Nummer 31.
— —— — —— — ——
Der Preußische Rinister Verlin, Ws8. den 16. Jul 2827
für Handel und Gewerbe. Leipziger Straße 2.
J.dir. I. 5054 1II. AIng.
An den Gewertverein chriitl. Bergarbeiter,
Saarbrücken 2.
„Dem Gewerkverein gebe ich davon Kenntnis, daß ich
die Bergwerlsdireltion (Abwicklungsstelle) in Bonn er⸗
müchtigt habe, den Hinterbliebenen der bei der Schlag—
wetterkatastrophe auj Grube Reden im Jahre 1907 tödlich
verunglückten Bergleute zu ihren Sozialrenten vom 1.
Juli ds. Is. ab laufende Unterstützung zu bewilligen, die
auf durchschnittlich je 13 RM. monatlich bemessen werden
joll, wobei die Bedürftigkeit der Unterstützungsemp
jünger im Einzelialle geprüft werden wird.“
Im Auftrage
gez.: Röttcher.
Beglaubigt:
gez.: Lawrenz.
Ministerial⸗Kanugzleiselretär.
Es ist sehr erfreulich für die Hinterbliebenen des Re—
dener Unglücks, daß sie nun doch wiederum in den
Genuß einer besonderen Unterstützung gesetzt werden
Diesen Erfolg verdanken die Hinterbliebenen nur den
Arbeiten der Gewerkschaften. Dies erkennen — heißt
klug handeln. — Die Söhne der Hinterbliebenen
müssen alle Mitglieder des Gewerkvereins werden.
Rechnungs⸗ und Vermögensüberficht
des Saar⸗Kunappschaftsbereins für das
Kalenderjuhr 1926
—er Se ·BR⸗är— —
Familienkrankenhilfe, Kur—⸗
ind Arzneikosten für die
Angehörigen der aktiven
Vitglieder:
Trankenbehandlung. .. 1177 406.88
Behandlung i. Revier (Ge⸗
—AVVV
inderweitige ärztliche Hilfe
laugen-, fach- und zahn⸗
irztliche Behandlung usw.) 198 475,38
Arzneienn50 392.97
5onstiges.. 1273,70
2
Wochenbeihilfe:
kür Versicherte.. . 3 850. 25
für versicherungfreie Angeh. 1920023. 34
1923873,59
biervon ab Erstattungen 707 068 15
1898243568
1216805.44⸗
Krankengelder:
sesamtzahl der entschädigt.
Krankheitsfälle:
9 deee 37519
b) durch Unf. 13919
51438
A
tage: a) gewöhnl. 848 100
ð) durch Unfall 270179
1118249
—XX
125
Sterbegelde... 82 483 070,50
außerordentliche Unterstützungen . —A
Verwaltungskosten.. 172 804.306
Baureparaturen. .41498 469,20
Bauaufsicht12260,-
161 729,20
Sonstiges.— .1423488 828.02
zus. 37 921 802, 21
Die Verwaltung des Saar-Knappschaftsvereins hat den
Finanzausschuß die Rechnungs- und Vermögensübersich
des S. K. V. für das Kalenderjahr 1926 vorgelegt. Aus
derselben ist ersichtlich, daß die Finanzwirtschaft des S. K
V. im vergangenen Jahre durchaus befriedigend war und
diesbezüglich bei den Mitgliedern keine Besorgnisse auf
zutreten bräuchen. Es wird unsere Mitglieder interes—
sieren, alles Wissenswerte über die finanzielle Lage des
S. K. V. zu erfahren. Aus diesem Grunde veröffentlichen
wir nachstehend die interessierenden Zahlen, um jedem
Mitglied genaue Information zu geben über seine Knapp
schafiskasse. Wir tun dies aber guch deshalb, um immer
wieder neu auftretende irrige Meinungen und Behaup—
tungen in Knappschaftsversammlungen und Konferenzer
u beseitigen. Wer die Zahlen richtig prüft und würdigt
er wird zu der Erkenntnis kommen, daß trotz mancher
Wunsches, der noch offen steht, der Knappschaftsverein
Wesentliches für die Knappschaftsmitglieder und deren
Familienangehörigen geleistet hat. Auch möchten wir
durch nachstehende Zahlen beweisen und dartun, daß es
wirklich unrichtig ist, über die hohen Verwaltungskosten
im S. K. V. zu schimpfen. Nach unserer genauen Infor
mation ist der S. K. V. derjenige Knappschaftsverein
Deutschlands, der den billigsten Verwaltungsapparat be—
fitzt. Die Ausgaben für die Verwaltung betrugen noch
nicht einmal 4 Prozent der Einnahmen, während bei an—
deren Knappschaftskassen, die relativ über viel höhere
Einnahmen verfügen, die Verwaltungskosten bedeutend
her sind. In einzelnen Knappschaftsvereinen betragen
ie Verwaltungskosten mehr als 6 Prozent. Dies
dürfte die Behauptung, die Verwaltungskosten des S. K
Vaseien zu hoch am boesten widerlegen.
