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nahmen an der Besprechung vom Deutschen Gewerk—
schaäftsbund die Kollegen Stegerwald, Otte, Baltrusch
Fedisch, Rümmele, Kreil, Steger und Böing teil. Sie
wiesen darauf hin, daß die Besprechung zwar in
mittelbarem Zusammenhang mit der Besoldungs
reform stehe, sich aber nicht dagegen richte. Was für
die Beamten notwendig sei, sei in erhöhtem Maßé«
eine dringende Notwendigkeit für die Arbeiter und
Angestellten in staatlichen und privaten Betrieben
Deren Lohnstand sei viel zu tief, weshalb hier eine
—A ————
durchgreifende Besserung erfolgen müsse. Ohne ein«
ausreichende Erhöhung aller Löhne würde der Ab—
stand zwischen Beamtenbesoldung und Arbeiter—
entlohnung zu groß, was keineswegs dem Wirt
schaftssfrieden dienen könne. Die Reichsregierung
müsse alles tun, um den Lohnstand zu heben. — Die
Reichsregierung versicherte, daß sie die Arbeiter und
Angestellten keineswegs ungünstiger werten woll—
wie die Beamten. Sie haf nun zu beweijen, daf
das praktisch auch zutrifft.
schaĩstliches — Sozialversiche
Knappichaitliches — Sozialversicherung
5ñ 22 Handhabe und rechtliche Grundlage für die Sozial
Darlehn für Aufstochung beuntragt ene der beiden Gebiete bildet.
Das Bauen von Kleinwohnungen hat sich in den Leider müssen wir feststellen, daß trotz allseitigen
lezten Jahren bis zurzeit derart verteuert, daß ee Ansuchens der interessierten Kreise bis heute in dieser
dem Bergmann auf Grund seines geringen Lohnein Beziehung noch nichts geschehen ist. Die Halbheiten
kommens kaum möglich ist, sich ein Eigenheim zu er des Abkommens bestehen unverändert weiter und sind
siellen. Heute schon seufzen sehr viele Bergarbeiten die Versicherten, die auf Gegenseitigkeitsvertrag an—
unter der schweren Last, die sie sich notgedrunger zewiesen sind, faktisch die Geschädigten.
durch Erstellung eines kleinen Eigenheims aufgehür. Wir sehen uns veranlaßt, an einigen Beispielen
det haben Eine Anzahl Behörden im Saargebien zufzuzeigen, daß die gewerkschaftliche Forderung be—
haben diese Sachlage exkannt und richtig gewürdigt resfend'tlare Fassung des Abkommens durchaus be—
So hat der Landkreis Saarbrücken — d. h. die Ver »chtigt war.
waltung und Vertretung desselben — in Anerkennt dDet Artikel J des Abkommens betreffend Kranken
nis dessen, daß für den kleinen Mann die Erstellung zersicherung besagt:
enes Wohnhauses fast unerschwingtich geworden ist ESdarlaͤndische Arbeiter und Angestellte. die in Frant
beschlossen, die Aufstockung bestehender Wohngebäud« ich arbeiten, sowie frangosische Arbener und Ange
durch Hergahe von billigem Baugeld zu fördern E stellte, die im Saargebiet arbeiten, erhalten in Krank
ist anerktannt. daß die Betgmannshäuser im Saarge heitsfällen die Leistungen, die durch die Gesetzgebunt
biet ga Annen eeetagen —— des Landes vorgesehen sind, in dem sie arbeiten, ohn
ocken deste x Wor i i i Voĩchränkung i
Hinsicht große Vorteile. Iah Prnnhi Van sich von Aue Ausschlietung oder Grantuns ijhren
nicht um die Schaffung von Baugelände zu kümmern gGit'ß ährunc
vas ja in vielen Gemeinden des Saargebietes seh⸗ ——— edie Den u
schwierig geworden ist Die Eltern erwachsener und stung der Krankentassen sei und der vorangeführie
bereits verheirateter Kinder sind der Sorge um an Aplifel'entsprechend Anwendung sinden müsse Wir
sapn ae Unterbrinaung ihrer Kinder leichter ent unten ung baber eines Gegenteiligen belehren lafsen
oyn F Im vergangenen Jahre sind eine nicht unerheblich
Wir möchten nun anregen. daß auch der Knapp Anzahl eee die im Saͤargebiet woh
schaftsporstand einmal die Frage prüft. ob s nich nen auf lothringischen Gruͤben abgekehrt und haber
möglich sein wird im Jahre 1928 seine geldlichen Re im Saarbergbau die Arbeit aufgenommen. Mehrer«
