Es erhalken bei 3 bis 10 Feierschichten:
3 4 5 6
7
3
9 10
“v. —4 60⏑ ———⏑ 30 090 0 110Fr
50 60 70 80 0 0900 110 1205
60 70 80 0 100 1410 120 130
70 80 90 100 110 120 130 140
„3 80 90 100 110 120 130 140 150
Obige Sätze gelten als Vorschuß und werden bei dem kommenden Abschlag
soweit gezahlt, um den früheren Abschlag zu erreichen. Die Mehrsumme wird
bei der Entlohnung der Restsumme des Monais gezahlt.
Jugendliche erhalten die Hälfte.
Diejenigen, welche keine Feierschichten, sowie ein und zwei Feierschichten
im Monat Juli hatten, erhalten bei der Restsumme vom Monat Juli folgen—
den Vorschuß:
Ledige 50, Verheiratete 50, mit einem Kind 60, zwei Kindern 70, drei
Kindern 80 Fr.
Der Vorschuß wird nach Abzug des Kartoffelvorschusses nach April 1926
zurückgezahlt. Die Einzelheiten werden im Närz 1926 festgesetzt.
Verlängerung der Deputatkohlen.
Die Verlängerung der Deputatkohlen, welche bis 31. Juli nicht abgefahren
werden konnten, wurde zugesagt.
Knappschaftsfragen.
Ab 1. September soll eine Erhöhung der Bezüge der Invaliden- und
Witwenrenke eintreten, nach Vorschlägen, welche höher sind, als die von der
Generalversammlung abgelehnten. Diese sollen bis zur gesetzlichen Reu—
regelung gellen. Sämkliche Abmachungen haben auch für die Grübe Franken—
holz Gülligkeit.
In der Revierkonferenz des Verbandes stimmten 66 Dele-
gierte fir Annahme des Ergebnisses und 87 dagegen. Da zur
Weiterführung des Streiks keine Dreivierkelmehrkeit erreicht war,
wurde der Streik nach einer Woche Dauer beigelegt.
Seit Mitte des Jahres 1925 hat die Frankeninflakion stark
zugenommen. Im August 1925 wurden für eine Mark 5 Fr. im
Mai 1926 dagegen 7,50 Fr. gezahlt. Die Kaufkraft der Berg—
arbeiter sinkt dauernd, da ein Ausgleich zwischen Geldentwertung
und Teuerung nicht gezahlt wird. Die Löohne wurden zwar mehr—
sach, jedoch unzureichend erhöht. Die französische Regierung be—
rücksichtigt nicht in genügender Weise die Verhältnisse des Saar—
gebietes als Grenzgebiet. Die Bergarbeiter im Saargebiet haben
erkannt, daß nur durch eine geschlossene Organisakion ihre wirt—
schaftlichen Interessen gewahrk werden können. 90 Prozent der
Bergarbeiter gehören den vier Tariforganisationen an. Ohne
starke Organisationen wäre der gewerkschafkliche Einfluß und die
Kämpfe, wie sie der vorstehende Abschnitt schilderke, unmöglich.
Das saarabische System hat der Wellkrieg vollständig beseitigt.
Die wirkschaftliche und politische Freiheit ermöglicht auch dem
Saarbergarbeiter, seine wirkschaftlichen Inkeressen zu verkreken
Geistige und gewerkschaftliche Schulung hat die junge Organi—
salion zu ihrer Festigung nokwendig. Deshälb gebietet die Pfiicht,
den letzten Bergarbeiler dem Verband der Bergarbeiter zu⸗
zuführen.
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