbau, wofür die Knapp⸗
hbaftskassenmitalieder sicher kein Verschulden trifft
Es ist sicher, daß tausende knappschaftliche Renten⸗
»ezieher noch in lohnbringendem Erwerb ständen,
venn sie nicht infolge Arbeitsmangel aus ihrer Be⸗
rufsarbeit entlassen worden wären. Durch die Ge—
vährung der knappschaftlichen Pensions- und Renten⸗
zezüge ist die Erwerbslosenfürsorge wesentlich ent⸗
astet worden. Eine weitere bedeutsame Entlastung
erfuhr die Erwerbslosenfürsorge durch die Verklau⸗
ulierung der Bestimmungen betr. Kurzarbeiterfür—
orge, wodurch die aktiven Knappschaftsmitglieder, die
ioch im aktiven Arbeitsverhältnis stehen, nicht in den
ßenuß der Kurzarbeiterunterstüützung kommen
onnten