Full text: Der Saarbergknappe (10 [1929])

Nummer 46 Der Saar⸗Berglnapper 
— — — — ———— — — ——— — — — — — — — — — — 
obald als möglich vorgenommen werden. Died llischen Bergarbeitervertreter der Arbeitszeiterkür— 
Syndikatsbestimmungen uey ähnliche Köorper⸗ —9 zugestimmt. Die Seilfahrt soll aber autzer— 
chaften u Ziele haben, wie fie für die deutscheshalb der 74 Stunden liegen, sodaß praktisch eine 
dohlenwirtschaft schon längstens bestehen. achtstündige Schichtzeit in Frage käme, die bisher bis 
Wie es in Vressemeldungen heißt. haben die eng⸗83 Stunden betrug. 
ů 
2 
Knapyschaftliches — 
Es murde voch wichtz erteicht 
Zahlenmähßige Widerlegung eines lügenhaiten 
Schlagwortes. 
„Es wurde noch nichts erreicht“, — das ist so der 
tehende Einwand, den man in Kreisen von Un⸗ 
ganisierten hören kann, wenn fie angegangen wer⸗ 
en, auch in die Reihe der gewerkschaftlichen Kämpfer 
u treten. Man hört ihn auch in den Kreisen von 
zozialrentnern, zumal nach Versammlungen, in 
enen Herr Fried den armen Leuten den Mund 
millionen wässerig“ gemacht 8 Da unsere Mit⸗ 
lieder meistens im Äugenblick nicht über das nötige 
——— verfügen — weil sie es nicht auf⸗ 
seben —, wollen wir heute eine kleine Gegenüber⸗ 
ellung über die Rentenaufbesserung geben, die durch 
e Gewerkschaften auch hier im Saargebiet erzielt 
vurde, damit sie zukünftig die uaee Anschul⸗ 
igungen sofort widerlegen können. Dazu ist natür⸗ 
ich notwendig, daß sich jeder folgendes Material ge⸗ 
tau einprägt und auch aufbewahrt: 
8* —XR ch t17 
verung: 
12,90 Ir 
mehr 13,00 Fr. 
HDie Verficherungspflichtgrenze 1925 12000,00 Fr. 
Die Versicherungspflichtgrenze 1929 1020000 Fr. 
mehr 7200,00 Fr. 
Fesamtleistung der Wochenhilfe 1925 195,00 Fr. 
sesamtleistung der Wochenhilfe 1929 460,50 Fr. 
mehr 270,50 Fr. 
2. In der Unsallversicherung: 
Die Drittelungsgrenze betrug 1925 3 600,00 Fr. 
Die Drittelungsgrenze betrug 1929 12 00000 Frx. 
mehr 8400,00 Fr. 
kEin durch Unfall hilflos Ge⸗ monatlich 
wordener erhielt 1925 187,50 Fr. 
1929 900 1 000,00 Ir 
mehr 712 812,50 Fr. 
kin Altunfallrentner mit 20 J 
Erwerbsbeschränkung 1925 9,75 Fr. 
1929 120 15000 Fr. 
mehr 111 141,25 Fr. 
Finderzulage bei Schwerverletzten 
von 50 und mehr 1925 0,00 Fr. 
1929 10 3 der Rente 
dinterbliebenenrente 1925 donnbetta 60 3., des 
ahresarbeitsverdienstes 
hinterbliebenenrente 1929 ee 80 ., dee 
ahresarbeitsverdienstes. 
Witwe, die beim Tode 
»es Mannes 50 und mehr 
J erwerbsbeschränkt ist, 
erhält allein x d. Jahres⸗ 
arbeitsverdienstes an 
Rente. 
J. In der Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ 
versficherung: 
Dder Grundbetrag betrug 1925 jährlich 
50,00 Fr. 
der Grundbetrag betrug 1929 
924,00 Ix. od. 168 Mk 
mehr 874,00 Fr. 
der Staatszuschuß betrug 1925 
130,00 Fr. 
der Staatszuschuß betrug 1929 
396,00 Fr. od. 72 Mt 
mehr 266,00 Fr. 
durchschnittliche Monatsrente monatlich 
eines Invaliden 1925 68,55 Fr. 
