Full text: Der Saarbergknappe (3 [1922])

Seite 2. Nr. 17. 
— —— — — — — — 
Famillenkultur. Dies ist für ihr und des ganzen Volfes 
Lebeneglüude von der alergröhlen Bedeutung. Unfere 
ugendlichen Mitglieder müssen, wenn sie das erfüllen 
vollen, was von ihnen erwariet wird, ihren Eltern gute, 
voigsame Söhne, aber keine Koftgänger sein. Der Jung⸗ 
mappe soll Ehrfurcht gegen die Eltern haben und ihnen 
die Lebensbürde nach Vöglichkeit zu erbeichtern suchen 
Mit wenigen Worten ist die zukünfrige Aufgabe der 
— fie erfullt, dann bekom— 
men wir nicht nur eine neue bergmännische Standeskultur, 
ondern der Knappenstand zahlt auch der dultur der Mensch 
heit seinen Tribut. F. R. 
Zergarbeiterlo 
Zergarbeiterlöhne 
2 2 
J Ihe 6 95838 
in den Verghanbezirhen Preudens 
4. Vierieljahr 1921. 
In der NYummer 11 brachten wir die Lohngestaltung 
bom 383. Viertelahr 1921 in den Bergbaubezirken 
Preußens zur Konntnis. Inzwischen ist auch die 
amtliche Lohnstatiftik vom 4. Vierteljahr 1921 im 
Reichsangeiger“ erschienen, die wir heute, soweit als nor 
vendig, in von uns gemachten Zusammenstellungen zum 
Abdruck bringen. Die diesmalige Stalistik enthält je doch 
eine Angaben über die Lohngestaltung im Kohlenberghau 
Ober 474 ens. Jedenfalls hängt dies mit der politi— 
chen Regelung der oberschlesischen Frage zusammen. Soll⸗ 
en die Angaben für den vberschlesischen Berabau zukünftig 
in der Preußischen Statistit auch nicht mehr erscheinen 
dann ist dicse Statiftik um zwei wichtige Kohlenbegirie ver⸗ 
ringert: Saargebiet und Oberschlesien. — Auch dlesmal ist 
der Lohn getrennt nach Leistungslohn und Barverdiensi 
angegeben Die näheren Eriäutkerungen für diese Neuerung 
zaben wir in der Nummer 11. 
Nach der angegogenen Siatistik waren in r eee 
Bergbaͤubeg irken Preußens (teinlohlen. Braunkohlen⸗, 
Erz⸗ und 3 ansschließlich Oberschlefiens 
m 4. Vierteljahr 1921 insgesamt 731800 0108 868)*) Ar⸗ 
beiter beschäftigl. Gegenüber dem 8. Vierteljahr 1021 ein 
Mehr von 28 932. Die Vermehrung der BVelegschafte 
bie betraf: Steinkohlen berghau 283 590 Salzbergbau 925, 
rzbergbau 485. Im Braunkohlenbergbau ist eine Ver⸗ 
nminderung der Belegschaft um— 2018 eingetreten. Die 
esam tbelegschaft verteilt sich auf die eingelnen Bergbau⸗ 
artea: Steintohlenbergbau 560 7290 (646 130), 
Braunkohlen bergbau 106188 (I08 00), Sas berqꝙ 
dan 20 3803 (19 378), Er à bergbau 8 086 (84 651). 
Die Durchschnittislöhne sämtlicher Arbeiter 
wankten zwischen 30,88 . (Ersbergbau in Nassau⸗Wetz⸗ 
lar) und 93080 At Steinkohlenbergbau am linken Nieder 
thein). Der Unterschied berug 8 238 4. 
