Full text: Der Saarbergknappe (8 [1927])

Seile a Saar⸗A⸗⸗atnapper Nummer 41. 
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Existenzmini n bei der Einb 
u FP J 9 * 
xistenzuinimum, Sozialahzug und Werbungskosten hei der Ein —X 
Sobald diele Bettäge überschritten werden, muß für j8 bei einen verheirateten Arbeiter mit 
S Ausschneiden und aufheben! den überschreitenden Betrag, zuzüglich 2000 Ien ss Kindern nnter 14 Jahren...53666,00 Fr. 
e, Regierungskommision setzte, durch Vetordnung Sieuer bezahlt werden. Bie steuerfreie Grenze vpon' 1 dei einem verheirareten Arbeiter mit 
pn 11. Juli steuersreie Grenge bei der Ein Ao Franten gili anr dann, wenn sie nach Beruͤcgfichtin 7 Kindern unter 14 Jahren-10280,00 Fe. 
—ã—3 F — on reger Sthr zung der Sozialabzuge unterschritten wird Sobaid die angegebenen Lohnsummen überschritten 
3 d ohnempfänger ist, dah dieje Verordnungç 8 Ein Knappschastsrentner, der allein aefe und noch wurden, besteht die Steuerpflicht, und zwar für die über⸗ 
ovis 1. Juli 1326 unter Tage arbeitete, muhß wie solg chreitende Summe zuzüglich 2600 Franken. Die Steuer⸗ 
technen: reigrenze von 2000 Franken gilt nur dann, wenn nach 
)Brutto⸗Lohneinkommen (angenommen) eeeee aller in Frage kommenden —E — 
gqe 6 Rgaateh . 6 4200,00 Fr Franken unterschritten werden. 
von gehan ab: i i 
43 — ee 21 89 g ak Denele m zpe 
op — — —— .. 7300,00 Gr. 
ẽs verbleiben2 2640,00 Fr Rog eheee 
1. Sozialabzug. e—2822 7720,00 r 
udphiahepennon fur 6 Monate (an hhoäbo gr micchuraeiotten 2iιι ν 
e ks verbleiben (teuerpflichti — 
xr Sozialabzug für s Monate ⸗⸗ 860,00 gt s verbleiden Uteuerpflichtigh. 00 Fr. 
— Ein verheirateter Arbeiter unter Tage verdiente im 
Es verbleiben (steuerpflichtigd ⸗1640,00 Fr Pore — — ...2 108500.00 Fr. 
— — von gehen ab: 
Dazu steuerpflichtiger Lohn (Stener schon 1. So * abzug für ihn jelbste. 720,00 Fr. 
bezahli. . .. .. 20440,00 Ic. ⁊ “ die —* 72000 gr 
9 — — 3 Vlerbungstosten3 3332 240000 Ft. 
zusammen steuerpflichtiges. Einkommen 4180,00 IFr. ——z— 
Von 1540 Franken muß noch Steuer entrichtet werden Es verbleiben (steuerpflichtigh686660,00 Fr. 
6. Ein Knappschaftsrentner, dessen Frau noch lebt und Für jedes Kind unter 14 Jahren gehen weitere 720,00 
ein Kind unrer 14 Jahren hat, arbeitete noch über Tage Franken ab. 
bis 1. April 1826. Er muß wie folgt rechnen: Steuerfreiheit besteht nur dang, wenn der Betrag von 
Brutto⸗Lohneinkommen (angenommen) W0— Franken Wnizichelsten wird 
bis vo. Aprit 1820.. 41800,0031, Untertagear bestet sind für oes stenerfrei, wenn das 
Davon gehen ab: teuerpflichiige Jahreseinlommen nicht überstieg 
1. der Sozialabzug für den Steuerpflich⸗ L. bei einen ledigen Arbeiter381226,00 ge 
nigen jelvbst u g3 Monate “,. 180,00 Fr 2. bei einem verheirateten Arbeiter83840,00 
2. der Sozialabzug für die Frau für bei einem verheirateten Arbeiter mit 
d Monate .“ .. 5 18000 Frn Kind nuter 14 Jahren 6866,o0 Fr. 
