ihrer Arbeiter vorgenommen hak, ergibt sich hieraus ein schweres Betriebs.
defizit, das die Finanzen der Eisenbahnen belasten wird. Endlich haben viele
Sleuern, so die indirekten Skeuern durch die allgemeine Krisis gelitten.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß der Generalstreik der Bergleute die so
bemerkenswerte Entwicklung des Saarbeckens gebrochen und eine Krisis
hervorgerufen hat, deren Wirkungen noch nach Jahren fühlbar sein werden.“
Der Präsident vergaß hinzuzufügen, daß die Regierung durch
ihre passive Haltung an dem Ausfall nicht ganz unschuldig war.
D
Der Streik in Lolhringen.
Wenige Tage nach dem Ausbruch des Streiks im Saargebiet
ien auch die Belegschaften der lothringischen Gruben in den
Streik.
Der Kampf der Lothringer Bergarbeiter war für dieselben
schwerer, da nicht die geschlossene Organisation wie im Saarbergbau
vorhanden war. Von 28000 Bergarbeitern waren nur 7000 bei
Ausbruch des Streiks organisiert. Der Durchschnitkslohn betrug
vor dem Streik 20 Fr. Der Antrag der Organisationen verlangte
24 Fr. während die Grubenverwaltung 22 Fr. zusagke.
Die lothringischen Bergarbeiter verlangken nicht mit Unrecht die
Löhne der nordfranzösischen Bergarbeiter, was die mächtigen
Kohlenkönige, vor allem die Firma de Wendel, ablehnten.
Bekämpfung und Verleumdung, sowie ungenügende materielle
Unkerstützung brachten es fertig, daß die Zahl der Streikenden ab—
bröckelte. Beigetragen hat jedenfalls die große Zahl fremder
Arbeitker — neun Vationen sind im Lothringer Bergbau ver—
treten —, welche durch Wohnung und Aufenthalfksgenehmigung den
Grubenkapitalisten ausgeliefert sind.
Neben einer großen Zahl Ablegungen bestand die Rache des
französischen Arbeitgeberrums darin, daß zahlreiche Aus—
weisungen erfolgten und mehr als 200 Bergarbeiter auf Grund der
rigorosen Handhabung der Gesetze zu Gefängnis bis zu einem Jahr
wegen Streikvergehen verurkeilkf wurden.
Die Generaldirektion der Saargruben bricht die Vereinbarungen
in bezug auf die Enklassenen.
Entgegen den schriftlichen Vereinbarungen und deren münd—
lichen Erläuterungen wurden von der Generaldirektion 189 Berg—
leute bezeichnet, welche nicht mehr angelegt werden sollten. Der
Direktor für Arbeiterangelegenheilen Cuvinot nahm seine Ent—
lassung, da er wohl mit dem Vorgehen nicht einverstanden war.
Mehrmalige Verhandlungen waren erfolglos, so daß die Or—
ganisationen die Berggewerbegerichte anriefen. In einem Urteil
wurde die Generaldirektion verurteilt, den vertragswidrig Ent—
lassenen den Schaden zu ersetzen.
Ein Teil der Entlassenen wurde am 1. September 1923, der
Rest im Januar 1924 wieder angelegt. Die Organisationen schlossen
mit der Generaldirektion eine Vereinbarung, welche lautet:
38