Sanistag, den 20. Mai 1022.
nit eigener Verwaltung die Verwaltungskoften, die sich
ioch um die Kosten für Vorstandsfitzungen und Generalver—
ammlungen, Sitzungen der Geschäftsausschüsse usw. ver⸗
mehrten, selbst tragen, so kommen die Verwaltungslkosten
auf mindestens 400 000 MA. (Gegenwärtig gählt die Kasse
etwa 1650 Mitglieder. Die Verwaltungsarbeiten sind auf
das Mitglied umgelegt, höher, als bei der Per.sionskasse A.
Das erklärt sich aus der Verteilung der Miiglieder in die
verschedenen Abteilungen und Berufsarlen und die ge—
einge Zahl derselben) Diese Verwaltungskosten würden
annähernd ein Drittel der Einnahmen Beiträge des Werks⸗
besitzers und der Versicherten) und über 80 Prozent eller
Ausgaben betragen, oder auf das Mitglied umgerechnet,
jährlich über 200 Mark. Dabei hätte das Mitglied noch
damit zu rechnen, daß die Kasse bei einer Verseibständigung
1. nicht lebensfähig gehalten werden lönnte;
2. die Herstellung einer Freizügigkeit mit der Reichs⸗
Versicherungsanstalt in Bexlin unmögich wäre.
Eine am 8. Mai stattgefundene Tagung der Knapp⸗
chafisältessen des Gewerkvereins nahm zaur Angestellten—
versicherung im Knappschaftsverein folgende Stellung ein:
Die Altesten lehnen die Absicht einiger Vertreter der
Angestellten und des Werksbesitzers auf Schaffung eines
besonderen Vorstandes für die Angestelltenversicherung
im Interesse der Angestellten sebbst ab; sie sind bereit,
den Angestellben die Wahl eigener Aeltesten zuzugestehen
und räumen ihnen auch einen Sitz im Vorstand, evbtl.
durch Erhöhung der Vorstandsmitglieder auf 8, ein, aber
nur unter der Voraussetzung, daß im Vorstand nicht mehr
nach einfacher Stimmenmehrheit, sondern getrennt in
der Weise abgestimmt wird, daß ein Beschluß nur gu—
stande kommt, wenn auf jeder Seite die Mehrheit der
Vertreter demselben zustimmt.
Sie kreten ferner um eine bedeutende Erhöhung der
Renten in Mark und die Gewährung einer Teuerungszu⸗
iage, eotl. in Franken, die durch ein Umlageverfahren
zedeckt wird, ein, lehnen aber die Umwaundlung der Bei⸗
räge und Leistungen nach dem Vorbild der Arbeiter—
bensionskasse aus rechtlichen, versiche rungstechnischen
Bründen und mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der
Erhaltung der Freizügigkeit ab.
Diese Beschlüsse gehen weiter, als die Forderung der
Angestellten. Sie ermöglichen den Angestellten ein Mit—
destimmungsrecht in allen Fragen, also auch in denen der
Krankenkasse und der Reichs-Invalidenversicherung, garan—
nsieren ihnen die Lebensfähigkeit der Kasse und die Frei—
zügigkeit und verhelfen den Angestellten zu mindestens
denselben Bezügen, wie sie durch die Umwandlung von
Mark in Franken haben würden.
Lehnen die Angestellten dieses Angebot ab, können sie
die restlose Lösung der Kasse durchführen, haben dann aber
alle Verwaltungskosten zu tragen und die Verantwortung
ür das Schicksal der Kasse selbst zu übernebmen.
„Der Saar Bergknappe“
Die Beschaffung n zweiten Tiefentherapie-Apparates
ir das Krankenhaus Quierschied wird genehmigt
Der Vorstand erklärt sich mit der Neubildung eines
dursprengels Wemmetsweiler und der Uebertragung dieses
dursprengels an den prakt. Arzt Dr. Neuhauser in Wem—
netsweiler einverstanden.
Der Ort Uchtelfsangen wird dem Knappschaftsssargte Sani—
ätsrat Dr. Büsch in Illingen, der Ort Miche!sberz dem
enappschaftsarzt Dr. Schmitt in Merchweiler zugeteilt.
Die Anträge auf Bildung eines 8. Kursprengels Neun—
irchen und eines 2. Kursprengels Otiweiler werden
ertagt.
Der Autrag auf RNeubildung eines Kursprengels Hei—
igenwald wird abgelehnt, da ein Bedürfnis zur Zeit nicht
nerkannt werden kann.
