Eeite 8. Rr. 14.
Außerordentlich wichtig ist auch die wirtschaft⸗
iche und staalsbürgerlichesschutung. die
den jugendlichen Mitgliedern des Gewerkbereins zuieil
wird. Der Gewerkverein bietet seinen jugenduchen
Mitgliedern so viel Fortbildungsgelegenheinen, daß
alle, die ernstlich wollen, sich soviel Wissen aneignen
können, daß sie als urteilsfähige Menschen gut durch
die Welt kommen und nicht in das Geschrei eines ie—
»en Wirrkopfes einstimmen
Daß der organisierte jugendliche Arbeiter auch mit
en gewerkschaftlichen Grundsätzen ver—
raut gemacht wird, ist ebenfalls ein großer Vorteil.
Sinmal wird ihm zum Bewußtsein gebracht, daß der
einzelne aus eigener Kraft sich im großen Wirtschafts—
detriebe nicht durchsetzen kann und daß die Vereini—
zung möglichst aller Kräfte notwendig ift, um auch die
Interessen des einzelnen zu sichern. Er sieht in der
Gewertichaft das Füreinander- und Miteinander—
arbeiten. Das Solidaritätsgefühl erstarkt in ihm,
ebenso sein Sozialempfinden. Der Sinn für Ordnung,
Unterordnung und stete Pflichterfüllung wird in ihm
geweckt. Dieses wirkt sich auch innerhalb der eigenen
—T milate sehr günstig aus. Ein tüchtiger chriftlicher
Bewerkschaftler wird fast nie ein schlechter Sohn sein.
Dagegen machen wir aber immer wieder die Erfah⸗
rung, daß die Söhne, die jeden Klimbimverein über
den Gewerkverein stellen, auch meistens sehr schlechte
Söhne sind. Hinzu kommt, daß in den Jugendver⸗
ammlungen und Konferenzen des Gewerkverelns den
ungen Mitgliedern eindringlich das Gebot: Ehre
Bater und Mutter!“ immer wieder vor Augen gehal—
ten wird. Der Gewerkverein ist nicht nur bemüht,
gute Gewerkschaftler, sondern auch gute Menschen
nus seinen jugendlichen Mitgliedern zu machen.
Mutter!, Tue alles, um dir deinen Sohn gut zu
erhalten. Erfülle deine Pflicht! Führe ihn uünserem
christlichen Gewerkverein zu
Vater! Bringe den Sohn in die Organisation, der
auch du angehörst. Ueberlasse es nicht dem Zufall.
po er später hinkommt. Das kannst du vor deinem
Gewissen nicht verantworten und was er als Unorga—
aisierter an Beiträgen spart, bringt er bald doppelt
und dreifach in anderen Vereinen durch. Sei stol—,
in deinem Sohne deinem Verbande einen neuen Kämp.
fer zuführen zu können. W.
„Auf dem Wege zum
Reichs⸗Knappsfschafts⸗Verein“
cHSerivaltung des R. K. V.
Hie Verwaltung des R. K. V. geschieht durch einen
Vorstand und die Hauptversammumg. Ferner ist die
Schaffung eines Reichs-Knappschaftsrates vorgesehen,
der die Organe des R. K. V. zu beraten und die bei
der Verwaltung gemachten Erfahrungen zu sammeln
und zu bearbeiten hat. Dem Knappschafltsrate liegt
besonders ob: Richtlinien für die Durchführung der
Krankenversicherung aufzustellen, auf eine befrie⸗
digende Gestaltung der Beziehungen zu Aerzten, Apo—
hekern und Krankenhäusern hinzuwirken, den weite—
ten Ausbau der Verficherung zu fördern, in allen
nappschaftlichen Fragen Gutachten zu erstatten und
Anträge bei den Behörden zu stellen, Erhebungen an—
zustellen, die sich auf das Knappschaftswesen beziehen.
