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Schreiben des Reichsarbeitsministers gu
Gewerkderein
Der Reichsarbeitsminister. Berlin NW. 12. Juli 1927
II 6323 27. Scharnhorststr. 35
An den Gewerlverein christlicher Bergarbeiter
Saarbrücdcen 2.
Betreff: Bekanntmachung über Reichsbeihilfen für
elsaz⸗-lot hringische Rentenempfänger im Deutschen Reich
Im Anschlun an mein Schreiben vom 11. Vai ds. Irs
11 4334 27
Nummer 30
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erge
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Nachdem man nun allenthalben auf den Saar—
ruben dazu übergeht, das Schlagwort „Rationali—
ierung“ in Wirksamkeit zu bringen, mag es ange—
racht, ja notwendig sein, einmal jkizzenhaft die
jemmenden Einflüsse herauszustellen, die auf die
»fiektive Leistung einwirken, die aber infolgedessen
sich auch ungünstig auf die Arbeiterlöhne auswirken.
Und es mag von vornherein gesagt sein, daß, will
nan ein System, von dem man sich Vorteile ver
pricht, einführen, man auch alle diejenigen Vorbe
dingungen schaffen muß. auf die sich dieses naturnat
wendig aufbauen mun
J . Die Bergarbeiterlöhne im Saargebie
Bekanntmachung über Reichsheihilfen für elsuß⸗ In sgupuchic ä,e ane etunewe
35 5z‘ 3 ie sich aus der ultiplikation Leistung ma e
lothringische Reutenewntänger im Deutschen Reich dingesatz errechnen. Es ist eine rechnerische Selbst
Der Reichsarbeitsminister. verständlichkeit, daß, je nachdem jeder einzelne diesen
Zu ANr. 11 6323 27. 8 Faktoren zu oder abnimmt, der Gedingelohr
F steigen oder fallen muß, wenn es nicht möglich ist
Das Reich gewährt widerruflich Berechtigten, die Lei— 8 9
stungen der disehe lothringischen Sosialve icherung be. den einen Faktor auf Kosten des andern zu erhöhen
e nicht ani derenen im 863 Reiche Zunächst müssen wir uns mit dem Gedinge
—
Ndost der Arbeitsleistung die Löhne ohne weiteres
Soweit die Berechtigten auf Grund der Verordnung beeinflußt, während in den nachfolgend angeführten
über die Zahlung elsaß-lothringischer Knappschaftspen⸗ Puntten zunachst die Leist ung und dadurch in—
fionen vom 24. Wärz 1824 (Reichsgesetzbl. 1S. 371) oder dirett die Arbeuslöhne“ in Mirleidemchäft ge
der Berordnung zur Regelung der Sozialversicherung in 8 1 ge
Bezug auf Elsahz-Lothringen vom 31. Juli 1824 (RNeichs- ogen werden
gesetzbl. JI S. 671) oder im Wege einer freiwilligen vor⸗
läufigen Fürsorge von deutschen Versicherungsträgern an
Stelle der elsaß-lothringischen Leistungen eine Fürsorge
erhalten. werden Beihilien nicht gewährt.
1I. Wer von einem Träger der elsaß—-lothringischen
Unfal lversicherung eine Verletztenrente von wenigstens
einem Drittel der Vollrente oder eine Hinterbliebenen
rente bezieht, erhült eine Beihilse. Sie beträgt monatlich
16 RM. zu einer Vollrente oder Hilflosenrente,
12 RM. zu einer Verletztenrente von wenigstens zwe
Dritteln der Vollrente,
8 RM. zu einer Verletztenrente von wenigstens der
Hälfte der Vollrente,
b RM. zu einer Verletztenrente von wenigstens einen
Drittel der Vollrente,
5 RM. zu einer Hinterbliebenenrente.
Bezieht der Bexrechtigte mehrere Verletztenrenten aus
der elsaß-lothringischen Unfallversicherung, so werden die
hundertsätze zuiammengerechnet.
