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linien war vorgesehen worden, daß die Leistungen der In
validen-, Angeftellten, und Unfollversicherung dergestalt auf
gebessert werden, daß sie — in Verhältnis gebracht zu der
Teuorungsverhältnissen im Saargebiet und Reich — dar
Renten im übrigen Deutichland gleich stehen. — Ueber die
knarpfchaftliche Pensionsversicherung durfte in Würzburt
überhaupt noch nicht geredel werden, weil die zuständigen
amtiichen Verfreter — ausgenommen derjenigen der Reichs
regierung — dies strikte abichnken. —— un⸗
als Verkreter der knappschaftlich Verlicherten die Penfiens
versicherung der Bergarbeiter am meisten am Herzen. Wi—
konnten aber trotz mehrsachet Vorstößze unfererseits in Würz
burg nicht erreichen, daß über diese Versicherung offiziel
verhandelt wurde. — Me das Ergebnis der Wuͤrzburgen
Verhandlungen betreffend die erstgenannten Versicherungs
weoine durchaus ersreulich und anerkennenswert, so konnte:
wir uns andererseils mit dem negativen Ergebnis betr
— 44 Pensionsverlicheruna nicht zufrieden er
aͤten
Wie wir bereiis in der letzten Knappichaftsältestenkonfe
renz feststellen Konnten, hat es getaume Zeit beansprucht
—
Wurzburg getroffenen Abmachungen anzunehmen und sick
zur Teilnahme an den notwendigen Schlußverhandlungen
bereit zu erklären. — Wir wollen uns heuüle keinen Be
trachtungen darüber hingeben, aus welchen Gründen die
Reglierungskommission solange zögerte. Wir kennen ja al
die Faktoren in der Regicrungs-Kommission, denen die
Wohsahrt det Saarde völketung nicht so sehr am Herzen lieg'
als andete politische Dinge. Hierbei wollen wit nicht ver
saumen, festzustellen, daih wir hier nicht an ein gewisse⸗
Roessoert der eien drden denken, das doch sei'
April vergangenen Jahres den Beweis zu erbringen ver
aue und auch tkeilweise erbracht hat, daß es gewillt ist.
ie Loge der Sozialrentner des Saargebieles zu bessern.
Wir haben als Gewerkschaften nach den Verhandlungen
in Würzburg alles versucht, um zu erreichen, dahßz auch die
knappschaftliche Pensionsdersicherung mit im Rahmen der
Wurzburger Richllinien behandell werde und daß auch die
knappfchaftlichen Penfionskassenempfänger eine angemes
sene, den Zeilverhältnissen enisprechende Leifsungsaufbesse
rung erhalten. Unsere vielseitigen Bemühungen warer
nicht ohne Erfolg. Gelegentlich einer Aussprache mit einen
Vertreter des Reichsarbeitsministeriums in Frankfutt a. M
wurde uns etklärt, daßz die Reichstegterung nichts dageger
einzuwenden habe, wenn die knappschaftliche Pensionsver
3 des Sagargebietes mit im Rahmen der Würzburge
üchtlinnen behandelt werde; es sei jedoch hierzu ein An
lrag notwendig, der durch die Saarregierung gestellt wer
den müsse. Daraufhin verhandelten wir im Saatgebiet mi
allen maßgebenden Stellen und konnten erreichen, daß die
Arbeitgeberverlreler im Knappschafisvorstand einstimmig
mit uns dafür waren, daß ein entsprechender Antrag seiten⸗
der Saarregierung an die Reichsregierung gerichlet wurde
Durch diesen einstimmigen Beschluß des Knappschaftsvor
ode waren die Schranken gesallen und konnte die knapp
chaftliche Pensionsversicherung mit in die Schlukßverhand
lungen in Berlin einbezogen werden
Ne Verliner Verhandlungen
Die Schlußverhandlungen fanden in der Zeit vom 7. bi⸗
21. Inti d. J. in Berlin statt. Das Gesamtergebnis der Ver
dandlungen ist durchaus befriedigend, wenn wir auch al—
Vertreter der knappschaftlich Versicherten weiter
gehende Wünsche hatten.