J. Krankenkasse
2) Einnahme:
aus dem laufenden Jahre
n
Vermögensanlage — Neu—
bauten..... 6322108,17
Grunderwerb usw..... 75 047.72
6 597 152.8
Die Ausgabe betrug insgesamt:.853 960 767,-
Abschluß J der Krankenkasse sür das Jahr 1926.
Frs.
Die Einnahme aus dem laufenden Jahre
beträgt . .. 23L.. 40 527 346, 40
die Ausgabe aus dem laufenden Jahre
beträgt !. 764237321802,2
MNithin Ueberschuß des Jahres 1926. .. 26605 544,2
Abschlußz I1 der Krankenlasse für das Jahr 1826.
die Einnahmen aus Vorjahren, dem lau—
fenden und außeretatsmäßige Einnahme
beträgtt. * 40 614 920,4*
die Ausgabe aus Vorjahren, dem laufen⸗
den u. außeretatsmäßige Ausgabe betragt 53 860 767
mithin Zuschuß des Jahres 1926. ... 183 345 846,6
Vermögensstaud der Krankenkasse ⸗*qlusse des
Jahres 1926
Franfe⸗
m ganzen
Fre
d l Bez ich nung
A. Berm õger
Barbestand.
Staats⸗ und
Wertpapiere
Darlehen.
SZebaude ein⸗
lighl Grunꝰ
esttz
MaAlien I
—
να tααl Viithin gegen 180
mebr weniger
1278571,70
8 13356500
18 406 909,75
u
337349,98
88 536 751
40 527 346 46
b. außeretatsmäßige Einnahmen... 87 574 —
Die Einnahme betrug insgesamt... 40614820.48
P) Ausgabe:
aus Vorjahren:
Zuschuß aus 1925
Rechnungsvergütungen.. 43441811.86
aus dem laufenden Jahre:
Kur- und Arzneikosten:
für Behandlung der Mit—
gliedetr in den Knapp—
schaftskränkenhäusern11978471. 25
Gehälter der Revierärzte. 1723 504, 68
anderweite ärztliche Hilie
laugen- und zahnärztliche
Behandlung usw.) . 1103 391.,44
Prüfung d. Arzneirechnungen 11571,20
Verrichtung der niederen
Chirurgie... 433 422,53
Arzneien für Revierkranke 2644 431,41
Bruchbänder, Brillen. künst—
liche Glieder, Zahnersat,
usw. ... .....
Miete der Statronszimmer
auswärtige Heilanstalten
und Bäder sowie Unter—
stütz. z. Besuch derselbene.
Beförderunag der Kranltent
Waus dem Vermögensertrag: Kapital—
zinsen, Miete, Krankenhausbetrieb ..
2. aus den Beiträgen der Mitglieder ..
z. aus den Beiträgen des Arbeitgebers
1. auf Grund der Bestimmungen der R. V.
O. über Unfallversicherung.....
5 Sonstiaes —VV———
*7 I
0060
— 25
— 0 0). —
3387 420 9i20 841 4 6 54 86 07 —
—αν. u 6ö. - F
3938573 07 3 ———
KG 3414 —
Summe A
B. Schulden
bei anderen
Kassen ..
Bleibt Ver⸗
mögen
Hierzu Mk.⸗
Bermögen
3. Kurs 431. 12
Vollar⸗Ver⸗
möõgen azum
Qurs 31 1?
ανœs st is g er3 σ
368 4 -40 68 —α 36
16
25
9 3186
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v 315 A aiso —A
Marke
Summe Ber—
mn n I
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ITA
7
XVXXX
—
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Reichs mark
512 W
a. Berue
Barbestand
Staats⸗Wert
papieree
Darlehen.
Zumme A
B. Schulben
Bleibt Vermög
Kurs wert
i/Rmta4/81. 12
Kurs wert
i/FIrs a /3
frz. Frs. mehr
Uri Fos wenia
WMG00 7
593 u
M 608 7
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— ——
— —
—X
60 006 s0
—
0 35761280
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—
45
aA. Vermögert
Barbeftande.
ztaats⸗ und
Wertpapiere
Darlehen
Summe A
B. Schulden:
Bleibt Ber⸗
mogen ..
Kurswert in
frz. Frs xx
am 31. 18.
Gegen das
Jahr 1988 in
frz. Frs. mehr 1B
x Aurs 81. 12. * — 8.88
„31. 12. * ⸗ 809
B3i. 12 3α. — s. 688
31. 11 R1 — 5* 3
A 118.&
BiIlgũ
86681.14
Wie ersichtlich, ist der finanzielle Stand der Kranken⸗
tasse tatjachlich befriedigend. Die Kameraden mögen 7
nicht beirxen lassen durch den Abschluß 11. Derselbe wei
ein Manko auf, welches aber nicht so verstanden werden
darf, als ob das Manko auf Grund gewöhnlicher Verhält⸗
nisse zu verzeichnen sei. Die ieee hat
in den letztvergangenen Jahren ca. 18 000 000- Frs. gin
Um⸗, Aus⸗- und Neubau von Krankenhäusern verwendet.
