Full text: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Seite 2? 
en die Saarbergleute Ruhe zu bekommen, wirtschait— 
liiche Kinder stritten sich in den Zeitungen herum, wer 
eigentlich Schhzuld sei oder wem eigentlich die größte 
Shuld am Abbau der Lohne bei zumessen sei. Ta kam 
schon wieder eine ganz neue Situation. Trotz Abbau 
der Kohlenpreise, trotz Senken der Löhne. 
Absatzst ockungen. 
Riesenvorräte türmten sich im Saargebiet auf. Das 
Handelsbüro an der Saar hat versagt, ist seiner Auf— 
gabe nicht gewachsen. In ganz Frankreich Abbau der 
Bergarbeiterlohne, für den Saarbergmann aber noch 
etwas besonderes, Lohnausfall von einer Schicht im 
Plonat Mürz und von 2 Schichten bis zum 16. April. 
Entsetzliche NRotzeit, heraufbeschworen durch eine Wirt—: 
chaftskrise, für den Saarbergmann fast unerträglich, 
meil der Unternehmer versucht, die Kosten der Krise 
allein auf den Arbeiter abzuwälzen 
Wiederum treten die 
Bergarbeiterorganisationen in Aktion 
Linderung schaffen heißt die Parole. Die beiden Berg— 
arbeiterorganisationen suchten Verhandlungen nach, 
childern dem Generaldirektor nochmals die ganze Not— 
seit der Saarbergleute. Ein Bild nach dem andern 
voll Sorge und Elend erscheint vor den Augen der 
Lerhandlungsteilnehmer. Die ganze Leidensgeschichte 
der Saarbergleute wird in einem vollständigen Bild 
gezeichnet. Die Schuldfrage wird mit eröortert, daran 
rinnert, daß es doch untlug gewesen ist, 
wührend dem englischen Bercarbeiterstreik lediglich 
nach Frankreich zu liefern und den andern Ab⸗ 
nehmern nur einen kleinen Bruchteil zu gewähren. 
Die Organisationsvertreter weisen darauf hin, daß 
die Bergwerksdirektion die eigene Konkurrenz fördert, 
in dem sie die lothringischen Bergbaugewaltigen gute 
Flöze im Saargebiet abbauen läßt. Sie verlangen 
Vergütung der Feierschichten, 
doch der Generaldirektor erklärt: „Unmöglich; ich habe 
teine Befugnisse.“ Darauf wurde folgende Eingabe 
an den französischen Minister Tardieu gerichtet, wo— 
voon Verwaltungsrat und Generaldirektion je eine 
Abschrift erhielten 
Einnuhe an Minister Tardien in Paris 
Zaarbrücken, den 7. April 1827. 
Die unterzeichneten Organisationsvertreter als Ver—⸗ 
ragsklontrahenten der Saarbergarbeiter gestatten sich, 
zhnen Herr Biinister folgendes zu unterbreiten: 
Wie dem Herrn Minister bekannt, sind die Löhne der 
A 
3,5 Prozent herabgesetzt worden. Die zunächst geplante 
Lohnherabsetzung, welche durch Verhandlungen mit Ihnen 
herr BNinister gemildert wurde, mucht sich in der Lebens— 
yaltung der Bergarbeiter trotzdem start bemerkbar und 
hildet eine starte Beunruhigung der Arbeiterschaft. 
Bei den Verhandlungen in Paris hatten die Beteiligten 
zie Aufsassung, daß durch die Herabsezung der Kohlen— 
ereise auch die Absatzverhältnisse der Saarkohlen günstig 
peeinfluigzt würden. Diese Annahme hat sich als unrichtig 
erwiesen, da bereits innerhalb 3 Wochen, am 28. März, 
4. und 16. April, je eine Feierschicht eingelegt worden ist. 
Durch diese Feierschichten wird autzer dem Lohnabbau 
zas Einlommen der Bergarbeiter weiter stark vermindert. 