Zunächst wurde bei Beginn der Verhandlungen durch
Herrn Ministerialdirektor Grieser vom Reichsarbeits
ninisterium festgestellt, daß auch die knappschaftliche Pen
bedenenhennns nunmehr, im Rahmen der Wüuͤrzburget
ichtlinien veratbeitet werden könne. Aus diesem Grunde
haite man auch die Verltreter der knappschaftlich Versicher
ten im Sgargebiet zu den Verhandlungen zugelassen. Die
Eeweokschaftisverkreter des Knappfchaftsvorstandes: Michelu,
vom Verband, Kratz vom deutschen Technikerverband und
meine Wenigkeit — und neben diesen Hert Verwaltungs
direktot Kredel — schilderten nachdrücklich die wirtschaft
liche Lage der Pensionäre und die Notwendigkeit einer be
merkenswerten Leistungsaufbesserung. Es wurde zum Aus
druch gebracht, daß die Knappschaftsrentner mit den Knapp-
schastsmitgliedern sich als deutsche Staatsbürger solidarisch
verbunden fühlen mit ihren Kameraden im Reich, und daß
sie den moralischrechtlichen Anspruch geltend machen kön-
nen, in der knappschaftlichen Leistungsfrage genau so be—
handelt zu werden wie die Knappfchaftsmitglieder im Reich
Auch wurde darauf hingewiesen, daß es sicher nicht die
Schuld der Knappfchaftspensionäre des Saartgebiekes ist, daß
das Saatgebiet auf eine Zeitspanne hin vom Mutterlande
abgetrennt wurde und die Knappschaftspensionäre nicht
weiter unberechtigt unter dieser Abtrennung leiden dürften
Von den Vertrelern des Reichsarbeitsministeriums konnt«
zunächst darauf hingewiesen werden, daßz sjowohl die Reichs
tegierung als auch der Reichstag, insbesondere der Reichs
ausschuß für die besehlen Gebiete, sich vollständig bewußz
seien über die sozlalvetsicherungsrechtliche Lage der Knapp
schafisrentner im Saargebiet. Das Reich habe auch in der
Vergangenheit bewiesen, datßz es für die Saarrenkner allc
Hilse zu leisten beteit sei, die im Rahmen der Möglichkeil
liege. Er inette an die Hilfe für die Sgargänget, an die
Hilfe für die qußerhalb des Saargebietes wohnenden Renken
empfängert des Saatgebietes, an die besondere Unlkerstützungs
aktion des Reiches betreffend Wochenhilsje und Familien
wochenhilsfe, an die neue Bekanntmachung des Hertn Reichs
arbeitsministets vom 12. Juli d. J. beltreffend Reichsbeihilfe
fur die Elfaßz Lothringer, auch für die, welche im Saatgedie
wohnen, und an eine Anzahl an sich kleinete, jedoch im Ge
jamtergednis bedeutendetr Unterstütungsmaßnahmen. — Die
bisherigen Leistungen des Reiches, die den Charaktet al—
Fürsotgemaßnahmen kragen, wurden ron den Saargebiets
pcrtretern voll anetkannt
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Saar⸗Knappschafteberein und Reithshilfe
Herr Mmisterialdirektor Grieser zeichnete dann ein aus
führliches Bild über bisher gewahrke Unterstuüßungsebeirag
an den S. K. V. zu Gunjsten der knappfchaftlichen Renten
empfänger. Es verlohnt sich, seine Aussuhrungen sinngemäf
weederzugeden. — Er sagte, daß er die vorgetragener
Wänsche der hnappschaftlichen Vertreter des Saatgebietes
voll und gut verstehen würde; er sei selbst aus dem Saar—
gebiet und erkenne den Charakter des Saarvolkes — gan,
besonders der Saarbergleute — lobend en. Um jedoch der
knappichaftlichen Rentenempfängern des Saargebietes helfer
zu können, mülse ein Rechtsboden gesucht werden, der bishen
noch nicht vorhanden sei Es sei richug. doßz der SaarKnapp
schaftsverein bis zum Kriege Mitglied des knappschaftlichen
Rückdersiche rungsverbandes Charlottenburg gewesen sei unt
an diesen Verbond ca. 24 Millionen Goldmark als Reserr—
abgeführt habe. Am 1. Januat 1924 sei der Rückversiche rungs
verband aufgelöst worden und als Rechtsnachfolger sei de
Reichs-Knappsfchaftsverein zu bdetrahten. Den Wünschen uni
Anträgen der Organisationen entsprechend habe der R.K. V
im vergangenen Jahre der Anregung der Reichsregierun
zufolge sich entschlossen, das vom Saar-K. BV. an den Rück
versicherungs verband abgeführte Reservekapilal vorzeitiç
aufzuwerten. Der Aufworfungsbekrag sollte in mehreren
Raten dem S. K. V. zugeführt und als befondere Unter
stühung an die notleidenden Knappscheflsrentner ausgezahl
werden. Der R. K. V. habe den vollen Anfweriungsbetrat
nun abgeführt und seien weilergehende rechtliche Anjprüch
vonseilten des S. K. V. nicht mehr vorhanden. Ganz beson
ders müsse er zur Aufklärung der Interessenten darauf ver
weisen, datz im Saatgebiet allgemein irrkümlich die Auf
