Vorwort!
Die nachfolgenden Grundsätze für den Bildungs- und
Arbeitsplan der achtklassigen Volksschulen des Saargebiets
sind das Ergebnis der jährigen Arbeit einer von der
Regierungskommission, Abteilung für Kultus und Schul—
wesen, eingesetzten Kommission von Schulmännern unter der
Leitung des Oberschulrats Dr. Lichthardt. Entgegen früheren
Plänen, die meist unter der Herrschaft des Stoffes standen,
sucht der vorliegende Plan nach Inhalt und Form den
gegenwärtigen Forderungen des Arbeits- und Heimats—
schulprinzips gerecht zu werden. Er will die Lehrer—
persönlichkeit nicht einengen und sieht daher von einer
Stoffangabe im einzelnen ab. Er will die „Arbeit“ in der
Gestalt von Grundsätzen und Problemen andeuten, die sich
aus der Zielstellung des Faches ergeben und aus denen
sich wiederum die Einzelaufgaben ohne wesentliche Ab—
weichung vom Plan mühelos von selbst ergeben.
Die Anwendung der Grundsätze auf den Einzelfall be—
rücksichtigt auf diese Weise nicht nur die Eigenart des
Lehrers, der nun selbst forschen, prüfen und wählen kann,
sondern vor allem auch die der örtlichen Verhältnisse.
So bilden die nachfolgenden Grundsätze die Unterlage
für den Arbeitsplan jedes einzelnen Schulortes und jeder
einzelnen Schule — eine dringende Forderung des allge—
mein anerkannten Heimatsschulprinzips. (Vgl. 1,2) —.
Nicht in der Vermehrung des Stoffes, sondern in der
Herausarbeitung des Bildungswertes nach dem Arbeits—
schulprinzip sah die Kommission die Erhöhung des Unter—
richtszieles. Deshalb erschienen allgemeine methodische
Grundsätze unentbehrlich.
„Der Meister (aber auch nur der Meister) kann die Form
zerbrechen
Mit weiser Hand zur rechten Zeit.“
Möge die weitere Ausgestaltung des Planes so erfolgen,
daß dadurch die saarländische Schule gefördert und ihrem
Ziele entgegengeführt wird!
Saarbrücken, den 7. April 1922.