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freshen zu helfen. Die Belegschaft müßte ausenander⸗
setrieben werden, wenn das Lohndzktat Wirklichkert
wüutde, das dem Hauer mit wagen Lohn nichts, und
dem mit hohem Lohn viel gibt. Menn wir die gegen—
va rtige Lage im Saarherghau richtiga würdrgen, dann
onimen wir zu folgenden;.:
dvie Bergwertsdirektion muhz cnerkeunen, dah die
ecikung wejentlich gelliegen ist — von durch⸗
schnittlich 710 Klg. im Jaure 1827 auf 834 Klg.
im Oltober 1828;
der Absatg iit ein guter; volle Reichaftignung ist
omit uogalich;
die Lonne der Beruleute wurden infolge der
Schwierigkeiten 1427 — die bis zum Ende des
ersten Liertels 1928 anhielten — abgebaut, wur⸗
den nochher aber nicht entsprechend der gestie⸗
enen Leistung und der Teucrungsentwichlung er⸗
yoht;
obschon die Kotaussetzungen für eine ausreichende
Lohnerhähung sur aReArbeiter gegeben iit, kbonnte
die Bergwerrsdirettion dazu sich nicht enrschliehen.
WWie ich schon ausgeführt habe, konnten die Verg—
arheiterorganijationen das Lohnangebot der Berg—
verksdirettion nicht annehmen, das einen großen Teil
der Vebegschaft von einer Lohnerhöhung fast völlig
eeee Dieses Lohnangebot, das die Bergwerks—
direktion nachher in Kroft zu seben jJuchte, sieht für
die Gedingearbeiter, die bisher
anter dem Durchschnittslohnm verdlenten,
nur eine Lohnaufbesserung von 06.07 bis 0.91 Fr. vor,
während die Hauer, die schon über dem Durchschnitts⸗
ohn verdienten, eine oft mehr als zehnfache Lohn⸗
erhöhung der besten unter dem Durchschmttslohn
erhalten sollen, je nachdem ihr Lohn sich nach oben
dvom Durchichnittslohn entfernt. Uukerdem sollen
die Zeitlöhner,
die his 50 Prozent der Belegschaft umfassen, mit nur
L.— bis 1.29 Ir. abgespeist werden, was keineswegs
ausreichend ist, den Teuerungsverhältnissen gerecht
zuu werden.
Die Organisationen verlangten demgegenäber
eine gerechte Verteilung der Lohn—
erhöhung. Dieses Verlangen, das doch von jedem
zexecht und sozial empfindenden Menschen gebilligt
perden muß, beantwortete die Bergwerksdirektion
mit der Kündigung des alten Lohntarifses und der
diktierung ihres Lohnangebots als neue Lohn—
legelung ab 1. Januar 1929. Das ist
ein Anschlag auf den Tarifgedanken.
Sollen in der Wirtschaft Verhältnisse herrschen, die
einigermaßen dem Arbeitsfrieden dienen, dann muß
am Tarifgedanken fesgehalten werden. Arbeitgeber
end Arbeitnehmer sollen das gemeinsame Verhältnis
auch gemeinsam regeln. Das Mittel dazu ist und
bleibt der Tarifvertrag. In dem Worte Tarif—
vertrag kommt zum Ausdruck, daß es sich um kein
einseitiges Diktat handeln kann. Frei soll der
Larifvertrag zwischen den beteiligten Kontrahenten
vereinbart werden. Ein einseitiges Ditt eren
schafft Ungerechtigkeit, ist auch entwürdigend. Dar—
am mußten die Organisationen als Vertretungen
der Bergleute, als Verfechter des wahren Tarifj—
gedankens und des echten Wirtschaftsfriedens,
das einseitige Lodudiktat der Bergwerksdirektion,
— die keinen vernünftigen Erwägungen zugänglich
var — entschieden ablehnen.
Der Tarifgedanke und das autonome Tarifrecht
nuß unter dem Schutz des Staates stehen.
dier besitzt die Regierungskommission die Staats—
e Sie muß sich daher auch schützend vor den
arifgedanken und das autonome Tarifrecht stellen.
Was hat die Regierungskommisston bisher getan?