Die Saarbergarbeiter haben gegenüber sämtlichen ande⸗ 
een Berusen des Saargebietes durch die Feierschichten eine 
erhebliche Lohneinbuße und ist dadurch die Lebenshaltung 
und Arbeitskraft der Arbeiterschaft stark gesährdet. Auch 
im Vergleich mit den Bergarbeiterlöhnen in Lothringen 
and Frankreich sind die Saarbergarbeiter durch die Feier⸗ 
chichten stark benachteiligt. 
Die unterzeichneten Organisationsvertreter bitten Sie 
deshalb, dafür einzutreten, daß den Saarbergarbeitern die 
Feierschichten vergütet werden. Bereits im Jahre 1921 
wurde den Arbeitern für Feierschichten seitens der Gruben⸗ 
rerwaltung eine Vergütung gewährt. 
Die Organisationen geben sich der Hofsnung hin, daß 
zuch Sie Herr Minister erlennen, daß unbedingt etwas 
zjetan werden muß, um den an den Absatzverhältnissen 
schuldlosen Arbeitern diese schwere Zeit zu erleichtern. 
Infsolge der Kohlennot während des englischen Streikes 
And den Saargruben Absatzgebiete in Süddeuischland, der 
Schweiz usw. dadurch verloren gegangen, daß die Abnehmer 
der Saarkohle nur zu einem sehr geringen Prozentsatz be⸗ 
liefert wurden. Die Saarlohle wurde in verstärktem NMaße 
zur Aufrechterhaltung der fran zösischen Wirischaft benutzt. 
Sie haben selbst in den letzten Tagen in der Kammer auf 
die schwierige Kohlenverlorgung Fronfroichs in dieser Zeit 
hinge wiesen. 
Es ist aber nicht zu vertennen, daß die derzeitige Lage im 
Saarkohlenbergbau durch diese Maßnahme mitherbeige— 
führt wurde und daher auch die moralische Rflicht zur Be⸗ 
nebung der Not der Bergleute und ihrer Familien besteht. 
Die Organisattonsvertreter haben durch die Presse von 
den Ausführungen des Herrn Rinisters in der französischen 
Kammer Kenntnis erhalten, nach welchen durch Transport⸗ 
erleichterungen und sonitige Maznahmen der LAbsatz der 
Kohle verbessert werden soll. Wir halten es für selbst ver⸗ 
itänd'ich, daß diese Maßnahmen auch auf den Absotz der 
Zaarkohle Anwendung finden, um die derjeitigen Absatz 
chwierigkeiten sobald wie möglich zu beheben. 
Mit der Bitte um Prüfung unseres Antrages und Ueber— 
nitilung einer der Saarbergarbeiter befriedigenden Ant⸗ 
vort, zeichnet mit vorzüglicher Hochachtung 
vHewerlverein Christl. Bergarbeiter Deutschlands 
Bezirk Saar. 
Verband der Bergarbeiter Deutschlands 
Bezirk Saar. 
Christlicher Metallarbeiterverband Deutschlands 
Bezirk Saar. 
Dentscher Retallarbeiterverband 
Ze zirk Saar. 
„Der ßSaar-Beraknappe“ 
Frankreich als Besitzer der Saargruben hat die« 
noralische Pflicht, die Not der Saarbergleute zu lin— 
»ern. Aber auch die andern Beteiligten dürfen sich 
licht dieser Pflicht entziehen. Gewiß, das Entgegen— 
ommen der Saarregierung in Punkto Steuer soll 
licht verkannt werden. Doch das ist nur ein Tropfen 
Passer auf einen heißen Stein. Weitere Erleichterun 
gjen müssen geschaffen werden. 