fassung geherrscht habe, die monatliche besondere Unter
stühungsquote sei ein Zuschutz vom Deutschen Reich. En
müsse darauf verweisen, daß das Geld nicht vom Reid
gegeben worden sei, sondern vom Reichs-Knappschafts-Ver—
cin als Rechtsnachfolger des Ruchversicherungsoerbandes. E
ei richtig, datz das Reich dem R.K. V. zut Erfullung diese
Verpflichtung ein entsprechendes Darlehen überlaässer
habe. Det R.K. V. sei aber verpflichtet, dieses Darleher
wviederum dem Reiche zutüchkzuzahlen, und habe da⸗—
Reich zur Sicherung seiner Ansprüche an den R.K. V
Pfand- und Hypothekenbriefe im Besihß. Es sei nun außer
ordentlich schwer, einen Rechtsboden zu finden, der geeigne
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mappschaftlichen Pensionäre zur Rgiugung zu stellen
Völlig unmoöglich sei es, datz das Reich aus Steuermittelr
Beträͤge flüssig mache und dem S. K. V. überweise, da der
Dawes-Kommissar jede Ausgabe des Reiches genau prüfe
und mit Bestimmtheit zu erwarten fei, datz dieset Ausgabet
an den S. K. B. die keine rechtlichen Grundlage hätten, be
anstande. — Vach alledem müsse es das Ziel sein, ein«
rechtliche Beziehung zwischen dem R. K. V. und dem S. K. V.
herzustellen. Er machte darauf den Vorschlag, der R.K.V
müsse jetzt schon den S. K. V. als angeschlossenen Verein be
trachten, ferner den S. K. V. als notleidenden Verein au
erkennen und ihm monatlich einen pro Kopf der Renten
empfänqer zu homefsenden Untertehunasfak überlaßen
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Reichskranpuschuft und Saarknappschaft
Herr GOeheimrat Aurin machte nun den Vorschlag, de
R.K. B. möge an alle Knappschaftlichen Rentenempfänger de—
S. . V. die Hälfte des beim R. K. V. geltenden Pensions
Innoeagae als besonderen Unterflühungssah überweisen. —
Diese Vorschläge lösten nun eine doppelte Enttäuschung aus
einerseits bei den Verktretern des S. K.V., die mehr erhofff
halten und dies auch zum Ausdruck brachten, andererseits
bei dem Vertreter des R. K. V. Herrn Direktor Witzman,
der ecklärte, daßz er eine solche Zumulkung im Rahmen des
Reichs-Knappschaftsvorstandes zunächst nicht akzepltieren
könne. — Es ist für uns auch begachtlich, die Meinung des
Vertreters der Reichs-Knappfschaft kennen zu lernen. Er
sagte ungefähr folgendes: „Der Reichs-Knappschaftsvorstand
hat volles Verständnis für die Lage der Knappschafts
pensionäre im Saargebiet; die Sgarkameraden mögen sich
aber überlegen, daß bei uns die Beitragsgeslallung zur Ge
währung der jetzt geltenden Leistungen eine derartige ist
daßz an eine weilere und hohere Beitragsleistung der Reich—
Knappschaftsmitglieder kaum gedacht werden kann. Wenr
der R. K. B. jahrlich mehrere Millionen Mark an den S. K. W
abfuühren mußz, so müßten die Reichs-Knappschaftsmitglieden
— vornehmlich in erster Linie die Mitglieder der Ruhr
znappschaft — allmonatlich höhere Beträge zahlen. Boi des
Ruhrknappschaft beträgt allein der Beitrag zur Pensions
kasse 15,b6 Prozent des Lohnes; die Saatkameraden zahler
von ihrem Lohn einen Beitrag zut Pensions- und In
ralidentasse von 5.22 Prozent. Es würde den Mitgliederr
des R. K. V. nicht beizubringen sein, daß sie Beiträge
jahlen sollen, um die Vensionen im Saargebiet zu er—
höhen, wenn nicht auch die attiven Saarkameraden ge—
willt seien, entiprechend höhere Beitrage zu leisten. Es
ist daher unbedingt notwendig, auch den Saarbergleuten
zu empfehlen, dag sie Opfer bringen müssen durch Zahz⸗
lung höherer Veiträge zur Pensionskasse. Geschiehn dies,
dann wird es vielleicht auch möglich sein, daß der R
K. V. seine Unterstützung nicht versagt
Die Saarvertreter gaben nun zunächst ihrer Ent—
täuschung über das ihnen ungenügend erscheinende An
gebot zum Ausdruck. Dann betonten sie, daß
die Frage einer anderweitigen Beitragsgestaltung
zu Gunsten höherer Leistungssütßze bisher in ihret Losung
nicht von den aktiven Knappichaftsmitgliedern abhangit
watr, da diese nicht den Widerstand geltend machten. Bis
jer war es stets der Arbeitgeber, der sich gegen die Zah
iung höherer Beiträge sträubte. Ueber die Frage der
Knappichafis-Pensionskassenleistungen des S. K. W.wur
de 6 Tage verhandelt. Wir verfolgten in den Verhand
lungen dauernd die Tattik, möoglichst viel für unsere
knappschaftlichen Rentenempfänger herauszuholen, muß—
ten uns aber mit dem möoalichst Erreichbaren aufrieder
geben.
