Full text: Der Saarbergknappe (3 [1922])

Seite 2. Nr. 28. 
ehendem von der Belegschaftsversammlung der Grube 
Gebprewn pon die am 21. Juni stattfand, berichte! 
ist, gilt auch für andere Belegschaftsversammlungen 
Geringe Löhne. 
Die Klagen der Belegschaftsmitglieder über geringe 
Löhne waren allgemein Sauer löhne ohneZulagen 
von 6 bis 7J Frank sind vielfach zu verzeichnen. Be— 
legschaftsnitglieder führen den Nachweis, daß solche 
Löhne zur Regel geworden sind. TDer Unterschied zwi⸗ 
schen den Hauerloͤhnen ist riesig groß. Bei vielen 
Bergleuten verbleibt nach Abzug der knappschaftlichen 
und sonstigen Gefälle, zumal, po richtige Wucherpreise 
für Gezähe entrichtet werden müssen, der Miete und 
anderer Veträge, die kleinste Summe für die Familie 
übrig. Was das in einer Zeit, wo der Zentner neue 
Kartofseln 1000 und mehr Mark, ein Pfund wäs⸗ 
serige Fleischwurst über 100 Mark kostet, ohne die un⸗ 
berschämten Preise für andere Lebensmitiel und täg⸗ 
liche Bedarfsgegenstaͤnde zu nennen, zu bedeuten hat 
weiß der zu würdigen, der einen großen Haushalt als 
Arbeiter durchbringen muß. 
Autreiberei. 
Nach Ausicht der Belegschaft — und alle Erfahrun 
gen der Vergangenheit bestätigen das — herrscht zur 
Zeit ein Antreibersystem wie noch nie. Der Keil wird 
bon oben angesetzt, und alle nur möglichen Kräfte 
hämmern darauf, um aqus dem Arbeiter das leble 
herauszuquetschen. Eine Unmenge unprodukliver 
Kräfte, ein ganzes Heer von Schmarotzern zehrt an 
dem Ergebnis der Arbeitsbienen, weshald man diese 
bis aufs äußerste ausnutzen will, um den viele 
Schmarotzern das Dasein zu ermöglichen. Die fleißig 
sten und erfahrenften Bergleute, die schon über 
oder 80 Dienstijahre verfügen, den Saarbergbansunt 
seine besonderen Eigenschaften von Grund 'ans und 
aus Erfahrung kennen, werden unter dem Mindest. 
lohn ausbezahlt und damit zu Faulenzern gestempeit 
Probehauersyftem, schichtlange Ueberwachung der Koh 
lenhauer bei der Arbeit durch Beamte, Praͤmenwitlk 
schaft u. dgl. m. find in Anwendung und gellen al⸗ 
Mittel der schlimmfien Antreiberei. 
Regelwidriger Gediugeabschlußz. 
Von einem regelrechten Gedingeabschluß ist seit lan 
gem keine Rede mehr. Der Herr Ingenieur dik. 
tisert und, wehe dem, der dann fann Lohn nicht 
verdient oder den Mut hat, den diktierten Gedinge 
zeitelh abzulehnen. Entweder wird der Kameradschafts 
älteste, der folches tut, abgesetzt, in eine andere Ar 
beit verlegt oder es wird ihm mit der gänzlichen Ent 
iassung gedroht. Solches nennt dann die „demokrati 
sche“ frangbö fijche Bergwerksverwaltung Verein 
barung“ des Gedinges laut Vorschrift der Arbeits 
ordnung! VWeöglich daß chincfische, sudanesische oder 
anamitische Kulis sich solches von ihren französischer 
Bezwingern auf Grund der Devise „Freiheit, Gleich 
heit, Brüderlichkeit“ (iberte, Egalite, Fraternite), wi 
es pempös auf den Frankscheinen der Mines Do 
maniagles de la Sarre“s heißt, gefallen lassen müssen 
Die Saarbergleute sind es aber nicht gewohnt 
derartiges unwidersprochen zu lassen und sindauéd 
gar nicht gesonnen, solches noch längen 
ruhig hinzunehmen.“ —Die angeführte Devise 
guf den Frankscheinen der Grubenverwaltung wirt 
wie blutiger Hohn angesichts des Verhaltens um 
Vorgehens der derzeitigen Grubenverwaltung und der 
unerhörten Zustände, unter denen die Saarberqar 
beiter zu leiden haben. 