Zur Vorbereitung eines mit den elsaß lothringischen
dnappschaftsvereinen abzuschließenden Gegenseitigkeitsver—
zältnisses wird ein Ausschuß, bestehend aus den Herren
rzleury, Cubinot, Knappschaftzältester Wagner und Dörr
ebildet.
Eeite 8. Nr. 20.
wufgegangen. Nach einem wahrscheinlich zu erfolgenden
lusgleich hätten die Witglieder des S. K. V. für die gleichen
Beiträge auch die gleichen Leistungen, wie die andeven
beitglieder des R. K. V. erhalten. Es ist somit erwiesen,
ind soweit es noch erforderlich ist, wird i— unter Beweis
gestellt, daß das Vertragsverhältnis des S. K. V. zum R.
d. V. für die Vereinsmitglieder leinen Nachteil, sondern
in Vorteil und das vor allem in der Zukunft sein wird.
Für die gegenteilige Behauptung in der Begründung des
Beschlusses des O. B. A. vom 22. 2. 1921, daß seit 1917 die
belastung des S. K. V. beim K. R. V. erheblich gewachsen
ei, bieden wir das Zeugnis des Versicherungsiechnikers
derrn Dr. Neumann. Charlotienbura-Beorlin. Schiller⸗
traße 122, an.
Die Lösung des Vertragsverhältnisses des S. K. V. zum
d. R. V. hätie somit zur Folge, daß der S. K. V. zu seinem
zchaden ohne Rückversicherung wäre. Wenn eingewandt
verden sollte, daß das bisher in dem geschilderten Umfang
nicht war, so trifft das nicht voll zu.
Zunächst hat der K. R. V. satzungsgemäß die Gewährung
»er in der Satzung vorgesehenen ze gavantiert.
Dann würde, wie schon angedeutet, aber durch ein Aufgehen
des S. K. V. im Reichsknappschaftsoerein nach einer ge⸗
vissen Ausgleichung für die gleichen Beiträge auch gleiche
deislungen gewährf. Die Gewährung der Pension beim
S. K. V. in Franken und beim R. K. V. in Mark würde
vach eingetretener Stabilisierung der Währungen dafür
ein Hindernis bilden. Einer Beibehallung der Rückver—⸗
icherung und ein späteres Aufgehen im R. K. V. würden
die Z534 und 24 des Statuts des Versailler Vertrages über
as dareg nicht entgegen stehen. Im Gegenteil läßt
ich die Lösung des Rückversicherungsvertrages als eine
vefährdung der vertraglich garantierien Rechte der
dnappschaftsmitglieder nicht mit den Bestiumungen des
hersailler Vertrages über das Saurgebiet in Einklang
ringen.
Würde der Rückersicherungsvertrag rechtskräftig gelöst
und ist ein Aufgehen des S. K. V. im R. K. V. ausge⸗
chlossen, so würde der Sgarbrücker Knappschaftsverein für
ie In aene der Mittel zur Deckung seiner Auslagen
ediglich auf dse Einnahmen des Arbeitgebers und der
dnappschaftsmitglieder angewiesen sein. Das würde sich
ber für die Sicherstellung ausreichender Leistungen der
Arbeiterpensionskasse nachteilig auswirken.
Die Pensionskasse des S. K. V. ist mehr als andere
leichartige Kassen belastet. Auf 1000 Beitragszahler, bei
hr gegenüber den anderen Kassen kommt mindestens die
oppelte Zahl Rentenempfänger und damit eine doppelte
belastung der Beitragszahler in Betracht. Während die
rößeren Knappschaftsvereine Deutschlands, die nach dem
dapitaldeckungsverfahren vorgeschriebenen Reserven voll
jaben, fehlten dem Saarbrücker Knappschaftsverein bei
zinführung der Frankenwährung etwa 60 Progent für die
Dechung des Fehlbetrages in Mark. Der preußische Staat
ommt für die Dauer der Unterstellung des Saargebietes
inter den Völkerbund durch Zäahlung einer jährlichen
Summe (siehe Preußzisches Gesetßblait Nr. 50/21 6. 494
s. 12 182) für den Fehlbetrag auf. Damit ist auch dem
4, 3. Satz des Statuts des Versailler Vertrages über das
aargebiet Rechnung getragen.
