Full text: Der Saarbergknappe (8 [1927])

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In diesen Fällen wird die Vertechnung zurückgehal⸗ 
en, bis de Berufsgenofssenschaft entschecen 
hat, ob der Unfall entschädigungspflichtig ist oder 
aicht. Zusagenden Falles ersolgt dann bekanntlich 
die von Arbeitgeber erzwungene Aufrechnung der 
halben Unjalltente auf das Krandengeld. Die Mehr— 
arbeit, welche der Verwaltung hierdurch entsteht, 
wird absolut nicht aufgewogen durch die Kürzung 
des Krankengeldes. Also beseitige man endlich diesen 
aAlten Zopf der Aufrochnung. 
Weniger Erfolg ist dem Vertrauensmann beschie⸗ 
den und somit auch den Mitgliedern, die — ohne ord⸗ 
nungsgemäß überwiesen zu sein — fremde Aerzte 
oder private Krankenhäuser aufsuchen und dann 
hohe Rechnungen präsentiert erhalten. Auch bei 
tegeltechter Ueberweifung in ein Privat kranken— 
haus, besonders von Angehörigen, sind die Mehr— 
leistungen sehr oft ungemein hoch. Bekanntlich über— 
nimmt der Knappschaftsverein nur die für die Ver— 
ins krankenhäuser festgelegten Sätze. Das WMehr 
betrug in mir bekannten Fällen 800,—, ja sogar über 
1600, — Fr. Daher dürfte die Mahnung angebracht 
ein, ohne reifliche Ueberlegung und ohne zwingen— 
den Grund keine Ueberweisung von Angehörigen 
in eine Privatanstalt vorzunehmen. Sollte 
wegen unsachgemäber Behandlung bei einem Knapp— 
schaftsarzt Grund zu einer Beschwerde vorliegen, 
dann bringe man diese Beschwerde zunächst beim 
kKnappschaftsverein vor mit dem Ersuchen 
um Abhelse. Auch begründete Klagen über Kranken— 
haus behandlhung und Krankenhausärzte be— 
spricht man zuerst mit seiner Organisation oder mit 
dem Vertrauensmann, bevor man sich zu einer Ent— 
scheidung aufschwingt, die erhebliche Mehrkosten zur 
Folge hat. 
Die vielen Anfragen, die von Pensionären, Witwen 
und Waisen auf Nachprüsung ihrer Bezüge eingehen, 
iind ohne weileres rerständlich. Erstens i den Pen— 
sionären und Witwen die jetz ge Grundpension 
meistens nicht bebannt, weil ein Bescheid über die 
Umstellung von der alten zur neuen Grundpension 
nicht erteilt wurde. Dann ist ja auch die Verhältnis— 
jahl (Multiplikator) schon dreimal geändert wor— 
den. Zum dritten Nale ist auch der Grundbetrag der 
Zulage geändert worden. 
Noch häufiger sind die Anfragen aus den Reihen 
der Wanderrentner eingegangen. Eimige erhalten 
dom Saar-Knappschaftsverein die Grundpension 
stral Verhältniszahl, während die Mehrzahl der 
Wanderpensionäre nur den Grundbetrag der Ven— 
sion vom S. K. V. erhalten. 
Das gleiche Verhältnis liegt vor bei det Zahlung 
der Grundpension am 10. eines Monats, aus den 
vom Reichstnappschaftsverein überwiesenen Mitteln. 
(153 Millionen Reichsmark.) 
Der Sonderzuschuß (anstelle des früheren Warte— 
peldes) wird denen nicht gezahlt, die wohl beim 
Suar-Knappichaftsverein Anwartschaften erworben 
daben, aber von einem fremden Knappschaftsverein 
densioniert wurden. Der Grundbetrag der Sonder— 
zulage wird denen, welche vom S. K. V. pensioniert 
and, mit dem BVetrage der Grundpensionen am 10 
eines Monats mit ausgezahlt, während die von frem— 
den Knappschaftsbereinen Pensionierten nur die 
Hrundrension bekommen. 
