Full text : 1934 (0067)

Il. Angestellten-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a) Im Jahre 1934 sind an satzungsmäßigen Invalidenpensionen gezahlt:
1. volle Jahrespensionen (für 12 Monate) . . . - 974,
2. aus dem Zugang von 92 Invaliden mit 1014 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 853,
3. aus dem Abgang von 30 Invaliden mit 153 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 13,
zusammen. .... 1072

volle Jahrespensionen,
b) An satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden gezahlt:
I. volle Witwenpensionen (für 12 Monate) .... * 4 8A = 222,
2, aus dem Zugang von 23 Witwen mit 239 Monaten berechnete volle Witwenpensionen , 20,
3. aus dem Abgang von 6 Witwen mit 18 Monaten berechnete volle Witwenpensionen 1,
zusammen. . .. "943

volle Jahrespensionen.
c) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur Auszahlung:
1. volle Waisengelder (für 12 Monate)... ... ; WR
2, aus dem Zugang von 8 Waisen mit 131 Monaten berechnete volle Waisengelder
3. aus dem Abyang von 8 Waisen mit 71 Monaten berechnete volle Waisengelder
zusammen. .

volle Jahreswaisengelder.

ür

Einmalige Leistungen.
Bestattungsbeihilfen
An Bestattungsbeihilfen wurden gezahlt:
22 verstorbene Invaliden ......
Ehefrauen von Invaliden .
Witwen »
Kinder

/usammen . .

'3200,— Frs,
3600,— „>
400,— >
„2. 800,— „,
18 000,— Frs.

HI. Entscheidungen über die Ansprüche.
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt.
A und B) wurde in 235 Fällen Berufung bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts
 zu Saarbrücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vorjahre noch 142 Fälle und durch
Zurückverweisung des Landesversicherungsamts zu Saarlouis noch 6 Fälle zur Entscheidung.
Erledigt wurden 326 Berufungen, von denen
95 zu Gunsten des Versicherungsträgers,
29 zu Gunsten der Versicherten,
54 durch Anerkenntnis oder Vergleich,
48 durch Zurücknahme oder auf andere Weise entschieden wurden;
57 Berufungen blieben unerledigt.
Revision beim Landesversicherungsamt für das Saargebiet zu Saarlouis wurde in 17 Fällen
seitens der Versicherten und in 10 Fällen seitens der Knappschaft eingelegt. Außerdem standen noch
24 Fälle aus dem Vorjahre zur Entscheidung. 3 Fälle wurden zu Gunsten der Versicherten und
15 Fälle zu Gunsten der Knappschaft entschieden. 9 Fälle wurden auf andere Weise erledigt und
1 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen. 20 Fälle blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- u. Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 90 365.42 Frıs.
            
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