Full text: Der Saarbergknappe (3 [1922])

Sanistag, den 20. Mai 1022. 
nit eigener Verwaltung die Verwaltungskoften, die sich 
ioch um die Kosten für Vorstandsfitzungen und Generalver— 
ammlungen, Sitzungen der Geschäftsausschüsse usw. ver⸗ 
mehrten, selbst tragen, so kommen die Verwaltungslkosten 
auf mindestens 400 000 MA. (Gegenwärtig gählt die Kasse 
etwa 1650 Mitglieder. Die Verwaltungsarbeiten sind auf 
das Mitglied umgelegt, höher, als bei der Per.sionskasse A. 
Das erklärt sich aus der Verteilung der Miiglieder in die 
verschedenen Abteilungen und Berufsarlen und die ge— 
einge Zahl derselben) Diese Verwaltungskosten würden 
annähernd ein Drittel der Einnahmen Beiträge des Werks⸗ 
besitzers und der Versicherten) und über 80 Prozent eller 
Ausgaben betragen, oder auf das Mitglied umgerechnet, 
jährlich über 200 Mark. Dabei hätte das Mitglied noch 
damit zu rechnen, daß die Kasse bei einer Verseibständigung 
1. nicht lebensfähig gehalten werden lönnte; 
2. die Herstellung einer Freizügigkeit mit der Reichs⸗ 
Versicherungsanstalt in Bexlin unmögich wäre. 
Eine am 8. Mai stattgefundene Tagung der Knapp⸗ 
chafisältessen des Gewerkvereins nahm zaur Angestellten— 
versicherung im Knappschaftsverein folgende Stellung ein: 
Die Altesten lehnen die Absicht einiger Vertreter der 
Angestellten und des Werksbesitzers auf Schaffung eines 
besonderen Vorstandes für die Angestelltenversicherung 
im Interesse der Angestellten sebbst ab; sie sind bereit, 
den Angestellben die Wahl eigener Aeltesten zuzugestehen 
und räumen ihnen auch einen Sitz im Vorstand, evbtl. 
durch Erhöhung der Vorstandsmitglieder auf 8, ein, aber 
nur unter der Voraussetzung, daß im Vorstand nicht mehr 
nach einfacher Stimmenmehrheit, sondern getrennt in 
der Weise abgestimmt wird, daß ein Beschluß nur gu— 
stande kommt, wenn auf jeder Seite die Mehrheit der 
Vertreter demselben zustimmt. 
Sie kreten ferner um eine bedeutende Erhöhung der 
Renten in Mark und die Gewährung einer Teuerungszu⸗ 
iage, eotl. in Franken, die durch ein Umlageverfahren 
zedeckt wird, ein, lehnen aber die Umwaundlung der Bei⸗ 
räge und Leistungen nach dem Vorbild der Arbeiter— 
bensionskasse aus rechtlichen, versiche rungstechnischen 
Bründen und mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der 
Erhaltung der Freizügigkeit ab. 
Diese Beschlüsse gehen weiter, als die Forderung der 
Angestellten. Sie ermöglichen den Angestellten ein Mit— 
destimmungsrecht in allen Fragen, also auch in denen der 
Krankenkasse und der Reichs-Invalidenversicherung, garan— 
nsieren ihnen die Lebensfähigkeit der Kasse und die Frei— 
zügigkeit und verhelfen den Angestellten zu mindestens 
denselben Bezügen, wie sie durch die Umwandlung von 
Mark in Franken haben würden. 
Lehnen die Angestellten dieses Angebot ab, können sie 
die restlose Lösung der Kasse durchführen, haben dann aber 
alle Verwaltungskosten zu tragen und die Verantwortung 
ür das Schicksal der Kasse selbst zu übernebmen. 
„Der Saar Bergknappe“ 
Die Beschaffung n zweiten Tiefentherapie-Apparates 
ir das Krankenhaus Quierschied wird genehmigt 
Der Vorstand erklärt sich mit der Neubildung eines 
dursprengels Wemmetsweiler und der Uebertragung dieses 
dursprengels an den prakt. Arzt Dr. Neuhauser in Wem— 
netsweiler einverstanden. 
Der Ort Uchtelfsangen wird dem Knappschaftsssargte Sani— 
ätsrat Dr. Büsch in Illingen, der Ort Miche!sberz dem 
enappschaftsarzt Dr. Schmitt in Merchweiler zugeteilt. 
Die Anträge auf Bildung eines 8. Kursprengels Neun— 
irchen und eines 2. Kursprengels Otiweiler werden 
ertagt. 
Der Autrag auf RNeubildung eines Kursprengels Hei— 
igenwald wird abgelehnt, da ein Bedürfnis zur Zeit nicht 
nerkannt werden kann. 
