Der Beitrag zur knappschaftlichen Krankenversicherung gemäß $ 74 SKG — zuletzt festgesetzt durch
$ 24 des Gesetzes über Änderungen in der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Kasse für Familienzulagen
vom 14. 12. 1950 (ABl. 1951 S. 115) — beträgt in Hundertsätzen des beitragspflichtigen Entzelts
für:
. . i .
Versicherte | Arbeitgeber | insgesamt
Arbeiter
Angestellte, deren Gehalt bei Erkrankung nicht
weitergezahlt wird 5
Angestellte, deren Gehalt bei Erkrankung weitergezahlt
wird -
5 50,
Der Beitragsbemessung wird ab ı. 6. 1951 der Entgelt bis zu 39.000 Frs. monatlich zu Grunde gelegt
Plafond).
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt ı v. H. des versicherungspflichtigen Entgelts (z. Zt
lies Entgelts bis 39.000 Frs.). Er wird vom Arbeitgeber getragen.
Zur Kasse für Familienzulagen stellt sich der Beitrag
auf ı3 v. H.
des versicherungspflichtigen Entgelts bis zu 39.000 Frs. Der Beitrag geht ebenfalls ganz zu Lasten des Arbeitgebers.
In der knappschaftlichen Krankenversicherung (einschließlich der knappschaftlichen Krankenversicherung
der Rentner) haben betragen
die Einnahmen .
lie Ausgaben
im Jahre 1953 im Jahre 1954
2.674.593.087 2.742.776.646
2.656.327.175 2.702.909.848
Der knappschaftlichen
Jer Rentner) haben angehör!
am 1. 1. 1954
am 231. 12. 1064
Krankenversicherung (einschließlich der knappschaftlichen Krankenversicherung
126.818 Versicherte
127.124 Versicherte.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung stellt sich der Beitrag bei einem Plafond von ebenfalls
39.000 Frs. monatlich vom ı. 6. 1951 ab
für den Arbeitgeber
für den Arbeitnehmer
zusammen . 2...
des beitragspflichtigen Entgelts.
a
Der Staatszuschuß gemäß $ 78 des SKG wurde durch Gesetz Nr. 435 vom 7. 7. 1954 (ABl. S. 338)
über die Erhöhung der Steigerungsbeträge und weitere Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
‚om ı. ». 10953 ab von s2 % auf 60 % der Rentenlast erhöht.
Der knappschaftlichen Rentenversicherung gehörten an Versicherten und Leistungsempfängern an:
Versicherte...
Kn.-Renten-Empfänger .
Kn.-Vollrenten-Empfänger
Kn.-Sold-Empfänger :
Ww.-Renten-Empfängerinner
Waisenrenten-Empfänger
am 1. 1. TOS4
67.207
9.076
25.450
5.361
20.958
8.080
am 21. 12, 1954
66.773
9.113
26.704
5-419
21.572
8.210