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en die Saarbergleute Ruhe zu bekommen, wirtschait—
liiche Kinder stritten sich in den Zeitungen herum, wer
eigentlich Schhzuld sei oder wem eigentlich die größte
Shuld am Abbau der Lohne bei zumessen sei. Ta kam
schon wieder eine ganz neue Situation. Trotz Abbau
der Kohlenpreise, trotz Senken der Löhne.
Absatzst ockungen.
Riesenvorräte türmten sich im Saargebiet auf. Das
Handelsbüro an der Saar hat versagt, ist seiner Auf—
gabe nicht gewachsen. In ganz Frankreich Abbau der
Bergarbeiterlohne, für den Saarbergmann aber noch
etwas besonderes, Lohnausfall von einer Schicht im
Plonat Mürz und von 2 Schichten bis zum 16. April.
Entsetzliche NRotzeit, heraufbeschworen durch eine Wirt—:
chaftskrise, für den Saarbergmann fast unerträglich,
meil der Unternehmer versucht, die Kosten der Krise
allein auf den Arbeiter abzuwälzen
Wiederum treten die
Bergarbeiterorganisationen in Aktion
Linderung schaffen heißt die Parole. Die beiden Berg—
arbeiterorganisationen suchten Verhandlungen nach,
childern dem Generaldirektor nochmals die ganze Not—
seit der Saarbergleute. Ein Bild nach dem andern
voll Sorge und Elend erscheint vor den Augen der
Lerhandlungsteilnehmer. Die ganze Leidensgeschichte
der Saarbergleute wird in einem vollständigen Bild
gezeichnet. Die Schuldfrage wird mit eröortert, daran
rinnert, daß es doch untlug gewesen ist,
wührend dem englischen Bercarbeiterstreik lediglich
nach Frankreich zu liefern und den andern Ab⸗
nehmern nur einen kleinen Bruchteil zu gewähren.
Die Organisationsvertreter weisen darauf hin, daß
die Bergwerksdirektion die eigene Konkurrenz fördert,
in dem sie die lothringischen Bergbaugewaltigen gute
Flöze im Saargebiet abbauen läßt. Sie verlangen
Vergütung der Feierschichten,
doch der Generaldirektor erklärt: „Unmöglich; ich habe
teine Befugnisse.“ Darauf wurde folgende Eingabe
an den französischen Minister Tardieu gerichtet, wo—
voon Verwaltungsrat und Generaldirektion je eine
Abschrift erhielten
Einnuhe an Minister Tardien in Paris
Zaarbrücken, den 7. April 1827.
Die unterzeichneten Organisationsvertreter als Ver—⸗
ragsklontrahenten der Saarbergarbeiter gestatten sich,
zhnen Herr Biinister folgendes zu unterbreiten:
Wie dem Herrn Minister bekannt, sind die Löhne der
A
3,5 Prozent herabgesetzt worden. Die zunächst geplante
Lohnherabsetzung, welche durch Verhandlungen mit Ihnen
herr BNinister gemildert wurde, mucht sich in der Lebens—
yaltung der Bergarbeiter trotzdem start bemerkbar und
hildet eine starte Beunruhigung der Arbeiterschaft.
Bei den Verhandlungen in Paris hatten die Beteiligten
zie Aufsassung, daß durch die Herabsezung der Kohlen—
ereise auch die Absatzverhältnisse der Saarkohlen günstig
peeinfluigzt würden. Diese Annahme hat sich als unrichtig
erwiesen, da bereits innerhalb 3 Wochen, am 28. März,
4. und 16. April, je eine Feierschicht eingelegt worden ist.
Durch diese Feierschichten wird autzer dem Lohnabbau
zas Einlommen der Bergarbeiter weiter stark vermindert.
Die Saarbergarbeiter haben gegenüber sämtlichen ande⸗
een Berusen des Saargebietes durch die Feierschichten eine
erhebliche Lohneinbuße und ist dadurch die Lebenshaltung
und Arbeitskraft der Arbeiterschaft stark gesährdet. Auch
im Vergleich mit den Bergarbeiterlöhnen in Lothringen
and Frankreich sind die Saarbergarbeiter durch die Feier⸗
chichten stark benachteiligt.
Die unterzeichneten Organisationsvertreter bitten Sie
deshalb, dafür einzutreten, daß den Saarbergarbeitern die
Feierschichten vergütet werden. Bereits im Jahre 1921
wurde den Arbeitern für Feierschichten seitens der Gruben⸗
rerwaltung eine Vergütung gewährt.
Die Organisationen geben sich der Hofsnung hin, daß
zuch Sie Herr Minister erlennen, daß unbedingt etwas
zjetan werden muß, um den an den Absatzverhältnissen
schuldlosen Arbeitern diese schwere Zeit zu erleichtern.