J. der Sozialabzug düür das Kind unter 4. bei einen vertzeirateten Arbeiter mit 
14 Idten für 3 Monate 180, h0 — 2 Kindern unter 14 Jahren 72860,00 Fe. 
. die Werbungskofien sur z Monaie, 250.00 Frr6. bei einem verheiratelsen Arbeiter mit 
— — 3 Kindern unter 14 Jahren... 8000,00 Fr. 
Es verbleiben.. 8310,00 Fr e 77 —ãA— Arbeiter mit ⸗ 
j udern anier Jahren. 8720,00 Fr. 
elerente sird Monaie lange⸗ 2700,00 Fr7. bei einem verheirateten Arbeiter mit 
Ddavon iegen ab? 8 Ktindern unter 14 Jahren. .4446,00 Fr. 
1. der Sozlalabzug für den Knappschafts⸗ bei einem verteirateten Arbeiter mit 
— —— Kindern unter 14 Jahren 10160,00 Fr. 
2. der Sozialabzug fur die Frau jur bei einem verheiratelen Arbeiter mit 
g Mnateo , 5*564000 Fr7.7 Kindern unter 14 Jahren...180ss0, o0 Fe. 
3. der Sozialabzug füür das Kind unter Sobald in den einzelnen Fällen die angegebene Lohn⸗ 
i Jahten fürd Monale. 6540,00 Fruumme überschritten wird, dann u Steuerpflicht. 
— — Sieuerpflichtig ist die überschreitende Summe zuzůglich 
Es verbleiben..222 186,00 Fr o dZaanten —58 d steuerfreie Summe von 
ranken kelne Geltung hat. 
Dazu die restverbliebene Lohnsumme. Sio, oo Fr ehan Ingeführ ete Geasetelen sind keine Fälle be— 
Zusammen.... ... . 4 1800,00 Fr e qu ven mitenoen ——8 7 
Da der restverbleibende Lohn⸗ und Renlenbetrag ju⸗ Waßug ed d vo aleh ereh Vuree 
ammen 2000 Franten nicht überschreitet, besteht —* 
26 Stenerfreihe it Die von der Lohnsumme von di. ma brachte en de, eß sich * 9 
e rdehalkene —XEXX sercien — *8 —*8 * 
Da die Fälle verschieden gelagert find (es kommer e Exʒialabzug und Merbunaskollen) abaelest 
Monate in Frage, in denen Krankengeld bezogen wurde 
also überhaupt tein steuerpflichtiges Einkommen zu ver— 
zeichnen war — allerdings kommen dann auch die Ab— 
züge nicht in Frage —), können wir sie natürlich nich“ 
alle erfassen. Wir glauben aber, es an Hand dern 
angeführien Belspiele allen Knappschaftsrentnern mög 
sich sein wird, selbst auszurechnen, ob sie für 1920 teuer 
lichtig oder steuerfrei sind. 
Einige Beispiele für Arbeiter über Tage. 
Ein Arbeiter über Tage, der verheiratet ist, verdiente 
m Jahre 1926 (angenommen).... 4 11000.00 Fr 
Davon gehen ab: 
1. Sozialabzug sur ihn selbst . 20 770.00 Ir 
—A 
z. Werbunasktostten.— 1800,00 Ft 
Es verbleiben (steuerpflichtigg..7760,00 Fr 
Ein verheirateter Arbeiter mit 4 Kindern unter 
14 Jahren? verdiente im Jahre 1926 (angenommen) 
450000 Fr 
Die zulässigen Abzüge für 1926 
Durch Verordnung vom 28. April 1926 wurden die zu⸗ 
älfigen Abauge ab 1. Jannar 19286 wie folgt festgeseßt: 
wöchenil. monail. anuis 
Fr. Fr. Fr. 