Unerhörte Strafen. 
Lebhafte Klagen wurden über die zu hohen un 
unangebrachten Strafen geführt. Insbesondere übe! 
die, die wegen angeblich zu leicht oder unrein beladener 
Fördergefäße verhängt werden, Gegen die Bestrafung 
wegen zu leicht beladener Fördergefäße erhebt die 
ganze Belegschaft Protest. Sie fordert die 
Aufstellung von Wagen, auf denen das Gewicht der 
zeförderten Kohlen einwandfrei festgestellt werden 
lann. Bei den auf Grube Altenwaid in Gebrauch be 
findlichen Wagen ist solches nicht möglich, weil sie ent 
weder mangelhaft oder gar nicht funktionieren. Die 
Aufstellung von auébomataischen Wagen forder 
daher die Belegschaft mit aller Entschiedenheit sowie 
die Feststellung und dauerhafte Kennzeichnung des 
Eigengewichtes der Fördergefäße. ¶Den Wagen— 
kontrolbleuren über Tag wird die Durchführung 
jhrer eigentlichen Aufgabe unmöglich gemacht, inden 
sie zu Arbeiten verwendet werden, für die sie nich 
da sind. Ihre Aufgabe ist es, zu kontrollieren, daf 
den Berglenten nicht zu Unrecht Strafen aufgehalf 
werden wegen angeblich unrein oder zu leicht belade 
ner Fördergefäße und daß die Kameradschaften da⸗ 
in Wirklichkeit geförderie Gewicht angeschtieben er 
halten; 
Mangelhafte Materialbelieferung. 
Die Belegschaft fordert eine bessere und ausreichend 
Belieserung mit Naterialien aller Ari. Ein empfind 
licher Mangel befteht an allen Materiaglien, besondert 
an Schienen, Rohren, Pfeilerhoig Schienennägeln 
Schwellen. Die Bergleute sind gezwungen, stunden 
lang nach diesen Naterialien in der Gruͤbe herumzu 
huchen, wodurch empfindliche Lohnverluste entstehe 
und die Förderung ungünstig beeinirechtigt wird 
Dieses Material müßte sür die Üünterlagearbeiter i 
pöslichst größzter Naͤhe der Arbeilsslellen zur Ver 
ilgung liegen 
„Der Saar⸗Bergknappe“ 
Unnütze Gefährdung von Arbeitern. 