das Ergebnis der Verhandlungen für den
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Suar⸗Knappfchaftsverein
Das gintliche Protokoll iber das Ergebnis der getrof
jrnen Vereinbarungen lautet nun wie folgt:
.Rom 1. Juli 1927 ab werden die lausenden und
tünftig entitehenden Wnpaliden- und Miswenpensione:
Nummer 32
— A—rrrsscrgrx rf
owze die Waisengeldet für Mitglieder des Saarknapp
chaftsvereins durch einen monatlichen Zuschuß ergängt
Dieser beträgt für Mitglieder der Arbeiterabteilung
7 Reichsmark zu jeder Invalidenpenston,
3.5 Jeeen zu jeder Wilwendension,
2 Reichsmark zu jedem Waisengelde.
Für Mitglieder der Angestelltenabteilung
20 Reichsmark zu jeder Invalidenpensfion,
10 Reichsmark zu jeder Wirwenpenson,
4 Reichsmark zu jedem Waisengelde.
Die Reichsknappschaft überweist dem Saarknappichafts
perein die erjorderlichen Mittel zur Zahlung dieser Zu—
schüsse bis zum fünfzehnten Tage jeden Monats für den
felgenden Monat. Die Reichsknappschaft und der Saar:
knappichaftsverein vereinbaren Räheres über Berechnung
Auszahlung und viachweis der Verwendung dieser Zu—
schüsse. Die Vereinbatungen bedürsen der Genehmigune
der beiden Regierungen.“
Auf Grund dieser Vereinbatung soll der R. K. V. ak
J. Juli 1827 ca. 170 1h. — RM. monatlich an den S. K
V. abführen. In den Verhandlungen hatten wir bereits
zu erreichen verjucht, datz zumindest der Monatsbetrag
wiederum gewährt würde, der bis Juli ds. Is. gezahli
wurde, den wir lurzerzand mit Reichszuschußz bezeichneten
Seitens des R. K. V. wurde aber daraufhin geantwortet
daß der Betxrag von 170 000,— RM. schließlich das Höchste
seij was überhaupt vom R. K. V. gegeben werden köonne.
Die Reichsregierung machte dann noch darauf aufmerk—
Jum. dah ein ganz bedeutender Betrag allmonatlich bei der
Invalibens nud SHinterbliebenenversicherungskasse irei
würde, der ebenfalls zur Ausbesserung der knappschaft⸗
lichen Peusioßken Verwendung finden donne. Ganz ernii⸗
lich wurde uns empfjohilen, unsere Kameraden darauf hin—
uoeijen, dahz sie selbst Opfer bringen müssen in Gesialt
höherer Beiträge, um so die Pensionen in eine Form zu
bringen, die den Empfängern die Lebenshaltung ermög—
liche. Es wurde uns en unseren Kameraden den
tkantreten Vorschlag zu machen, anstatt eines Beitrages
von 5.22 Prozent einen solchen von 7,8 Prozent festzuseen.
Die dadurch zu verzeichnenden Mehreinnahmen zusammen
mit der monatlichen Zuwendung von 170 000 — Mt. und
den freiwerdenden Mitteln aus der Invalidenversiche—
rung würden ausreichen, eine Pension zu zahlen, die den
Pensionsleistungen in vielen Bezirkstnaprichatten de—
Reiches gleich stünde.