Durch den Uebergang von der Mark zur Frankengahlang
n der Pensionskasse hat sich die Rücklage der Pensionskasse
iach dem Tageskurse berechnet, derart vermindert, daß
ie gesamten Rüchlagen der Pensionskasse gegenwärtig
aum ausreichen dürften, um die fortlaufenden Verpflich—
unçcen der Pensionskasse für e in Jahr zu decken, während
ie nach dem Kapitaldeckungsverfahren murdestens für 10
Jahre ausreichen müßten.
Es wird gegen diese Feststellung nicht eingewandt wer⸗
den lönnen, daß das Deutsche Reich verpflichtet sei, ge—
mäß 84letzter Satz des Stätuts für das Saargebiet die
ehlende Frankenreserve zu zahlen, weil die Haflzeit des⸗
elben mit dem 81. 12. 1820 ablief, also eine Garantie
ür die Zahlung der Pension in Fräanken nicht besteht.
Bliebe der S. K. V. somit nach endgültiger Lösung des
Rückversicherungsverktrages auf sich selbst angewiesen, so
wväre die Aufsichtsbehörde verpflichtet, umgehend eine
Nachprüfung der geldlichen Sicherheit der Pensionskasse an⸗
zuordnen. Bei richtiger Auslegung des 8 40 Abs. 2 des
d. G. würde die Behörde die Anwendung des Anwart
chaftsdeckungsverfahrenz anstelle des Kapitaldeckungsver⸗
ien vorschreiben müssen, um die dauernde Leistungas⸗
ihigkeit der Pensionskasse wirklich sicherzustellen
Die Folge wäre aber, daß die gegenwärtigen Grund—
ensionen entweder noch herabgesetzt oder die Beiträge
vesentlich erhöht werden niüßten, falls nicht beides zu
leicher Zeit zu geschehen hätte. Das würde unter den
dnappschaftsmitgliedern aber eine ungeheure Erregung
servorrufen, zumal dese dann mit Recht dieses als eine
zolge der Kuͤndigung des Rückversicherungsvertrages an—⸗
ehen könnten. Selbst wenn das Kapitaldeckungsverfahren
eibehalten würde, müßte bei gleichbleibenden Leistungen
chon im Laufe der nächsten Jahre zweifellos eine Erhöhung
»er Beiträge, ohne Shoͤhung der Leistungen erfolgen.
Die Pensionskasse steht geldlich ungefähr wieder auf
zleichem Stande, wie nach 1880. Die gegenwärtigen ver—
sältnismäßig hohen Einnahmen derselben sind erklärlich
tus der um etwa höheren Mitaliedschaft gegenüber der
Vorkriegszeit.
Welche Wirkung aber die gleichen Geldberhältnisse nach
18900 auf die Steigerung der Beiträge haälten, exrgibt fol⸗
yxndes: Die Leistungen der Pensionskasse, wie sie die
Satzung von 1800 für die Arbeiterklasse 1 vorsah, blieben
»is zur gegenwärtigen Stunde zahlenmäßig im wesent⸗
ichen unveräudert mit der Maßgabe, daß durch die Satzung
om 21. 8. 1907 die Reichsinvalidenrente neben der Knapp—
haftspension unverkürzt ausgezahlt und ein Wartegeld
indeführt wurde
Der Geloͤwert des Erholungs⸗
Urlaubs d. deutschen Bergleute
Der Gewerkverein hat seit Jahrzehnten für Ein—
ührung eines Erholungsurlaubes gestrebt. Der Ar—
eitsgemeinschaft der vier Bergarbeiterverbände ist
s nach harten Kämpfen gelungen, in Deutschland ein
teichssurlaubssabkommen im Bergbau
ustandezubringen Zur Hebung der Gesundheit und
Urbeitsfreudigkeit ist der Erholungsurlaub unent⸗
zehrlich. Deshalb muß er erhalten bleiben. Die
Erhaltung, und Weiter gewährung erfordert aber
newerkschaftliche Opfer. Jede Schwächuna der ver
ragschließenden Bergarbeiterverbände gefährdet
as Reichsurlaubsabkommen. Die Unionisten und
zyndikalisten, die scharfe Gegner der Arbeitsgemein—
haft im Bergbau sind, mithin auch der Tarifperträge
ind des Reichsurlanbsabkommens, arbeiten bewußt
ruf eine Schwächung der Zentralgewerkschaften hin
ind untergraben dadurch auch die eigentliche Grund⸗
age des Reichsurlaubsabhkomimens. Was das für die
Zergleute zu besagen hat, zeigt recht anschaulich die
icchstehende Zahlentafel. Es ist daher Pflicht aller
sitglieder der Zentralgewerkschaften, überall das
irbeiterschädigende Treiben der Symdikalisten und
tnionisten bekannt zu machen, damit Uneingeweihte
eren wahren Absichten erkennen und nicht in ihre
Netze geraten.
