Beiträge
zur knappschaftlichen Krankenversicherung
Ab 1. 1. 1944 .
Arbeiter. ., . .
Angestellte
a) ohne Anspruch
b) mit Anspruch
auf Gehalt bei
Krankheit
Ab 20. 11. 1947
Arbeiter. . .
Angestellte
a) ohne Anspruch
b) mit Anspruch
auf Gehalt bei
Krankheit
Ab 1. 1. 1951 .
Arbeiter. . ..
Angestellte
a) ohne Anspruch
b) mit Anspruch
auf Gehalt bei
Krankheit
Ab 21. 6. 1951 .
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Reichsstock
nsgesamt
9/0
9%
9
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25
25
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2,0
15
5,0
40
7.0
5,5
die ob 1. 1. 1951 gültigen Sätze
des Entg. bis 300 RM
des Entg. bis 300 RM
des Entg. bis 300 RM
des Entg. bis 25.000 frs.
des Entg, bis 25.000 frs.
des Entg. bis 25.000 frs.
des Entg. bis 30.000 frs.
des Entg. bis 30.000 frs.
des Entg. bis 30.000 frs.
des Entg. bis 39 000 frs.
Versichert in der knappschaftlichen Krankenversicherung
vor 15. 11. 1947
I) Arbeiter, ohne Rücksicht auf die Höhe des Entgelts
2) Angestellte, soweit sie versicherungspflichtig waren
a) in der knappschaftlichen Rentenversicherung, .................... bis 600 RM Entgelt
b) in der Angestelltenversicherung (bis 31 12. 1945: Angestellte im Bergbau ohne bergmännische
Tätigkeit), ............................ bis 300 RM Entgelt
il. ab 15. 11. 1947
Arbeiter und Angestellte, ohne Rücksicht auf die Höhe des Entgelts