Häufig wird auch Klaßge,geführt darüber, daß 
Pensionsanträge erst nach einer Reihe von Monaten 
entichieden würden. Dasgleiche ßilt auch bei An⸗ 
trägen auf Gewährung der Invalidenrente. Baei der 
Lerfolgung dieser Beschwerden wird meistens festge— 
stellt, daß die Verzögerung der Entscheidung darauf 
zurückzuführen ist, daß der Antragsteller Anwart-— 
schaften bei mehreren Knappschaftsvereinen er—⸗ 
worben und daß die Beigiehung dieser Anwartschaf⸗ 
ten die Verzögerung bedingt. Hier läßt sich eine 
Losung finden, indem der Antrag auf Vorschußzah⸗ 
lung gestellt wird. Ist in einem Falle die Pensio— 
nierung oder auch die Invalidisierung ausgesprochen, 
vas aus den Akten ersichtlich ist, dann steht der vor— 
chußweisen Zahlung der Bezüge nichts mehr im 
Wege. Nur ist zu beachten, daß bei Eingaben bezw. 
Reklamationen stets Vor-⸗ und Zuname sowie das 
seburtsdatum anzugeben sind, da die Akten nach 
Ulphabet und Geburtsdatum geordnet sind. F 
Von dem Vorhergesagten gilt Vieles auch bezüglich 
der Invalidenrentenanträge. Bekanntlich wird dem 
Antrug dann entsprochen, wenn der Antragsteller 
mehr wie * erwerbsbeschränkt oder 65 Jahre alt ist, 
dorausgesetzt, daß die Wartezeit erfüllt ijt. Während 
der Vann mit 65 Jahren ohme den äürztlichen Nach— 
weis der Erwerbsunfähigkeit invalidenrentenberech— 
tigt wird, muß die Witwe zur Erlangung der Wit— 
wenrente auf alle Fälle diesen Nachweis er—⸗ 
hringen. (Im Re'ch ist dies geändert; dort hat die 
Witwe mit der Vollendung des 55. Lebensiahres 
auch Anipruch auf Witwenrente ohne den Nachweis 
der Erwerbsunfähigkeit. Es ist zu bemerken, daß 
zur Erlangung der Invalidenrente die Stellung 
eines Antrages erforderlich 
st. Hat der An'pruchsberechtigte nach seinem Aus— 
che:den aus der knappschaftlichen Versicherung sonst. 
wo Arbeit auigenommen und Beiträge zur Inva— 
lidenversicherung geleistet, dann ist der Antrag au 
Nente bein Bäürqeremeisteramt bezw. Bezirkgamt awu 
„Der Se⸗⸗Bergltnraappe 
tellen, wahrend im anderen Falle der Autrag von 
tnappschaftsältesten entgegengenommen wird. 
Witwen, deren Vann vor dem 1. Januar 1912 
ensioniert wurde, haben bis heute leider keinen An— 
pruch auf Witwenrente aus der Invalidenversiche— 
rung. Die Unterschiede bei der Invalidenrente sind 
nicht so groß wie sie bei der Knappschaftspension zu 
ein pflegen. Staatszuschuß und Grundbetrtag sind 
bei allen Renten gleich. Der Unterschied beruht ledig— 
liich in der Verschodenheit der Steigerungsbeträge 
Staatszuschuß und Grundbetrag machen in der Regel 
Jbis no der Gesamtrente aus und der Rest stellt den 
Steigerungsbetrag dar. Während der Invaliden— 
»entner Staatszuschußz und Grundbetrag nebst Stei— 
jerungsbetrag ganz erhält, besteht der Anspruch bei 
einer Witwenrente aus Staatszuschuß (ganz), “ des 
Hrundbetrages und “ der Steigerungasbeträge. Um 
n 
Allen Vorständen, Vertrauensleuten, 
Mitgliedern und Familienangehötigen 
sowie Mitarbeitern und Lesern 
wünscht éein 
Gexegüetes. guücclides 
aeues Jahr! 