Der Geldwert des Erholungsurlaubs im Berg⸗
an ist nicht gering. WelcheSummen dafür aufgewendet
verden müssen, ist vielfach unbekannt. Wir wollen
nachstehend eine Uebersicht iiber ven Gebowert des
Urlaubes für den preußischen Berabau wieder—
zeben. Nach dem „Reichsanzeiger“ betrug nach der
imtlichen Statistik im Jahre 1921 der Geldwert des
esbrrsaces für die Arbeiter im preußischen
erabau:
Aus oͤer Vorstanossitzung des Saarbrücker
Knappschaftsverein vom 20. April 1922
Die vom Finanzausschuß unter Beiziehung der Vertre—
er der Organisationen beratenen Voranschlaͤne für 1922
»er 4 Versicherungszweige des Knappschaflsvereins wurden
oom Vorstand genehmigt. Dem Vorstand wurde von der
vöhe der Krankengeldzahlung für Januar und Februar
dieses Jahres Kenntnis gegeben. „Da die Inanspruchnahme
der Krankenkasse in über Erwarten starkem Waße gestiegen
st, soll eine verschärfte Krankenkontrolle ins Auge gefaßt
verden“, heißt es wörtlich im Bericht.
Als Beitrag zur Invalidenversicherung wird ab 1. April
»xo Piitglied 25 Centimes wöchentlich erhoben.
Dem Abkommen über die Zulagen und die Regelung der
Wanderrentner, das wir bereits veröfsemlicht haben, sind
der St. Ingberter und Frankenholaer Knappfchaftsverein
eige treten.
Von einer Festsetzung der Zahl der in die Heilstätten
stleinblittersdorf, Rilchingen und Sonnenberg zu über—⸗
weisenden Kinder wird abgesehen. Die Knappschaftsverwal⸗
uung wird ermächtigt, auf den 8 Stationen Kinder je Nach
Bedürfnis und Möglichkeit unterzubringen.
Vom 1. April 1922 4ab werden den Mitgliedern bei Auf—
nahme ihrer kurberechtigten Familienangehörigen zwecks
Durchjührung eines Heilberfahrens in einer Lungenheil⸗
tätte, wenn die Genehmigung der Knappschaftsverwaltung
vorher eingeholt wird, die Hälfte der Pfiegekosten 3. Kl.
owie für Medikamente täglich 260 AM, jedoch nicht mehr
als die Hälfte der Gesamtkosten erstattei. Die Uebernahme
erfolgt für die Dauer von höchstens 13 Wochen innerkalb
ines Jahres.
Die nachträgliche Annahme der Anerkennungsgebühr in
Sachen
a. des früheren Bergmannes Johann Lorson in Dif—
ferten,
b. des früheren Bergmanns Jakob Thome aus
Wadern
inter Aufhebung des Beschlusses Nr. b vom 15. Februar
922 wird genehmigt.
Die verhängten Ordnungsstrajen wurden genehmigt.
Auf den Antrag des Wohlfahrtsamts Saarbrüchen wird Gesetz und Recht Es betrugen die Beiträge zur Pensionskasse für die Zeit
in einmaliger Beitrag von 10000 A zur Säuglings- om 1. 1. 1891 bis Ende 1809 für die Arbeiterklasse 1,18
ind Kleinkinderfürsorge aus der Invalidenber fich rungs— Zur Kundigung des Rückversiche rungs⸗ Mark wöchentlich. (In diesen Betrag waten die Beilkräge
affe bewilligt. vertrages. zur Reichsinvalidendersicherung FAvar enthalten, karmnen aber
33 rechnerisch durch das Ruhen der Knappschaftspension nicht
Der Beitrag an den Trinler-Rettungdoerem in Reun- A. zum Ausdruck)“ Ab 1. Januar 1900 wurden die Veiträge
irchen wird vom laufenden Jahre ab auf 300 jahrsch In dem zu schaffenden R. K. V. (Neichsknappschafisver- auf 120 Mart, ab 1. 4. 1907 auf 1335 Mart, ab 1. 1. 1812
rhöht. ein) wäre der S. K. WB. mit allen Passiven uünd 3 3. 46 Nark, ab 1. Oftober 19160 auf 1.74 Mork and