Den Bergleuten dann nicht zugemutet werden, sich
dem einjeitigen Dikltat der Grubenverwaltung, das
owohl wirtschaftliche wie polltische Ziele verfolgt, zu
jeugen. Das Lohndiktat zerstörte, wenn es Witkhäh—
eit würde, den im Bergbau so notwendigen Kame—
radschaftsgetst, vermehrte die Unfallgefahren, und
jurderte das Antreibe- und Raubbausystem. Als
Vittel zar Abwehr
dlieb den Bergleuten nur übrig, zumal durch das
Berschulden der Vergwerksdirektion ein tarisloser
Zustand geschaffen ist, gemäß den Bestimmungen der
Arbeitsordnung zu arbeiten. Die Folgen sind be—
rannt. Die Förderung ist um 25 bis 40 Prozent auf
den einzelnen Inspektionen zurückgegangen. Die
Srubenverwaltung kommt ihren Verpflichtungen im,
Saargeblet selbst schon nicht mehr voll nach. Kohlen⸗
dezug aus anderen Bergbaugebieten soll von den
detroffenen Werken schon angeordnet sein.
Die Reglerungskommisfion steht dieser Entwicklung
atenlos zu. Sonst versteht sie es, Entscheidungen zu
reffen, die gegen den Volkswillen sind Hier nimmt
le allzu
vlel Rudsicht auf den französischen Staat
als Grubenbesitzer.
Sie hat die Pflicht, die Bergleute und die Übrige
Bevölkerung des Saargebletes gegenüber Willkür—
naknahmen der frangösischen Grubenverwaltung au
chutze n
——
1 Saarbrûcken
—MäWe2222—22—ææööc2æ————
De ⸗ o. h 22 A4
Rummer 1
Im Berghbau spitzen die Verhältnisse sich zu. Wie ist es ihm dann möglich, den Beitrag zu erhalten
der Ausgang sein wird, wenn die ede mit frohem Sesuͤhl. wieder dem Kameraden
tung wiht der wirtschaftlichen Vernunst das Wort und seiner Familie gedient zu haben, stapft er durch
zibt, ist vorauszusehen. Ein erbitterter Kampf wird den Schneesturm zum nächsten Mitglied. Aber auch
dann entbrennen, der Schäden im Gefolge hat, die dort lein freundlicher Empfang. Der Hausvaten
iefe Munden schlagen werden. Den Bergleuten hatte die Invalidenrente beantragt. Der Antrag
ann nicht zugemutet werden, sich zu wilenlosen! war abgelehnt worden. Weil die Erwerbsbeschrän—
dreaturen einer fremden Macht degradieren zu las-⸗ hung nur 80 Prozent laut ärztlichen Gutachten be—
en. Sie verteidigen nur ihr gutes Recht. Und da rug. Das Rechisschutzbüuro des Gewerkvereins
nuß die Regierung eingreifen. Sie muß dahin ar- donnte daran nichts äundern. Darum nun ein gan—
eiten, daß bald ein Tariivertrag zustande kommt zes Schimpfregister wegen dem „unnütz“ ausgewor—
er eine senen Geld. Und die Drohung, mein Sohn dar
richt mehr Mitglied bleiben.
Auch hier ist ein kleiner Vortrag nötig, um den
densionterten Kumpel von seiner verlklehrten Ansich
zu heilen. Trohdem erhält der Vertrauensmann
den Beitrag noch nicht. Man will sich die Sache
toch mal „überlegen“ und bestellt ihn sür Morae
rach dem Hochanmit
gerechte Lohnerhöhung
vorsieht. Diesen einfachen Forderungen darf sie sich
zicht verschließen, weil die Pflicht von ihr solches
hHandeln verlangt.