Und die Saarbergleute selbst dürfen nicht ver 
zagen. Jetzt heißt es erst recht die Zähne zusammen 
zebissen und intensiv muß im und für den Gewerkver— 
ein gearbeitet und so dem Gewerkverein der Rücken 
gestärkt werden, um ihm die Macht zu geben, den 
Unternehmern und allen beteiligten Regierungen in 
ieser ernsten Rotzeit der Bergleute das Gewissen zu 
chärfen. Entschlossenheit, Tatkraft und Zuversicht 
nüssen uns auszeichnen, damit wir der Situation 
derr werden Fr. K. 
zur Regelung des Deputaikehlenbezuges 
Verhandlungen über diese Frage. 
Jede Neuordnung irgend einer Einrichtung im Saar— 
»erghau bringt, das hat uns die Erfahrung gelehrt, ein 
zewisses Durcheinander. Doch das Durcheinander bei der 
teuregelung der Beliejerung mit Deputatkohlen grenzt 
»ald an Chaos. So viel Beschwerden wie in den letzter 
4 Tagen haben wir seit Jahren nicht mehr. bekommen 
Die Vertreter der beiden Bergarbeiterorganisationen 
»aben daher mit dem Generaldirektor und dem Leiter des 
handelsbiros diese Frage eingehend besprochen. Wir 
haben Vorschläge dahingehend gemacht, daß die Bergleute 
riicht mehr stundenlang an dem Schalter zu stehen 
»rauchen, um ihre Kohlenkarte abgestempelt zu bekommen 
dach unserer Ansicht kann jeder Bergmann das mit einen 
Steiger ausmachen, soweit es gu um Abbholen der Kohlen 
nit dem Fuhrwerk handelt. Schwieriger ist es allerdings 
nit dem Eisenbahnversand, aber auch dort können — das 
saben wir den Beteiligten klar gemacht — wesentliche 
Erleichterungen geschaffsjen werden. Das Handelsbüro hat 
uins bei der zweiten Aussprache versichert, daß so bald wie 
nöglich Erleichterungen eintreten sollen. Wir wollen des— 
zalb die Verfügung abwarten, um letzten Endes nicht zu 
zroße Hoffinungen zu erwecken. Daß jede Neuordnung 
-—chwierigkeiten mit sich bringt, wollen wir nicht ver 
ennen, doch wir können den Gedanken nicht los werden 
»aß man seitens der Verwaltung nicht alles tut, um die 
zchwierigkeiten aus dem Weg zu räumen. Energisch 
Aben wir auch die 
Beseitigung der Fuhrmannskarte 
erlangt. Unsere Rechtsauffassung haben wir dahingehend 
um Ausdruck gebracht, daß in dem Augenblick, wo die 
Direktion uns schriftlich erklärt hat, daß die Deputat— 
ohlen ein Bestandteil des Lohnes sind, jeder Bergmann 
ruch mit seinen Kohlen machen kann was er will. Folge⸗ 
»essen kann er sie auch abholen lassen durch jeden be— 
liebigen Fuhrmann. Wir vertreten ferner die Auffassung, 
daß die Kontrolle aufhören mußß. Der Bergmann kann 
iach dem neuen Vertrag, den die Bergwerksdirektion 
interschtieben hat und der der Bergwerksdirektion heiligs 
ein muß, seine Kohlen verschenken oder verkaufen. 
Bei dieser Gelegenheit möchten wir unseren Mitgliedern 
nur das eine sagen, daß sie, falls sie wegen billigem 
Bezug von Holz, wie das ja in einzelnen Gemeinden mögs— 
lich ist, und sie neben den Kohlen auch Holz verfeuern, 
und dadurch schließlich Kohlen übrig haben, stets bedenken, 
daßz, wenn sie die Kohlen für Fr. 36.— verkaufen, sie 
iese in Wirklichkeit verschenken, weil sie ja diesen Betrag 
vom Lohne abgezogen erhalten. Falls sie die Kohlen der 
Grube zur Verfjügung stellen, brauchen sie nichts zu be— 
hlen und bekommen 36.— Fr. vergütet. Der Käufer 
iber, ganz besonders wenn es ein Kohlenhändler ist, macht 
in riesiges Geschäĩft, wenn er die Tonne Kohle für 36. 