Auf das entschiedenste wird Einspruch erhoben gege 
die Beschäftigung einze lIner Arbeiler an gefähr 
ichen Punkten, gang besonders vor Ort uͤnd am Nach 
eißen. Solches ift verboten. Sonderbar, daß di 
Bergpolizeibehörde, die in letzter Zeit so 
iberaus rege ist, um Bergleute mit dem Strafrichter 
in Berührung zu bringen, hier, wo es ihre besondere 
pflicht wäre, nicht einschreitet. Sie als staatliche Be 
hörde muß doch über den Parleien slehen unß zors 
zweierlei Maß nicht kennen. Oder handhabt sie doch 
zweierlei Maß? (Am 233. Juni ift, wie uns ein 
päter zugegangene Zuschrift meldet, der Kameral 
Weintraut auf Grube Altenwald tödlich verunglückt 
Atuch dieser Kamerad hat allein an'einet gefährlicher 
Stelle arbeiten müssen und wird dessen tödlicher ün 
jall von den Arbeitern, die die Arbeitsstelle kennen 
dem AIle inarbeiten zugeschrieben. Vie Erbitterung 
der Arbeiter kam auch anlaßlich der Beerdigung dieses 
Kameraden dem kteilnehmenden Beamten gegenüber 
zum Ausdruck. Sodann wird in dieser Zuschrift dar 
auf hingewiesen, daß die neu eingeführte Verbauungs 
methode zu kurze Streckenbänke vorfehe, die guf der 
Holzpfeiler aufgelegt werden müßten und mit Stscke 
unterschlagen würden mit sogenannier Quetschkeile 
Diese Verbauungsmethode habe auch an dem Arbeits 
punkte. wo Weintraut arbeitete, angewandt werden 
müssen und seien bei Auswechselung einer beschädigten 
Bank fünf Hölzer zu Bruch gegangen, unter den 
Weintraut geraten sei, der erft nach drei Stunden aus 
einer unglücklichen Lage befreit werden konnte. Im 
dazarett ist dann der Kamerad während einer Ope 
ralion gestorben. Wegen dieses Vorfalles herrsche 
moße Erbitterung unter der Belegschaft) 
— ———— 
Wir wollen vorwärts 
Und mögen mich Tausende töricht auch nennen, 
Ich muß für die Heimat, die liebe, entbrennen, 
Ich muß für die Ordung, die heilige, streiten 
Im Dunkel der Tage, im Wirrwarr der Zeiten; 
sch muß für das Wohl unseres Volkes erglühen, 
Tugtäglich im Schweiß mich des Angesichts mühen, 
ind rüsten muß stets ich und ringen und streben, 
Ind wenn mir zur Seite so manche auch leben, 
Eh gehe ihn weiter, den Weg, den beftaubten, 
Durchdrungen vom Willen mich siolz zu behaupten, 
Mich nimmer verstlavendem Machtspruch zu beuge⸗ 
Mit letztem Hauch für die Wahrheit zu zeugen. 
AInd läßt es im Staub und im Dunfie der Zechen 
Ermattet mich einmal zusammenbrechen, 
Es reißet eimpor mich der heilige Glaube, 
Es grühtt mich der Engel der Hoffnung im Staube, 
Und wicder in Liebe mit Schweiß und mit Schwiele 
Ich jolge den Fahnen zu herrlichen Zielen. 
L. Kessing. 
—DDD———— 
Unwürdige Behandlung. 
Ueber schlechte Behandlung klagte die Belegschaf— 
am meisten. Wenn auch schlechte Löhne eine Beleg 
schagt aufbringen, dann aber doch niemals so als un— 
wünrdige Behandlung. Wo diese herrscht, lehnt sich 
der verletzte und beleidigte Mensch auf, der auf 
Grund göttlicher und staatlicher Gesetze eine ander⸗ 
Behandlung zu erfahren hat, als eine tote Sache. Dit 
Seele des Menschen Arbeiter leidet unter der un 
würdigen Mißachtung, weshalb sie mit aller Mach 
sich aufbäumt und nach Gerechtigkeit schreit. Und es 
war ein einziger Aufschrei nach men 
schenwürdiger sund gerechter Behand 
dung, deraus,dem Mundeder Sprecher in 
der Altenwalder Belegschaftsversamm 
lbung kam, als sie Behandlungsmethor 
denkennzeichneten und geißelten, die 
jeztaufdenSaargrubengangundgäbe 
sind. Ein einziger großer und wuchtiger Aufsschre 
geht durch die ganze Belegschaft al ler Saargruben 
dringt hinaus über die Grenzpfähle des Heimatlande⸗ 
und gibt der Welt Kunde von der ungerechtfertigten 
Behandlung, die hier einer bodenständigen, ruhiger 
und fleißigen Arbeiterschaft zuteil wird von Vertretern 
einer Nation, die auf das rühmende Wort „Grande. 
