Versichertenwochenhilfe
a) freie Arzt- und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln — keine
Verordnungsblattgebühr
Einmaliger Beitrag zu den Entbindungskosten
bei Schwangerschaftsbeschwerden
Wochengeld:
Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, mındestens ab 100,— Frs. täglich für 4 Wochen vor
und 6 zusammenhängende Wochen nach der Niederkunft. Wenn und solange die Schwangere
keine Beschäftigung gegen Entgelt ausübt, bis zu 4 Wochen vor der Niederkunft Wochengeld
in Höhe von %/1 des Grundlohnes.
Stillgeld:
Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, mindestens jedoch 50,— Frs. täglich oder eine Ernährungsbeihilfe
von 50,— Frs. bis zum Ablauf der 26. Woche nach der Niederkunft oder
Wöchnerinnenheimpflege auf Überweisung des Knappschaftsarztes in Knappschaftskrankenhäusern
und in Vertragskrankenhäusern 1. Ordnung gegen Einbehaltung des Wochengeldes für
die Dauer des Aufenthalts der Wöchnerin im Krankenhaus, höchstens aber für 15 Tage.
Größere Heilmittel und Hilfsmittel
Beihilfe zu größeren Heilmitteln und Hilfsmitteln bis zu 30.000.— Frs. für das Kalenderjahr.
Zahnersatz
Zuschuß von */s der Kosten für Zahnersatz, wenn 4 nebeneinanderliegende oder insgesamt 8 Zähne
fehlen oder wenn der Zahnersatz nach vertrauensärztlichem Gutachten zur Abwendung der drohenden
Invalidität bzw. bei Angestellten der Berufsunfähigkeit notwendig ist.
Zuschuß von *%/s der Kosten für Zahnersatzreparaturen und Umarbeitungen.
Zuschuß von 50 % der Kosten für Stiftzähne sowie Brücken im Frontzahngebiet und für Kronen,
wenn die Krone zur Erhaltung des Zahnes oder als Klammerträger notwendig ist.
Keine Wartezeit.
0. Sterbegeld
Sterbegeld in Höhe des 40-fachen Grundlohnes, mindestens aber 30.000.— Frs.
B. Leistungen für Angehörige von Versicherten.
Familienhilfe
a) Freie ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Behandlung durch Knappschaftsärzte, Familienärzte,
zugelassene Fachärzte, Zahnärzte und Dentisten, zeitlich unbegrenzt.
Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln bis zum Höchstbetrage von 8.000.— Frs.
sowie Brillen und Bruchbändern, zeitlich unbegrenzt.
Verordnungsblattgebühr 20.— Frs. — im Bundesgebiet 0,20 DM — jedoch nicht mehr als die
tatsächlichen Kosten, keine Befreiung von der Verordnungsblattgebühr möglich.
Wartezeit nicht erforderlich.
Krankenhauspflege
Krankenhausbehandlung bis zu 26 Wochen kostenfrei in Knappschaftskrankenhäusern und in Vertragskrankenhäusern
I, Ordnung.
Bei Behandlung in
a) Vertragskrankenhäusern II. Ordnung
Zuschuß von 70 % der Kosten,
5) fremden Krankenhäusern
Zuschuß von 50 % der Kosten.
Erholungskuren
Kostenfreie Erholungskuren von 4 — 6 Wochen Dauer.
Größere Heil- und Hilfsmittel
Beihilfe zu größeren Heilmitteln und Hilfsmitteln bis zu 30.000.— Frs. im Kalenderjahr.
Familienwochenhilfe
a) Freie Arzt- und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arzneien und kleineren Heilmitteln — ohne
Verordnungsblattgebühr —
b) Einmaliger Beitrag
a) zu den Entbindungskosten 2.500.— Frs.
b) bei Schwangerschaftsbeschwerden 1.000.— Frs.
Wochengeld in Höhe von 50,— Frs. täglich für 4 Wochen vor und 6 zusammenhängende Wochen
nach der Niederkunft.
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