Rovlerleltung und BRedaktion. 
E 
eine erfolgte Rentenberechnung nachprüfen zu kön— 
nen, braucht man nur die erdienen Steige— 
rungsbeträge zu ermitteln, diese dem fesige— 
egten Staatszuschuß und Grundbetrag zuzuzählen 
die Gesamtsumme durch 12 zu teilen, um auf die 
PNonatsbezüge der Invalidenrente zu kommen. 
Ueber den nächsten Zweig der Sozialversicherung 
der auch zur knappschaftlichen Versicherung gehört, 
die Wochenhilfe, ist weniger auszuführen. Sobald 
eine anmeldepflichtige Geburt vorliegt, ist der An⸗ 
pruch geltend zu machen. Voraussetzung ist aber 
auch hier, daß der Antragsteller in den ? Jahren vor 
der Geburt 10 Monate und im letzten Jahre 6 Mo— 
nate gegen Krankheit versichert war. Die Sätze sind 
1b 1. August ds. Irs. wesentlich erhöht worden. Die 
Geburtsbeihilse wurde von 25,— auf 120,— Fr. das 
Wochengeld für 10 Wochen gleich 71 Toge von 
106,00 auf 213, — Fr. das Stillgeld für 12 Wochen 
zleich 589 Tage von 63,75 auf 127 Fr. erhöht. Die Er— 
»öhung beträgt, auf den ganzen Anspruch geger 
riiher herechn«t. 2465. 25 Fr 
Wohl ist der Saar⸗-Knappschaftsverein nicht Träge 
»er Unfallrersicherung, sondern die Saar-Knapp— 
chafts-Berufscenossenschaft, und dech gehen uns An— 
ragen und Aufträge aus den Kreisen der Versicher— 
en zu, die dieses Gebiet betreffen. Es soll auch nicht 
der Zweck dieser Zeilen sein, die ganzen Staffeln der 
Drittelungssätze oder der Jahresarbeitsverdienste 
rufzuzeigen, sondern es soll nur kurz der 
Anspruch der Hinterbliebenen der Unfallrentner 
Argelegt werden. Der Anspruch der Hinterbliebenen 
st hier nur gegeben, wenn der Ernährer tödlich ver— 
inglückt oder wenn der Tod in ursächlichem Zusam— 
nenhang mit dem Unfall steht. Gerade wegen der 
Feststellung der letzteren Vorgussetzung hat der Ge— 
verkverein in der Vergangenheit eine Reihe schwie— 
iger und zum Teil erfolgreicher Prozesse geführt 
Sind diese Bedingungen erfüllt, dann hat die Witwe 
ind etwa vorhandene Kinder unter 15 Jahren einen 
Anspruch an die Unfallversicherung, neken dem An—⸗ 
pruch an die Pensions- und die Invalidenversiche— 
rung. Der Anspruch beträgt für die Witwe 8des 
zesetzlichen Jahresarbeitsrerdienstes und für die 
rinder je B, jedoch nicht über 60 Prozent oder 
des Jahresarbeitsverdienstes. Sind also beim Ein— 
ritt des Anspruchs noch mehr wie zwei Kinder vor— 
zanden unter 15 Jahren, dann verteilen sich die 3 
ruf alle Kinder. Der gleiche Betrag, 28, wird nur 
olange gewährt, als noch zwei anspruchsberechtigte 
üinder vorhanden sind. Scheidet noch ein weiteres 
zind aus, etwa durch Erreschung des Alters, dann 
aleibt nur noch * für das leßde Kind und * für die 
Witwe bestehen. Scheidet auch das letzte Kind aus 
dann verbleibt der Witwe 4. Die Witwe hat einen 
wetteren Anspruch an die Unfallversichetung bei 
Wiederverheiratung. In diesem Falle stehl 
der Witwe eine Abfindung zu und zwar im Betrage 
don 60 Prozent des gesetzlichen Jahresarbeitsvei 
dienstes, also von dem Betrag, der der Renten berech 
nung zu Grunde gelegen hat. 
