Full text: Der Saarbergknappe (3 [1922])

Sene . Nr. 20 
— —— — — — 
Oktober 16020 auf 3.226 Mark erhohl. Wenn bei gleich⸗ 
bleibenden —— Leistungen bei Einführung der 
Fdanlengchlung diese Beitrãge wieder auf 230 Franla her⸗ 
yesetzt wurden. so ergibi sich schon aus der borcusge⸗ 
dangenen Entwicklung, dach dieselbben dauernd nicht aus- 
reichend sind. 
Wenn das O. B. A. in der Begründung zu dem Beschluß 
vom . 12. 1821 behauptet, die Gelder des S. K. B. waͤren 
außze rhalb des Saargebietes gefaͤhrdet, so verkennt es, daß 
der 8 54 des H. G. in Verbindung mit den entsprechenden 
Bestimmungen des B. G. B. und des —— Ausfüh⸗ 
rungsgesetzes zum B. G. B. für die Anlegung von Wuͤndei- 
Dder gilt. Rach 8 11, Abs. 1, 2. Satz der Satzung des 
* R. v gelt“en diese Bestimmungen auch für das bon die 
sem zu verwaltende Vermögen. 
Die Verordnung der Regierung vom 3. August 1021 über 
bie Abãnderung der Justiggesehe und der nachstehend ge⸗ 
nannten Eingelgesetze, die eine Abänderung der 88 1807, 
1808, 18168 B. G. B. Siehe Amtsblatt Nr. 11/21) vorsieht, 
indert an dieser Rechtslage nichts) 
Die unter Ziffer IIl angeführten Gründe des O. B. A. 
zu dem Beschlusse vom 22. 12. i928 stehen mit der Prũfung 
der Frage, ob durch die Kündigung des Rüchversicherung⸗ 
bertrages die Interessen des Lereines geahrdet find, in 
einem ursüch ichen Zusammenhang. uf Grund des 
Wschluß von Verlirãgen innerhalb des gesetzlichen Rahmens 
Selbstoerwaltungsrechts der Versiche rungstrãger ijt der 
deren eigene Angelegenheit. Dem O. B.. jtehen dabei nur 
————— zu, die, um jeden Mißbrauch vorzu⸗ 
beugen. mit desonderen Rechtsgaranen umgeben find. 
Das O. B. A. bestreitet aber, daß die Freizügigkeit der 
knappfchaftsmitglieder irgend wie in Gesuhr sei. Die 
Frage der Freiguüͤgwleit sei durch das Pr. K vollstãndig 
hat laut Riederschrift über die Sitzung des Kr 
chaftsporstandes vom 6. Januar aee r 8 8 
O. B. A. ertlärt. 
Vewiß fieht 8 82 des K. G. eine Verpflichtung zur Ueber⸗ 
hme der Ritglieder eines Vereins n einen anderen 
Lerein unter gewissen Voraussehzungen vor. Aber diese 
—A gelten nur für Preußen. Sie gelten nicht 
einmal für die Regelung der Wandermotglieder zwischen 
dem S. K. B. einerseits und dem Frankenholger und 
St. Ingberer K. V. andererseils. 
Dann steht nicht ein mal fest, ob der z 82 des K. G. nach 
Lösung des Rüůckdersiche urgevertrages für die Regelung 
des gegenseitigen Verhalinisses zwishen dem Se . 
den uͤbrigen preußischen Vereinen fuür die jfernere Zukunft 
noch in 3 kommt. 
Bestrebungen auf Lösung aller wirtschaftlichen Verbin⸗ 
dungen mit dem übrigen Beutschand sind im Gange. Be— 
rerts in dem Schreiben der Regierungstommission an die 
Verwaltung des S. K. V. vom 8 Juni 18920 wurde hinsichi⸗ 
lich der Urteile von Sogialgerichten des übrigen Deutsch⸗ 
ands angeführt, ‚weiterhin sind die ürletie der außerhalb 
des Saargebietes legenden Gerichte nicht zwangsweije vdll⸗ 
tredbar im Saadgebiet“. Wag dieser Satz durch das Ab⸗ 
ommen zwischen der Regierungskommission des Eaarge⸗ 
biets und der deutschen Regierung abgeschwächt worden 
ein, so sind aber andere Aeußerungen bemetteneiveti. In 
dem 10. periodischen Bericht an den Völkerbund wird cu, 
zeführt, daß die Bevölkerung „von jetzt an einer völlig selbst⸗ 
tändigen Regierungsform ünterwörfen werde“. Die Auto⸗ 
nomie wäre jedoch nicht zu verwirklichen, wenn die Ban⸗ 
den, die das Saargebiei mit dem Deutjschen Reich, Preußen 
und Bayern verknuͤpft, nicht nache nander gelöst würden umd 
wenn die Bevölkerung, bei welchem Grad das auch sei, von 
der edörde außerhalb des Saargebietes abhängig bliebe. 