It. erhält. Deshalb müssen die Saarbergleute in ihrem 
igenen Interesse darauf sehen, daß, wenn sie Kohlen ab— 
zeben, sie dafür einen anständigen Preis erhalten. 
Wir haben bei den Verhandlungen fserner die Zusage 
rhalten, daß alle Bersleute, die ihre Kohlenkarte aus 
rgend einem Grunde entzogen bekommen hatten, diese 
etzt wieder erhalten. Jenen Bergleuten aus der Ecke 
»on Losheim, die auf ihrer Karte als Bezugsgrube 
Höttelborn stehen haben, sei mitgeteilt, daß dieses ein 
Irrtum ist und daß es nicht Göttelborn, sondern Gries— 
zorn heiben muß. Die Verwaltungen der Gruben, die 
ziese falschen Angaben gemacht haben üind angemiesen. 
den Irrtum zu berichtigen. 
Im übrigen weisen wir nochmals darauf hin, daß in der 
rächsten Zeit die von uns geforderte RNeuregelung eriolgt 
ind wir dieselbe sofort veröffentlichen werden. F. K. 
9. 
mnd Recht 
Geset und Red 
C. 2282 * 
ermäßigung der Lohn⸗n. Einkommensteuer 
Die Regierungskommission hat dem Landesrat 
inen Entwurf zugehen lassen, der eine Ermäßigung 
der Lohn- und Einkommensteuer vorsieht. Um in 
ieser Frage eine den sozialen Anforderungen gerech: 
verdende Regelung zu erzielen, ist von uns schon of⸗ 
zie sinngemäße Einführung der Lohnsteuerbestim 
nungen des Reiches gefordert worden. Als Zwischen— 
ösung wurde eine wesentliche Heraufsetzung der 
teuerfreien Beträge gefordert, zuletzt am 18. März d. 
Is. (siehe Saarbergknappe Nr. 13). Die Begründung 
inserer Forderungen hat die Regierungskommission 
inerkannt, indem sie dem Entwurfe beifügt, daß sie 
der allgemeinen wirtschaftlichen Lage“ durch Herab— 
czung der Lohn- und Einkommensteuer Rechnung 
ragen wolle. Nur hat sie die Herabsetung als eint 
aterkliche“ hbezeichnet was wir mit dem bhessfen Millen 
Nummer 18. 
nicht sagen können. Die in unserer Eingabe von 
18. März geforderten steuerfreien Beträge hat die Re 
gierungskommission wesentlich unterschritten. Wenr 
eine fühlbare Erleichterung kommen soll, müßter 
wenigstens diese Sätze in Kraft gesetzt werden. 
Die Steuerermäßigung ergibt sich aus einer Herauf— 
setzung der steuerfreien Beträge (Werbungskosten 
Beiträge zu den einzelnen Zweigen der Sozialver 
sicherung, Versicherungsprämien bis zur Höhe eine—s 
bestimmten Satzes und soziale Abzüge). Die Abzüag— 
werden im Entwurf wie folgt heraufgesekt: 
1. für alle Lohnsteuerpflichtigen, mit 
Ausnahme der unter Tag, an 
Feuerstellen, in Süure- und ähn—⸗ 
ichen Betrieben Veschäjstigten v. 210, — auf 280,— 5 
für die unter Tag, an Feuerstellen, 
in Säure- und ähnlichen Betrie— 
ben Beschäftigten von 260,— auf 340, — 31 
für die zur Haushaltung des 
Steuerpflichtigen zühlende Ehe—⸗— 
rau von 6. — auf 80. F 
jür jedes zur Haushaltung zäh— 
lende Kind unter 14 Jahren von 60,— auf 90,- Fa 
Es handelt sich hier um Abzüge vom Monatsein 
ommen. Die Eingabe der christlichen Gewerkschaften 
dom 18. März d. Is. verlangte eine Verdoppelung de— 
jeltenden Sätze. Die Regierungskommission ist diese: 
Forderung, wie obige Sätze zeigen, längst nicht nach 
gekommen. 