serven, die laut Gesetz gebildet werden müssen, für dieser Kameraden machten nach einigen Monaten be—
Aufstockungsdarlehen an seine Mitglieder der Knappschafts-Krankenkasse den
zu verwenden. Es muß anerkannt werden, daß gerade Anspruch auf Wochenhilfe und Wochenfürsorge geltend
der S. K. V. in den letzten Jahren vorbildlich ge Die Ansprüche wurden abgelehnt mit der Begrün
arbeitet hat. Es ist uns auch bekannt, daß der Knapp dung, daß die Betreffenden gemäß der Verordnung
schaftsverein nicht daran denkt, seine diesbezügliche betr Erhaltung leistungsfähiger Krankenkassen noch
scziale Haltung aufzugeben. Wenn in den letzten zwe keine 10 Monate Mitglied der Kasse seien und daher
Jahren nicht sehr viel auf diesem Gebiete gescheher ein Anspruch nicht gegeben sei. Eingelegte Beschwer
konnte, so war lediolich Der Mangel an Mittel daras den dieserhalb blieben völlig erfolglos. Auch der Re
schuld gierungskommission sind diese Beschwerden bekannt
Der Knappschaftsverein hat sich in diesem Jahre geworden Trotzdem hat sie nichts zur Abstellung
wiederum entschlossen, allen Mitgliedern, die mit derselben getan. Man hätte zumindest erwarten dür—
Hilfe des S. K. V. bereits gebaut haben und mit jen daß die Reg-Kom den vorgenannten Artikel!
ihren Darlehen nicht ausgekommen sind, durch Her o interpretiert hätte, daß eine Schädigung der vor
gabe eines weiteren Darlehen zu helfen. Um einer bezeichneten Krankenkassenmitalieder nicht eingetrete;
Ausgleich zwischen der Pensionskasse A und Bherbei wäre Nichts ist geschehen Betreffend der
zuführen. sollen auch noch eine Anzahl B-Kassenmit Gegenseitigkeit in der Invalidenversiche rung
glieder neue Darlehen erhalten. Für diese Zweck liegen die Verhältnisse noch weit ungünfliger Eir
sind insgesamt ca. 3 Millionen Franken aufzubrin Ardeiter, der in Elsaß-Lothtingen arbeitete, und sick
gen. Es kann daher dem Knappschaftsverein in die dert im Laufe der Jahre die Anwartschaft auf In
Jahre nicht zugemutet werden, mehr zu tun au dalidenrente erworben hatte, muß, falls er im Saar
iesem Gebiete. Wir halten es aber durchaus für gebiet Arbeit aufnimmt, sich im Saargebiet die An
möglich, datz der Knappschaftsverein im nächsten dartschaft vollstaäͤndig neu'erwerben. Vaß dies in de
Jahre 324 Millionen Fr. frei macht zum Zwecke der heutigen Zeit als großes Unrecht empfunden wirb
Behebung der Wohnungsnot unter seinen Mit hrauchen wir sicher 'nicht meht näher klar zu legen
gliedertreisen. — Eine entsprechende Eingabe ist an die Arbeiterschaft ist wegen der seit Jahren gelten
den S. K. B. abgegangen und dürfen wir annehmen den allgemeinen Gegenseitigkeits. uhd Freizügigteits
daß der Knappschaftsvorstand eine ernstliche Prüfung destimmungen durchweg der Iaeg daß ihr di⸗
unserer Anregung vornimmt und nach Möglichkeit im erworbenen Rechte nidt so ohne weiteres verloren
Sinne derselben enticheiden wird J. M. gehen tönnen. Es kann aber sehr leicht vorkommern
und dies ist bereits mehrfach in Erscheinung getreten
daß Arbeiter, die in Lothringen die Anwartschaf
erworben hatten, im Saargebiet die Arbeit aufnah
men, und dadurch bei der Landesversicherungsanstal
des Saargebietes Pflichtversicherte wurden. Trit
nun der Versicherungsfall ein, und die Bedingunger
über Anwartschaft sind noch nicht erfüllt, so lehnt di
L. V. A. des Saargebietes die Gewährung der In
validenrente ab ohne Berücksichtigung der bereits er
dienten Anwartschaft bei der L. V. A. Straßburg
Gewöhnlich dauert dann das Verfahren auch noch so
lange, daß auch währenddessen die Anwartschaft be
der L. V. A. erloschen ist, und der Versicherte ist trot
langjähriger Zahlung von Pflichtbeiträgen zur In
balidenversicherung völlie um seinen Renftonaninrucdk
zebracht.
