Rummer9
Die Zahl der Arbeitstage im Jahre 19280 betrug 291,20
n Jahre 1827 200,48. Im Jahre 1927 waren 283 Feier⸗
—XL
Die durchschnittliche Tagesfjörderung betrug im Jahre
—R
Hnittliche Leistungseffeti hingegen ist stark gestiegen; er
etrug 1928 8611 K9. 1927 740 Kg. die Steigerung be⸗
rägt 71 Kg. zei 9,6 Prozent. Gemäß dieser Leistungs⸗
teigerung ist der Lohn nicht gestiegen.
Der Absatz (zusammen) betrüg im Jahre 1928 13 536 218
konnen. Da er die Gesamtförderung übersteigt, konnten
29 500 To. von den Haldenbeständen abgestoßen werden.
Zie betrugen Ende 1927 600787 und Ende 1928 noch
71309 To. (Sobald die amtliche obnnachweisuns nebst
»er Unfaustatistik des Saar⸗Oberbergamtes vorliegt, wer⸗
en wir einen Gesamtüberblic für das Jahr 1928 geben.)
Der Saar⸗ereluee wer
Nach dem Bericht in der Tagespresse betrug die reine
yörderung im Monat Januar 1829 (einjchließlich Grube
jrankenholz) 956932 Tonnen. Die dununun
dagesförderung betrug 36800 To, der durchschnittlicht
reistungseffeltt 688 Kg. Wenn wir als Meßzahlen fün
en Forderruckgang die du sniee Tagesförderung
und den durchschnittlichen iepeeen Feg dann
inden wir, die ir agesförderung vor
5671 To. im Dezember 1828 auf 36 805 im Januar 1929
also um 8866 To., gleich 18,4 Prozent, und der durch
chnittliche Leistungseffekt von 830 auf 609 Kg. also um
41 Kg. gleich 17 Prozent, zurückgegangen ist. Dieser
Förderrückgang wurde durch den he Widerstand der
Hedingearbeiter verursacht, den die Bergwerktsdirektion
»urch ihre falsche Lohnpolitik verschuldet hatte. Hoffent
Lich fie so viel auf diesem Vorgange gelernt, daß für
eeg utunft eine sozial gefärbte Lohnpolitik gegeber
eibt.
Neben der ganzen Förderung wurden im Januar 1928
och 48 417 Tonnen von den Haldenbeständen abgestoßen
Die Belegschaftsstärke (Arbeiterzahl) betrug im Ja—
iuar 597766 gegen 69912 im Dezember 1928. Im Ja—
iuar wurde die Arbeiterzahl demnach um 146 verringert
die Zahl der Beamten und Angestellten betrug im Ja—
nuar 3419 gegen 3420 im Dezember 1928, die Gesamt
zahl aller beschäftigten Personen im Januar 1920
63 185 gegen 63332 im Dezember 18928.
Die Jorderung der Saargruben
im Monat JZanuar 1929
In einigen ene ist das Förderergebnis der
sSoargruben im Monat Januar 1828 schon erschienen.
Ins ist noch keine Uebersicht durch die Bergwerksperwal⸗
9 zugestellt worden. Wir vermerken das vifentlich,
veil auch die Bergleute ein Interesse daran haben, genau
o —— wie andere Kreise über das Förderergebnis
anterrichtet zu werden.
⸗ ⸗
— n
Knappfchaftliches — Sozialversicherung
3 nñ Zur Annahme des Vorliegens einer Schulausbildung
Wichtige Beschlüsse des —AV—
d -„chulbesuch die Ausbildung für einen künftig gegen Ent—
vorstandes ——
2 rx die Zeit rbeitstra es s ausschliesblich
Sitzung vom 20. Februar der gang überwiegend in Anspruch nimmt.