Für jeden Steuerpflichtigen beträgt die monatliche 
Steuerermäßigung, sofern obige Sätze in Kraft geseßtz 
werden, 4,80 Ir. wenn verheiratet und die Ehefrau 
im Haushalte lebt, weitere 1,80 Fr. und beim Vor 
handensein eines oder mehrerer Kinder unter 14 Jah 
ren weitere je 1,80 Fr. Ein verheirateter Steuer 
vflichtiger mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhäl— 
beim Inkrafttreten obiger Sätze eine monatlich 
Steuerermäßigung um 10,220 Fr. Das nennt die Re 
gierungskommission „merkliche Herabsetzung der Lohn 
und Einkommensteuer“. 
Die übrigen Forderungen, wie Heraufsetzung der 
steuerfreien Einkommensgrenze und Unterlassung 
einer Nachbesteuerung bis zum Einkommen von jähr 
lich 24000 Franken, ließ die Regierungskommissior 
inberücksichtigt. Wir müssen nach wie vor die For 
derung erheben, daß die Erleichterungen, die da— 
Reichsgeseßß vorsieht, auch hier in Kraft gesetzt werden 
Jugend 
Aus der Jugendbewegung 
Knappenjugend 
Wir sind die Jungen, Starken und Frohen, 
Fühlen im Körper die schwellende Kraft, 
Fühlen, wie's gähret im Herzen und schaift 
Fühlen begeisterte Feuer erlohen: — 
Mir sind die Knappenfjugend! 
Wie unsere Väter in heißem Bemühen, 
Drangen hinab in die finstere Nacht, 
Bis sie der Menschheit den Segen gebracht — 
Wird es auch uns in das Felsenreich ziehen:; 
Wir ünd die Knappeniugend! 
Pflicht war der stetige Wahlspruch der Alten 
Treue dem Herrgott und selber sich treu: 
Waren der Tugenden herrliche drei; 
Wollen auch wir diese drei uns erhalten: — 
Mir sind die Knappeniugend! 
Jugend ist Kraft und Kraft ist das Leben; 
Leben heißt kämpfen für heiliges Ziel: 
Laß drum, o Jugend, das tändelnde Spiel, 
ßilt's doch gemeinsam das Recht zu erstreben: 
Wir sind die Knappenjugend! 
Zchließet den Kreis drum ihr jungen Gewerken 
Reicht euch die Hände, es gilt eurem Stand: 
Schreitet die Bahn, die ihr richtig erkannt. 
Jugend, nun gilt es, die Reihen zu stärken:— 
Ihr seid die Knappeniugend! 
y7 Schafer 
Urlaub sür jugendliche Bergarbeiter 
Seit jeher strebten die Bergarbeiterorganisationen be 
ahlten Erholungsurlaub für die Bergleute an. Die be— 
rechtigte Forderung wurde grundsätzlich verwirklicht, als 
im deutschen Bergbau der Tarifvertrag zur Einführung 
zgelangte. Mit der Einführung des Tarifvertrages im 
Saarbergbau wurde auch hier der bezahlte Erholungs 
urlaub fest verankert. Der Versuch der Bergwerksdirektior 
den bezahlten Erholungsurlaub zu beseitigen, konnte dan' 
der Geschlossenheit der Saarbergleute abgeschlagen werden 
So besteht denn seit einigen Jahren der bezahlte Er 
holungsurlaub im deutschen und saarländischen Bergbau 
wenn auch die festgesetzten Urlaubstage noch nicht der 
Wünschen der Bergleute entsprechen. 
Bei der Verwirklichung der alten Forderun— 
vurde leider nicht erreicht, daß auch die jugendlicher 
Kergleute in den Kreis der Urlaubsberechtigten einbe 
agen wurden Es hedari hier keiner längeren Begründun
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.