Das Studium die'ser Ausfükßrungen ist insbesondere 
den Knapp'chaftsaltesten, Zahlstellen vorständen und 
VRertrarensemßvnern des Gewerkvereins sehr nützlick 
ind daher zu empfehlon 
Josef Gärtner 
Nummer 1. 
— —— 
J o2 
Von den Arbeitsstütten 
der Kumeruden 
Grube Frantenhbolz. Die biestge Grube hat den Ruhm 
ils erste eine größetre Anzahl ausländischer Arbeiter ein 
zeführt zu haben. Uebert 100 polnische Arbeiter sind seit 
einigen Wochen in Arbeit. Rachdem man sie anfänglich in 
ꝛigene Kameradschaften zusammengelegt, hat man jest diese 
aufgehoben und die Arbeiter unter die Belegschaft ver— 
teilt. Anscheinend wurde die von der Grube erwartete 
Leistung nicht erreicht. Wir haben gewiß nichts dagegen 
einzuwenden, wenn die Grube im hiesigen Revier keine 
Arbeiter mehr erhalten kann, sie sich dann nach fremden 
umsieht. Leider liegen die Verhältnisse nicht so. Seit 
Monaten hat die Direktion es einet Reihe einheimischer, 
tüchtiger Arbeiter unmöalich gemacht. auf den Schacht— 
anlagen weiter zu arbeiten. Zunächst hat man die im 
Laufe eines Jahres von einem Kameraden nichi ver— 
jahrene Schichten als „willkürliches Feiern“ bezeichnet und 
den Urlaub entsprechend gekürzt. Infolge des Umstandes, 
daß die Zu- und Abfahrtswege meist mit dem Fahrrad 
zurückgelegt werden müssen, konnte eine große Anzahl 
Kameraden, bei entstehendem Raddefekt die Arbeitsstätte 
nicht erreichen. So kamen viele von ihnen um jeden Ur— 
laub. Dann hat man Kameradschaften jahrelang mii 
schlechtem Gedinge arbeiten lassen und sie am Ende des 
Mongts nicht selten unter dem Mindestlohn ausbesahlt. 
Hinzu kam schlechte Behandlung durch einzelne Beamte. 
Die Badeanstalten sind heute noch, besonders an der 
Schachtanlage 3, in denkbar schlechtem Zustande. So ha— 
ben viele aute Kameraden es vorgezogen, nach anderen 
Arbeit sich umzusehen. Aber auch heute wäre es der Grube 
möglich, aus der westlichen Pialz ihre Belegschaft zu er— 
gunzen. Man will dies anscheinend nicht. Die Hoffnungen 
auf den frischen Zuwachs sind groß. Die Enttäuschung 
wird nicht ausbleiben. So haben schon jetzt eine Rethe 
dieset „Bergleute“, die zu einem großen Teil nur ganz 
unzureichende Kenntnisse von der Gefährlichkeit des Vera—⸗ 
deues besitzen, erklärt, hier keine iahrelönae Arbeit zu 
eerrichten. 
