Full text : 7.1931 (0007)

Seite 16

Saarheimatbilder

1931

Felsberg zu Gunsten des genannten Kurfürsten. Auf
Dietrich von Kerpen aber folgte fortan die Dynastie der
Kerpen als die Alleinherren des Kirchdorfes und der nach—
mals größer gewordenen Herrschaft Illingen. Bemerkens—
wert für das Anwachsen des Wohlstandes der Herren
von Kerpen war die Tochter Samsons von Kerpen, die ihres
Reichtums wegen „das güldene Kind“ genannt wurde.
Unter diesem Namen kommt sie sogar in dem Weistum von
Eidenborn und Falscheid vor.
Der letzte der residierenden Kerpen, Freiherr Fran;
Lothar, starb, ohne männliche Leibeserben zu hinterlassen.
Nassau-Saarbrücken wollte darum die Herrschaft als ver—
fallenes Mannlehen wieder
einziehen. Infolge der Oppo—
sition der Agnaten entstanden
langwierige rechtliche Ausein—
andersetzungen. Sie hatten
jedoch das Ergebnis, daß noch
unmittelbar vor Ausbruch der
französischen Revolution Frei—
herr Franz Josef von Kerpen
kurtrierischer Geheimer Rat
und Amtmann von Ulmen
und Daun für sich und seine
Brüder abermals mit Illin—
gen belehnt wurde. Doch
durch die Revolution verlor
auch dieser letzte der residie—
renden Kerpen seine herr—
schaftlichen Rechte und Ren—
ten. Im Jahre 1830 ver—
kaufte seine mit dem Grafen
Friedrich von Brühl ver—
mählte Tochter Elisabeth das
Schloß und die dazugehörigen
Ländereien an den damaligen
Bergwerksdirektor Sello zu
Saarbrücken, von dem sie
später an die Familie Haldy
in Saarbrücken übergingen.
Die in der Herrschaft Il—
lingen geübte Justiz war in
wenigen aber um so stren—
geren Gesetzesparagraphen
kundgetan. Wer dem Herrn
oder einem seiner Diener Ge—
walt antat, wurde mit Ab—
hauung der rechten Hand und
des rechten Fußes gestraft, so—
fern nicht die Gnade des
Herrn milder entschied. Der
Herr von Illingen wurde
„vor den herrn des hohen
halßgerichts erkannt, der
macht hatt, zu binden undt zu entbinden, zu henken undt zu
ertrenken undt alle bosheit zu straffen, es treffe gleich halß
oder halßgebein an“. So steht es auch geschrieben im Weis—
tum von Illingen „da der mayer auffgestanden undt gesagt:
hie will der scheffen auff freyem fuß stehn undt ohn geandet
undt geferdt sein, wir wollen jedermann lassen recht ge—
deien, dem scheffen leyen so lang die sonn am himmel stehet“.
Zur Ausübung der Rechtsfragen war ein Amtmann be—
stellt, dem ein Gerichtsschreiber und ein Büttel beigegeben
waren. Als Berufungsinstanzen galten die Herren
von Kerpen und weiterhin die Reichsgerichte. Das Dorf
selbst hatte als Vorsteher einen sogenannten Meier und in

den übrigen Gemeinden je einen Schöffen, dem die polizei—
lichen Befugnisse oblagen. In Illingen genossen die Juden
die Weidberechtigung wie alle anderen Untertanen. Nur
mußten die sogenannten Schutzjuden jährlich drei Gulden an
die Gemeinde zahlen.
Von dem aufkommenden Zehnten der Gemeinde bezog
der Pfarrer ein Drittel, die Herrschaft eine regelmäßige Rente
von fünf Malter Korn und 10 Malter Hafer. Hierfür hatte
sie das Schiff der Kirche zu Illingen und die Kreuzkapelle
(die sogenannte Bergkapelle) zu bauen und zu unterhalten.
Außerdem war sie gehalten, in der Fastenzeit in dieser
Kapelle sieben Messen lesen zu lassen. Die Bergkapelle
dürfte in dieselbe Zeit (Ende
des 15. Jahrhunderts) zurück—
führen, in der auch andern
Orts im Saargebiet Kreuz—
wege und Kreuzkapellen ent—
standen sind, wie zu Saar—
brücken, Blieskastel, Püttlin—
gen und Berus. Zumeisi
finden sich derartige Kreuz—
kapellen nahe bei Residenzen
oder Amektbsstädten. Den
Herren zu Kerpen scheint je—
doch die Unterhaltung des
Bergkirchleins geringste Sorge
gewesen zu sein. Denn das
Bergkirchlein war eng und
niedrig und erforderte wahr—
haftig keine allzu großen Un—
terhaltungskosten. Doch ge—
rade jenes idyllische Kirchlein,
das einen besonderen Zauber
und eine warme Heimlichkeit
atmete, mußte vor etwa
25 Jahren einem starren Neu—
bau in hochgotischen Baufor—
men weichen. Die ausgangs
des 18 Jahrhunderts erbaute
Pfarrkirche „Sankt Stephan“
war nur hinsichtlich des
Schiffes von der Herrschaft zu
unterhalten, während der
Chor vom Pfarrer und der
Turm von den herrschaftlicher
Untertanen in stand zu hal
ten bzw. neu zu erbauen
waren. Gleichwohl ist die
Kirche auch unter diesen
etwas erschwerten Verhält—
nissen zu einem landschaftlick
schönen Bauwerk ausgewach
sen, das dem ganzen Dorf
seine Note aufprägt. Eng an
den Hirtenberg angeschmiegt, reihen sich um das ehrwürdigé
Bauwerk wie um die von ihm erfaßte alte christliche Kult
stätte Häuser und Häuslein. Und alle diese Häuser atmen
so tief und schwer die Vergangenheit Letoltingas, daß dann
und wann schon einmal die neueren Dorfstraßen mitträumen
von andern Zeiten und andern Menschen.
Quellen: Pfarrarchiv Tholey, Bärsch „Beschreibung des
Reg.“Bez. Trier“ 1849, de Vorenzi „Beiträge z. Geschichte sämtl
Pfarxeien der Diözese Trier“ J 1887, „Mitt. des histor. Vereins
. d. Saargegend“ Hefte 2, 13 u. 14, „Südwestdeutschland“ Nr. 1/1914
Pöhlmann, „Aelteste Geschichte des Bliesgaues“, Becker H. J.
‚Blieskastel ü. s. Gnadenbild“. — Grimm, Jak., „Weistumert“ II
1840. Goerz, Ad. „Mittelrhein. Regesten“ IMIII 1876 1881.

Barocke Kreuzigungsgruppe auf dem jetzigen Friedhof,
die ursprünglich bei der Bergkapelle (Kreuzkapelle) aufgestellt
gewesen sein dürfte. Eine fast genaue Nächbildung befindet
sich bei der Kreuzkapelle zu Blieskastel.
            
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