In den eingzelnen Vegirken stellten sich die Durchschnitts⸗ 
böhne (Barverdienst) sa micher Ardener die olgt: 
Sicinkehlenbergbau: Niederschlesien 7684 (54436), 
O.«B.⸗AesB. Dortmund 91,80 Ga 740), bei Außen 82,386 
64,58), am linken Niederrhein 868 66,90). 
d. Brauntehlen bergbau: Oberbergamtsbegirk Halle: 
fechtselbischer 13,61 (52,69), lintselbischer 73,91 1,92) 
lintsrheinijcher 8087 6GtB,. 
a) Salzbergbau: Oberbergamisbezirk Halle 74,23 (48,68) 
Oberbergamtsbezirk Clauschal 70 409,98). 
d) Erzbergban: Mansjeld 66,78 6,07), Oberharg 63,20 
8,.23), Siegen 6952 (49 79) Nassau und Wetzlar 80858 
42,69). — In allen Begirken sind'g. T.erhebuche Lohn⸗ 
eigerungen zu verzeichnen. 
Die Lohngestallung in den Siteintohlen begirken hat 
uns das meifte Interesse, weshalb wir darüber nach— 
ehbend die detaillierten Angaben jfolgen lassen. 
1. Durchichnitislöhne sämtlicher Arbeiter. 
Ge⸗ 
am!⸗ 
zahl 
der 
Ar⸗ 
keiter 
Niederschlesien 3)128 
.B.A Dortmund 97* 
Hei Llachen 149 
Unken Niederrhein 1841— 
—BXAAA ——3—— 
erdienter Lohn auf eine 
8, 1921 
Jarver⸗ 
die nst 
Moͤrl 
76,84 
31,90 
32,26 
93. 08 
In diesen vier Bezirken waren 569 729 Arberter beschãf⸗ 
figt. Gegenüber dem Vorquärtal ist eine Vermehrung der 
tahl der Arbeiter um 283560 zu verzeichnen. Die Steige— 
rung des Barverdienstes (eigentlich muß das heißen: An⸗ 
passung des Lohnes an die vderte erlen ebensderhältnisse) 
erfolgte gegenüber dem 3 Viertelijahr in Niederfschlesien um 
ö OB. d. Toxtmund 2.416 bei Nachen 27178, linten 
Nicderrhein 2, 18 
2. Durchschuittslöhne der einzelnen Arbeiterklassen. 
M Nutcrirdisch und in Tagebauen beschäftigte Bergarbeiter 
im engeren Sinne (Hauer α vekrhauer). 
— 
» eine 
1921 
don derl 
vesamt⸗ 
ahl der 
Arbeiten 
bom 
hundec 
r— 
tr⸗ 
tt 
Niederschlesien 80 78 
Q. B.⸗U. Dorimund Od,a9 
hei Aachen 9276 
dinken Nederrhein h. 257 9018 108 
Die zu dieser Klasjse gehörenden Arbeiter sind haupt⸗ 
α— in der eigen nchen Kohlengewinnung 
schäsnigl. Gegenuͤber dem Vorguariai 4 eine geringe 
DerSaor-Beraknappe 
Steigerung des Progentsatzes im Verhältnis gur Gesamit— 
elegschaftsgahl gu vergeichnen. In den eingelnen Begirfen 
varen in der Fegergeeung — Niederschlesien 
5 880 (44 647), O -B.A. Dor tmund 211 862 72), bei 
achen 6 454 (4786), linken Niederrhein 7948 53— Die 
nte ecung betrug: Niederschlesien 28,2, 8B. ⸗A 
pend 29,81, bei Aachen 2,18, linten Niederrhein W, 
b Lohne der sonstigen unterirdisch und in Tagebauen 
beschäftigten Arbeiter Schichtlöhner). 