Es bedarf doch sicher keiner weiteren Beweise, das
ein solches Verhältnis ungerecht und damit auch un
haltbar ist. Die zuständigen Regierungsstellen müs
jen deshalb dafür Sorge tragen, daß ein solcher Zu
tand restlos beseitigt wird.
Wir wollen annehmen, daß dem Leiter der Abt
Zozialnersicherung diese Verhältnisse infolge seine
erzeitigen starken Inanspruchnahme nicht so genar
zekannt waren; wir glauben aber auch, daß unse
Zinweis nun dazu führen wird, daß auf schnellsten
Wege eine Regelung erfolat welche den berechtigte
Interessen der Wanderversicherten Rechnung Augꝑ
3 M
Wann hommt der Staatsbertrag zwischen Frankreith
und dem Saargebiet mit klaren Bestimmungen hetr
Freizügigkeit und Gegenseitigkeit in der
Sozialversicherungꝰ
In der Nr. 37/1926 unseres „Saar-Bergknappen'
hatten wir ein Abkommen betreffend Sozialversiche
rung zwischen der Regierungs-Kommission des Saar
gebietes und der französischen Regierung veröffent—
licht, welches die gegenseitigen Beziehungen der
Sozialversicherungsträger der das Abkommen betref
fenden Gebiete regeln sollte. In der Nr. 40 192
hatten wir dann zu dem Abkommen kritisch Stellung
genonimen und den Beweis erbracht, daß dieses Ab
temmen fast nur Halbheiten aufweist und die ver
tragsschließenden Regierungsstellen sich jedenfall—
selbst nicht klar gewesen sind über das, was sie schaf
fen wollten; sei es. daß sie die Materie nicht beherrsch
ten, sei es, daß sie die ganze Angelegenheit nur
oberflächlich behandelten, kurzum, das Abkommen bot
den Sozialversicherten, die im Saargebiet wohnten.
wenig Vorteile. Auch von anderen Gewerkschafts
richtungen war das Abkommen entsprechend kritisier!
worden, und mit uns wurde dem dringenden Wunsch
Ausdruck gegeben. das Abkommen zu revidieren und
es unter Hinzuziehung sachverständiger Gewerkschafts
pertreter so zu gestalten daß es eine brauchbar—
Nummer 41.
9 J
der Kameraden
Grube Frankenholz. Die Grube Frankenholz hat bis—
yer nicht unter Absatzschwierigkeiten zu leiden gehabt.
Die Winrtschaftskrise, wie sie der Saarbergbau infolge
Absatzschwierigkeiten durchmacht, ist an Grube Franken—
jolz vorbei gegangen. Ein gtoßer Teil ihrer Foͤrderung
'onnute in Deutschland abgesetz werden. Die Voraus
etzung zur Zahlung annehmbarer Löhne der Arbeiter ist
somit gegeben. Die Generaldirektion scheint aber mit
aller Gewalt „ihre Krise“ haben zu wollen und da sie
freiwillig nicht koͤmmt, muß sie an den dagren her bei⸗
zezogen werden. Die Behandlung der Arbeiter ist kaum
zu schildern und ist geeignet, dem Faß den Boden aus—
zuschlagen. Einige Beispiele die beliebig vermehrt wer—
den können, lassen die große Erregung und Verbitterung
der Belegschaft Wänden erscheinen.
Der Kamerad Sch. mußte sich im August d. Is. wegen
Schwellung der Hand in Behandlung des Knappschafts-
krankenhauses Ftankenholz begeben. Dortselbst erfolgte
die Pehbaee Der behandelnde Arzt bestätigte durch
Attest die Arbeitsunfähigkeit für den Tag der Behand—
lung. Trotzdem Sch. diese Bescheinigung der Verwaltung
vorlegte, wurde die durch Krankheit versäumte Schicht
auf den zustehenden Erholungsurlaub angerechnet. Der
Mann erhält somit einen Tag, des ohnehin gering be—
messenen Urlaubs, weniger.