1. Kassenabschluß der Pensionskasse Afür 1928. J Q —83 Vese
Nach dem Bericht der Verwaltung hatte die Kasse allein Gien J dunssschulen g an der —
— . Defn in verze ichnen von — 10 tricht als Schulausbildung im Sinne des Abl. 1; soweit
bitiionen Franten. (Der Voranschlas jür das Jahr 1920 e e Schulen nach Abs. 1 und 3 die Gewahrung
eht ein Defizit vor von 17 Bisüonen Franken Die üiner Kindersulage nicht begründet, bann unter Umständen
irber inehmervertreter baben diese Gelegenhein nochmeis die Gewährung eines solchen nach Ziffer B. in Frage
enutzt, eindringlich für die Sanierung der Pensionszkasse ommen.
indutreten. Von mehreren Vertetern wurde betont, dai
ie Sanierung der Penfionskasse unter keinen Umständen
ꝛriolgen dürfe durch einen Abbau der Leistungen, da dies
vuch m Widersvruch steht zu den Versprechungen, die
er frühere Berghauprmann Schereschewsky anläßlich der
Verhandlungen über die Heidelberger Abrede im Reichs⸗
arbeitsministerium zu Berlin gegeben hat. und die guch
tillschweigend von dem Vorstandsmitglied — Herrn In⸗
zenieur Delmer — atzeptiert worden sind. Eigentümlicher⸗
veise bestreitet nun Herr Delmer, daß solche Versprechun⸗
ꝛen abgegeben wurden baw. einem solchen zugestimmt
vurde. Diese neuerliche Saltung des Serrn Delmer
wingt zu der Vermutung, daß der Arbeitgeber sich eine
Samerung der Penfionslasse immer noch denkt durch Ab⸗
umaßnabmen an den Kassenleistungen. Es wurde von
Aubedmehmerseite besonders als unverständlich vetone,
h die Reglerunostommission und das Obervergamt sort⸗
zosetzt Passivität zeigen, was darauf schließen lasse. daß
nese Stellen mit den bis jest getroffenen halben Maß—
rahmen einverstanden sind.
2. Stand der Rentenumrechnungen.
HDie Verwaltung brachte zur Kenntnis. daß bis 3. Zt.
0 vorloufige Rentenbescheide herausgegeben wurden;
ie weiteren Bescheide sollen immer sofort nach Fertig⸗
tellung an die Rentner abgesandt werden. Es wurde be⸗
onders ausgefiihrt, daß die Verwaltung mit allen Kräf⸗
en bemübt sei, die Herausgabe der Besche ide zu beschleu⸗
rigen; ein schnelleres Arbeiten sei jedoch nicht möglich
ewesen, da zur Zeit ein Teil der Angestellten imfolge
hrippeerkrankung am Dienst verhindert sei.
Alle Penfionäre, dae auberhalb des Saargebietes wod⸗
ien und Invalidenrente beantragen wollen, müssen dies
ei der zuständigen Landesversiche rungsanstalt un und
durch die Bürgermeisterei, in der sie ihren Wohnsis
aben.
Diejenigen Pensionäre, die innerhalb des Saargedsetes
vohnen und seit dem 1. 4. 1922 keine Beiträge mehr zu einer
Lersicherungsanstalt des Saargebietes 8 haben, müs⸗
en ebenfalls Antrag guf Gewährung von Invalidenrente
vurch das zuständige Bürgermeisteramt an die Landesver⸗
icherungsanstalt Rheinprovinz oder Speyer stellen, da der
anappschastsverein vorerst mit der Gewährung solqher
kenten nichts mebr zu tun bat.
J. Gutachten für Gewährung von Witwentrente.
Der Knappschaftsporstand beschloß einstimmig, dad es
ruch den Familien-Fürsorgeärzten gestattet sein soll, Gut⸗
chten betrefsend Gewährung von Witwenrente auu⸗
tellen wenn eine anspruchsberechtlate Witwe dies beim
uständigen Familien-Fürsorgearzi beanttagi.
. Richtlinien für die Weitergewährung des Kinder⸗
zuschusses und der Waisenrente.