Nun aber mußs allen Ernstes von der Grubenverwaltung 
rine Erweiterung der Badeanstalten, Neubau von Schlaf⸗ 
und Wohnräumen gesfordert werden. Die Direktion gibt in 
hrer Jabresbilanz zu, daß die Geschäftslage eine gute ist 
Möge man jest endlich an eine Beseitigung dieser Miß⸗ 
tände gehen. Dann gebe man dem Kameraden einen 
zesseren Lohn und die Grube wird jenen a4uverlässigen 
zodensiändigen Arbeiter erhalten. den sie für ibre Arbeit 
zhshe—dinot notwendia bat 
Grube Seinitz. In der letzten Ausschußsißung trugen die 
Zicherheitsmänner im Auftrage ihrer Kameraden eine 
zanze Anzahl von Beschwerden vot, die jedoch nur teil⸗ 
veise ihre Erledigung fanden. Zwei Lehrhauern wurde 
eie Besörderung zum Hauet verweigert. Die Sicherheits— 
nänner der betr. Abteilungen sollen mit den Lehrhausrn 
»eim Dossionär vorstellig werden. Die elektrischen Gru— 
henlamven bremnen zum großen Teil nicht bis Schichtende. 
Die Fahrsteiger und Steiget dürfen keine Bescheinigungen 
nehr ausstellen, daß die Arbetter keine Schurd an dem 
zustand der Lampe trifit. Beschwerden dieser Art müssen 
u Zukunit dem Ingenteur oder Divistonär vorgetragen 
werden. Bestrafung wegen zu leicht oder unsauber ge— 
örderter Wanen soll dann erst erfolgen, wenn ein Minder— 
zewicht von 20 Kilo festgestellt oder der Wagen 30—40 
itlo Berge enthält. In der Badeanstalt sollen drei Wasch⸗ 
becken angebracht und die Ketten der Rollen verschließbar 
nemacht werden. Die Buchenvorstecker können, wenn un—⸗ 
hrauchbar, zu Pieilerholz Verwendung finden. Die Kohlen⸗ 
chaufeln müssen in der Grube empiangen und über Tag 
in die Werkstatt gebracht werden, um die Stiele hinein— 
machen zu lassen. Monatlich erhält die Kameradschaft nur 
drei Kohlenschaufeln, was dem Bedarf nicht entspricht. 
In den Strecken steht Wasser, das besonders in den Win⸗ 
termonaten die Gesundheit der Arbeiter gefährdet. Be— 
onders wird geklagt über Solz- und Materialmangel. 
Die Verwaltung hat in diesen Fällen Unterinchung und 
Prüfung zugesagt. 
Die Sicherheitsmänner beantragen: die Seilsahrt am 
Geisheckjschacht 2, von der 4. und 5. Sohle aus vorzu⸗ 
rehmen. Bei Störungen, die Arbelter, die die Züge be⸗ 
rützen. zuerst ausfahren zu lassen. In der Kafieeküche eine 
Vorrichtung zum Kaffeekochen zu trefien. Im „großen 
Bruch“ einen Vergmannspiad anzulegen. Den Weg übet 
die Bergehalde auszubessern. Die Beleuchtung im Linsen— 
al und im Schlafhaus instand zu setzen. Die Verbauer an 
den Tagen, an denen die Schichten für Weihnachten her⸗ 
rusgemacht werden, in Kohlenarbeiten zu verlegen, oder 
am 2. Feiertage anfahren zu lassen. Arch iür diese Fäll⸗ 
purde Prüfung zugesagt. 
Die Sicherheitsmänner bekommen, wenn sie an Tagen, 
an denen die Siung stattfindet, vor Beendigung der 
Schichtzeit aussahren, nicht mebtr so wie bisher die ganze 
Schicht, sondern nur die Zeit bezahlt, die sie tatsächlich 
gearbeitet haben. Sie sollen jedoch für die Sikungen eine 
Entichädigung erbalten. w 
Vekanntmachung 
Der erste Wochenbeitrag fürs neue Jahr (Woche vom 
25. Dezemer 1926 bis 1. Januar 18927) ist in dieien 
Woche fällin 
— — — — — — — ——— 
Filt die Redaktion verantwortlich: V. Kiefer. 
Verl. des Gewerkvére'ns chtistl. Bergarbetet Deutich' gands. 
Druck Sonrtsrüder Druder und Rearsag 6.
	        
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