Der Kamerad B. wurde im Mai ds. Is. auf Antrag
der Staatsanwaltschaft verhaftet, weil er im Verdacht
stand, an dem in Frankenholz vorgedommenen Kassen⸗
diebstahl beteiligt gewesen zu sein. Nachdem B. mehrere
Wochen in Untersuchungshaft im Gefüängnis Saarbrücken
sich-befand, erfolgie seine Entlassung, weil er voll—
tändig unschuldig war. Durch die Inhaftierung hat der
Mann einen Lohnverlust von annähernd 700 Irs. Die
Generaldirektion lehnt die Bewilligung des vollen Er—
eetauper sowie die ganze Lieferung der Deputat—
ohlen ab mit der Begründung, B. sei aus dem Arbeits—
vethältnis ausgeschieden gewesen. Gewißß war B. aus
dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, jedoch nicht auf
Grund freier Willensbestimmung, sondern auf Befehl
höherer Gewalten, denen gegenüber er machtlos wat.
Kamerad M. wurde im Monat Juli d. Is., eine ver—
fahrene Schicht nicht ausgezahlt, weil er im dabn 1928
eine Schicht ohne Urlaub gefeiert haben soll. M. er—
klärt, im Jahre 1925 keine Schicht ohne Urlaub versäuml
zu haben. Auch ist ihm keinerlei Mitteilung bezüal
einer Bestrafung gemacht worden
Die hier genannten Fälle sind dem Tarifausschuß mit
einer Anzahl ähnlich gelagerter Beschwerden bereits un—
terbreitet und werden, falls dort keine befriedigende Re—
gelung vorgenommen wird, das Berggewerbegericht be—
schäftigen müssen. Die Handlungsweise der General—
direktion zeugt von sehr wenig kaufmännischer Einstellung
Wenn jeder Arbeiter im Jahre um eine Urlaubsschicht
geprellt wird, so wird die Verwaltung höchstens 60⸗ bis
70 000 Frs. in die Tasche stecken können. Erfolgt jedoch
durch die verbitterten und ungerecht behandelten Arbeitet
eine Stillegung des Betriebes, dann gehen auch der Ver—
waltung in wenigen Tagen hundertiausende Franken
verloren.
Will die Generaldirektion das Schlimmste verhüten,
dann ist es höchste Zeit, eine Aenderung der unsinnigen
JZzr65—strisse borheiestfüßren
Nachrus. Am 15. September verunglückte unser liebet
Tamerad Eduard Gemmel tödlich. Er stand erst im
Alter von 23 Jahren. Troßdem war er Mitglied des
Korstandes der Zahlstelle und rühriger Mitarbeiter der
Jugendabteilung. Sein Verlust trifft die Jugendbewe—
qung und Zahlstelle schwer. Mögen die jungen Kamera—
den sich bemühen, in seinem Geist der Bewegung zu
dienen. Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Der Naritand der Zahlstelle und Jugendabteilung
Hühnerfeld.
Nachruf. Im Alter von 236 Jahren verunglückte unser
Kamerad Alfred Meyer tödlich Seit seinem 14. Le—
bensjahre war er ununterbrochen Mitglied unserer Be—
wegung. Schon 12 Jahre stand er in unseren Reihen,
um für die Interessen seines Standes zu wirken. Möge
ein Beinpiel an'pornend wirken. Sein Andenken irn
Ehren
Der Vorstand der Zahblstelle Dudweiler
Bekanntmachungen
Bezirk Neunkirchen.
Die Unterrichtskuüurse für die Mitglieder des
Bezirkes Veunkirchen werden Ansang November be—
zinnen. Die Kurse werden wie im vergangenen Jahr
Sonntags vormittaägs in Neunkirchen und in Homburg
tattiinden. Diejenigen Kameraden, welche an einem det
Kurse teilnehmen wollen, müssen dieses bis spütestens
am 15. Oktober auf dem Bezirksbüro Neunkirchen ner⸗
zänlich ader schriftlich melden
Für nach Aachen verziehende Kameraden!
Der Bezirksleiter des Bezirkes Aachener Kohlengehiet
heitfzt Johaun Ernst. Seine Adresse lautet: Bezirks—
leiter des Gewerkvereins chriitlicher Bergarbeiter. Jo—
hoann Ernst, Herrogenrath bei Aachen. Un diese Adreist
müsen sich alle Kameraden wenden. die im neuen Be—
schäftigunas- oder Wohnort keinen Anschluh an die Zoßl—
stelle des Gewerknereins iinden können.
Der 41. Wo*⸗Coitras (Woche vom 2. bis 8. Oltober)!
Nieier Woche fällig.
Für die Redaktion verantwortlich: P. giefer.
‚Vert des Gewerkvereins christl Bergarbeiter Deutichtands.
Pruck; Saarbrücker Druckerei und Verlaag A. G