Full text: Das Saargebiet, sein Bergbau und seine Sozialpolitik

ihrer Arbeiter vorgenommen hak, ergibt sich hieraus ein schweres Betriebs. 
defizit, das die Finanzen der Eisenbahnen belasten wird. Endlich haben viele 
Sleuern, so die indirekten Skeuern durch die allgemeine Krisis gelitten. 
Zusammenfassend ist zu sagen, daß der Generalstreik der Bergleute die so 
bemerkenswerte Entwicklung des Saarbeckens gebrochen und eine Krisis 
hervorgerufen hat, deren Wirkungen noch nach Jahren fühlbar sein werden.“ 
Der Präsident vergaß hinzuzufügen, daß die Regierung durch 
ihre passive Haltung an dem Ausfall nicht ganz unschuldig war. 
D 
Der Streik in Lolhringen. 
Wenige Tage nach dem Ausbruch des Streiks im Saargebiet 
ien auch die Belegschaften der lothringischen Gruben in den 
Streik. 
Der Kampf der Lothringer Bergarbeiter war für dieselben 
schwerer, da nicht die geschlossene Organisation wie im Saarbergbau 
vorhanden war. Von 28000 Bergarbeitern waren nur 7000 bei 
Ausbruch des Streiks organisiert. Der Durchschnitkslohn betrug 
vor dem Streik 20 Fr. Der Antrag der Organisationen verlangte 
24 Fr. während die Grubenverwaltung 22 Fr. zusagke. 
Die lothringischen Bergarbeiter verlangken nicht mit Unrecht die 
Löhne der nordfranzösischen Bergarbeiter, was die mächtigen 
Kohlenkönige, vor allem die Firma de Wendel, ablehnten. 
Bekämpfung und Verleumdung, sowie ungenügende materielle 
Unkerstützung brachten es fertig, daß die Zahl der Streikenden ab— 
bröckelte. Beigetragen hat jedenfalls die große Zahl fremder 
Arbeitker — neun Vationen sind im Lothringer Bergbau ver— 
treten —, welche durch Wohnung und Aufenthalfksgenehmigung den 
Grubenkapitalisten ausgeliefert sind. 
Neben einer großen Zahl Ablegungen bestand die Rache des 
französischen Arbeitgeberrums darin, daß zahlreiche Aus— 
weisungen erfolgten und mehr als 200 Bergarbeiter auf Grund der 
rigorosen Handhabung der Gesetze zu Gefängnis bis zu einem Jahr 
wegen Streikvergehen verurkeilkf wurden. 
Die Generaldirektion der Saargruben bricht die Vereinbarungen 
in bezug auf die Enklassenen. 
Entgegen den schriftlichen Vereinbarungen und deren münd— 
lichen Erläuterungen wurden von der Generaldirektion 189 Berg— 
leute bezeichnet, welche nicht mehr angelegt werden sollten. Der 
Direktor für Arbeiterangelegenheilen Cuvinot nahm seine Ent— 
lassung, da er wohl mit dem Vorgehen nicht einverstanden war. 
Mehrmalige Verhandlungen waren erfolglos, so daß die Or— 
ganisationen die Berggewerbegerichte anriefen. In einem Urteil 
wurde die Generaldirektion verurteilt, den vertragswidrig Ent— 
lassenen den Schaden zu ersetzen. 
Ein Teil der Entlassenen wurde am 1. September 1923, der 
Rest im Januar 1924 wieder angelegt. Die Organisationen schlossen 
mit der Generaldirektion eine Vereinbarung, welche lautet: 
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