Infsolge der Kohlennot während des englischen Streikes
And den Saargruben Absatzgebiete in Süddeuischland, der
Schweiz usw. dadurch verloren gegangen, daß die Abnehmer
der Saarkohle nur zu einem sehr geringen Prozentsatz be⸗
liefert wurden. Die Saarlohle wurde in verstärktem NMaße
zur Aufrechterhaltung der fran zösischen Wirischaft benutzt.
Sie haben selbst in den letzten Tagen in der Kammer auf
die schwierige Kohlenverlorgung Fronfroichs in dieser Zeit
hinge wiesen.
Es ist aber nicht zu vertennen, daß die derzeitige Lage im
Saarkohlenbergbau durch diese Maßnahme mitherbeige—
führt wurde und daher auch die moralische Rflicht zur Be⸗
nebung der Not der Bergleute und ihrer Familien besteht.
Die Organisattonsvertreter haben durch die Presse von
den Ausführungen des Herrn Rinisters in der französischen
Kammer Kenntnis erhalten, nach welchen durch Transport⸗
erleichterungen und sonitige Maznahmen der LAbsatz der
Kohle verbessert werden soll. Wir halten es für selbst ver⸗
itänd'ich, daß diese Maßnahmen auch auf den Absotz der
Zaarkohle Anwendung finden, um die derjeitigen Absatz
chwierigkeiten sobald wie möglich zu beheben.
Mit der Bitte um Prüfung unseres Antrages und Ueber—
nitilung einer der Saarbergarbeiter befriedigenden Ant⸗
vort, zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung
vHewerlverein Christl. Bergarbeiter Deutschlands
Bezirk Saar.
Verband der Bergarbeiter Deutschlands
Bezirk Saar.
Christlicher Metallarbeiterverband Deutschlands
Bezirk Saar.
Dentscher Retallarbeiterverband
Ze zirk Saar.
„Der ßSaar-Beraknappe“
Frankreich als Besitzer der Saargruben hat die«
noralische Pflicht, die Not der Saarbergleute zu lin—
»ern. Aber auch die andern Beteiligten dürfen sich
licht dieser Pflicht entziehen. Gewiß, das Entgegen—
ommen der Saarregierung in Punkto Steuer soll
licht verkannt werden. Doch das ist nur ein Tropfen
Passer auf einen heißen Stein. Weitere Erleichterun
gjen müssen geschaffen werden.
Und die Saarbergleute selbst dürfen nicht ver
zagen. Jetzt heißt es erst recht die Zähne zusammen
zebissen und intensiv muß im und für den Gewerkver—
ein gearbeitet und so dem Gewerkverein der Rücken
gestärkt werden, um ihm die Macht zu geben, den
Unternehmern und allen beteiligten Regierungen in
ieser ernsten Rotzeit der Bergleute das Gewissen zu
chärfen. Entschlossenheit, Tatkraft und Zuversicht
nüssen uns auszeichnen, damit wir der Situation
derr werden Fr. K.
zur Regelung des Deputaikehlenbezuges
Verhandlungen über diese Frage.
Jede Neuordnung irgend einer Einrichtung im Saar—
»erghau bringt, das hat uns die Erfahrung gelehrt, ein
zewisses Durcheinander. Doch das Durcheinander bei der
teuregelung der Beliejerung mit Deputatkohlen grenzt
»ald an Chaos. So viel Beschwerden wie in den letzter
4 Tagen haben wir seit Jahren nicht mehr. bekommen
Die Vertreter der beiden Bergarbeiterorganisationen
»aben daher mit dem Generaldirektor und dem Leiter des
handelsbiros diese Frage eingehend besprochen. Wir
haben Vorschläge dahingehend gemacht, daß die Bergleute
riicht mehr stundenlang an dem Schalter zu stehen
»rauchen, um ihre Kohlenkarte abgestempelt zu bekommen
dach unserer Ansicht kann jeder Bergmann das mit einen
Steiger ausmachen, soweit es gu um Abbholen der Kohlen
nit dem Fuhrwerk handelt. Schwieriger ist es allerdings
nit dem Eisenbahnversand, aber auch dort können — das
saben wir den Beteiligten klar gemacht — wesentliche
Erleichterungen geschaffsjen werden. Das Handelsbüro hat
uins bei der zweiten Aussprache versichert, daß so bald wie
nöglich Erleichterungen eintreten sollen. Wir wollen des—
