Full text : 1933 (0066)

IH. Angestellten-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a) Im Jahre 1933 sind an satzungsmäßigen Invalidenpensionen gezahlt:
|. volle Jahrespensionen (für 12 Monate)... . ; #@ 850,
2 aus dem Zugang von 154 Invaliden mit 1692 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 141,
3. aus dem Abgang von 22 Invaliden mit 104 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 8,
zusammen. . ... 999

/olle Jahrespensiunen,
b) An satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden gezahlt:
I, volle Witwenpensionen (für 12 Monate) .... ‘ ® ORG va 197,
2, aus dem Zugang von 31 Witwen mit 309 Monaten berechnete volle Witwenpensionen . 25,
3. aus dem Abgang von 12 Witwen mit 72 Monaten berechnete volle Witwenpensionen . 6,
zusammen. . ... 228

volle Jahrespensiunen,
c) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur Auszahlung:
L. volle Waisengelder (für 12 Monate). .... ; % 8“ nn
2, aus dem Zugang von 21 Waisen mit 209 Monaten berechnete volle Waisengelder
3. aus dem Abgang von 7 Waisen mit 43 Monaten berechnete volle Waisengelder
zusammen. . .

. 48,
. 17,
. 3,
. 68

volle Jahreswaisenygelder.

Einmalige Leistungen.
ZBestattungsbeihilfen.
An Bestattungsbeihilfen wurden gezahlt:
ür 21 verstorbene Invaliden .......
; Ehefrauen von Invaliden
Witwen M
Kinder .

zusammen .

12600,— Frs,
5800,—
2800,— „,
..  400,— „sy
+. 922600.— Frs.

II. Entscheidungen über die Ansprüche.
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt.
A und B) wurde in 306 Fällen Berufung bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts
 zu Saarbrücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vorjahre noch 484 Fälle und durch
Zurückverweisung des Landesversicherungsamts zu Saarlouis noch 3 Fälle zur Entscheidung.
Erledigt wurden 650 Berufungen, von denen
127 zurückgewiesen,
19 zu Gunsten der Versicherten,
41 durch Anerkenntnis oder Vergleich,
363 durch Zurücknahme oder auf andere Weise entschieden wurden:
143 Berufungen blieben unerledigt.
Revision beim Landesversicherungsamt für das Saargebiet zu Saarlouis wurde in 19 Fällen
seitens der Versicherten und in 5 Fällen seitens der Knappschaft eingelegt. Außerdem standen noch
24 Fälle aus dem Vorjahre zur Entscheidung. 2 Fälle wurden zu Gunsten der Versicherten und
15 Fälle zu Gunsten der Knappschaft entschieden. 4 Fälle wurden auf andere Weise erledigt und
3 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen. 24 Fälle blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- u. Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 120411.45Frs
            
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