Im SBinblick auf die diesbezüglich bei den Landesver—
icherunasanstalten im Reich und bei der Reichs rnapyi⸗haft
zeltenden en beschloß det Voritand die Aufftel
ung folgender Richtlinien:
B. Berussausbildung.
Eine Berufsausbildung biegt nur dann vor, wenn die
busbildung für einen später gegen Entgelt auszuuben—
en Lebensberuf erfolgt und die Arbeitskraft des Kin—
es ie oder gamg überwiegend in Anspruch
rimmt. Beispiele: Beschäftigung als Lehrling oder Vo—
ontär, als Anwärter für den Reichs⸗. Staats⸗ oder fon⸗
tigen öffentlichen Dienst, Ausbildung als Kindergärtnerin
der Krankenpflegerim.
Eine Ausbildung, die nach Art und Umsang lediglich
ur weiteren Vervollkommnung dienen kann, ohne daß sie
ie Grundlage einer späteren entgeltlichen Berufsgus
buno bilden soll — der Besuch von Koch⸗, Plutt⸗ Näd⸗
ztick⸗ oder 33 sowie die Teilnahme an ge—
egentlichen Musik- und Malstunden — ist nicht als Be—
ufsausbildung im Sinne des Abs. 1 anzusehen. Das
leiche gilt für eine Ausbildung im elterlichen Hause, Ge
do oder Gewerbebetrieb, in der elterlichen Landwirt
aft oder in der von nahen Verwandten (z3. B. in der
dandwirtschaft, Gärtnerei, Imkerei eines Försters.)
sicht förmliche Ausbildungen (zum Beispiel die Tätig
eit als Hütejunge, Laufbursche, Dienstmädchen, sowie die
lusbildung für die Tätigkeit als Hausfrau) gelten eben
alls nicht als Berufsausbildung im Sinne des Abs. 1.
C. Körverliche und geistige Gebrechen.
gZum Nachweis, ob ein Kind wegen körperlicher oder
eistiger Gebrechen autzerstande ist, sich selbst zu unter⸗
alten, wird es in der Regel eines auf Kosten des Be—
ugsbe vechtioten eern äratlichen Attestes bdedürden
lus diesem muß die Art und die voraussichtliche Dauer
er Gebtechen. sowie der Grad der durch diese bedingte
krwerbsbeschränkung ersichtlich sein.
Als geistiges Gebrechen hat zu gelten:
sßeistestrankheit. erhebliche Geistesschwäche und Eprslep⸗
e mit gehäuften Anfällen, serner jolche mit geistiget Min
erwertigkeit oder starken psychischen Störungen.
Als körverliches Gebrechen ist anzusehen:
Ein durch Fehlen oder Mißbildung von wichtigen Kör
erteilen oder durch krankhafte organische Veränderungen
chwerer Art bedingter Leidenszustand, z. B. Blinddeit
jerner Taubstummheit, Vertrüppelung lebenswiqhtiger
bliedmaßen, schwere Lähmungserscheinungen nach spinaler
dinderläbhmuns, Rachitis mit stärkeren Deformitäten dis
u dem Zeitpunkt, wenn Gewöhnung, bzw. Einarbderrung
neinen Beruf eingetreten ist Lepra, Lupus in vorge—
hrittenem Stadium bis zur Abheilung, sofern diese ohne
interlassung solchet Entstellung erfolat. die die Gewin
ung einer Arbeitsstelle ausschließt.
Als Gebrechen siund dagegen nicht anzusehen:
Akute Krankheiten im landläuftgen Sinne, z. B. leich⸗
rere Lungenspitzenkartarrhe oder Erkrankungen der Lun—
enwurzeldrüsen usw.
Dagegen werden gls dehe en wohl regelmãßls getten
nüssen: alle Fälle schwerer offener Tuberkulose mit fort
hreitendem Charakter.