Wenn wir diese Anregungen hier referierend weiter—
geben, so möchten wir doch nicht unterlassen, darauf auf⸗
merksam zu machen, daß wir die Frage einer Beitragser⸗
höhung ins Auge fassen müssen; denn wir wollen den
Vorwurf nicht auf uns nehmen, daß es heißt, wir hätter
wechs Verbesserung der Pensionskassenleistungen in opfer
bereiter Beziehung verigat
Kegelung der Invaliden⸗
und Hinterbliebenenrersicherung
Nach Abschluß. der knappschaftlichen Verhandlungen
uhren die Knappschaftspertreter des Saargebietes vor
Berlin ab, während die Delegierten der Reichsregierung
der Saarregierung und des franz. Staates über die Würz
burger Richtlinien betreffend Juvaliden und Hinterbli
benen⸗, Unkall- und Anoektesstonne riicherung weiterver
handelten.
Rach unserer Heimkehr wurden wir von allen Seiten
befragt und um Auskunft ersucht über das Ergebnis dern
Verhandlungen in Berlin. Da wir das amtliche Ender—
gebnis noch nicht kannten, so mußten wir uns selbstver—
ständlich Zurückhaltung auferlegen, jo gerne wir den
nteressiersen Kameraden Mittellung gemacht hätten.
In der vergangenen Woche hat nun der Leiter der Ab—
teilung eerd des Saargebietes, Herr Mini—
sterialdirekto t. Paßez, vor allen Versicherungs—
trägern über die Schlußverhaändlungen in Berlin de—
richtet. Betrejifend Invaliden- und Angestelltenversiche⸗
tung wurden die in Würzburg vereinbatten Richtlinien
rinstimmig angenommen und guütgeheißen, ja, es sind noch
teilweise Verbesserungen geschafsen worden. Ueber die
Würzburger Richtlinien haben wir ja bereits mehrfach
berichtet und wurden dieselben auch in unserem Fach—
organ, im „Saar-Bergknappen“ nach unserer Auffassung
klat erläutetrt. Ich brauche also nicht mehr in Einaef
deiten einzugehen.
Die deuntschen Versicherungsträger übernehmen vollftän⸗
dig die Invalidenrentenleistungen an die Invalidenrent—
ner des Saargebietes bis zum 1. April 1922. Wer alse
vor dem 1. April 1922 bereits invalide war und eine In—
validenrente bezog, erhält seine Rente nur nach den in
der deutschen Invaliden versicherung geltenden Leistungs
grundsätzen. Er erhält demnach einen Grundbetrag vor
jährlich 168— Mt. und die erdienten Steigerungssatze in
Koldwert als Rente. Besonders gut schneiden hierbei die
Witwen ab, da für sie die günstigeren geseßlichen Be—
e des deutschen Reiches in Geltung treten. Is
ie Invaliditat erst nach dem 1. April 1822 eingetreten.
„jo beteiligt sich das Reich auteilig an der Rentenfest—
setzung. Met z. B. in diesem Jahre (1927) invalide wird
und kann 35 Mitgliedsjahre in det Invalidenversicherung
nachweisen, dem zahlt das Reich die anteiligen Leistun
gen für 30 Jahre, und das Saargebiet seine anteiligen
Leistungen für 5 Jahre. Den Staatszuschuh zu den Ren—
ten zahlt in jedem Falle das Wohnfitzgebiet; ebenjo wird
der Kinderzuschuß in jedem Falle vom Wohnsitzgebiet ge—
tragen. — Alle Kameraden, die Außerhalb des Saar
gehietes wohnen und heute eine Invalidenrente festgeseß
erhalten, betommen den Staauszuschuß und aud
Kindergeldzuschußz vom Reich. Umgekehrt —
vorzieht ein Rentenempfänger aus dem deuischen Reichs
gebiler ins Saargebiet, so zahlt ihm das Sgargebie;
den Staats⸗ und Kinderzüsschuß. —, Die, Inva
lidenversicherung des Saargebietes ist mit diesem Abkom
men in Berlin auf einen Stand gebracht. der der Ver
sicherung des Reiches vollständig gleichsteht. Wenn nur
noch im Minter 1427 die Saarregierung die bereits zuge
jagten Geietßesönderungen in der Invalidenversicherung
die wir gemertschaftlicherseits auch schon mehriadch gefar