1929 330,00 Fr. 
mehr 26165 Fr. 
1925 35.90 Fr. 
1929 180200 00 Fr. 
ne 145 165.0 Ftx. 
1925 0,00 Fr. 
1929 55,00 Ir. 
mehr 55.00 Fr. 
Waisenrente 1925 182 19,00 Fr. 
Waisenrente 1929 1360170 00 Itx. 
mehr 132 - 151,00 Fr. 
ozialversicherung 
Kinderzuschußz, Waisenrente und Kinderzulage bei 
zichwerverleßzten können unter gewissen Voraus— 
zungen auch über das 15. Lebenslahr auf Antrag 
inaus gewährt werden. 
4. In der Knappschaftsversicherung: 
Jenfton a 30 Mitgliedsjahren 1925 101,75 Fr. 
zenston nach 30 Mitgliedssahren 1929 28800 Fr. 
mehr 18625 Fr. 
neen 1925 0,00 ge 
dindergeldzuschuß 1929 12,00 Fr. 
mehr 12,00 Fr. 
Mit der Gegenüberstellung der Rentenhöhe soll 
richt gesagt sein, es wäre genug auf diesem Ge⸗ 
iete erreicht. Es sollte nur mal recht greifbar ge⸗ 
eigt werden, daß die Leute schwindeln, die immer 
ie Behauptung aufstellen, die Gewerkschaften hätten 
n der Salwersicherung überhauptnichts er— 
eicht. Daß viel erreicht wurde, sagen die Gegen— 
iberstellungen mit zwingender Deutlichkeit. Und daß 
vir weiter bemüht sind, die Leistungen aufzubessern, 
vissen unsere Mitglieder. Ihre Aufgabe ist es aber, 
»biges Material zu verwerten, damit gn die 
löde Behauptung iaee die wir als Ueberichrift 
iesem Artikel vorangesetßt haben 
Die Genera versammdung 
des Sacar⸗ Knap. schaftsvereins 
Wie aus der Riederschrift der Vorstandssitzung des 
5KV. vom 16. Ottober hervorgeht, findet die ordent— 
iche Generalversammlung am 21. Dezember, vorm 
Uhr, in der „Wartburg“ in Saarbrücken staft. Auf 
R een stehen nur zwei Punkte: 1. Ge— 
chättsbericht. 2. Verschiedenes 
Wiederkerftellung der Anwartschaft 
Nach der Niederschrift hat sich der Vorstand damit 
inverstanden erklärt, daß denjenigen Mitgliedern 
der Angestellten abteslung der Pensionskasse, die 
vorher der Arbeiterabteilung angehörten, und aus 
Anlaß des Rundschreibens vom 28. Januar 1826 die 
reiwillige Weiterversicherung zur Auirecht⸗ 
rhaltung ihrer Ansprüche aus der Invaliden- und 
hinterbliebenenversicherung unterlajsen haben, 
die Möglichkeit gegeben wird, die Beiträge bis spä— 
estens 31. Dezember 1929, und zwar in der gesetzlich 
ulässigen Höhe nachzuzahlen. Vet jedoch 
st, dafz die Anwartschaft aus der Invaliden⸗ und 
zinterbliebenenversicherung am 1. Januar 1926 noch 
u Recht bestanden hat. 
Mittel für Weihnachte bescherung 
Wie in früheren Jahren, beschloß auch diesmal der 
zorstand, für die Beschaffung von Weihnachts- 
seschenken. 
a) für die Insassen der Krankenhäuser und Klini— 
en sowie für die Dienstmädchen der Krankenhäuser, 
b) für die in Heilstätten untergebrachten Kinder 
er Vereinsmitglieder, 
inen Betrag von je 20 Franken zu bewilligen. 
gorlünfthe vereinharungen üher die Jurchsührnmt 
des Erlufses des Reichsarbetsministeriums 
vom 3. Oltoher 1929 
. Neufestsegung gemischter Renten. Die Empfünger 
wohuen im Saargebiet. 