Rach der Rechtssprechung des Reichsversicherungsamee?
ilt als „Gebrechen“ im Sinne der Reichsversicherungsord
uns ein von der Regel abweichender korpeiltcher Wen
eistiger Zuftand, mit dessen Dauer für nicht absehbare
eit au rechnen ist. wobei selbstverständlich Voraussezung
gibt daß das Kaͤmd nicht imstande ift, sich selbst zu unter.
en.
Eine Rachprüfung des ärztlichen Attestes durch die ver
auensärztlichen Stellen des Saar⸗Kunappichaftsvere in⸗
Aeibt vorbehalten.
4. Schulaus bildung.
Als Schulgusbildung gilt nicht nur die Ausbildung in
fentlichen Schulen oder anertannten Privat chulen wäh—
end der Dauer der Schulpflicht (also der Besuch der
olls⸗ und Mittelschule), sondern insbesondere auch die
peitere Ausbildung, an Lebrerdiidungeanftaiten, dödheren
Lehranstolten GRegischulen, Gymnafien, Weeem. Sochfchu⸗
en, Fachschulen (Handelsschulen. Haushaltsschulen, Vau⸗
ewer hchulen,) und ähmichen Anstalten, wenn die UAus⸗
ilduns nach einem saatlich genehmigien Lehrvylan er⸗
W avd der Unterricht von staatiich zugeiassenen Lebrern
rteilt vien
Seite 8
Auherdem isit Folgendes zu merken:
Wird die Gewährung des Kindersuschusses daw. ver
WPaisenrente über das 15. Lebenssahr hinaus beantragt
dann muß, falls Schul ausbilbdung vorliegt. eine Beschei⸗
nigungs des Schulleiters beigebracht werden. I Berufs⸗
ausbildung maßgebend, dann muß ein amtlich beglaubigter
Lehrvertrag eingereicht werden und eine Vescheinigung, ob
und in welcher Höhe eine Vergürung während der Lehr⸗
zeit gewährt wird. Uebersteigt diese Vergürung den Be—
trag von 120 Franken monatlich, dann wird der Amnder⸗
zuschuß nicht gewährt. (Wir verstehen darunter natürlich
nur den wirklichen Eutgelt für Arbeitsleistung, micht zedoch
die Ersetzung notwendig aufgewendeten Fahrgeldes oder
Ist ein Kind wegen körverlicher Sebrechen
aube rstande, sich selbbst zu unterbalten, dann muß ein ärst⸗
liches Gutachten miteingeschicht werden. — Die Arbeitneb⸗
mervertreter haben bei dieser Gelegenheit Beschwerde se⸗
führt über die zu hohen Kostenforderungen einer Angadl
Aerzte, die ein diesbezügliches Gutachten ausstellen. Argst⸗
ausschuß und Knappschaftsverwaltung sind beauftragt wor⸗
den, mit den Aerzten eine Vereinbarung zu tresfen Uder
die Kostenhöhe der wegen körpetlichet Gebrechen eines
Kandes zu erstattenden Gutachten.
Die Verwaltung gab am Schlusse der Sißuns noch de
Resolutionen der Zahlstellen Bubach und Urezweiler des
Gewerkvere ins christlicher Bergarbeiter bebannt. in welcen
ar und eindeurig zum Ausdruck bommt, daß die KAnapp⸗
chaftsmitglieder mit der Haltung ihrer Vertreter im
nappschaftsvorstand voll und ganz einverstanden sind.
Die Arbeitgebervertreter haben es vorgezogen. Nch zu Re⸗
en Resolutionen nicht zu äubern. — Die beiden Bergardel⸗
terorganisationen hatten weiterhin an den Knappschafts⸗
vorstanid den Antrag gerichtet, die zukünftig in Erschei⸗
nung tredemden Abersczuge in ber Invalidenversicherunsv⸗
kasse zur Förderung des Kleinwohnunasbaues au ver⸗
jexwenden und als Darlehen an baulustige Mitglieder ab⸗
ugeben. Die Behandlung dieses Antrages wurde zurück⸗
zestellt bis auf Weiteres, da zurgeit noch beine Ueberficht
estebt betreffend die finanzielle Gestalrung in der Inva⸗
idenwersicherungskasse. Die Organisationsvertreter haben
edoch dazu bemerkt, daß sie den Antrag in einigen Mona⸗
en wiederum aufgreifen werden.
sßünstige Entwicklung des lothringischen Steinkohlen⸗
Bergbaues.