III. Wer eine Rente von einem Träger der elsaßj
lothringischen In validen⸗- und Sinterbliebenenver
ficherung bezieht, erhält eine monatliche Beihilfe von
ß RM. zu einer Invaliden⸗, Kranken⸗- oder Altersrente
4 RM. zu einer Witwenrente. Witwenkranlenrente. ode
Witwerrente,
3 RmM. zu einer Waisenrente.
IV. Wer von einem Träger der elsaß—-lothringischen
bnappschaftlichen Versicherung eine knappschaftliche
Pension oder Hinterbliebenenbezüge empiänagat. erhält ein⸗
monatliche Beihilse von
6 RVi. zu einer Invaliden⸗ oder Alterspension,
4 RM. zu den Bezügen einer Witwe,
3 RM. zu den Bezügen einer Waise.
V. Trejsen die Voraussetzungen für mehrere Beihilfen
nach den Zifjern 11 bis IVOfur denselben Empfänger zu—
sammen, so wird die Beihilfe nur einmal, und zwar zum
höchsten Betrage gewährt. Liegen außer den Voraus—
setzungen jür eine Beihilfe nach den Zijfern 11 bis IV
auih die Voraussetzungen für eine Beihilse nach der Be—
tannutmachung über Reichsbeihilsen jür saarländische Ver—⸗
sicherte außerhaib des Saargebietes vom 28. Sept. 1826
sNeichsarbeitsbl. Umtl. Teil S. 330) vor, so wird nur
eine Beihilse und zwar die höhere gewährt; ist die Bei⸗
hilije nach beiden Betanntmachuugen gleich hoch, so wird
die gewährt, die zuerst beantragt worden ist.
VI. Die Beihilfen zu den Leistungen der Unfall- In—
validen- und knappfschaftlichen Versicherung zahlt die sür
den Wohnort des Berechtigten zustandige Laudesversiche⸗
rungsanstalt. Die Beiblenan Berechtigte im
preußijschen * —ebietes zahlt
die Landt Astalt Rhein-—
provinz, im zil des Saarge—
bietes 55 uneannitalt
RPsalz.
VII. Anträge sind an die Landesversicherungsanstalten
ju richten. Dem Antrage find amtliche Unterlagen beizu⸗
sügen, aus denen sich die Voraussetzungen für die Beihilje
ergeben, 3. B. Bescheide des elsaß-lothringischen Versiche
rungsträgers, Postabschnitte.
VIII. Die Anträge auf Eritattung der gezahlten Bei—
hilsen find von den Landesversicherungsaustalten dem
Reichsversicherungsauat unmittelbar einzureichen. Auf An—
trag konnen ihnen Vorschufsse in angemessenem Umfange
zewührt werden.
IX. Die Beihilsen werden vom 1. April 1827 ab ge—
währt. Berechtigte, die ihren Wohnsitz nach diesem Zeit⸗
punit aus Elsaßz; Lothringen nach dem Deutschen Reich
nerlegen, erhalten die Veihilse von dem aus die Wohn
itzverlegung fsolgenden Monatsersten ab.
X. Das Reichsver Herungsamt beitimmt das Nähere.
Berlin. den 12. Juli 1827.
der Reichsarbeitsminister.
—M 0une.
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*
vrtorenrn
die Materialbeschaffung.
Als das wichtigste Material dürfte das Gruben;—
holz zum Verbauen der Arbeitspunkte und Strecken
angesehen werden. Dieses Holz muß zunächst
dauerndingenügender Menge vorhanden
sein, damit der Bergmann nicht gezwungen ist, durck
Drängen auf Leistung und Lohn sein Leben oder
seine Gesundheit zu riskieren, oder aber durch weit:
läufiges Holzsuchengehen seine Zeit zu ver—
jäumen. Das Grubenholz muß aber auch in gutet
Qualität und passenden Dimensionen
geliefert werden, so daß der Bergarbeiter nicht ge—
zwungen wird, das Verbauen mehrmals vorzu—
nehmen, weil die Hölzer nicht widerstandsfähig ge—
nug sind. Spröde Laubhölzer, weiche Nadelgipfel—
hölzer, ebenso krumme und astreiche Nadelhölzer
müssen wegen zu geringer Festigkeit ausgeschieden
werden. Gerade über die Holzbelieferung und -be—
chaffenheit auf den Saargruben ist in den letzten
Jahren schon viel geredet und geschrieben worden,
und auch heute bleibt noch manches zu sagen übes
dieses Kapitel.