Der Reichs-Knappschaftsrat soll aus Vertretern von
Arbeitgebern und Versicherten bestehen, die von
der Arbeitsgemeinschaft für den Bergbau gewählt wer—
den. Ferner sollen dem R. K. R. die leitenden Beam—
ten des R. K. V. angehören.
Der Vorstand des R. K. V. besorgt sämtliche Geschäfte
des Reichs-Knappschaftsvereins, die nicht durch Geset
»der Satzung der Hauptversammlung vorbehallten oder
dem Bezirks-Knappschaftsverein übertragen worden
ind.
Die Bezirks-Knappschaftsvereine, die an sich nur
Verwaltungsstellen des R. K. V. ohne Rechts-
fähinkeit sind, erhalten gleichfalls einen Vorstand
Verfahren für die Vertreterwahl.
DTas Verfahren für die Wahl der Versicherten in den
Organen des R. H. V. ist noch nicht endgültig fest⸗
zesetzt. Es war in dem Uer Ausschuß, dem 7 Vertre—
ter der Arbeitgeber und 7 der Knappschaftsmitglieder
nebst den technischen Beratern angehören, nicht mög—
ich, sich einstimmig auf ein Wahlverfahren zu einigen.
Es wird daher den gesetzgebenden Körperschaften über—
assen bleiben, einen passenden Ausweg zu suchen.
Das Vorrecht des Arbeitgebers, allein den Vorsitzen⸗
den zu stellen, ist aleichfalls befeitidt.
Durchführung des neuen Gesetzes.
Alebergangsbestimmungen sehen nach Annahme des
Zesetzenswurfes durch die gesetzgebende Körperschaft
leine sofortige Durchführung von Zunächst soll vom
Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichsarbeitsmini⸗
ters ein Reichskommifsar ernannt werden, der echte.
derbindliche Abmachungen durch den „NReichsanzeiger“
und den „Kompaß“ ergehen läßt“. Bis zu einemn vom
Reichskommissar sestgeseßten Zeitpunkte haben die bis
derigen Knappschaftsbereine durch ihre Vorstände Ver—
reter in gleicher Zahl für Arbeilgeber und Verfiher.
ten zu bestellen, die zu einer Gründungsveriammn
tsam treften
Dor Soar-Re⸗rknapper
Diese Gründungsversammlung, die vom Reichskom-
aissar einberufen und geleitet wird beschließt über eine
»orläufige Satzung, und wählt einen vorläufigen Vor.
tand. Dieser hat die weiteren Maßnahmen zur Durch⸗
ührung des Gesetzes zu treffen und führt die Geschäfle
es Reichs⸗Knappschaftsvereins, bis ein endaultiger
zauptvorstand gewäöhlt ist.
Für das Verbleiben von Hüttenwerken oder Hütten⸗
nappschaftsvereinen sind besondere Uebergangsbe—
timmungen vorgesehen, da die Hüttenwerke nach dem
zeuen Gesetz nicht mehr knappschaftspflichtig sind
Ferner sind besondere Bestimmungen über das Liqui—
ationsverfahren der aufzulösenden Vereine vorge—
hen.
Verhältnis zu den Knappschaftsvereinen
des Saargebietes und Oberschlesiens.
Das Verhältnis des Reichs-Knappschaftsvereins zu
den Knappschaftsvereinen des Sargebietes und von
Oberschlesien soll sich nach den Bestimmungen des Frie—
densvertrages und, der Note der Botschafterkonforenz
iber die oberschlesische Entscheidung vom 20. 10. 21
zegeln. Soweit das Reichs-Knappschaftsgesetz hiernach
eine Anwendung findet, kann der Reichs-Knappschafts—
erein in die Rechte und Pflichten des knappschaftlichen
stückversicherungsverbandes und des Freizügigkeits—
»ertrages vom 1. September 1917 treten. Ter Vor—
tand des R. K. V. soll die weiteren Abmachungen
reffen. — Eine gewisse Wehmut beschleicht die ab—
getrennten Brüder“, denen es durch einen Machtspruck
nicht vergönnt sein soll, in dem R. K. V. den sie
nmer ersehnten, mit aufgehen zu dürfen.