Es jci offensichtlich, daßß die deutsche, preußsche und baye⸗ 
rische Gesehgebung andererseits uin so mehr voneinander 
rre e'oe weiter die Jahre hingeben werden.“ 
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zeun, deren Sinn nicht mißzuverstehen 
eigrlen, daß die Sicherungen, die der Z 82 K. G. zur 
luirechte rhaltung der Freizügigkeit vorsiett, in Zukunft 
nur noch auf vertraglichem Wege zu erreichen sein werden. 
Das ist aber nur möglich, wenn der Rückverficherungsver⸗ 
rag aufrecht erhalien bleibt. Der Abschluß eines neuen 
Vdertrages kann nicht einseitig ditnert. sondern muß 
xgenseitig vereinbart werden. Es wird jede Verhandlungs⸗ 
nögl:chkeit erschwert oder unmöglich gemacht, wenn durch 
dehoördiiches Eingreifen Verträge geloͤst werden, deren 
Jufrechterhaltung von einer Vertagsparte; als Voraus- 
etzuung für die Freizügigkeit bezeichnet werd. 
DTann widerspricht die Lösung des Rückversiche rungsver⸗ 
vages den Bestimmungen des Versailler Vertrages über 
as Socargebiet. 
Roch z 24 der Bestimmung des Versalller Vertrages über 
das Saargebiet werden ee der Einwohner des Saar⸗ 
bietes in Versicherung⸗und Rentenangelegenheiten 
8 leine Bestimmung des gegemvärtigen Vertrages be⸗ 
cührt, gleidwiel. ob diese Rechte bei Inkrafttretung des 
zegenwärtigen Vertrages erworben oder im Bestehen be— 
riffen sind oder entsprechende Anwartschaften bestanden 
* und gienrer ob sie auf irgend cinem deutschen 
ersicherungssnitent oder auf Rente irgend welcher be— 
uFen— 
Der d tann hier außer Acht bleiben, weil er das ma⸗ 
ertelle Recht nicht ändert.) 
Unter dem Rechte im Sinne dieser Bestimmung ge— 
hören aber auch die Rechte über geldiiche Sicherungen der 
dersicherungsleistungen und uneingeschränkte Aufrechte rhal- 
ung der Freizügigkeit der —8 Als Er⸗ 
ee dieser Beftimmung haben die Verbandsmächte 
vor Unterzeichnung des Friedensvertrager noch feierlich 
irklärt, daß sie besondere Sorgfalt daran verwandt habem, 
den Einvohnern des Gebietes selbst jeden materiellten oder 
moralischen Schaden zu vermeiden. 
Daß cher als Folge der Lösung des Rüdverficherunas 
bertrages den —— Echãden alle 
—— werden, ist bereits angeführi. 
sei festgeftellt, die Vorous 
Ar Nündigung des —SE — des S 
Funt R. V. B. nicht gegeben sind und daher der VLe 
ieö O. V. A. decs reilichen Grundiage entbehtt. 
eratnadber 
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Aus dem Vereinsgebiet 
Eisenbahnbeschwerden aus dem Hochwalb. 