1. Sozialabzug , den Steuer⸗ 
pjlichtigen jelbitt1440 60,b0 —XRIVI 
Sozialabzug für die Cheirau, 
jofern sie nicht selbst veranla⸗ 
gungspflichtig ist.21440 60,00 720,00 
—IX edes Kind 
unter 14 Saeet e....41446 60,0 720, 00 
Werbungskosten für alle Ar⸗ 
beiter, mit Ausnahme der 
unter 5 genanuten..236,00 150,00 1860,80 
J. Werbungstosten für alle Ar⸗ 
beiter nuter Tage, an Feuer⸗ 
stellen, in Säure⸗ und ähn⸗ 
iichen Beirieben... 48,00 200,00 2440,09 
Von der Knappschafisrente kann nur der Sozlalabzug 
abgerechnet werden. It ein radysheerzunez noch 
inꝰ Lohnarbeit, dann dommt auch der Werbungskosten 
betrag — je nach Beschäftigungsart — in Frage. 
Einige Beispiele für Knappschaftsrentner. 
1. Ein alleinstehender Knappschaftsrentner, der wede 
Frau noch Kinder unter 14 Do hat, hat 1920 ins 
— an Knappschaftsrente (angenommener Bettag 
en eiua ate. .. 38 
Davon gebt der Sorzialabzuga ab. 72060.00 Fr 
Es verbleiben.. 22380, 00 Fr 
Da der steuerfreie Betrag von 2000 Franken 1ber 
chritten wird, besteht für den restverbleibenden Betrag 
on 2380 Franken die Steuerphlicht. 
2 Ein alleinstehender — — (wie oben) 
hat 1926 insgesamt an Knappichaftsrente (angenommener 
Betrag) bezogen....2 2700.60 z 
Hanon aeht“ der Sozialabzug ab. 7720,00 Ft 
Es verblelben.. 1380,00 Ft 
Da der steuerfreie Betrag von 2000 Franlen unter 
—RVV 
a. Die Frau eines Knappichaftsrentnetrs lebt noch 
Seine KAngposchaftisvenston betrua 1926 (angenommen) 
3100.00 Fr 
Da von gehen ab: 
ay der Sozialabzug für den Knapplchafts⸗ 
reniner selbs.. .. 270,60 zel 
p) der Sozialabzua illt leine Ftau... 7720,00 Fr 
Es verbleiben . ... 1660,00 Ft 
Da der srpetsue Betrag von 2000 Franken unter⸗ 
schritien wird, v Steuerfreiheit. 
A Ein Knappichaftspenstonär hat noch ein Kind unter 
34 Jahren. In diesem Falle werden neben dem Sozial— 
abaua jür den Rentner seibst und seine Frau, noch weitere 
720 Franten von der Rente in Abzug gebracht zusammen 
io 2160 Franken. (Für sedes weitere Kind unter 
4 Jahren kommen weitere 720 Franken in Abzug.) 
Zusammenfassend kann man sagen, daß Knapplschafts 
reniner der verschiedenen, vorstehend angeführten Kate 
zorien, sofern sie keine Lohnarbeit verrichteten. steuerfre 
sAr 1926 find, sofern ihre Jahrespenston folagende Beträge 
nicht überschreitet: 
1. jsur einen alleinstehenden Kuapphchafts⸗ 
zeutuerr .272,00 Jt. 
Leinen Knappschaftsrentner, desen Ehefrau 
iett .. .... 2446,00 Fer. 
. einen Kravppschaftorentner mit Eheirau 
vea einen Kind unter 14 Jahren. 4i660, dd Fr 
Lemnen Kuavbpschaftsreutner mit Ehefraus 
ι rn nleN 14 Jatren.. 4880 α Gr. 