J—
Gesamtrechtschutzbericht für
das Jahr 1921
In der vorletzten Nummer brachten wir den
techtschutzbericht vom Bezirk Saarrebier. Derselbe
ührte uns schon recht eindringkich die segens⸗
eiche Tätigkeit dieser Einrichtung des Gewerk—
»ereins vor Augen. Heute bringen wir den Rechtschutzbericht
ür den Gesamthbereich des Gewerkvereins für das ver—
angene Jahr. Dersebbe gibt Zeugnis von äußerst erfolg
eicher Arbeit der Rechtschutzbüros, die, wie schon betont
aurde, auch von großem moralischen Werte ist.
Der Gesamtbereich des Gewerkveveins war im vergan⸗
enen Jahre in 18 Rechtschutzbezirke eingeteilt. Die Recht—
chutzerteilung und Durchführung liegt in den Händen von
esonders dazu geeigneten Beamten, die zum Teil schon
ruf eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiete zurück—
»licken können. Wohl keine EOrganisation legt soviel Ge—⸗
vicht auf die Pflege dieses wichtigen Gebietes wie gerade
er Gewerlkverein, der, wie unten ersichtlich ist, hohe Sum—
nen aufstwendet, um seinen Mitgliedern und deren hilfsbe—
ürftigen Angehörigen und Hinterbliebenen auch ein wirk—
ich praktischer Helfer in Tagen der Not zu sein. Weil die
zflege des Rechtschutzes beim Gewerkoerein in Händen von
ach- und fachkundigen Beamten liegt, ist der Erfolg ein so
beraus günstiger, was wieder erneut durch den vorliegen⸗—
en Gesamtbericht für das vergangene Jahr dargetan wird.
Nicht weniger als 57871 Personen kamen zu den
dechtschutzstellen des Gewerkvereins, um fich her Rat und
luskunft zu holen. 20844 mündliche Auskünfte
vurden erteilt und 50 4690 Schriftsätze angefertigt. Die
zesucherzahl st i eg gegen das Vorjahr um 18366.
Die direkten Varerfolge betrugen 21015345,19 Mark. Die
Steigerung der Erfolgssummen ist auf allen Gebieten sehr
rheblich. Das Mehr gegen das Vorjahr beträgt 1477 525,48
Narkk. Da wir nur den Betrag, der bis zum Tage des Er—⸗
olges gezahlt wird, statistisch erfassen, so zeigen uns vor—
tehende Zahlen längst nicht den gesamten Barerfolg. 83. B.
önnen die Beträge, die nach Abschluß des Streiwerfahrens
an Renten gesahlt werden, nicht gebucht werden. Es ist
deshalb der Barerfolg noch weit höher als angegeben, zu
werten. Auch muß wieder darauf hingewiesen werden,
aß es noch immer viele Rechtschutzsuchende gibt, welche die
rsrittenen Summen nicht melden. In den meisten Fällen
st es Gleichgültigkeit. Durch diese Gleichgültigkeit werden
trächtliche Summen statistisch nicht erfaßt.
die direklen Barerfolge verteilen sich wie folgt:
Unfallversicherung — 4380 134,49 (252 925, 40)*) M
nappschaftswesen — 91 828,52 (20 215. 10) A
Invalidens u. Hinterblie⸗
henenversicherungg — 9ö 962, 74 636 505,665) M
Irbeitsvertra — — 44 125,714 20254 -) 4
Steuersachen — — 322 265,97 (265 977. 173 M
Fivilsachen — — — *311872 dios lo 4
Krankentassen — 70 122,63 (5 887,8509 N
Sonstiges — — — 362 917,88 (218 215,83) A
Zusammen 2101545,19 (1007 501,. 133 A
*) Die eingeklammerten Zahlen begziehen sich auf den
echtschutzbegirk Sgarrevier.