Umsere Kameraden aus den Hochwaldzahlstellen hat 
en auf dom Rechtschutzbiro Veschwerde geführt über 
eringes Entgegenkomnien der verschiedenen Fahrkar- 
enausgaben. Dieselben machten dei der Aussuͤhrung 
on Arbeiterfahrkarten sehr oft Schwierigkeiten. Die⸗ 
erhalb wandte sich nun das Roechtschußbüro an die 
kisenbahndirektion Trier mit einer Eingabe, in 
velcher auf die erhobenen Beschwerden hingewiesen 
ind Abhilfe erbeten wurde. Daraufhin ging von der 
kisenbahndirektion nachstehende Anfwort ein, die wir 
7 betr. Kameraden angelegentlichst zur Kenntmie 
n 
Rach der angestellten Untersuchung kamen die betr. Ar 
viter in Rascheid zum Fahrlartenschalter und zeigten 
descheinigung vor, daß sie wegen Familienderhältnissen 
ie Rückfahrt an dem vorgeschriebenen Tage auf die Ar⸗ 
eiterrüdfahrkarten nicht hätten antreten koönnen. Nach 
vn tavifarischen Bestimmungen dann aus solchen An⸗ 
ãssen die Benutzung der Arbeiterücksahrkarten an ande⸗ 
en als den vorgeschriebenen Tegen nicht gestattet wer 
en. — Die Station bann die Benutzung von Apbeiter 
ũckfahrkarten an andeven Tagen gestatten bei: 
a) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, b) Unter⸗ 
wochung der Arbeit durch Natuverognisse Eintritt un⸗ 
mũnftiger Witterung. Erkrankung des Arseitneberg 
nNationalbewußtsein. 
Wir lieben nuser Laud und Voll, es ist das 
uEn ser e. Wir e nus aber auch verant⸗ 
vortlich für sein Leben und Gedeihen in Gegen⸗ 
vart und Zukunft. Wir ghauben auun⸗— 
er dentsches Vaterlaud, au unser 
»eutsches Volk und wollen, dan es ein Volk sei, 
einer sprachlichen und geistigen Eigenart froh 
ewußt, in —AV— Sinn und 
ralisßen Bewußtsein, nach der 
pesten Ordnung und nach bester sozialer und 
virtschaftlicher Wohlfahrt strebend. 
Dritter Berliner Arbeiterlongreß 1018.) 
Nicht bloß eine Wirtschaftsgemeinschaft, in der 
vir unser materielles Dasein fristen, ist die 
Lation, nicht bloß eine staatliche Gemeinschaft, 
n der wir unsere Kulturzwecke gemeinschaftlich 
instreben, nicht bloß eine Kulturgemeinschaft 
igener Sprache und Geschichte — das Vater⸗ 
and ist mehr. Als Schiksalsgemein⸗— 
qch aft hat es ein neuerer Forscher bezeichnet. 
Paul de Lagarde trifft sich mit ihm in der 
Auffassung, daß die Entstehuug der Rationen 
nicht das Werk des blinden Zufalles ist. Sie 
vachsen auf Grund von geschichtlichen Ereig⸗ 
tissen, die wieder unterliegen dem Walten der 
zorsehung, welche ihnen ihre Ziele uud Wege 
veist. Und darum fühlen wir uns unserm 
euischen Staatswesen, unferer deutschen Nation 
As dem Vater lande zugetan, nicht weil es 
ins Vorteile bietet, nicht darum, weil wir ihm 
ür Wohltaten dankbar zu sein haben, nicht allein 
im der Schönheit des Landes willen oder aus 
Fhrfurcht vor dem Staatsoberhaupt — wir sind 
n diese Nation hineingeboren, in ihr aufgewach- 
en, haben den Charakter des Volkes angenom⸗ 
men und strömen ihn in unserm ganzen Wirken 
vieder aus. Diese Vaterlandsliebe erwächst in 
zer Verknüpfung mit einer religiösen, mit einer 
hristlichen Weltauffassung⸗ 
NAahrhuch der chriftlichen Gewerkschaften 1916. 
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srholungsurlaub unter Forigewährung der Bezüge, Ein— 
tellung oder Einschränkung des Betriebes und bei Wie— 
veraufnahme der Arbeit in diesen Fällen. ch) Verschie— 
ng des dienstfreien Tages wegen Schichtwechsels auf 
inen anderen Wochenbag. — Die Richtigkeit muß vor 
Ien Dingen von dem betr. Arboiter nachgewiesen wer⸗ 
en. Kann er dieses nicht, so wird ihm auch zu Recht 
ie Benutzumg der Arbeiterrückfahrkarte versagt werden. 