zalb die Verfügung abwarten, um letzten Endes nicht zu
zroße Hoffinungen zu erwecken. Daß jede Neuordnung
-—chwierigkeiten mit sich bringt, wollen wir nicht ver
ennen, doch wir können den Gedanken nicht los werden
»aß man seitens der Verwaltung nicht alles tut, um die
zchwierigkeiten aus dem Weg zu räumen. Energisch
Aben wir auch die
Beseitigung der Fuhrmannskarte
erlangt. Unsere Rechtsauffassung haben wir dahingehend
um Ausdruck gebracht, daß in dem Augenblick, wo die
Direktion uns schriftlich erklärt hat, daß die Deputat—
ohlen ein Bestandteil des Lohnes sind, jeder Bergmann
ruch mit seinen Kohlen machen kann was er will. Folge⸗
»essen kann er sie auch abholen lassen durch jeden be—
liebigen Fuhrmann. Wir vertreten ferner die Auffassung,
daß die Kontrolle aufhören mußß. Der Bergmann kann
iach dem neuen Vertrag, den die Bergwerksdirektion
interschtieben hat und der der Bergwerksdirektion heiligs
ein muß, seine Kohlen verschenken oder verkaufen.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir unseren Mitgliedern
nur das eine sagen, daß sie, falls sie wegen billigem
Bezug von Holz, wie das ja in einzelnen Gemeinden mögs—
lich ist, und sie neben den Kohlen auch Holz verfeuern,
und dadurch schließlich Kohlen übrig haben, stets bedenken,
daßz, wenn sie die Kohlen für Fr. 36.— verkaufen, sie
iese in Wirklichkeit verschenken, weil sie ja diesen Betrag
vom Lohne abgezogen erhalten. Falls sie die Kohlen der
Grube zur Verfjügung stellen, brauchen sie nichts zu be—
hlen und bekommen 36.— Fr. vergütet. Der Käufer
iber, ganz besonders wenn es ein Kohlenhändler ist, macht
in riesiges Geschäĩft, wenn er die Tonne Kohle für 36.
It. erhält. Deshalb müssen die Saarbergleute in ihrem
igenen Interesse darauf sehen, daß, wenn sie Kohlen ab—
zeben, sie dafür einen anständigen Preis erhalten.
Wir haben bei den Verhandlungen fserner die Zusage
rhalten, daß alle Bersleute, die ihre Kohlenkarte aus
rgend einem Grunde entzogen bekommen hatten, diese
etzt wieder erhalten. Jenen Bergleuten aus der Ecke
»on Losheim, die auf ihrer Karte als Bezugsgrube
Höttelborn stehen haben, sei mitgeteilt, daß dieses ein
Irrtum ist und daß es nicht Göttelborn, sondern Gries—
zorn heiben muß. Die Verwaltungen der Gruben, die
ziese falschen Angaben gemacht haben üind angemiesen.
den Irrtum zu berichtigen.
Im übrigen weisen wir nochmals darauf hin, daß in der
rächsten Zeit die von uns geforderte RNeuregelung eriolgt
ind wir dieselbe sofort veröffentlichen werden. F. K.
9.
mnd Recht
Geset und Red
C. 2282 *
ermäßigung der Lohn⸗n. Einkommensteuer
Die Regierungskommission hat dem Landesrat
inen Entwurf zugehen lassen, der eine Ermäßigung
der Lohn- und Einkommensteuer vorsieht. Um in
ieser Frage eine den sozialen Anforderungen gerech:
verdende Regelung zu erzielen, ist von uns schon of⸗
zie sinngemäße Einführung der Lohnsteuerbestim
nungen des Reiches gefordert worden. Als Zwischen—
ösung wurde eine wesentliche Heraufsetzung der
teuerfreien Beträge gefordert, zuletzt am 18. März d.
Is. (siehe Saarbergknappe Nr. 13). Die Begründung
inserer Forderungen hat die Regierungskommission
inerkannt, indem sie dem Entwurfe beifügt, daß sie
der allgemeinen wirtschaftlichen Lage“ durch Herab—
czung der Lohn- und Einkommensteuer Rechnung
ragen wolle. Nur hat sie die Herabsetung als eint
aterkliche“ hbezeichnet was wir mit dem bhessfen Millen
Nummer 18.
nicht sagen können. Die in unserer Eingabe von
18. März geforderten steuerfreien Beträge hat die Re
gierungskommission wesentlich unterschritten. Wenr
eine fühlbare Erleichterung kommen soll, müßter
wenigstens diese Sätze in Kraft gesetzt werden.