Wir müssen es verstehen, diese Zahlen aucch zu uns
eden zu lassen. Denn zweifelsohne ist mit 8
ortigen Barerfolgen und den nicht erfaßlen laufenden Ren—⸗
en, die das, Hauptergebnis der Rechtschutztätigkeit sind,
»iel Not und Gend gemildert worden. Als den Bergleuten
ioch kein kosten loser Rechtschutz zur Verfügung stand,
ind sehr viele Klagen ergebnislos gewesen, weil der schlichte
bergmann in der Gesetzesmaterie und den verschlungenen
ßfaden des Rechtsinstanzenweges sich nicht auskannte, auch
Re Mittel nicht zur Verfügung hatte, sich durch Rechts—
enner beraten zu lassen. Neben dem Verlust der zustehen⸗
en Rente quälte ihn dann noch das nagende Gefühl, daß
kecht auch den Schwachen seine Schwäche fühler
Samstag. den 8. April 1922.
äßt. Seit Einführung der Rechtjchutztätigkeit des Gewerk⸗
ereins ist das für die Mitglieder desselben und deren
dinterbliebene anders geworden. Mancher alte Berg⸗
umpel kann ein gar trauriges Lied davon singen, wie er
rüher von Pontius zu Pilatus gelaufen ist und doch nicht
u seinem Rechte kamm. Der nagende Groll hat dann man⸗
hen frühzeitig ins Grab gebracht. Wenn wir daher vor⸗
tehende Zahlen lesen, müssen solche Verhältnisse vor un—
erm geistigen Auge lebendig werden, dann erfaßt man
ruch die ganze Bedeutung, die in den nackten Zayhlen sich
usammendrängt und der Rechtschutzeinrichtung zukommt.
Die Rechtschutzeinrichtang an sich und deren jährliche
ẽrfolge sind auch ein vorzügliches Mittel für die Agita-
on. Wir dürfen das Ergcebnis der Rechtschutztätigkeit
uicht nur zur Kenntnis nehmen, uns nicht nur freuen über
die wahrhaft praktische Caritasarbeit des Gewerkveveins
ruf diesem Gebiete, sondern müssen das Ergebnis auch ver⸗
derten zur Fostigung lauer Milglieder und besonderes zur
Bewwinnung neuer Mitglieder. Schon manche Frau, deren
Ernährer durch Unfall zu schwerem Schaden oder zu Tode
ekommen ist, hat auf den Rechtschutzbüros eingestanden,
aß sie vordem Gegnerin der gewerkschaftlichen Betätigung
hres Mannes oder Sohnes gewesen, nunmehr aber, wo
ie im Gewerkverein durch seine Recht schutzeinrichtung einen
virklichen Helfer habe, von ihrer verkehrten Ansicht gründ—
ich buriert sei. Es ist also sehr nützliche Agitation, wenn
»ie Männer oder Söhne den Frauen die Bedeutung des
vorliegenden Rechtschutzbe richtes erklären; dadurch wächst
»as Verständnis in der Frauenwelt für die gewerkschaftliche
Betätigung, mindern sich die Schwierigkeiten, denen die
vertrauensleute gerade bei der Frauenwelt begegnen. Auf
eiese Art und Weise muß der Rechtschutzbericht seine Au s-
wertung finden, dann erst ist den Männern, die Jahr
ind Tag auf diesem Gebiete für die Mitglieder und deren
Angehörige sich abmühen, der rechte Danfk erstatfetf
Wir wollen auch in diesem Berichtsjahr nicht unterlassen,
arauf hinguweisen, daß die Rechtspflege im Gewerkverein
unentgeltlich ist. In allen Angelegenheiten, die sich
rus dem Arbeitsverhältnis ergeben (Arbeitsvertrag, Ar—
ꝛeiterversicherung) sowie in Steuer⸗ und Versorgungssachen
vird den Mitgliedern unentgeltlich Rat und Auskunft er—
eilt. Auch werden die erforderlichen Schriftsätze unentgelt-
ich angefertigt. Dadurch, daß unsere Rechschutzbe⸗
imten den Bergmannsberuf genautennen,
ind sie in der Lage, Streitigkeiten, die sich aus dem Ar⸗
eitsverhältnis und der Sozialversicherung ergeben rich⸗
ig zu beurteilen. Viele Erfolge sind auf ibre Berufs-
enntnis zurückzuführen.