J auf eine ver 
Schicht 
—— — 
Leist⸗ Var⸗ 
unge · verdienf 
nn Wwart 
diederschlesien 7077* 76, 62 
R⸗B.A. Dortmund 773853 84.62 
Jei Uachen... 66.39 78,80 
zinken Niederrhein 44 776083 60 
Die Lohnsteigerung gegenüber dem 8. Vierteljahr 1021 be⸗ 
rug: Niederschlesien 21,76, O.B.« A Dortmund 26,28, bei 
lachen 27,30, linken Niederrhein 24,98 M. 
c) Löhne der über Tage beschäftigten erwachsenen 
maͤnnlichen Arbeiter 
Berdienter Lohn auf eine ver⸗ 
ahrene Schicht 
—A 
Bar⸗ Leist⸗ ar⸗ 
ver· ungs⸗ ver⸗ 
ienst lohn X 
— Mark Martk 
berschlesien ... 27. 87 70777 75.02 
RAB.A. Dortmund 29 244 77,851 84. 532 
Zei Aachen....26 B81.39 1 66,39 78 89 
inken Niederrhein. 2322 4067 657741 77,591 8369 
In den einzelnen Begzirken steigerte sich der Lohn dem 
3. Vierteljahr 1921 um: Niederschlefien 21,76. O.B-A. 
W 25,28, bei Aachen 2720, linten Niederrhein 24,8 
Nark. 
d) Löhne der jugendlichen männlichen Arbeiter 
unter 16 Jahren: 
Verdienter Lohn auf eine 
verfahrene Schicht 
II RJ. IV. v.-gJ. 
—V 19021 
Bae ·ordi⸗enst! Barverdienst 
mederschiessen .. 13388 27.36 
).B..A. Dorlmund 4 26,42 3196 
zei Aachen.... 3 19,24 23.98 
inken Niederrhein⸗ 4,8 25,51 — 
Die Lohnsteigerung seit 8. Vierteljahr 1021 betrug: Nie— 
eschlegen 9,67, O.B. ⸗ A. Dortmund 5,54, bei Aachen 6,14, 
uten Niederrhein 6,78 M. 
Der Lohn der weiblichen Arbeiter stellle sich im 4. Vier⸗ 
elijahr 1921 wie folgt: Niederschlesien 80,20 (63 48), O-B. 
. Dortmund 86,82 (40,64), bei Auchen 46,20 (81388), nten! 
diederrhein 87,77 (40,85) M. Von ber Gesamtzahl der Be— 
coschagt waren Arbeiterinnen: Niederschlesien 188 9, 
.B.A. Dortmund 0,1 , bei Aachen 0,3 8, linken Rieder⸗ 
Hein 0,83 5P. — Alles in allem zeigt die Statistik, daß die 
gewerkschaften im Verlaufe des“4. Vierteliahres 1021 er— 
olareich tätig waren 
3 22 2 4 
die Förderung der Vautätigheit durch den 
aatñ 3 
Saur hrücher KHnandschaststherein 
In Nr. 13 des Saar-Bergknappen teilten wir mit, 
»aß der Knappschaftsvorstind in der Sitzung vom 
5. März 1922 mit der Hergabe von Frankdarlehn 
ich grundsätzlich einverstanden erklärte. Dieser grund⸗ 
ätzlichen Zustimmung gingen Verhandlungen mit den 
VPertretern der Bergarbeiterverbände vorqus. Ebenso 
anden noch, nachhem dieser Vorstandsbeschluß vorlag 
Berhandlungen über die Turchführung desselben statt. 
In einer Besprechung, die einer Vorstandssitzung am 
20. April vorausging, wurden die Richtlinien für die 
Bewährung der Darlehn nochmals eingehend bespro— 
hen und anmNachmittag durch den Vorstand bestätigt. 
Vom Gewerlkverein gingen die Anrequngen, zur 
Zewährung der Darlehn schon vor längerer Zeit' qus. 