Die Steuerermäßigung ergibt sich aus einer Herauf—
setzung der steuerfreien Beträge (Werbungskosten
Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialver
sicherung, Versicherungsprämien bis zur Höhe eine—s
bestimmten Satzes und soziale Abzüge). Die Abzüag—
werden im Entwurf wie folgt heraufgesekt:
1. für alle Lohnsteuerpflichtigen, mit
Ausnahme der unter Tag, an
Feuerstellen, in Süure- und ähn—⸗
ichen Betrieben Veschäjstigten v. 210, — auf 280,— 5
für die unter Tag, an Feuerstellen,
in Säure- und ähnlichen Betrie—
ben Beschäftigten von 260,— auf 340, — 31
für die zur Haushaltung des
Steuerpflichtigen zühlende Ehe—⸗—
rau von 6. — auf 80. F
jür jedes zur Haushaltung zäh—
lende Kind unter 14 Jahren von 60,— auf 90,- Fa
Es handelt sich hier um Abzüge vom Monatsein
ommen. Die Eingabe der christlichen Gewerkschaften
dom 18. März d. Is. verlangte eine Verdoppelung de—
jeltenden Sätze. Die Regierungskommission ist diese:
Forderung, wie obige Sätze zeigen, längst nicht nach
gekommen.
Für jeden Steuerpflichtigen beträgt die monatliche
Steuerermäßigung, sofern obige Sätze in Kraft geseßtz
werden, 4,80 Ir. wenn verheiratet und die Ehefrau
im Haushalte lebt, weitere 1,80 Fr. und beim Vor
handensein eines oder mehrerer Kinder unter 14 Jah
ren weitere je 1,80 Fr. Ein verheirateter Steuer
vflichtiger mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhäl—
beim Inkrafttreten obiger Sätze eine monatlich
Steuerermäßigung um 10,220 Fr. Das nennt die Re
gierungskommission „merkliche Herabsetzung der Lohn
und Einkommensteuer“.
Die übrigen Forderungen, wie Heraufsetzung der
steuerfreien Einkommensgrenze und Unterlassung
einer Nachbesteuerung bis zum Einkommen von jähr
lich 24000 Franken, ließ die Regierungskommissior
inberücksichtigt. Wir müssen nach wie vor die For
derung erheben, daß die Erleichterungen, die da—
Reichsgeseßß vorsieht, auch hier in Kraft gesetzt werden
Jugend
Aus der Jugendbewegung
Knappenjugend
Wir sind die Jungen, Starken und Frohen,
Fühlen im Körper die schwellende Kraft,
Fühlen, wie's gähret im Herzen und schaift
Fühlen begeisterte Feuer erlohen: —
Mir sind die Knappenfjugend!
Wie unsere Väter in heißem Bemühen,
Drangen hinab in die finstere Nacht,
Bis sie der Menschheit den Segen gebracht —
Wird es auch uns in das Felsenreich ziehen:;
Wir ünd die Knappeniugend!
Pflicht war der stetige Wahlspruch der Alten
Treue dem Herrgott und selber sich treu:
Waren der Tugenden herrliche drei;
Wollen auch wir diese drei uns erhalten: —
Mir sind die Knappeniugend!
Jugend ist Kraft und Kraft ist das Leben;
Leben heißt kämpfen für heiliges Ziel:
Laß drum, o Jugend, das tändelnde Spiel,
ßilt's doch gemeinsam das Recht zu erstreben:
Wir sind die Knappenjugend!
Zchließet den Kreis drum ihr jungen Gewerken
Reicht euch die Hände, es gilt eurem Stand:
Schreitet die Bahn, die ihr richtig erkannt.
Jugend, nun gilt es, die Reihen zu stärken:—
Ihr seid die Knappeniugend!
y7 Schafer
Urlaub sür jugendliche Bergarbeiter
Seit jeher strebten die Bergarbeiterorganisationen be
ahlten Erholungsurlaub für die Bergleute an. Die be—
rechtigte Forderung wurde grundsätzlich verwirklicht, als
im deutschen Bergbau der Tarifvertrag zur Einführung
zgelangte. Mit der Einführung des Tarifvertrages im
Saarbergbau wurde auch hier der bezahlte Erholungs
urlaub fest verankert. Der Versuch der Bergwerksdirektior
den bezahlten Erholungsurlaub zu beseitigen, konnte dan'
der Geschlossenheit der Saarbergleute abgeschlagen werden
So besteht denn seit einigen Jahren der bezahlte Er
holungsurlaub im deutschen und saarländischen Bergbau
wenn auch die festgesetzten Urlaubstage noch nicht der
Wünschen der Bergleute entsprechen.
Bei der Verwirklichung der alten Forderun—
vurde leider nicht erreicht, daß auch die jugendlicher
Kergleute in den Kreis der Urlaubsberechtigten einbe
agen wurden Es hedari hier keiner längeren Begründun