Zur Vorbereitung eines mit den elsaß lothringischen 
dnappschaftsvereinen abzuschließenden Gegenseitigkeitsver— 
zältnisses wird ein Ausschuß, bestehend aus den Herren 
rzleury, Cubinot, Knappschaftzältester Wagner und Dörr 
ebildet. 
Eeite 8. Nr. 20. 
wufgegangen. Nach einem wahrscheinlich zu erfolgenden 
lusgleich hätten die Witglieder des S. K. V. für die gleichen 
Beiträge auch die gleichen Leistungen, wie die andeven 
beitglieder des R. K. V. erhalten. Es ist somit erwiesen, 
ind soweit es noch erforderlich ist, wird i— unter Beweis 
gestellt, daß das Vertragsverhältnis des S. K. V. zum R. 
d. V. für die Vereinsmitglieder leinen Nachteil, sondern 
in Vorteil und das vor allem in der Zukunft sein wird. 
Für die gegenteilige Behauptung in der Begründung des 
Beschlusses des O. B. A. vom 22. 2. 1921, daß seit 1917 die 
belastung des S. K. V. beim K. R. V. erheblich gewachsen 
ei, bieden wir das Zeugnis des Versicherungsiechnikers 
derrn Dr. Neumann. Charlotienbura-Beorlin. Schiller⸗ 
traße 122, an. 
Die Lösung des Vertragsverhältnisses des S. K. V. zum 
d. R. V. hätie somit zur Folge, daß der S. K. V. zu seinem 
zchaden ohne Rückversicherung wäre. Wenn eingewandt 
verden sollte, daß das bisher in dem geschilderten Umfang 
nicht war, so trifft das nicht voll zu. 
Zunächst hat der K. R. V. satzungsgemäß die Gewährung 
»er in der Satzung vorgesehenen ze gavantiert. 
Dann würde, wie schon angedeutet, aber durch ein Aufgehen 
des S. K. V. im Reichsknappschaftsoerein nach einer ge⸗ 
vissen Ausgleichung für die gleichen Beiträge auch gleiche 
deislungen gewährf. Die Gewährung der Pension beim 
S. K. V. in Franken und beim R. K. V. in Mark würde 
vach eingetretener Stabilisierung der Währungen dafür 
ein Hindernis bilden. Einer Beibehallung der Rückver—⸗ 
icherung und ein späteres Aufgehen im R. K. V. würden 
die Z534 und 24 des Statuts des Versailler Vertrages über 
as dareg nicht entgegen stehen. Im Gegenteil läßt 
ich die Lösung des Rückversicherungsvertrages als eine 
vefährdung der vertraglich garantierien Rechte der 
dnappschaftsmitglieder nicht mit den Bestiumungen des 
hersailler Vertrages über das Saurgebiet in Einklang 
ringen. 
Würde der Rückersicherungsvertrag rechtskräftig gelöst 
und ist ein Aufgehen des S. K. V. im R. K. V. ausge⸗ 
chlossen, so würde der Sgarbrücker Knappschaftsverein für 
ie In aene der Mittel zur Deckung seiner Auslagen 
ediglich auf dse Einnahmen des Arbeitgebers und der 
dnappschaftsmitglieder angewiesen sein. Das würde sich 
ber für die Sicherstellung ausreichender Leistungen der 
Arbeiterpensionskasse nachteilig auswirken. 
Die Pensionskasse des S. K. V. ist mehr als andere 
leichartige Kassen belastet. Auf 1000 Beitragszahler, bei 
hr gegenüber den anderen Kassen kommt mindestens die 
oppelte Zahl Rentenempfänger und damit eine doppelte 
belastung der Beitragszahler in Betracht. Während die 
rößeren Knappschaftsvereine Deutschlands, die nach dem 
dapitaldeckungsverfahren vorgeschriebenen Reserven voll 
jaben, fehlten dem Saarbrücker Knappschaftsverein bei 
zinführung der Frankenwährung etwa 60 Progent für die 
Dechung des Fehlbetrages in Mark. Der preußische Staat 
ommt für die Dauer der Unterstellung des Saargebietes 
inter den Völkerbund durch Zäahlung einer jährlichen 
Summe (siehe Preußzisches Gesetßblait Nr. 50/21 6. 494 
s. 12 182) für den Fehlbetrag auf. Damit ist auch dem 
4, 3. Satz des Statuts des Versailler Vertrages über das 
aargebiet Rechnung getragen. 