Bereits bei der Beratung der Vorlage über die Um— 
vandlung des knappsfchaftlichen Beitrags- und Vei— 
bungsswesens von Mark in Franken, die vor eiwa 
Falresfrist hegannen, wies der Vertreter des Gewert. 
ereins auf die Schwierigleit der Aufbringung der 
ieten in Werkswohnungen hin, die auf 50 und 
30 Franken mongtlich in den Reubauten vorgesehen 
oaren, falls das Knappschaftsmitglied durch Krank. 
eit oder Unfall Invalide werden sollte 
Bei den im Dezember 1921 in Paris mit dem Ver— 
valtungsrut stattgefundenen Verbandlungen, brachte 
»er Vertreter des Gewerkvereins die Art der Erstel 
ung von Werkswohnungen erneut zur Spraäche. Er 
iußerte sich dahingehend. daß, falls die Beträge aus 
der Kohlonabgabe von 650 Franken pro Tonue, die 
iir Wohnungsbauten „abgeschrieben“ würden. im Ver— 
in mit etwaigem Eigenkapital Baulustiger und Gel— 
der des Saarbrücker Knappfchaftsvereins vereint zin 
Erstellung von Werkswohnungen verwandt würden 
8 möglich wäre, den Bergarbeitern au SEigenhei; 
men zu verhelfen. 
) Die, eingellammerben Hahlen beaehen kich auf das 
—D— n J ch 
Samstag, den 20. April 1922 
Als dann die in Franken ergielten Rücklagen ver— 
inslich angebegt werden sollten. wurde die Gewah— 
ung von Darlehn zu Neubauten aufgeariffen. Die 
Jerwaltumg schlug im Einverständnis mit dem Ar— 
veitgeber eine Beleihung von Geldern an den Wohb⸗ 
ungsbauverband des Saargebietes umd Anlegung in 
ranzösischen Nationalanleihen vor. Diesen Antraͤgen 
nußte ztbar mit Rücksicht aurf die Notwendigkeit der 
Anterhringung der Gelder zum Teil stattgegeden wer— 
»en. Jedoch erklärten die Vertreter der Bergarbeiter- 
verbände nach vorheriger Verständigung mit den Vor— 
tandsältesten, daß sie wünschten, dak den Bergarbei⸗ 
ern Baudarlehn zu einem moglichst medrigen gins- 
fuß gegeben werden sollten. Es fanden dann mit dem 
Arbeitgeber und der Knappschastsverwaltung weitere 
Verhandlimgen statt, die zu dem angezogenen Beschluß 
des Hanptvorstandes vom 16. März führten. In ARus- 
ührumg dieses Beschlusses fanden neuue Besprechungen 
über die festzulegenden Richtlinien für die Gewaͤhrung 
der Darlehn statt. Eine Einigung wurde in einer 
borbesprechung am 20. April erzielt, der dann am 
leichen Tage vom Hauptvorstand zugestimmt wurde. 
Der Arbeitgeber äußerte wohl anfanas Bedenken 
zegen diese Anlegung der Rücklagen des Knappschafts- 
bereins, weil dem Hnappschaftswerein durch diese Art 
Anlegung erhöhte Verwaltungskosten umd durch den 
niendrigen Finenng von 4 gegenüber 64 Progent, die 
zum Beispiel der Wohnungsbauverband Zahlt, geldliche 
Schãäden entstehen würde. Er ließ aber seine Bedenken 
allen und erklärte sich mit unseren Vorschlägen im 
Interesse der Bergarbeiter einverstanden. 
Wer kann Darlehn erhalten? 
Darlehn werden nur an Mitglieder der Arbeiter⸗ 
pensionskasse gewährt. Soweit Mitalieder der Pen⸗ 
ionskaffe B (Angestellbenabteiblung) Darlehn wünschen, 
pird diese Kasse die Gelder hergeben können. Aller— 
ings verfügt die Pensionskasse Benur über Mark— 
»estän de. Ein Ausweq wird sich aber finden. Von 
ter Ziehung einer Altersgrenze bei der Vergebung 
der Darlehn wurde Abstand genommen, jedoch soll die 
Berwaltung bei Anträgen von älteren Miitgliedern 
prüfen, ob Darlehn in großer Höhe noch gegeben 
verden können. Es sollen da die Familien und Ver— 
nögensverhältnisse berücksichtigt und möalichst wohl⸗ 
vollend versahren werden. J 
Welchem Zwecke dienen die Darlehn? 