Der Saar⸗Knappschaftsverein übernimmt es, auch 
den zu Lasten der Reichsknappschaft gehenden Renten⸗ 
antell zu berechnen und in einem Bescheidentwurf 
einer von der Reichsknappschaft noch zu bestimmenden 
Bezirksknappschaft zur endaültigen Bestätigung vor— 
ulegen. 
2. Reufestsetzung solcher Reuten, für die die Beitrags⸗ 
zeit vor den 1. & 1922 liegt. Die Enpfänger wohnen 
im Saatgebiet. 
In finngemäßer Auslegung des angezogenen Mini⸗ 
ledße wäre für die Festsetzung dieser Renten 
hie Reichsknappschaft zuständig. An anderer Stelle 
st jedoch die territoriale Trennung jstark durchgeführt 
Für die vorliegenden Fälle müßte in der einen oder 
inderen Richtung eine Entscheidung herbei geführ 
verden. Es wird vereinbart daß die Saar⸗Knapp- 
chaft im Interesse der Leute das Verfahren durch— 
ührt. Die Reichsknappschaft wird bei dem Arbeits 
ninisterium eine Entscheidung darüber herbeiführen 
yp die endaültige Rentenfestsetzung durch den Saar 
nappschaftsverein anerkannt werden soll, oder ob 
auch für diese Fälle eine Bezirksktnappichaft mit der 
⸗·ndguültigen Erledigung beauftragat werden soll. 
Seite 8 
Reufestlegung von gemischten Reuten. Die Empfän⸗ 
ger wohnen außzerhalb des Saargebietes. 
Zuständig jür die Festjetzung ist diejenge Bezirtks— 
nappschaft, in deren Bezirt der Antragitellet wohnt. 
die Antragstellung ersolgt durch Vermittlung der 
znappschafisaltesten des Saar-Knappichaftsvereins, 
jeht weiter an den Saar-Knappichaftsverein, der 
inter Angabe der Beitragszeiten den Antrag an die 
uständige Bezirksknappschaft weiter gibt. Unmittel⸗ 
zarer Verkehr mit der zuständigen Bezirksknappschaft 
jt ebenfalls freigestellt. Als Tag der Antragstellung 
vird der Ich des Eingangs des Antrages beim 
Saar⸗Knappfchaftsverein oder bei unmittelbarer An⸗ 
ragstellung bei der betreffenden Beairkstnappichait 
ingesehen. 
4. Für die Durchführung der Ruhensvorschristen 
ehlt noch eine Bestimmung, daß auch beim Zusam⸗ 
nentreffen von deutschen und saarländischen Leistun— 
gen die deutschen Versicherungsträger zu der Anwen⸗ 
zung dieser Vorschriften ermächtigt werden. Für die 
Saar ist eine entsprechende Bestimmung erlassen. Die 
Reichsknappschaft wird das Reichsarbeitsministerium 
rneut ersuchen, eine diesbezügliche Bestimmung in 
araft treten zu lassen. 