Nation“ einen geschichtlichen Anspruch erheben zu dür— 
fen glaubt. Was die Sgarbergleute in Belegschafts. 
persammlungen, in allen Gesprächen, die man mit 
ihnen führt und in Zuschriften an uns äußern, gibf 
aber nur Zeugnis davon, daß Angehötige deir 
„Grande⸗Nation“ furchtbar kleinlich, engheirt 
zigund sogar recht brutalhandeln. Wahr— 
lich, diese Herren leisten der Geschichte ihres Landes 
keinen Tienst. Tie gegenwärtige Periode ihrer Herr 
schaft über die Sgargruben spricht der Devise, der sran- 
zösischen Republik nur Hohn. Recht erbärmlich ist es 
aber, daß die unteren Beamten, in manchen 
Fällen sich als nur zu willfährige Handlanger erwei— 
sen. In jedem Saar-Bergknappen könnten wir den 
halben Raum mit Zuschriften ausfüllen, die sich mit 
der Art und Weise des Vorgehens unterer Begiien 
den Arbeitern gegenüber beschäftigen. Mag auch deren 
dos keineswegs beneidenswert sein oder mögen auch 
sie dem Drucke von o ben scharf ausgesetzt sein — sie 
dürsten niemals vergessen, daß der Arbeiter ein 
Menich ist, und daß eine Zeit wieder fomnmen wird 
Samstag, den 15. Juli 1022. 
wo die Geschichte über solch' anpassungsfähige Men— 
schen den Stab brechen wird. Wir wollen mit der Be 
legschaft hoffen, daß oben und unten in der Ban 
tung recht bald ein, an derer Geist eingeht dannt 
derartige wuchtige Anklagen, wie sie jetzt die Beleg— 
schaft erheben muß, will sie ihr Menschlum nicht selbst 
aufgeben, unnötig werden und damit der überspannte 
Kessel sich nicht entlädt und dem Saargebiet eine böf— 
Katastrophe erspart bleibi. 
Unberechtigte Vorwürfe. 
Scharf protestierte die Belegschaft gegen die Vor 
würfe, sie würde künstlich mit ihrer Leistung zurück 
holten, und dadurch das Produklionsegebnis und di 
Rentabilität der Saargruben beeinträchtigen. Sie for. 
dere ein Gedinge, das die bestehenden Verhaltnisse und 
die Leistungen berücksichtige, und wollte kein Prämien; 
gedinge, sondern ein sosches, das einen gerechten Lohn 
garantiere. Wenn die Rentabilität der Saargruben 
heeinträchtigt würde, daunn nicht durch die unter und 
über Tage beschäftigien Arbeiter der Betriebe, sondern 
durch das große Heer von Bedienten, Lakaten und an— 
deren Leuten, die zur Bequemlichkeil anderer zu Hum⸗ 
derten herumliefen und allesamt aus dem Ertrage der 
produktiv tätigen Arbeiter unterhalten würden, wo— 
durch die Rentabilität zum Teufel gehen müßte. In 
die Millionen gehende Beträge würden doch veraus 
gabt für Personen, die bei oberen Beamten Garten⸗ 
arbeiten, Hausdienste, Stall- und Garagedienste ver— 
sähen, ohne die riesigen Ausgaben für ein sonstiges 
Heer dienstbarer Geister, die in den Verwallungen umd 
sonstwo rein überflüssig seien. Hier hätte der Ver— 
waltunasrat der Saargruben ein reiches Betäti— 
gungsfeld vor sich, um durch Beseitigung all der 
Schmarotzer die Rentabilität der Gruben zu bessern — 
Wir haben vorstehend nur den hauptsächlichsten Kla 
gen der Belegschaft Raum und Ausdruck gegeben. 
