Full text : 1905 (0006)

Von den 45 369 Knappschaftskassenmitgliedern zählen
für die Krankenkasse 34318 — 75,64 *40 zu den erwachsenen Arbeitern J. Klasse und
11051 — 24,386 90 II.
11130 — 24,53 6/0 zur Lohnklasse III,
für die Pensionskasse, 4358 — 9,61 60 IV und
la 881 — 65,86 0 V des Invalidenversicherungsgesetzes.

Familienstand.

Dem Familienstande nach sind von der Gesamtbelegschaft von 46489 Mann
18 464 — 39,72 60 ledig,
27 552 — 59,26 /0 verheiratet,
465 — 1,00 6/0 Witwer,
8 — 0,02 ꝰ/0 geschieden.
Von den Mitgliedern des Knappschaftsvereins
464 Witwer und 8 geschieden.
Für die Krankenkasse zerfallen die vorstehenden 18461 Ledigen in 6 452 — 34,95 “/0 erwachsene
Arbeiter J. Klasse, 108097 — 59,03 0/0 erwachsene Arbeiter II. Klasse und 1112 — 6,02 /0 jugendliche
Arbeiter, welche nur Krankenkassenmitglieder sind. Von den 27 548 Verheirateten sind 27 395 — 99,44 00
erwachsene Arbeiter J. Klasse und 133 — 0,56 /0 erwachsene Arbeiter II. Klasse. Die 464 Witwer bestehen
aus 463 — 99,78 /0 erwachsenen Arbeitern J. Klasse und 1 — 0,22 /0 erwachsenen Arbeiter II. Klasse.
Die 8 Geschiedenen sind erwachsene Arbeiter J. Klasse.
Für die Pensionskasse zählen von den 18461 Ledigen 10949 — 59,81 6/,0 zur Lohnklasse III,
2565 — 13,90 /0 zur Lohnklasse IV und 3835 — 20,77 /0 zur Lohnklasse V des Invalidenversicherungsgesetzes,
 während der Rest, nämlich die 1112 (— 6,02 /0) jugendlichen Arbeiter, der Pensionskasse nicht an—
gehört. Die 27 548 Verheirateten fallen mit 179 Mann — 0,65 /0 unter Lohnklasse III, mit 1755 Mann
— 6,37 0/0 unter Lohnklasse IV und mit 25 614 Mann — 92,98 8/0 unter Lohnklasse V jenes Gesetzes. Von
den 464 Witwern zählen 2 — 0,43 640 zur Lohnklasse III, 34 — 7,833 040 zur Lohnklasse IV und 428
— 92,24 640 zur Lohnklasse V. Die 8 Geschiedenen verteilen sich mit je 4 Mann auf die Lohnklassen IV
und V.

Die 8 Nichtknappschaftsmitglieder bestehen dem Familienstande nach aus 3 Ledigen, 4 Ver—
heirateten und 1 Witwer.

Zahl der Angehörigen.
Der Gesamtbelegschaft stehen an Angehörigen gegenüber
27 552 Ehefrauen,
96 990 Kinder,
2107 zu ernährende Väter, Mütter bezw. Großeltern und
712 zu ernährende Geschwister usw.
in Summe — 127 361 Angehörige.
Es kommen also auf den Kopf der Belegschaft durchschnittlich 2,740 Angehörige überhaupt.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß von den 96990 soeben in Rechnung gebrachten Kindern
nur 80 290 unversorgt sind, ergibt sich als Zahl der von der Gesamtbelegschaft wirklich zu ernährenden
Angehörigen die Summe von 27 552 — 80290 - 2107 4 712 — 110661 Köpfen. Hiernach stellt sich
die Zahl der von 1 Arbeiter zu ernährenden Angehörigen im Durchschnitt auf 2,380 Köpfe.

Besitzstand.

Hauseigentümer sind von der Gesamtbelegschaft . 18228 — 39,20 /0,
Besitzer von Feld, Wiesen usw— 10372 — 22.31 540.
            
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