Die zuläfsigen Abzüge für 1927 
Durch Verordnung vom 22. April 1927 wurden die zu⸗ 
ãssiaen Abzüge ab 1. Mai 1827 wie folgt festgesetzt: 
wöchentl. monatl. jährlich 
Ft. Fr. yn 
Sozialabzug für den Steuer⸗ 
pflicht igen selbst..... 231,40 80,0 1980, 60 
Sozialabzug für die Ehefrau, 
sofern sie nicht selbst veraula⸗ 
zungspflichtig ist...214,60 90,00 1080,00 
Sozialabzug für jedes Kiud 
unter 14 Jahren.21,60 X 1080, oc 
Werbungskosten für alle Ar⸗ 
beiter, mit Ausnahme der 
uunter 5 genaunuten.. .48,00 200,00 2406.00 
Werbungskosten für alle Ar⸗ 
beiter unter Tage, an Feuer⸗ 
stellen, in Säure⸗ und ähn⸗ 
lichen Betrieben .. ..60.oo 260, 3000,. c 
Bis zum 1. Mai gelten also noch die Abzüge die 1920 
in Frage kamen. Für 1927 kommt für die Adzüge fol⸗ 
gender Jahresbetrag in Frage: 
Sozialabzug sür die oben genannten Berechtigten 
3 von Januar bis Mai 6 22490,00 3 
b) vnon Mai bis Ende 1927 7720,060 
isammen 1927.......... 286000 gr. 
Werbungskosten jür alle Arbelter, mit Uusnrahme der 
hier unter 8 genannten 
33* Jannar bis Mai ge 
h]Wvwvon Mai bis Eude 182208. 1600,09 t. 
zusammen 1922238..... 22006,600 Fr. 
Werbungskosten für alle Arbeiter unter Tage, au 
Fenuerstellen, in Säure⸗ und ähnlichen Betrieben 
3 von Januar bis Mai 8gNay. in Fre. 
pi von Btai bio Ende 1827.... 28600. 00 Fr. 
zusaumen 12223.... 280060 Fr. 
Um zu ermliteln, ob man 1927 fteuerfrei ist oder nicht, 
geh man ähnlich rechnen wie bei den oben angegebenen 
Belfplelen, nur unter Abrechnung der für 1927 vor⸗ 
tehend betannt gegebenen Abzüge. Die steuerfreie Grenze 
neträgt wie in 1920 auch 19027 2000 Franken 
Davon een ab: 
1. Sopsalabzug für ihn selbft. 2772009 FIt 
2. Sozialabzug sür die Frau.. 7720.,00 Ir 
3 Sozialabzug fjür 4 Aindet (45720).. 2880,00 — 
A Merhunoststen 14300600 8 
Es verbleiben (steuerpflichting.8880.00 Fr 
Wenn ein Arbeiter über Tage bei gleichem Lohn sechs 
inder unter 14 Jahren hatte, dann werden von den 
3380,.00 noch 1440 00 Franken abgezogen. In diesem 
Falle verbleiben noch 1940,00 Franken. Weil die Frei— 
zrenze von 2000 Franken unterschritten ift, besteh 
Steuerfreiheit, und muß die einbebaltene Lohnneuer au⸗ 
ückerstattet werden. 
Uebertagearbeiter find fürt 1926 prrehe wenn das 
teuerpflichtige Jahreseinlommen nicht überstieg: 
J. bei einen ledigen Arbeiter... 482000 FIr. 
Rbei einem verheirateten Arbelter. .. 3240,00 Fr. 
z.bei einem verheirateten Arbeiter mit 
1 Kind nnter 14 Jahren. .386060 Fr. 
JP. bei einen verheirateten Arbeiter mit 
zwei Kinderu unter 14 Jahren.6n Fr. 
Ibei einem verhelrateten Arbeiter mit 
drei Kindern nnter 14 Jahren. . ?7agnq, Fr. 
z. bei einen verheirateten Arbeiter mit 
4 Kindern unter 14 Jahren. .. 8120,0 Fr. 
2 bei einen verheirateten Arbeiter mit 
n KRindern unter 144 Jahren. — 400 XRXI
	        
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