So richten wir denn von dieser Stelle aus die
Rringende Aufforderung an die Regierungskommis—
ion, unverzüglich alles zu unternehmen, was zum
Schutze der natürlichen Rechte der Bergleute und zur
Sicherung des Wirsetaeseedege im Bergbau not⸗
vendia ut. Unterläßt sie das. dann fällt auf sie
die volle Verantwortung
ür all die Folgen, die sich aus der Willkürmaknahmt
zer französischen Bergwerksdirektion entwickeln wer
»en. Die Bergleute kämpfen für eine gerechte Sache
ie kämpfen gegen Willkür, Unvernunft und Unklug
seit. Auf ihrer Seite ist das Recht. Dieses Recht
u schützen und zu verteidigen. ist die Aufgabe der
denierunnskammisson“
Mit freundlichen Gruße geht der Vertraueus
nann. Um ve in zehn bis zwanzig Häusern mit
dem Aufgebot seiner Beredsamkeit den Kameraden
die Notwendigkeit der Erfüllung ihrer gewerkschaft⸗
ichen Pflicht zu erklären. Allerdings findet er auch
reundlichen Empfang. In den Häusern der Kame—
taden, die sich zur festen gewerlschaftlichen Ueber—⸗
zeugung durchgerungen haben. Die ihm Lob spen⸗
den ob seines Opferwillens und sich beeilen mit der
Intrichtung des richtigen Beitrages, damit auch der
Vertrauensmann endlich im Kreilfe seiner Famili—e
ich erholen kann.
Fünf Stunden ist so der Vertrauensmann, um
A
hen Kälte ins warme Zimmer, aus dem warmen
Zimmer in die schneidende Kälte. Dabei immer
reundlich und bereit, allen Einwänden. auch den
örichsten zu begegnen.
Tut das der Kamerad für 3 Nein und aber⸗
nals nein. Er leistet diese apfervosse Arbeit für die
anderen, die in der warmen Stube bleihen können,
die aber genau so wie er ein Interesse an einer
tarken Organisation haben müssen, da es sich ja um
hr eigenes Wohl und Wehe handelt. Dafür aber,
daß der andere besondere Opfer für sie bringt, ih—⸗
nen die Pflichterfüllung erleichtert, machen sie ihm
seinen Dienst sehr schwer, durch Kritisteren und
Nörgeln, durch Drohen und Schimpfen, was alles
nicht waͤre, wenn sie richtig über ihre Lage nach
dächten, die Versammlungen besuchten, ihr Organ
asen, damit sie 88 selbst ein Urteil über die Not—
pendigkeit und Nützlichleit des gewerkschaftlichen
Zusammenschlusses bilden lönnten. Allein der
Spfersinn des Vertrauensmannes müßte ihnen doch
sagen, daß es sich um eine große und heilige Sache
handeln muß, die diesen Kameraden bewegt, trotz
Kalte und Sturm seiner freiwillig übernommenen
Pflicht freundlich und ernst nachzukommen. Wenn
eder in seiner iegnung gleich dem Vertrauens⸗
nann wäre, dann wäre die Arbeiterschaft schan vie
veiter ibrem aroßen Alele nahegelommen
Der Rertraurernsmann
Das Wochenende ist da. Aufatmend eilen die
znappen der Frühschicht ihrer Behausung zu. Sie
ceuen sich, daß der Tag des Herrn bevorsteht, an
em sie sich sammeln und ausruhen können. Die
horfreude losten sie schon beim Ausfahren aus dem
iefen Schacht, der sie an sechs Tagen in der Woche
erschluckt zu schwerer und aufreibender Arbeit im
dienste der Familie und des Volles
Schneidender Wind bdläst ihnen die wirbelnden
Ichneeflocken ins Gesicht, als sie ihrem Heim zustre—
en. Fröstelnd schlagen sie den Kragen hoch, um sich
segen den kalten Gast etwas zu schützen. Und mit
rohem Aufatmen betreten sie das warme gemüt—
iche Heim, das sie heute nicht mehr zu verlassen
edenken. Nach der Begrüßung von Frau und
rindern ist das erste was sie sagen: „Bei diesem
Vetter darf man nicht mal den Hund vor die Türe
agen.“
Kaum hat der heimgekehrte Knappe sein Mittags—
nahl verzehrt und sich es hinterm Ofen bequem ge—
nacht, als er schwere Schritte durch den Schnee
»orm Haus stapfen hört. Ein Abklopfen der Fuße,
und herein tritt mit einer Mappe unterm Arm ein
Arbeitslamerad, dem kleine Eiszäpfchen am
Schnurrbart hängen. Was will der Mann? Nach
reundlichem Gruß arecift er in die Mappe und legt
dem behaglich Ausruhenden den „Saar-Berglnap—
den“ vor. Und mracht ihn gleichzeitig auf verschie—
dene Artikel aufmerlsam, die er unbedingt lesen
nisse. Vergißt auch nicht, die fällige Beitrags—
narke auf den Tisch zu legen, um sie ins Beitraas—
bhuch zu kleben. Blau ron Kälte sind seine Hände.
