Full text : 1933 (0066)

). August 1932 zu Lasten der Arbeiterpensionskasse durchgeführte Beitragserhöhung im Jahre 1933
voll aus, so daß das Beitragsaufkoummen im Berichtsjahre etwas höher ist, als im Vorjahre. Laut
Verordnung der Kegierungskommission vom 1, Februar 1933 wurde der Grundbetrag zu den Renten
ermäßigt und zwar bei den Invalidenrenten um 36,30 Frs, bei den Witwenrenten um 30,25 Frs
und bei den Waisenrenten um 24,20 Frs. Soweit es sich um den reichsdeutschen Anteil handelt,
wurde die Kürzung ab I. Februar 1933 voll durchgeführt, während bis dahin den deutschen Versicherungsträgzern
 nur die bereits im Jahre 1932 vorgenommene Pauschalkürzung gutgeschrieben
wurde. Bei den Rentenempfängern selbst verblieb es auch nach dem 1. 2. 1933 bei der ursprünglichen
 Pauschalkürzung, die bei den Invalidenrenten 30,— Frs, bei den Witwenrenten 25,— Frs
und bei den Waisenrenten 20,— Frs betrug. Der Unterschied zwischen Pauschalkürzung und gesetzlich
 vorgeschriebener Kürzung wurde den Rentenempfängern als Mehrleistung belassen. Zur
Deckung dieser Mehrleistungen hat die Regierungskommission des Saargebiets einen Sonderzuschuß
von jährlich 1400000,— Frs bewilligt, der in der Hauptsache der Invalidenversicherungskasse
und nur in kleinem Maße der Angestelltenpensionskasse zugute kommt. Auf diesen Zuschuß,
der für die Invalidenversicherungskasse im Jahre 1933 rund 1220 000,— Frs betrug, ist es zurückzuführen,
 daß im Berichtsjahre der Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben hergestellt
werden konnte.
Vermögen. Durch Oberbergamtsbeschluß wurden in Anlehnung an die Anweisung des
Statistischen Reichsamts vom 9. Februar 1933 neue Richtlinien für die Bewertung der Vermögenswerte
 an Grundbesitz und Mobilien für Ende des Jahres 1933 festgelegt. Auf Grund dieser Richtlinien,
 die auch auf frühere Jahre Anwendung finden, wurde der Vermögenswert an Grundbesitz
und Mobilien unter Zugrundelegung rückwirkender erhöhter Abschreibung neu ermittelt. Dadurch
erklärt sich die Verminderung des Gesamtvermögens von 157351 868,85 Frs Ende 1932 auf
145388 067,46 Frs Ende 1933. Die Zusammensetzung der vorhandenen Vermögenswerte und ihre
Verteilung auf die einzelnen Kassen sind in einer Übersicht am Schlusse des Jahresberichts
Jargestellt.

Eine Generalversammlung hat nicht stattgefunden.
Die vierjährige Wahlperiode der Knappschaftsältesten war abgelaufen mit Ende des
Jahres 1933. Sie wurde auf unbestimmte Zeit verlängert durch Verordnung der Regierungskommission
 betr. die Wahlen zu den Ämtern (Ehrenämtern) bei Behörden und Trägern der Sozialversicherung
 vom 1. Februar 19383.
Der Vorstand trat im Berichtsjahre zu 9 Sitzungen zusammen.

Die vorgeschriebenen Kassenrevisionen haben stattgefunden; sie gaben zu Beanstandungen
keinen Anlaß.
            
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