Wenn wir alle anführen wollten, hätte der Raum die 
ser Nummer nicht ausgereicht. Die Belegschaft ist qus 
der Zurückhaltung, die sie bislang geübt hatte in der 
Hoffnung, eine Besserung wäre auch ohne Anrufung 
der Deffentlichkeit zu erreichen, herausgetreten, wei 
sich diese ihre Hoffnung als falsch erwies. Nunmehr 
ist es Sache der Bergwerksverwaltung, durch Beseiti— 
gung der Mißstände dem gestörten Arbeitsfrieden wie⸗ 
der eine sichere Grundlage zu schaffen. Daß dies am 
besten durch eingehendes Verhandeln mit den Bera⸗ 
arbeiterorganisationen und gerechter Berücksichtigung 
deren Wünsche geschehen kann, hat die Erfahrung zut 
Genüge gelehrt. Möge man daher baldigst diesen Weg 
beschreiten, da nur er allein zum Besten aller Beten 
ligten führt. 
n 
Was beabsichtigt die 
Bergverwaltung? 
Ein unverständliches Schreiben. 
Die beiden vorausgegangenen Berichte unterrichten 
zur Genüge über die Lage im Saarbergbau und die 
Lage der Saarbergleute. Daß die wirtschaftliche Lagé 
der Bergleute keine rosige ist, haben wir ausreichend 
bewiesen. Auch der Geift ist genügend gekennzeichnet, 
der sich in den Verwaltungsorganen der Saabgruben 
auswirkt. Nun erhielten die Organisationen von der 
Bergwerksdirektion ein Schreiben, das in mehr als 
einet Hinsicht sehr begeichnend ist. Wir lassen dasselb⸗ 
nachstehend im Wortlaute folgen: 
Saarebruck, 4. Juli 1928 
M. Cubinot, Chef du Service Ouvrier. 
a Gewerhschaft christlicher Bergarbeiter Deutschlands, 
Saarbrücken. 
Die Administration beabsichtigt die Dienstanweisung 
über den im Gedinge verdienten durchschnittlichen Richt 
lohn, der nach der bisherigen Bestimmung nicht weniger 
als 10 Frank beträgt und für jedes Vierteljahr für die 
Gesamtheit der Vollhauer und für das gesamte Gebiet 
berechnet werden soll, abzuändern. Ich bitte Sie, den 
12. ds. Mis. vormittags einen Vertrelet Ihrer Organi— 
sation nach hier zu entsenden, um von dem neuen Wort⸗ 
laut der Beitimmungen Kenntnis zu nehmen. 
geg. Cubinot. 
Welche Aenderungen plant die Verwaltung? Was 
orbirgt sich hinter dieser geheimnisvollen Ankündi— 
gung? Konnte die Bergwerksverwaltung in ihrem 
Schreiben nicht auch sofort die von ihr geplante Aen 
derung bekannt geben, damit die Organijationen so⸗ 
fort über die Absichten derselben im Bilde waren und 
ihre Gegenvorschläge einreichen konnten. Das Schrei— 
hen atmet verflucht wenig demokratischen Geist. Die 
Organisationen werden einfach her zitiert, um die 
schon vollzogene Aenderung der wichtigen Be— 
timmungen zur Keuntnis zu nehmen. In einer 
Zeit, wo ein vereinbarter und von beiden Kontrahen— 
ten Erbeitgeber und Bergarbeiterorganisationen) un— 
terzeichneter Panteltarif Rechtsgültigkeit hat, 
werden wichtige Bestimmungen des Lohnwesens 
einfach einseitig festgesetzt u. die Organisationen ledig— 
lich zur Kenntnisnahme herbeibeordert, wo doch nost⸗ 
wendig gewordene Aenderungen nur auf dem Ver— 
handlungswege und am Verhandlungstische von bei— 
den Kontrahenten geschaffen werden dürften. 
Glaubt einer der Kontrahenten, daß eine Aenderung 
noiwendig ist, dann soll doch so vorgegangen werden, 
daß entweder der Arbeitgeber, wenn er eine Aende— 
rung haben will. den Arbeiterorganisationen lein—
	        
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