Für die unentgeltliche Rechtspflege wurden bis 81. Dezbr
1921 3 446 586,44 Mark ausgegeben. Das ist gewiß eine ge—
waltige Summe. Sie ist aber nicht nutzlos ausgegeben wor⸗
»en. Unsere Kameroden und ihre Angehörigen hatten den
Rutzen davon. Wenn man bedenkt, daß die Erfolgsumme
bis 81. Degember 1921 5496 948.95 Mark betrug, so kann
nur gesagt werden, daß sich die Ausgaben gut vergzinst haben.
Wie würde das Bild erst aussehen, wenn die Gefamterfolge
estfaestellt werden könnten
Die stetria zunehmende Besucherzahl beweist,
daß die bisher geübte Rechtspflege im Gewerk—
erein von den Kameraden und ihren Angehörigen g e—
schätztt wird. Der Rechtschutz aber kostet dem Gewerkverein
ßeld. Unsere Mitglieder und Frauen müssen deshalb Vesr—
tändnis für eine der Geldentwertungent-
prechende Beitragszahlung im Gewerk—
verein haben. Der Bericht beweist es, welche hohe Kosten
urch die unentgeltliche Rechtspflege entstehen. Leider gibt
s aber auch noch eine Anzahl Bergleute, welche diese Ein—⸗
iichtung des Gewerkvereins nicht kennen. Sie stehen noch
ibseits. Trifft sie ein Unglücksfall, dann stehen sie
schutzlos und ohne Hilfe da. Die Erfahrung hat
gezoigt, daß in vielen Fällen der Weg zum Gewerlverein
erst dann gefunden wurde, wenn ein unliebsames Ereig⸗
nis eingetreten war. Wer also nicht zu Schaden kommen
vill, der schließe sich rechtzeitig dem Gewerkverein christl.
Bergarbeiter an. Der Bericht zeigt zur Genüge, daß das
Vohl der Mitglieder oberster Grundsatz des Han⸗
eAns beim Gewerverein ist und hleiht
Ko aflides
d 144 —D
vorstanossitzung des Saarbr.⸗Knappsch.⸗
Verein vom 16. März 1922
Anlegung von Geldern.
Laut Worstandsbeschluß werden angelegt: eine 5
zranken auf Obligationen der „Mines de Lens“. 8wei
Dilltonen Mark auf die mündelsichere Anleihe der Baden⸗
verke. Mit der Stadt Saarbrücken soll zur Aufnahme einer
Auleihe durch diese verhandelt werden. Das Oberbergamt
erklärie sein Einverstännis zur Anlegung von Vermögens—
teilen bei der Landesbank des Saargebietes und zur Zeich—
nung von zwei Millionen Mark Aktien der Rhein-Main-«
Donau-A.«“G. und zwei Millionen Franken auf Ohbligatio-
ren des Credit National
Gewährung von Baudarlehen in Franken
Der Vorstand erklärte sich unter Aufhebung des Beschlus—
es vom 27. September 1821 (nach diesem Beschluß konnten
baudarlehen nur auf fertiggestellte Häuser gegen 1. Hypo—
hel und zwar nur bis 60 Progent des 28 fachen Friedens—
vertes in Mark gegeben werden) mit der Hergabe von
krankenbaudarlehn an Vereinsmitglieder grundsätzlich ein⸗
eritanden. Der Voritand erklärfe iich noch weiter damit