leistungen nach und nach die Mehrleistungen eingeführt werden, die fast den vollen nach der
Reichsversicherungsordnung zulässigen Rahmen erschöpfen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung, die für die Belegschaft im Saarbergbau (für Arbeiter
und Angestellte) einheitlich durchgeführt wird, stellte sich seit Einführung der Frankenwährung
der Beitrag
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Staat
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Außerdem zahlte der Staat die Lasten der Saarknappschaft für die ab 1. 10. 1950 in Kraft getIretene
Rentenerhöhung von 20 %, für Fürsorgeleistungen und widerufliche Staatszuschläge. Dadurch
war in der knappschaftlichen Rentenversicherung wenigstens das Gleichgewicht zwischen Einnahmen
und Ausgaben hergestellt.
Die Umstellung der knappschaftlichen Renten wurde am 20. 11. 1947 zum Kurs von 1 Mk = 35
Franken vorgenommen. Anstelle dieses Kurses traten ab 1. 1. 1948 folgende Sätze:
Knappschaftsrenten
Witwenrenten
Knappschaftsvollrente-Witwenvollrenten
Waisenrenten
| Mk =— 38,5 Fıs.
| Mk = 45,5 Frs.
Ab 1. 5. 1948 wurde für sämtliche Renten der Kurs von 1 Mk. = 60 Frs. zugrunde gelegt. Wie
in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten wurden auch in der knappschaftlichen Ren-‘enversicherung
die Renten wiederholt erhöht, und zwar
ab 1. 7% 1949 um 30 % und
ab 1. 10, 1950 um 20 %
Zwischenzeitlich sind vom 1. 11. 1948 bis 30. 6. 1949 monatliche Pauschbeträge von 500 Frs. für
die Rentner und von 400 Frs. für die Witwen und außerdem am 1.10. 1948, am 1. 12. 1949, am 1. 4.
1950 und am 1. 12° 1950 einmalige Zulagen für Rentner, Witwen und Waisen gewährt worden.
Die wirtschaftliche Bedeutung der knappschaftlichen Rentenversicherung ist aus den nachstehenden
Zahlenangaben zu erkennen:
Versicherte und Rentner
l. 1. 1948
63.771
11.515
21.533
3.025
6.898
‚0.635
7.037
Versicherte
Knappschaftsrenten
Knappschaftsvollrenten
Knappschaftssold
Witwenrenten
Witwenvollrenten
Waisenrenten
Rechnungsergebnisse
Jahr | Einahmen
1948 | 4.781.000.000 Frs.
1949 6.019.000.000 Frs.
1950 7.205.000.000 Ers.
1. 1. 1949
68.929
11.056
22.197
2.005
6.831
‘1.102
7.456
Ausgaben
3.689.000.000 Frs.
5.915.000.000 Frs.
| 6.839.000.000 Frs.
1. 1. 1950
69.460
10.653
23.650
4.769
3.097
2.695
10.858
1. 1. 1951
67.573
10.060
24.564
5.436
7.828
13.371
10.230
Zu Ende der Berichtszeit sind die Vorarbeiten für ein neues Saarknappschaftsgesetz in vollem
Gange. Während die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen seit 1945 auf dem Gebiet der Leistungen
aus der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung grundsätzliche Änderungen nicht
brachten, besteht nunmehr die Absicht, in dem neuen Saarknappschaftsgesetz den Aufbau der Leistungen
der knappschaftlichen Rentenversicherung und die Voraussetzungen für ihren Bezug wesentlich
zu verbessern.