Er achtet dessen nicht, so aanz geht er auf im seinem
pfervollen Dienst.
Und sein Arbeitskamerad? Ist er besonders
reundlich? Empfindet er das Cpfer, das der an—
dere für ihn brinat? Beeilt er sich, den notwen—
digen Beitrag schnell zu leisten, damit der andere
auch bald im Kreife seiner Liebhen sich ausruhen
nann?
Keineswegs. Ziemlich barsch fährt er den ande—
ten an, wann denn die Lohnerhöhung mal käme.
Wenn nicht bald fünf Franken heraussprängen,
dann lönnte man ihn ruhig streichen. Die 200
Franken, die es im vorigen Jahre gegeben habe,
eien so gut wie nichts gewesen. Er habe sie nur
Jeholt, weil die anderen das auch gemacht hätten.
die Gewerlschaft sollte aber nicht glauben, daß das
ein Erfolg gewesen wäre. In Versammkungen zu
jehen, fiele ihm gar nicht ein. Die Sekretäre
chwätzten ja doch nur für ihren Sack. Er sei so
gescheit wie die, und ließe sich deshalb von den
Leuten dlein X für ein U vormachen.
Und nun taucht auch noch die Frau auf. Sie hat
erst recht viel auszusetzen. Besonders erbost ist sie.
»aßz so „viel“ Geld für den „Gewerbverein“ bezahlt
verden müsse. Wo das viele Geld eigentlich hin—
räme? Und es sei eine Schande, daß sie trotz des
telen Geldes beim letzten Famitlenabend nicht mal
einen Platz beim Csen erhalten babe
So und ähnlich prasselt es auf den blaugefrore—
ien Kameraden ein Der läßt sich's nicht verdrießen.
kRuhig und ernst widerlegt er eine Anklage nech der
inderen. Weißt nech, was der Gewerlverein ge—
eistet hat, wobei sich dann herausstellt, daß der nör⸗
jelnde Kamerad weit mehr an Untersftützung be—
ogen hat, als er dem GEewerlverein gab, ohne die
rzielte Lohnverbesserung. Nach rund 20 Minuter
Der
Berilrag
Der Beitrag einer Organisation muß so bemessen
ein, daß neben der Bestreitung der unbedingt not
wendigen laufenden Verwaltungs-, Bildungs- und
Unterjstützungsausgaben so viel eruübrigt wird, daß
ein Kampfschatz gesammelt werden kann, der der
hegenseite auch Respekt abnötigt und die Organisa—
ion in die Lage verletzt, notwendige Kämpfe führen
zu können. Es kann mit ruhigem Gewissen gesogt
werden, daß unser Gewerkverein wohl die sparsaniste
Organisation ist, soweit die Verwaltungsseite in
Frage kommt. Weiter kann gesagt werden, daß die
sestgesetzte Höhe des Beitrages das Ergebnis aller—
ernstester Prüfung des Satzungsausschusses
der jeweiligen Generalversammlungen ist. Dieser
Satzungsausschuß setzt sich mit einer Ausnahme aus
Delegierten, die dem aktiven Arbeits—
verhältnis noch angehören, zusammen Was sie
eweils der Generalversammbung zur Beschlußfassung
orlegen, ist das Allergeringste, was ge—
elistet werden muß Sie wäaͤgen alle mitsprechenden
Ulomente genau äb, um dann nach reiflicher Prü—
ung den allernotwendiasten Beitra
stausetzen.
Dieser Beitrag, den der Satz ngsausschuß festfetz
ind die Generalversammlung beichließt, muß von
jedem Mitglied mindeltens geleistet werden.
Daran darf nicht gerüttelt werden. Unier diesen
Beitrag, der allen Jahlstellen genau bekannt ist fü—
die einzelnen Beitragsgruppen, darf nicht ge
angen werden. Wer das tut, schädigt fich und
ie Organisation, schwächt die Kampikraft der Orga
zisation. Die Ausgaben für Verwaltung, Bildun
ind Unterstützung sind unbedingt aufzubringen
zahlen nun viele Mitalleder unter dem satzungs
emäß festgelegten Pflichtbeitrag dann bleibt weni
der nichts für den Kampfschatz übrig. Ohne Kamp