Durch den Uebergang von der Mark zur Frankengahlang 
n der Pensionskasse hat sich die Rücklage der Pensionskasse 
iach dem Tageskurse berechnet, derart vermindert, daß 
ie gesamten Rüchlagen der Pensionskasse gegenwärtig 
aum ausreichen dürften, um die fortlaufenden Verpflich— 
unçcen der Pensionskasse für e in Jahr zu decken, während 
ie nach dem Kapitaldeckungsverfahren murdestens für 10 
Jahre ausreichen müßten. 
Es wird gegen diese Feststellung nicht eingewandt wer⸗ 
den lönnen, daß das Deutsche Reich verpflichtet sei, ge— 
mäß 84letzter Satz des Stätuts für das Saargebiet die 
ehlende Frankenreserve zu zahlen, weil die Haflzeit des⸗ 
elben mit dem 81. 12. 1820 ablief, also eine Garantie 
ür die Zahlung der Pension in Fräanken nicht besteht. 
Bliebe der S. K. V. somit nach endgültiger Lösung des 
Rückversicherungsverktrages auf sich selbst angewiesen, so 
wväre die Aufsichtsbehörde verpflichtet, umgehend eine 
Nachprüfung der geldlichen Sicherheit der Pensionskasse an⸗ 
zuordnen. Bei richtiger Auslegung des 8 40 Abs. 2 des 
d. G. würde die Behörde die Anwendung des Anwart 
chaftsdeckungsverfahrenz anstelle des Kapitaldeckungsver⸗ 
ien vorschreiben müssen, um die dauernde Leistungas⸗ 
ihigkeit der Pensionskasse wirklich sicherzustellen 
Die Folge wäre aber, daß die gegenwärtigen Grund— 
ensionen entweder noch herabgesetzt oder die Beiträge 
vesentlich erhöht werden niüßten, falls nicht beides zu 
leicher Zeit zu geschehen hätte. Das würde unter den 
dnappschaftsmitgliedern aber eine ungeheure Erregung 
servorrufen, zumal dese dann mit Recht dieses als eine 
zolge der Kuͤndigung des Rückversicherungsvertrages an—⸗ 
ehen könnten. Selbst wenn das Kapitaldeckungsverfahren 
eibehalten würde, müßte bei gleichbleibenden Leistungen 
chon im Laufe der nächsten Jahre zweifellos eine Erhöhung 
»er Beiträge, ohne Shoͤhung der Leistungen erfolgen. 
Die Pensionskasse steht geldlich ungefähr wieder auf 
zleichem Stande, wie nach 1880. Die gegenwärtigen ver— 
sältnismäßig hohen Einnahmen derselben sind erklärlich 
tus der um etwa höheren Mitaliedschaft gegenüber der 
Vorkriegszeit. 
Welche Wirkung aber die gleichen Geldberhältnisse nach 
18900 auf die Steigerung der Beiträge haälten, exrgibt fol⸗ 
yxndes: Die Leistungen der Pensionskasse, wie sie die 
Satzung von 1800 für die Arbeiterklasse 1 vorsah, blieben 
»is zur gegenwärtigen Stunde zahlenmäßig im wesent⸗ 
ichen unveräudert mit der Maßgabe, daß durch die Satzung 
om 21. 8. 1907 die Reichsinvalidenrente neben der Knapp— 
haftspension unverkürzt ausgezahlt und ein Wartegeld 
indeführt wurde 
Der Geloͤwert des Erholungs⸗ 
Urlaubs d. deutschen Bergleute 
Der Gewerkverein hat seit Jahrzehnten für Ein— 
ührung eines Erholungsurlaubes gestrebt. Der Ar— 
eitsgemeinschaft der vier Bergarbeiterverbände ist 
s nach harten Kämpfen gelungen, in Deutschland ein 
teichssurlaubssabkommen im Bergbau 
ustandezubringen Zur Hebung der Gesundheit und 
Urbeitsfreudigkeit ist der Erholungsurlaub unent⸗ 
zehrlich. Deshalb muß er erhalten bleiben. Die 
Erhaltung, und Weiter gewährung erfordert aber 
newerkschaftliche Opfer. Jede Schwächuna der ver 
ragschließenden Bergarbeiterverbände gefährdet 
as Reichsurlaubsabkommen. Die Unionisten und 
zyndikalisten, die scharfe Gegner der Arbeitsgemein— 
haft im Bergbau sind, mithin auch der Tarifperträge 
ind des Reichsurlanbsabkommens, arbeiten bewußt 
ruf eine Schwächung der Zentralgewerkschaften hin 
ind untergraben dadurch auch die eigentliche Grund⸗ 
age des Reichsurlaubsabhkomimens. Was das für die 
Zergleute zu besagen hat, zeigt recht anschaulich die 
icchstehende Zahlentafel. Es ist daher Pflicht aller 
sitglieder der Zentralgewerkschaften, überall das 
irbeiterschädigende Treiben der Symdikalisten und 
tnionisten bekannt zu machen, damit Uneingeweihte 
eren wahren Absichten erkennen und nicht in ihre 
Netze geraten. 