* 
zahl der Rentenbezteher der Penonzlase / 
deg baar⸗Kuupbschustzbereins 
Es dürfte auch unsere Mitglieder interessieren, zu⸗ 
nal die akltiven Bergleute, wie groß die Zahl der 
kersonen iß die von der Arbeiterabteilung der Pen— 
onskasse eine Rente beziehen. Nach einer uns 
orliegenden Aufstellung bezogen im August d. Is 
on der Abteilung A der Venñfonskasse eine Rente 
1. Invaliden 22 030 
2. Witwen 10 281 
4 Waisen 5070 
zusammen 37 481 
Insgesamt 37 381 Personen bezogen von der Ar⸗ 
zeiterabteilung der Penstonskasse des Saar⸗-Knapp- 
chaftsvereins eine Rente. Wenn man bedenkt, daß 
im selben Monat August nur 57512 voll beitrag⸗ 
ahlende Mitglieder vorhanden waren, lo findet man, 
AE—— 
der Zahl der aktiven Beitragszahler umfaßt. Daß 
dieses Verhältnis nicht geeignet ist, den Finanzstand 
der Pensionskasse A zu erleichtern dürfte auch dem 
Laien einleuchten. Legt man die Zahl aller Renten— 
ezieher zugrunde, so finden wir, daß auf 1,54 Bei⸗ 
ragszahler ein Rentenbegiehet entfällt. Dieses un⸗ 
zünstige Verhältnis für die Beitragszahler dürfte in 
einer Bezirksknappschaft Deutschlands zu verzeichnen 
ein. Legt man die Zahl der einzelnen Gruppen von 
Rentenbeziehern zugrunde, so ergibt sich folgendes 
Verhältnis: auf 261 Beitragszahler entfällt ein In— 
zalide, auf 5.88 Beitragszahler entfällt eine Witwe, 
ind auf 1134 Beitragszahler entfällt eine Waise. — 
die Belegschaftszahl, die im Januar 1027 
74 019 betrug, ging auf 59 524 im August 1929 zurück 
Also ein Abbau um 14 495. Die Zahl der Beitrags⸗ 
sahler dürfte sfich auch um diese Zahl vermindert 
haben, während die Zahl der Rentenbezieher sich 
ibsolut um 4636 vermehrte. Seit Januar 1927 bis 
August 1929 stieg die Zahl der Invaliden um 6081, 
die Zahl der Witwen um 395, während die Zahl der 
Waisen um 1780 zurückging. Da eine verhältnis— 
näßig starke Steigerung der Zahl der Invaliden zu 
yerzeichnen ist, fällt die Minderung der Waisenzahl 
aum ins Gewacht, da ja die Invalidenpenfion das 
Mehrfache einer Waisenrente beträgt. Wenn das 
Wort Defizitwirtschaft beim Saar⸗Knappschaftsver⸗ 
ein fällt, dann geben vorstehend angeführte Zahlen 
zafür das Verständnis. Die Defizitwirtschaft brauchte 
illerdings nicht zu verzeichnen zu sein, wenn die 
Regierungskommission rechtzeitig den nötigen Er 
zordernissen Rechnung getragen hätte. Ihr kann man 
nicht gut das Zeugnis ausstellen, daß sie rechtzeitig 
hrer Pflicht gewaltet hätte 
die bGaargruben im Monat August 
An 26.,75 Arbeitstagen förderten die vom franzö⸗ 
chen Staate betriebenen Saargruben 1 188 25 To., 
die Grube Frankenholz 43 4804 To. zusammen alle 
Saargruben 1231 700 To. gegen iα T 
Monat Juli. Die Gelsamtförderung aller Gruben in 
den bisherigen acht Monaten des Jahres 1929 be 
rug 8909404 To, wovon 315542 To. auf Grube 
Frankenholz entfallen. 
Die durchschnittliche Tagesförderung im Monat 
Lugust pe 46 042 To. gegen 46 009 To. im Vor⸗ 
nonat, und die durchschniftliche Kopi⸗ und Schicht⸗ 
eistung aller Arbeiter 84 Kg. gegen 855 Kg.im 
Formonat und 811 Kg. im Jahresdurchichnitt 1828. 
Has durchschnittliche Ergebnis der ersten acht Mo— 
ate beträgt 44 340 To. Tagesförderung und 84 Kg. 
Zdopf⸗ und Schichtleistung. Seit Aufang des Jahres 
jt der Leistunasesfsfekt von Monat zu Monat ge⸗ 
tlegen. Koffentlich wird diese Tatiache bei der Lohn⸗ 
zemelinng auch gewürdigt.
	        
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