Full text : 1900 (0005)

4. Religionsbekenntniß: Evangelisch, katholisch, altlutherisch, altkatholisch, dissidentisch.
5. Beschäftigungsart am 1. Dezember 1900 oder, falls der Betreffende an diesem Tage krank ist, Beschäfti
gungsart, zu welcher derselbe bisher zählte:
J. Aufseher unter Tage; Aufseher über Tage.
II. Arbeiter beim Grubenbetrieb unter Tage und zwar
a. beim Maschinenbetrieb; b. Gesteinshauer, Kohlenhauer, Lehrhauer bei Gesteins- oder Kohlen—
Arbeit, Schlepper bei Gesteins- oder Kohlen-Arbeit, Bremser, Anschläger, Abzieher, Signalgeber,
Maurer oder Handlanger; ec. Pferdeknecht oder sonstwie bei der Pferdewirthschaft beschäftigt;
d. anderweitig in der Grube beschäftigt (wenn nicht unter II, a—eé gehörig).
[II. Arbeiter beim Grubenbetrieb über Tage und zwar
a. beim Maschinenbetrieb; b. Anschläger, Abzieher, Signalgeber, Ablader, Maurer oder Handlanger,
Lampenreiniger über Tage, beim Verladen und Absazt beschäftigt, Klauber, auf der Halde beschäftigt;
2. Pferdeknecht oder sonstwie bei der Pferdewirthschaft beschäftigt; d. anderweitig beim Grubenbetrieb
über Tage beschäftigt (wenn nicht unter III, a- gehörig).
[V. Arbeiter bei einem der Nebenbetriebe über Tage bezw. dem zugehörigen Maschinenbetrieb und zwar
a. beim Aufbereitungsbetrieb (d. h. unmittelbar an den Lesebändern der Rätteranlage oder bei der
Kohlenwäsche beschäftigt); b. beim Kokereibetrieb; e. Pferdeknecht beim Aufbereitungs- oder Kokerei—
betrieb; d. Arbeiter bei der Materialienwirthschaft; e. Werkstattsarbeiter; f. bei der Gasbereitung,
m chemischen Laboratorium beschäftigt; g. Arbeiter beim Wasserwerk; h. bei einem anderweitigen
Nebenbetrieb über Tage oder sonstwie über Tage beschäftigt; i. Pferdeknecht bei einem der Neben—
betriebe unter IV, dæh.
6. Bergmännische Dienstjahre (seit der ersten Anfahrt im Grubendienst überhaupt einschließlich der Beschäftigung
auf anderen Gruben): . Jahre.
7. Hat der Betreffende beim Militär gedient? Ja, nein.
3. Kann der Betreffende lesen und schreiben? Ja, nein.
q. Familienstand: Ledig (d. h. weder verheirathet noch verheirathet gewesen), verheirathet, Wittwer, geschieden
(d. h. auf Lebenszeit gerichtlich getrennt).

* Die
Ehefrau
ist hier
nicht mit
Sahl (Bahl) Cahl).(Gahl).un Köpfe —Köpfe zuzählen
11. Verhältniß zur Krankenkasse des Saarbrücker Knappschaftsvereins: Erwachsener Arbeiter J. Klasse, er—
wachsener Arbeiter II. Klasse, jugendlicher Arbeiter.
12. Der Betreffende ist mit Rücksicht auf das Invalidenversicherungsgesetz zugetheilt: Lohnklasse III, Lohn—
klasse IV, Lohnklasse V.
13. Besitzstand: a. Haus? Ja, nein;
b. Feld, Wiesen u. s. w.? Ja, nein:

0. Zahl der An—
gehörigen*):

a. Söhne

b. Töchter

c. Der Betreffende hat an sonstigen
Angehörigen zu ernähren
Vater, Mutter Geschwister
oder Großeltern u. s. w.*)

Stück

Stud

Stück

Stück

14. Betreibt der Betreffende a. Gastwirthschaft: Ja, nein;
neben der Grubenarbeit b. ein sonstiges Geschäft oder Handwerk? Ja, nein.
(Frage 144 oder 14h ist bejahend zu beantworten, wenn der Betrieb der Gastwirthschaft oder des Geschäfts (Handwerks)
auf den Namen der Frau oder direkter Familienangehörigen erfolgt.)
15. Ist der Betreffende dauernd Rentenempfänger aus der Genossenschaftskasse? Ja, nein.
J im eigenen Hause; in Miethwohnung; bei den Eltern (hauptsächlich bei jüngeren,
16. Der Betreffende wohnt ledigen Arbeitern zutreffend); im Schlafhause (welches Schlafhaus ist das?
im Grubenbezirk ) bei Privaten als Einlieger.
17. Wieviele bewohnbare Räume (d. h. Wohnräume, Schlafräume und Küche, nicht etwa Kellerräume, Stall—
räume u. s. w.) benutzt der Betreffende (falls derselbe verheirathet oder Wittwer ist) mit seiner Familie
in dem unter 2 erfragten Wohnort? (Zahl) .—
            
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