Der Geldwert des Erholungsurlaubs im Berg⸗ 
an ist nicht gering. WelcheSummen dafür aufgewendet 
verden müssen, ist vielfach unbekannt. Wir wollen 
nachstehend eine Uebersicht iiber ven Gebowert des 
Urlaubes für den preußischen Berabau wieder— 
zeben. Nach dem „Reichsanzeiger“ betrug nach der 
imtlichen Statistik im Jahre 1921 der Geldwert des 
esbrrsaces für die Arbeiter im preußischen 
erabau: 
Aus oͤer Vorstanossitzung des Saarbrücker 
Knappschaftsverein vom 20. April 1922 
Die vom Finanzausschuß unter Beiziehung der Vertre— 
er der Organisationen beratenen Voranschlaͤne für 1922 
»er 4 Versicherungszweige des Knappschaflsvereins wurden 
oom Vorstand genehmigt. Dem Vorstand wurde von der 
vöhe der Krankengeldzahlung für Januar und Februar 
dieses Jahres Kenntnis gegeben. „Da die Inanspruchnahme 
der Krankenkasse in über Erwarten starkem Waße gestiegen 
st, soll eine verschärfte Krankenkontrolle ins Auge gefaßt 
verden“, heißt es wörtlich im Bericht. 
Als Beitrag zur Invalidenversicherung wird ab 1. April 
»xo Piitglied 25 Centimes wöchentlich erhoben. 
Dem Abkommen über die Zulagen und die Regelung der 
Wanderrentner, das wir bereits veröfsemlicht haben, sind 
der St. Ingberter und Frankenholaer Knappfchaftsverein 
eige treten. 
Von einer Festsetzung der Zahl der in die Heilstätten 
stleinblittersdorf, Rilchingen und Sonnenberg zu über—⸗ 
weisenden Kinder wird abgesehen. Die Knappschaftsverwal⸗ 
uung wird ermächtigt, auf den 8 Stationen Kinder je Nach 
Bedürfnis und Möglichkeit unterzubringen. 
Vom 1. April 1922 4ab werden den Mitgliedern bei Auf— 
nahme ihrer kurberechtigten Familienangehörigen zwecks 
Durchjührung eines Heilberfahrens in einer Lungenheil⸗ 
tätte, wenn die Genehmigung der Knappschaftsverwaltung 
vorher eingeholt wird, die Hälfte der Pfiegekosten 3. Kl. 
owie für Medikamente täglich 260 AM, jedoch nicht mehr 
als die Hälfte der Gesamtkosten erstattei. Die Uebernahme 
erfolgt für die Dauer von höchstens 13 Wochen innerkalb 
ines Jahres. 
Die nachträgliche Annahme der Anerkennungsgebühr in 
Sachen 
a. des früheren Bergmannes Johann Lorson in Dif— 
ferten, 
b. des früheren Bergmanns Jakob Thome aus 
Wadern 
inter Aufhebung des Beschlusses Nr. b vom 15. Februar 
922 wird genehmigt. 
Die verhängten Ordnungsstrajen wurden genehmigt. 
Auf den Antrag des Wohlfahrtsamts Saarbrüchen wird Gesetz und Recht Es betrugen die Beiträge zur Pensionskasse für die Zeit 
in einmaliger Beitrag von 10000 A zur Säuglings- om 1. 1. 1891 bis Ende 1809 für die Arbeiterklasse 1,18 
ind Kleinkinderfürsorge aus der Invalidenber fich rungs— Zur Kundigung des Rückversiche rungs⸗ Mark wöchentlich. (In diesen Betrag waten die Beilkräge 
affe bewilligt. vertrages. zur Reichsinvalidendersicherung FAvar enthalten, karmnen aber 
33 rechnerisch durch das Ruhen der Knappschaftspension nicht 
Der Beitrag an den Trinler-Rettungdoerem in Reun- A. zum Ausdruck)“ Ab 1. Januar 1900 wurden die Veiträge 
irchen wird vom laufenden Jahre ab auf 300 jahrsch In dem zu schaffenden R. K. V. (Neichsknappschafisver- auf 120 Mart, ab 1. 4. 1907 auf 1335 Mart, ab 1. 1. 1812 
rhöht. ein) wäre der S. K. WB. mit allen Passiven uünd 3 3. 46 Nark, ab 1. Oftober 19160 auf 1.74 Mork and
	        
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