Die „Frankfurter Zeitung“ vom 29. Januar brachte
ähere Angaben über die Förderung der Steinkohlen⸗
zrüben im benachbarten Lothringen im Jahre 1928.
Ddas Förderergebnis vom Jahre 1928 zeigt, daß die
othr. Gruben einen guten Absatz zu verzechnen hat⸗
ten und sich besser entwickelten, wie die nordfranzö⸗
ijchen Gruben. — Die drei Grubengesellschaften hat⸗
en in 1913 und in den letzten vier Jahren folgende
Förderung zu verzeichnen (abgerundet):
Jahr Kleinrossein Saar u. Mosel La Honve zusammen
Tonnen Tonnen Tonnen Tonnen
1912 2 200 000 1 208 000 388 600 2 796 000
1925 23856 u00 2 146 000 777 000 ð 279 000
926 2272 600 228 6000 828 000 b 323 000
i827 2253 000 2 268 008 843 000 33685 600
928 2337 000 2415 000 828 000 5 580 000
Die Gesamtförderung der drei Grubengesellschaften
m Jahre 1928 in Höhe von 5 580 000 Tonnen ist die
yöchste bisher erzielte Fördermenge in Lothringen. Sie
ibersteigt die Förderung des Jahres 1913 um 1784 000
Tonnen gleich 47 Prozent. Die Förderung des Vor⸗
ahres, das im allgemeinen in den übrigen Ländern
Ae höchste Förderung zeigte, wurde noch um 215 000
Tonnen überschritten.
An der günstigen Entwicklung sind die beiden
ßrubengesellschaften Saar und Mosel sowie La Houve
besonders beteiligt, während Kleinrosseln die För⸗
derung von 1913 nur um ein Geringes überschreiten
onnte. Gegenüber der Förderung von 1913 hai Saar
und Mosel im Jahre 1928 eine üm 1060 000 Tonnen
und La Houve um 440 000 Tonnen höhere Förder⸗
ziffer erreicht. Der Anteil an der Gesamtförderung
Frankreichs stieg 1928 auf 11 Prozent.
Von den 15 Kohlenkonzessionen, die vor dem Kriege
n Lothringen vergeben waren, werden zur Zeit
drei ausgebeutet. Die abbaufähigen Kohlenvorkom⸗
nen, die sich von der Saargrenze bis jenseits Pont⸗
d⸗Mousson erstrecken, werden auf rund vier Mil⸗
iarden Tonnen geschätzt. Sie sind demnach ungefähr
3 mal so groß wie der derzeitige Jahresverbrauch
Frankreichs an Steinkohle.
Alle Anzeichen, wie Abteufen neuer Schächte, Er⸗
tellung großer Vorrichtungen usw. deuten darauf d
daß die Förderung noch weiter gesteigert werden soll—
Bekanntlich haben die —3 — Saar und
Mosel sowie Kleinrosseln auch das Abbau, recht“
inter deutsch-saarländischem Boden erteilt erhalten,
so die Gesellschaft Saar und Mosel das Poachtfeld
Karlsbrunn, woraus sie gegenwärtig etwa 1100 Ton-
nen täglich fördert. Die Gesellschaft Kleinrosseln soll
zur Zeit dabei aup auch Querschläge in das ihr
iberlassene Pachtfeld auf deutschem Boden zu treiben.
Obschon die lothringischen Gruben im vergangenen
Jahre eine günstige Konjunktur zu verzeichnen hatten,
vurden die Bergleute im Lohne kürz gehalten. Sie sind
an dieser Erscheinung nicht ganz unschuldig, weil sie
ich immer noch nicht den notigen gewerkschaftlichen
Rückhalt zu schaffen verstanden