Invaliden- und Hinterbliebenenversicherungskasse., Die Kassenlage in
der Invalidenversicherungskasse, die im Vorjahre infolge der verschiedenen Sanierungsmaßnahmen
in den Jahren 1932 und 1933 günstig gewesen ist, hat sich im Berichtsjahre wieder verschlechtert.
Der durch die Verminderung der Anzahl der Beitragszahler bedingte Beitragsausfall drückte die
Einnahme soweit herab, daß sich ein Fehlbetrag von 180289,19 Frs ergab. Durch Verordnung der
Regierunyskommission des Saargebietes vom 13. 9. 1934 ist rückwirkend ab 1. 1. 1934 eine Anderung
in der Berechnung der neu festzusetzenden Leistungen eingeführt worden. Die Renten setzten
sich nunmehr zusammen aus einem Grundbetrag, der zu Lasten der Regierungskommission ging
und einem erhöhten Steigerungsbetrag. Der früher gewährte Staatszuschuß ist in Wegfall gekommen.
Vermögen. Die Entwickelung des Vermögens hängt aufs Engste mit den Ergebnissen
der Kassen zusammen. Während aber die Kassen in ihrer Gesamtheit einen Fehlbetrag von
2993 569,28 Frs aufweisen, hat sich das Vermögen nur um 1653906,14 Frs vermindert, da sich
bei den Wertpapieren ein Kursgewinn ergeben hat, der die Wertminderung durch Abschreibung
usw. um 1339663,14 Frs übersteigt.
Das Vermögen beträgt Ende 1934: 143 734 161,32 Frs.
Die Zusammensetzung der vorhandenen Vermögenswerte und ihre Verteilung auf die
ainzeinen Kassen sind in einer Übersicht am Schlusse des Jahresberichts dargestellt.
Am 15. 12. 1934 fand eine Generalversammlung statt mit der Tagesordnung
1. Geschäftsbericht
2. Verschiedenes.
Der Vorstand trat im Berichtsjahre zu 9 Sitzungen zusammen.
Die vorgeschriebenen Kassenrevisionen haben stattgefunden; sie gaben zu Beanstandungen
keinen Anlaß.