die Karben werden in den Fällen zu 2Vc von der Station 
ũltig geschrieben. Die Gültigkeitsdauer der Karten von 
Tagen wird hierdurch nicht berührt. — Die Fahrbarten⸗ 
usgabe Rascheid hat zu Recht die Ausgabe von Arbei— 
errückfahrbarten versagt, woil keiner der vorgenannden 
zründe vorlag. Ich betone nochmals, daß wegen Fami⸗ 
ienverhãltnissen Arbeiterrũckfahrkarten auf keinen Fall 
ewãhrt werden. — Ersuche erg., Ihre Mitglieder hier— 
zuf besonders aufmerksam zu machen, damit künftighin 
erartige Aueinandersetzungen und unnõtiger Schrift⸗ 
vechsel vermieben werden 
Unlexrschrift. 
—7 
Zum Deputatkohlenbezug auf den oberen Gruben. 
Bezüglich des Bezuges von Deputatkohlen ist auf 
en oberen Gruben des Saargebietes ein gewaltiges 
durcheinander entstanden. Eine Anzahl Ausweisscheine 
um Beauge von Deputatkohlen waren auf Gruben 
usgestel't von denen ein Bezug mi mit der größten 
Zchwierigkeit möglich gemacht werden konnte. Hinzu 
am, daß Kameraden ihre Ausweiskarten zum Ab— 
holen der Kohlen mit dem Fuhrwerk geschrieben be— 
kamen. Vielen Arbeitern stand ein Fuhrwerk nicht 
aur Verfüngung und konnten dieselben auch in ihrem 
Samataa, 2M. Dai 1022. 
Att sich ein solches nicht beschaffen. Im Auftrage der 
dameraden hat der Gewerkverein sich an die General 
ireltion nach Saarbrücken gewandt. Von dort ist 
unmehr die nachstehende Aniwort eingetroffen: 
Saarbrücken. den 4 Wai toge 
An den 
Gewerlkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands, 
NReunkirchen / Sar. 
Ich bestätige den Empfang Ires Schreibens bvom 20. 
Ipril und —* Ihnen davrauf mit, daß seder Berguda nn 
wer den Liefermodus seiner Kodien selbst bestmmen 
ann. d. h. sich für den Eisenbahn⸗ oder Landabsatz aus⸗ 
usprechen hat. Für den Saudabsatz ist die Liefer⸗ 
rTube nur die dem Wohnort zunãchst geiegene Grube 
ũr den Eifenbahnabfatz die Arbeitegrube. 
Sollte bei den Inspektionen in der Ausführung diesen 
ßorschriften Irttuͤmer unterlausen sein, so können die 
elben durch den Verificatent, bei welchem die Arbeiter 
wecdmãhigerweise vorzusprechen haben, berichtigt werdem 
Waa den Landabsabezug anbe laugl, haben wir gug 
krleichterung bei der Rachforschung der zunãchft gelege⸗ 
en Grube eine Kemeindeverleilung aufgesieut, durch 
velhe die Ortschaften Münchtwies Daulemech Vrenen 
ach usw. der Grube Frankbenholgz zugewiesen find. — 
die Arbeiter von Kohlwald, sowie die jeu? gen von Fran⸗ 
enhols müsfen denmch von diefer leßteren Grube ihr⸗ 
bohlen begiehen. Wenn Fee Arbeiter bei 
tohswald eingetragen find. so ktegt dort ein Irrtum 
or, A Verificateur, wie schon gefaal au berich⸗ 
Hen 
ũglich des Eisenbahnabsatzes st es, wie Sie selbs 
3 manchen Begugoberechligken micht 
3 
iegemein n i n solcher ist 
edoch auch berertg eße ñber 1 Jahr vorgesehen worden 
ind ist geregelt durch ein Schreden, da⸗ sümtliche In⸗ 
peltionen besihen. Gemãß die sem Rundschreiben hat 
er in Frage bommende Ärbeiter ein auf der Grube 
rhãltliches FJornrular ausgzufüllen und un durchlau⸗ 
end bei der Inspettion, einzusenden — 33 Prüfung 
vird die Umschreibung bvorgenommen. 
Vie Sie aus diesem Schreiben ersehen. Bunen dis 
ãmtlichen in Ihrem Briese beschriebenen Hindernisse be 
r Arbeitsgrube durch die Bergeuie fe erledigt 
—AAA 
Hochachtend 
gea Unterschrift. 