Neben der Beschaffenheit des Verbauholzes ist
aber auch
die Lieferung des Materials
zur Herstellung der Gestängebahnen in
den Abbaustrecken vielfach ein Schmerzenskind, und
manche Tonne Kohlen mußte und muß durch diesen
Umstand ungefördert bleiben. Schwellen, Schienen,
Hakennägel, Drahtstifte müssen oft schwierig und
zeitraubend gesucht und herangeschafft werden. Sehr
oft werden diese Materialien dann nur in schlechtem
Zustande aufgefunden; alt, verbraucht, halb un—
hrauchbar, so daß sie kaum die Verarbeitung lohnen,
tommen sie zur Verwendung. Die Folge ist unnütze
Zeitverschwendung, mangelhafte Förderbahnen, auf
denen es dauernde Förderstörungen und mühsame
Schlepperquälereien gibt. Und das direkte Ende ist
Leistungs⸗ und infolgedessen Lohnrückgang. — Auch
die mangelhafte Beschaffenheit von Maschinen,
auf deren gutte Arbeitsweise das Gedinge doch auf—⸗
gebaut ist, führt sehr häufig zu Förder- bezw.
Leistungsstörungen, und deshalb Lohneinbußen. Bis—
weilen sind es direkte Konstruktionsfehler, bisweilen
aber auch Betriebsmängel, schlechtes Material,
schlechte Reparatur, ungeeignetes Schmiermaterial
und dergl. mehr, die diese Maschinen in ihrer Ar—
beitsweise behemmen und die nicht selten auf über—
triebene Sparmethoden zurückgeführt werden können.
Der Bergmann muß deshalb fordern, wenn sein
Lohn von Maschinen wie Förderhaspeln, Schüttel⸗
rutschenmotoren, Bohr- und Pickhämmern, Schräm—
maschinen usw. abhängig gemacht wird, daß diese
dann auch vollständig in Ordnung und in
gut wirkendem Zustande ihm zur Ver—
fügung gestellt werden. Hierzu gehört auch die ge⸗—
nügende Zurverfügungstellung von Betriebs⸗
kräften, wie Preßluft, elektrische Kraft udw., da⸗
mit auch die Maschinen voll zur Anwendung kom—
men. (Auch die in letzter Zeit mehrfach laut gewor—
denen Klagen über starkgasende BenzolGruben-Lo—
komotinen dürften hier erwähnt werden.)
Die gute Beschaffenheit des Gezähzes,
das ja bekanntlich dem Bergmann gegen Bezahlung
geliefert wird, ist ebenfalls von großem Einfluß auf
die Arbeitsleistung, und auch auf diesem Gebiete
wurde schon in den letzten Jahren viel geklagt. Das
Gezähe muß handlich nach Form und Gewicht
jein. Weder zu schwer noch zu leicht, damit es auf der
einen Seite den Körper nicht unnötig ermüdet, auf
der anderen aber auch den gewünschten Effekt ge⸗
währleistet. Außerdem muß das Material ein gutes
sein, weder zu hart noch zu weich, so daß die Ge⸗
zähestücke, wie Stockhauen, Keilhauenspitzen, Beile
usw., nicht schon nach wenigen Schlägen entweder
ausspringen oder sich umbiegen. Schlechtes Gezähe
wirkt einerseits ungünstig auf die Leistungs- und
Lohnbildung, andererseits wird dem Arbeiter unnüt
das Geld hierfür aus der Tasche genommen
Endlich kann ouch
die Förderung,
der Abtransport der Kohle nach dem Hauptsförder—
schacht und die Gestellung von Leerwagen dem Ar—
beiterlohn zum Verhängnis werden. Und auch auf
diesem Gebiete liegt manches im argen. Die stän—
digen Redensarten der Arbeiter: „Es fehlt bei uns
an Förderung', ist nur zu bekannt, und wie oft haben
nicht am Monatsende, wo man den Lohn schon sicher
Jlaubte, plötzliche Förderstörungen diesen um ein Er—
sebliches aufgefressen. Der Zustand der Förderwege,
zauptförderstrecken, Bremsberge und Stapel, spielt
hierbei eine große Rolle. Diese Strecken müssen, sei
es in bezug auf den Ausbau, sei es in bezug auf die
Förderbahnen, in bester Ordnung gehalten
werden, damit ein regulärer Gang der Förde—
»ung gowährleistet mird denn es ist nicht anqgängia
Es braucht in diesem Zusammenhange nur neben—
»ei erwähnt zu werden, daß auch eine Durchschwän—
gerung der Grubenwetter mit Kohlen- oder Ge—
teinsstaub, Bildungen und Duldungen von
Wasserlachen und Tümpeln an UArdkbeits—
tellen und in Förderstrecken Leistung unt Lohn zu
beeinflussen geeignet sind.
— Einen ganz hervorragenden Einiluk auf di—
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