Es ist da ganz natürlich, daß diese Ausgaben nicht von
den ordentlichen Einnahmen eines inggen 58 ge⸗
deckt werden können, soindern daß die Amortfsation auf
eine Reihe von — erstreckt werden muß. Wenn die
Krankentasse ein Vermögen von 27 Millionen Franken
achweist, so ift das für die Knappschaftsmitalieder eine⸗
zurchaus erfreuliche Tatslache.
Geseß und Recht
Erhöhung des Existenzminimums hei der
Einkommensteuer
Die Regierungskommission des Saargebietes hat inn
Amtsblatt Nr. 27 vom 15. Juli 1827 folgende Verordnung
rlaisen (die Einleitungsworte lassen wir weg):
Steuertarif.
8 1. In den Tarifen A und B werden die ersten sechs
Steuerstufen gestrichen, so daßz die Tarife mit einem Ein⸗
kommen von mehr als 2000 Franken beginnen.
Steuereinbehaltung, Werbungskosten, Existenzminimum.
* 2. Im 8 57 Abs. VI wird die Zahl 1000 durch 2000
rsonit
Inkraftsetzung.
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja⸗
zuar 1926 ab in Kraft.
(11) Das Mitglied der Regierungskommission für die
Finanzen erläßt die zur Durchführung dieser Verordnung
twa erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Saarbrücken, den 11. Juli 1927.
Im Namen der Regierungskommission:
Per Präsident: gez. E. C. Wilton
Der dem Landestat vorgelegte Entwurf sah 1800 Fran⸗
ken vor. Geschlossen verlangle der Landesrat eine Er⸗
höhung des steuerfreien Betrages auf 3800 Franken. Dem
ist die Regierungskommission nicht nachgetommen. Sie
setzte einen steuerfreien Betrag von 2000 Franken fest.
Die Verordnung gilt ab 1. Januar 1926. In deh Jet
betrug der 3 Betrag 1000 Franken. enn fich
nun infolge der rückwirkenden Kraft vorstehender Verord⸗
nung ergibt, daß Lohnsteuer überhoben wurde, dann muß
Rücerstattung des zuviel erhobenen Betrages er⸗
olgen.
Der Abs. VI des 8 57, der eine Aenderung erfahren hat,
sautet nunmehr:
„Wenn sich am Jahresschlusse ergibt, daß das steuer⸗
pslichtige Einkommen eines Steuerpflichtigen nach Be⸗
rüchsichtigung der Abzüge weniger als 2000 Frauken be⸗—
träügt, so ist ihm die Steuer zurückzuerstatten.“
Als Abzüge gelten allgemein die Sozialabzüge und bei
Arbeitern noch die Abzüge als Werbungskosten. va
Als Sozialabzug gilt für den Steuerpflichtigen, seine
Ehefrau, sofern sie nicht selbst steuerpflichtig ist, und für
jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 1080 Franken
jährlich. Dieser Betrag gilt ab 1. Mai 1927.
Als Werbungskosten gilt für alle Arbeiter der Betrag
von 2400 Franken jährlich. Für Untertagearbeiter, Feuer⸗
arbeiter, Ärbeiter in Säures und ähnlichen Betrieben gilt
der Jahressatz von 3000 Franken. Auch dieße Beträge
gelten ab 1. Mai 1927.
Ein Empfänger von oposceiphen der sonst kein
steuerpflichtiges Einkommen hat, 3 sofern er allein
Iehn von seiner Jahrespension 1080 Franken ab. Sofern
er restverbleibende Betrag 2000 Franken unterschreitet.
besteht Steuerfreiheit. Ist er verheiratet und lebt seine
Frau noch, dann kommen weitere 1080 Franken in Abzug.
Sind Kinder unter 14 Jahren vorhanden, kommen für
jedes Kind je 1080 Franken in Abzug.
Ein Arbeiter zieht, wenn er allein steht, von seinem
Bruttolohne 10800 und 2400 Franken ab. Sind Frau und
Kinder untert 14 Jahren vorhanden, kommen die weiteren
Abzüge von je 1080 Franken in Frage.
Ein Untertagearbeiter oder ein Arbeiter in Säurebe⸗
trieben zieht, wenn er allein steht, von seinem Jahres—
bruttolohne 1080 und 3000 Franken ab. Sind Frau und
Kinder unter 14 Jahren vorhanden, kommen die weiteren
Abzüge von je 1060 Franken in Frage.
Wenn die restverbleibende Lohnsumme weniget a⸗
20640 Fronten berrdat, dann besteht Steuerfreiheit