Wir möchten unsere Kameraden bitten, diese Ant« 
vort aufmerksam durchzulesen. Es wird den einzel⸗ 
jen Arbeitern möglich gemacht, auf den Gruben ihre 
Angelegenheiten bezüglich des Bezuges von Deputab⸗ 
ohlen selbst zu regein. Sollten trotzdem auf einzelnen 
Inspektionen noch Schwierigkeiten gemacht werden, so 
mögen die Kameraden uns davon verständigen. Wie 
uns weiter bestimmt versichert wird, sind von Saar⸗ 
brücken aus an die einzelnen In spektionen nãhere An⸗ 
veisungen erqgangen 
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— 
Von den Arbeitsstätten 
der Kameraden 
Srube Schwalbach. Von einem unserer Kameraden 
vird uns folgendes mitgeteilt, Im Laufe des Monates 
März d. Is. meldete der Sicherheissmann Kevon Abteilung 
z den Kameraden L. beim Abteiluugssteiger H. wegen 
Vinde rleistung. Der Abteilungssteiger moach!e den ane 
toden 8. auf diese Meldung aufmerksam. Daraufhin stellto 
der Kamerad L. den Sicherheitsmann K. zur Rede. Der 
Sicherheitsmann leugnete es, diese Angaben beim Wien 
ungssteiger gemacht zu haben. In der Belogschaftsver⸗ 
ammlung in Hülzweiser im Saale Strauß verledigte sich 
der Sicherbeitsmann der Belegschaft gegenüber, daß er 
olche verräterische Angaben nicht gemacht haber“ Am 
arauffolgenden Montag forderte unser Kamerad L. den 
Sicherheitsmann K. auf, gemeinsam zum Ahte; lungssteiger 
nuf sein Büro zu gehen, um dort die Angelegenheit at 
Ristellenr. Der Abteilungssteiger dolumentierte hier in 
segentwart des Sicherheitsmannes und des beschuldigben 
d., daß der Sicherheitsmann tatfächlich den Kameve V 
vegen Minderleistung gemeldet hat. Auch hier leugnete 
s der Sicherheitsmann. Er stellte sogar den Wieilungs⸗ 
teiger als Lügner hin. Davaufhin wurde der Sicherhens⸗ 
nann in feiner Form aus dem Büro geworfen. Am 
iächstfolvenden Tag wurde von Zeugen, die bei dem 
siche rheitsmann K. auf derselben Schicht gearbeitet baben 
ekundet. daß er wirklich diese unberechtigte. schmußige und 
errãterische Meldung dem Steiger gegenüber gemacht hat. 
Wenn Sicherhetsmänner es wagen, ihre Kameraden zu 
erfgufen. dann kann man nicht mehr viel von den Be⸗ 
egschaftsmilgliedern verlangen. Es ist, geradezu gemein⸗ 
venn ein Kamevad den andern anschwärgzt und noch viel 
jemeiner, wenn Sicherbeitsmänner dies tun. In der 
eutigen ernsten Zeit wäre es angebracht. wenn die Be⸗ 
egschaftz mitglieder wie die Kletten zusammenhalten wür⸗ 
en Sameraden! Wo bhleibt das Solidarifätagefüßt 
Tauschmänner. Kamerad Paul Wieprecht aus Mit⸗ 
elbexbach. in Arbeit auf Grube Dechen. sucht Tauschmann 
Hauer) zur Verbegung nach Grube Wellesweiler. Mel—⸗ 
uungen an das Bezirksbüro Neunkirchen (Wilhelmstr. 7). 
Schlepper Franz Mayer aus Saarbrücken 8 (Malstatt) 
ucht Tauschmann zur Verlegung von Grube Mahbach nach 
em Hafenamt Saarbrücken. Meldungen an Rehaktion. 
waochungen 
eche vom 14. bis 20. Mai) 
Do 
3 
— — 
Ation ver⸗.Jakbksb Michely, Saarbrũcken. 
Oruck: Saarbrücker Oruckerei⸗ und Verlags⸗ 
Gesellschaft m. b. H. Saarbrücken. 
Jerl. des Gewerkvereins christl Bergarbeiter Deutschlanda
	        
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