Um die Behebung der Wohnungsnot möglichst zu 
oͤrdern, sollen Darlehn gegeben werden: 
1. für den Erworb eines beveits erstellten Wohn⸗ 
— 
gestellten Hauses durch Kanf, Abfindung von 
Erboen usw. 
für einen Um oder Erweiterungsbau des eigenen 
Wohnhauses, z. B. zur Herstellung einer zweiten 
Wohnumg für ein Kind. 
J. für den Neubbau eines eigenen Hanses. 
Sicherung des Darlehn. 
Das Darlehn zum Bau oder Erwerb eines Hanses 
unß durch eine erste Hypothek auf das Bamarundstüch 
ichergestellt werden. Die Beleihung erfolat bis zum 
döchstbetrag bis zu 60 Prozent des Gesamtwertes des 
u beleihenden Hauses, einschließlich des Grundstückes. 
Im allgemeinen sollen nicht mehr als 8000 Franken 
elieben werden. Es kann somit ein Haus 12 000 
Franken Wert haben, oder erhalten. Für das Darlehn 
)es Kywahpfchaftebereins haften die Ehcscute als Ge— 
amtschuldner und zwar auch in den Fällen. in denen 
hüterrvenn ung bestehen sollte. Bei Grundstücken, die 
innerhalb des eigentlichen Bergbaubetriebes liegen, 
nuß der Knappschuftsvercin vor Hergabe des Geldes 
in Gutechten des Bergwerkseigentümers einholen, 
er sich zu äußern bat, od gegen die Errichtung eines 
vebändes keine Bedenken bestehen. Diese Vorsicht ist 
zus gesetzlichen Gründen notwendig. Nach 8 150 des 
Ugemeinen Preußischen Berggesches, ist der Berg— 
verkslbesitzer zum Ersatz des Schadens an einem Wohn— 
sause nich? verpflichtet, der durch den Vetrieb des 
Bergwerkes entsteht, wenn solche Anlagen zu einer 
zeit entrichtet worden sind, wo die demselben durch 
Xn Bergbau drohenden Gefahr dem Grundbesitzer 
ei Anwendung gewöhnlicher Aufmerksamkeit nicht 
uinbekannt bleiben konnte. Muß wegen einer der— 
irtigen Gefahr die Errichtung eines Hauses unterblei— 
ben, so hat der Grundbesitzer auf die Veraütung der 
Wertverminderung, welche sein Grundstück dadairch 
erleidet, keinen Anshruch. wenn sich aus den Umstän⸗ 
en ergibt, daß die Absicht, solche Anlagen zu errichten, 
rur kund gegeben wird. um jiene Vergütung zu er; 
ielen 
Kann ein Bauplatz aber wegen drohender Gruben— 
jefabr nicht benutzt werden, so ist, natürlich der Berg⸗ 
verksbesitzer zur Zahlung einer billigen Entschädianng 
erpflichtet. 
Damit durch die autachtliche Einholung des Gruben⸗ 
esitzers keine Verzögerung eintritt, soll die Knapp 
chaftswerwaltung die Einholung selbst vesorgen. 
Waun erfolgt die Auszahlung? 
Beim Erwerb eines bereits ersftellten Mohnhanses 
der bei Vornahme eines Um- oder Erweiterungs⸗ 
nues em eigenen Hause kann die Ruszahlung 
des Darlehns unmittelbarnach er'folg⸗ 
terhbypotetarischerSicherheiterfolgen. 
Bei Renbemten soll dagegen die Anszahlung' des 
Darlenns in mindestens 2rej Naten von denen. die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.